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Donnerstag, 21. April 2016

Angehörige haben Recht auf Herausgabe von Urne und Asche

Nach Ablauf der Ruhezeit endet der Friedhofszwang - Neue Perspektive: Urne zu Hause
Angehörige können die Urne mit der Asche ihrer verstorbenen Lieben nicht in die Hand bekommen. Das galt bisher, gilt noch immer, muss aber nicht weiter gelten. Ein aktuelles Gutachten, angefertigt im Auftrag des <Aeternitas e. V.>, Verbraucherinitiative Bestattungskultur mit Sitz in Königswinter, sagt: "Mit Ablauf der Ruhezeit endet die Aufbewahrungspflicht der Friedhofsverwaltung. Somit müssen Friedhofsverwaltungen dann nicht nur die Asche der Verstorbenen, sondern auch die umhüllenden Behältnisse aushändigen." Der Inhaber des "Totensorgerechts" dürfe nach Ende der Ruhezeit - in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren - "frei über den Verbleib der sterblichen Überreste  bestimmen." Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen einen "Totensorgeberechtigten" bestimmen sollten, der zu gegebener Zeit die Herausgabe der Urne von der Friedhofsverwaltung seiner Stadt / Gmeinde verlangen kann. Denkbar wäre sodann die ehrende Aufbewahrung an einem geeigneten Platz in der Wohnung eines Hinterbliebenen oder an einem Erinnerungsort im eigenen Garten.
Das Gutachten von Aeternitas e. V. kann eingesehen werden:
http://www.aeternitas.de/inhalt/aktuelles/meldungen/2015_11_12__08_59_15-Friedhofszwang-endet-mit-Ablauf-der-Ruhezeit/urnenherausgabe.pdf

Kommentar
Für manche Angehörige wird die Neuerung - wenn sie erst einmal in der Friedhofssatzung der eigenen Kommune verankert worden ist - eine erstrebenswerte Option sein. Sofort wird die Frage aufgeworfen werden, ob der ehrende Umgang mit dem Verstorbenen bzw. seinen sterblichen Überresten damit nicht in Gefahr gerate. Dem kann aber entgegengehalten werden, dass die gängige Praxis auch nicht besonders pietätsvoll ist. Irgendwo müssen die Urnen und ihr Inhalt nach Ende der Ruhezeit ja verbracht werden. Und da kommt nur eine anonyme Aschen-Ablagerung in Frage. Da ist das heimische Bücherregal, der Hausaltar oder die Erinnerungsstätte im Garten allemal besser.
- Wolfgang Köhler -


Montag, 18. April 2016

Drei Viertel der Menschen in der BRD für gleiche Rechte für alle religiösen Gruppen

Nachfolgend eine Veröffentlichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 06.04.2016:


Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Drei Viertel der Menschen in Deutschland wollen gleiche Rechte für alle religiösen Gruppen / Positives Bild auch vom Islam

Ausgabejahr2016
Datum06.04.2016
Die Einstellung der Menschen in Deutschland gegenüber Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften sowie gegenüber Konfessionslosen ist mehrheitlich positiv. Das gilt grundsätzlich auch gegenüber Menschen mit muslimischer Religionszugehörigkeit. Skeptische Einstellungen sind aber hier weiter verbreitet als gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. 
Eine deutliche Mehrheit der Befragten spricht sich überdies dafür aus, dass grundsätzlich alle religiösen Gruppen die gleichen Rechte haben sollten. Allerdings befürchtet die Hälfte der Befragten, dass die stärker werdende religiöse Vielfalt infolge des Zuzugs von Geflüchteten zu Konflikten in der Gesellschaft führen könnte. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt des Themenjahres „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ in Auftrag gegeben wurde. Das Meinungsforschungsinstitut forsa hat hierfür rund 1.500 Menschen ab 14 Jahren in Deutschland befragt.
Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr offen für das Zusammenleben mit Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin. Das gelte ausdrücklich auch für den Islam. 64 Prozent der Befragten sind gegenüber Musliminnen und Muslimen positiv eingestellt. Islamfeindliche Bewegungen liegen also falsch, wenn sie behaupten, die Mehrheit der Bevölkerung zu vertreten, ergänzte Lüders. Die ADS-Leiterin warnte überdies davor, das Diskriminierungsverbot wegen der Religion und Weltanschauung in Frage zu stellen. Zutrittsverbote für Muslime in Diskotheken oder Kopftuchverbote für Bewerberinnen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – und behindern letztlich Integration, sagte Lüders. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Religion und Weltanschauung gilt in Deutschland für Angehörige aller Religionen gleichermaßen.“ 

Die Umfrage im Überblick:

Einstellung zu Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften

Der Blick der Menschen auf Angehörige der größten Religions-gemeinschaft in Deutschland fällt fast ausnahmslos positiv aus. So geben 92 Prozent der Befragten an, eine eher oder sogar sehr positive Haltung gegenüber Christinnen und Christen zu haben. Aber auch die Einstellung gegenüber Angehörigen nicht-christlicher Religionsgemeinschaften ist mehrheitlich positiv. 84 Prozent der Befragten äußern sich wohlmeinend über Personen jüdischen, 81 Prozent über Personen buddhistischen Glaubens. Mit Angehörigen des Hinduismus verbinden fast drei Viertel (73 Prozent) vorwiegend Positives.
Im Vergleich dazu ist die Haltung der Menschen gegenüber Musliminnen und Muslimen von größerer Ambivalenz geprägt. Einerseits gibt auch hier eine klare Mehrheit (64 Prozent) an, positiv von Menschen muslimischen Glaubens zu denken. Andererseits sagt immerhin ein Drittel der Befragten (33 Prozent) von sich selbst, ein eher (25 Prozent) oder sogar sehr negatives (8 Prozent) Bild zu haben. Aufgeschlossen zeigt sich die Bevölkerung wiederum gegenüber Menschen ohne Religionszugehörigkeit: Die überwiegende Mehrheit der Befragten (88 Prozent) denkt positiv über Konfessionslose.
Durch die wachsende Zahl an Geflüchteten wird auch die religiöse Vielfalt in Deutschland zunehmen. Darin sieht ein Drittel der Befragten (33 Prozent) eher eine Bereicherung für die Gesellschaft. Für die Hälfte (50 Prozent) überwiegt die Besorgnis, dies könnte zu Konflikten führen; etwa jeder und jede Siebte (15 Prozent) wertet dies sowohl als Bereicherung als auch als potenzielle Konfliktursache.

Rechte für religiöse Gruppen in Deutschland

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland (75 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass alle religiösen Gruppen die gleichen Rechte haben sollten.
Inwieweit dieser Anspruch auf Gleichbehandlung tatsächlich akzeptiert und umgesetzt wird, entscheidet sich jedoch im Alltag. Daher wurde die Einstellung zu konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Rechte nicht-christlicher Religionsgemeinschaften abgefragt. 76 Prozent unterstützen demnach die Forderung nach mehr eigenständigen Bestattungsplätzen für andere Religionsgemeinschaften. Gut zwei Drittel (jeweils 69 Prozent) sprechen sich dafür aus, häufiger als bisher Religionsunterricht an Schulen für Angehörige kleinerer Religionsgemeinschaften anzubieten und Essenvorschriften nicht-christlicher Konfessionen etwa in den Kantinen von Unternehmen zu beachten.
Andere Maßnahmen werden dagegen kritischer gesehen. So sind weniