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Montag, 28. März 2016

Verkehrswegepläne und ihre Tücken

Der 2008 aktualisierte Verkehrsentwicklungsplan der Stadt ist noch immer nicht in komplett erfüllt, manches wie z. B. der Kreisel in Birlinghoven (Pleistal-/Schloßstraße) ist Wunsch geblieben. Derzeit arbeiten wir an einem Radverkehrskonzept, das die Radler mindestens zu gleichgestellten Verkehrsteilnehmern machen soll. Damit soll das Fahrrad und das Pedelec als sicheres und schnelles innerstädtisches und Kurzstrecken-Verkehrsmittel attraktiv gemacht werden. Vorrangig sind dazu Hindernisse (Poller und Gitter) aus dem Weg zu räumen, die Radwege eindeutig zu führen, die Radwege-Fahrbahnen zu glätten, Zwangsumwege abzuschaffen und Ampelschaltungen zu verbessern. Auch in Hinsicht auf den motorisierten Verkehr müssen neuralgische Punkte angepackt werden, insbesondere im Bereich des Masterplan Urbane Mitte und seinem Nah-Umfeld. Dazu gehören beispielsweise die neue Ost-West-Spange als erste kreuzungsfreie Querung der Linie 66 (Ende 2017 fertig), die Neugestaltung der Südstraße und die Optimierung der Ampelsteuerungen entlang der Bonner Straße. Zusätzlich zu diesen innerstädtischen Verkehrsthemen haben wir uns jetzt akut mit Großprojekten zu befassen, zu denen wir Stellung nehmen müssen. Dabei sind wir als Stadtrat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es geht um: Ausbau der A 59 zwischen den Dreiecken Sankt Augustin West und Bonn Nordost auf acht Spuren, Ausbau der A 560 zwischen Dreieck Sankt Augustin West und Auffahrt Sankt Augustin, drohender Bau der Südtangente, Bau der Schiene für die S 13, Ertüchtigung der Siegtalstrecke der Bahn, eventuell eine zusätzliche Güterzugstrecke durch Sankt Augustin. Es gilt, aufzupassen, dass für Sankt Augustin nicht der alte Spruch zum Tragen kommt “Hier betoniert die Bundesrepublik Deutschland den Rest derselben.“ Wohnsiedlungen (Menden, Meindorf, Buisdorf) müssen vor einem Überhandnehmen des Verkehrslärms von Straße, Schiene und Luft geschützt werden – nicht so gerade eben, sondern gut! Freiraum, der der Erholung dienen soll, muss vor Schmälerung und Zerschneidung bewahrt werden. So würde die Südtangente das Naherholungsgebiet Ennert mit seiner vierspurigen Bundesstraße zertrennen. Durch dieselbe Südtangente würde das Lauterbachtal mit einem hohen Brückenbauwerk überbaut und dadurch entwertet, und Birlinghoven hätte in Zukunft auf der einen Seite A 3 und ICE-Strecke, auf der anderen Seite die vierspurige Südtangente und mittendurch die Pleistalstraße. Buisdorf droht ein Mehr an lauten Güterzügen, wenn die eingleisigen Stellen im Siegtal zu zweigleisigen umgebaut werden. Deren Lärm käme auf das bestehende Lärm-Paket (Fluglärm, Bahnlärm, Straßenlärm von A 560 und Frankfurter Straße) noch obendrauf. Ob eine zusätzliche Güterzugstrecke, als Abzweig von der rechtsrheinischen Bahnstrecke durch Sankt Augustin geführt, ein Hirngespinst ist oder einen zusätzlichen Schnitt durch das Stadtgebiet legen wird, ist noch unklar.

Der Stadtrat muss all das beraten und eine Position dazu einnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sollten ihren Stadtrat damit nicht alleine lassen, sondern aktiv mitberaten, denn sie (also Sie) sind die lokalen Experten.

Freitag, 25. März 2016

Sankt Augustiner Manifest

Am Donnerstag, 23.03.2016 hat eine Gruppe von Sankt Augustiner Flüchtlingshelferinnen/-helfern zusammen mit der <Agendagruppe Soziales Sankt Augustin> der versammelten Presse das "Sankt Augustiner Manifest" vorgestellt, das eine Position zum Thema Flüchtlinge formuliert. Die Verfasser bieten es allen Menschen in Sankt Augustin an zur Selbstversicherung über ihre persönliche Position, aber auch zur Nutzung als Unterschriftenliste. Das Manifest steht ab Samstag, 25.03.2016, als Unterschriftenliste von der Seite der Agendagruppe Soziales Sankt Augustin zum Download bereit
--> (http://agenda-sankt-augustin.jimdo.com/)


Hier die zentralen Aussagen:
> Wir wollen Fremden nicht mit Ausgrenzung, Diffamierung, Feindseligkeit begegnen.
> Grundlage des Lebens der neuen Nachbarn mit uns ist die Akzeptierung der Werte des Grundgesetzes, die Beachtung unserer staatlichen Ordnung und unserer Gesetze sowie deren Vorrang vor allen anderen Vorschriften.
> Wir sehen die Probleme, benennen sie und lösen sie Schritt für Schritt.
> Wir rufen dazu auf, die Eingliederung der neuen Nachbarn aktiv zu unterstützen, ihnen vorübergehend die Heimat zu ersetzen und mitzuhelfen, den sozialen Frieden zu bewahren.


Und hier der volle Text:

Sankt Augustiner Manifest
Deutschland ist derzeit Ziel einer Flüchtlingsbewegung ohnegleichen, ausgelöst durch Krieg, Bür-gerkrieg, Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen, sowie aus wirtschaftlicher Not.
Die Sankt Augustin zugeteilten Flüchtlinge stellen unsere Stadt vor große Herausforderungen - quantitativ in Hinsicht auf Versorgung mit dem Nötigsten, qualitativ in Hinsicht auf integrative Maßnahmen.
In Wahrnehmung unserer Verpflichtungen aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Genfer Flüchtlingskonvention erklären wir, die Unterzeichnerinnen / Unterzeichner:
Uns ist bewusst, dass die bei uns Zuflucht und Schutz suchenden Menschen aus sozialen, kulturel-len und religiösen Zusammenhängen kommen, die bewirken, dass sie und wir uns gegenseitig zunächst als Fremde erleben. Wir wollen aber Fremden nicht mit Feindlichkeit begegnen, lehnen Akte der Ausgrenzung und Diffamierung ab und werden diesen mit Entschiedenheit entgegen treten, wenn wir sie wahrnehmen.
Für uns ist die Grundlage unseres Zusammenlebens mit den neuen Nachbarn die Achtung der Allgemeinen Menschenrechte und die Beachtung der Werteordnung, wie sie in unserem Grundgesetz niedergelegt ist. Wir erwarten deshalb von allen Menschen, die bei uns leben, Achtung vor der unantastbaren Würde eines jeden, gegenseitigen Respekt, die Beachtung der Gleichberechtigung von Frau und Mann, die Tolerierung weltanschaulicher und religiöser Überzeugungen sowie der sexuellen Orientierung. Für ein friedliches Zusammenleben erwarten wir zudem selbstverständlich die Beachtung und Einhaltung unserer Gesetze. Wir betonen in diesem Zusammenhang, dass nach unserer staatlichen Ordnung unsere weltlichen Gesetze über religiösen Regelungen – gleich welcher Religion – stehen.
Wir verkennen nicht die Probleme, die aus den unterschiedlichen sprachlichen, kulturellen und religiösen Befindlichkeiten herrühren. Wir verkennen auch nicht die Ängste, unbeantworteten Fragen und pauschalen Vorurteile. Aber wir können, davon sind wir überzeugt, solchen Problemen nur begegnen, wenn wir sie benennen und sie in praktischen Schritten einer Lösung zuführen. Langfristig betrachtet können viele der Flüchtlinge für uns ein Gewinn sein – wie auch wir für sie.
Wir wollen von niemandem verlangen, die Flüchtlinge überschwänglich zu empfangen. Aber wir sind überzeugt, dass wir den sozialen Frieden in unserer Stadt nur bewahren können, wenn wir uns aktiv um eine Eingliederung der neuen Nachbarn kümmern oder uns ihrer Eingliederung wenigstens nicht behindernd in den Weg stellen. In Sankt Augustin packen tagtäglich viele Bürgerinnen und Bürger in vielerlei Hinsicht helfend an z. B. bei Behördengängen, bei der Wohnungssuche, beim Deutsch-Lernen, beim Erklären des täglichen Lebens oder bei der Bewältigung von traumatischen Erlebnissen. Diese praktischen Hilfen, geboren aus Solidarität und Mitgefühl, sind die Fundamente der Integration in unsere Mitte. Wir rufen deshalb dazu auf, dabei mitzuwirken, dass wir in Sankt Augustin den sozialen Frieden bewahren und denjenigen, die eine Zeit lang bei uns bleiben werden, ein Stück weit die Heimat ersetzen.
Sankt Augustin, 22.03.2016

V.i.S.d.P.: Agendagruppe Soziales Sankt Augustin, c/o Pleistalstr. 98, 53757 Sankt Augustin

Samstag, 5. März 2016

Lärm-Situation am Flughafen Köln/Bonn 2015


Wie die <Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.> in ihrem März 2016 Rundbrief berichtet, hat sich die Lärm-Situation am Flughafen nicht verbessert, sondern in der Nacht eher verschlechtert:
"Im Jahr 2015 stieg die Anzahl der Passagiere gegenüber dem Vorjahr um 9,4% auf nunmehr 10.338.375. Im selben Zeitraum betrug das Luftfrachtaufkommen 757.717 t und lag damit lediglich um 0,4% über dem des Vorjahres. Die Gesamtzahl der Flugbewegungen erhöhte sich in 2015 um 4,4% auf 128.620 darin 115.118 gewerbliche.Die Nachtflugbewegungen nahmen um 2,9% auf 37.289 zu, davon 22.709 zwischen 0 und 5 Uhr mit einem 27%-tigen Anteil von Passagierflügen (6.145), die wir unbedingt aus der Kernzeit der Nacht heraus bekommen müssen. Durch entsprechende Auswertung von Messdaten [...] konnten wir nachweisen, dass Passagiermaschinen nicht grundsätzlich leiser sind als mittelschwere Frachtflugzeuge vom Typ B 767-200/300.
Dank stetiger Anstrengungen auch in der Fluglärmkommission ist es aber gelungen, die Flugbewegungen der lautesten Frachtmaschine (MD11 & B747-400) in der Kernzeit der Nacht spürbar zu verringern."
Die Ratsfraktion Aufbruch! ist mit der Lärmschutzgemeinschaft einig, dass auf alle Fälle der Passagierflug in der Kernruhezeit der Nacht, also von 0 bis 5 Uhr verboten gehört. Das zu erreichen, müsste auch der Landesregierung ein Anliegen sein, wenn sie schon nicht aus wirtschaftlichen Gründen den Frachtverkehr in der Nacht verbieten will.
Es ist zu hoffen, dass die gerade neu begonnene Studie zur gesundheitlichen Belastung von Kindern durch nächtlichen Fluglärm deutlich macht, wie sehr Lärm besonders in der Kernzeit der Nacht die Gesundheit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. 

Freitag, 4. März 2016

Sicherheit in und um Asylbewerber-Wohnanlagen

Organisation der Sicherheit bzw. der Sicherheitsdienste für die
bestehenden, in Entstehung befindlichen und geplanten Asylbewerber- Wohnanlagen

Die Themen <Betreuung> und <Sicherheit> spielen in Hinsicht auf die Wohnanlagen für Asylbewerber in der Öffentlichkeit eine große Rolle. Wie die Zahl von über 1000 Anschlägen auf solche Wohnanlagen in Deutschland im Jahr 2015 zeigt, ist das Thema Sicherheit jedoch insbesondere in Hinsicht auf den Schutz der Bewohner solcher Anlagen gegen Gefährdungen von außen und Betreuung und Sicherheit für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Inneren der Wohnanlagen von großer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang sind die Qualifikation des Betreuungs- und des Sicherheitspersonal und der § 34a der Gewerbeordnung besonders wichtig.

Die Fraktion Aufbruch! erbittet jetzt Aufklärung über das Sicherheitskonzept, das die Stadtverwaltung für die bestehenden und für die noch kommenden Wohnanlagen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge zur Anwendung bringen will.

Fragen:

  1. Wie ist bei den Asylbewerber-Wohnanlagen a) die Betreuung, b) die Sicherheit organisiert?
  2. Ab welcher Größe einer Wohnanlage wird eine Zutrittskontrolle eingerichtet, und wie ist diese organisiert?
  3. Auf welche Weise wird gewährleistet, dass jegliches Personal, das mit der Betreuung oder/und Sicherheit betraut ist, die erforderliche bzw. vorgeschriebene Qualifikation nachweisen kann?
  4. Wird als Qualifikationsnachweis für das Sicherheitspersonal lediglich der Nachweis der Unterrichtung nach § 34a GewO verlangt oder wird wegen der besonderen Einsatzmerkmale von der Notwendigkeit der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ausgegangen?
  5. Wie wird sichergestellt, dass neben der Erteilung der Erlaubnis nach § 34a GewO durch den Landrat auch die gewerberechtlich erforderliche Anmeldung der Tätigkeit bei der Stadtverwaltung vorgenommen wird?
  6. Wie wird sichergestellt, dass die einen Sicherungs- bzw. Bewachungsauftrag übernehmenden Personen / Unternehmen die erforderlichen Nachweise vor Übernahme der Tätigkeit vorgelegt haben? (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur direkten Vorlage bei einer Behörde / Führungszeugnisses zur direkten Vorlage bei einer Behörde / Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaft, Finanzierungszusage einer Bank) für die Dauer von mindestens sechs Monaten ab Betriebsbeginn / Versicherungsnachweis (§ 8 PfandlV) / Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister)
  7. Ist sichergestellt, dass für Wach- und Sicherheitsleistungen kein anders qualifiziertes Personal (Brandschutzhelfer, techn. Hauspersonal ect.) eingesetzt wird und eingesetztes Personal mindestens der deutschen Sprache mächtig ist?
  8. Wird angesichts der sensiblen Natur der Tätigkeiten im Bereich der Asylunterkünfte auf eine ausreichenden Ausbildung bezüglich Umgang mit Menschen (→ Deeskalation) sowie hinsichtlich Erster Hilfe und Brandschutz geachtet?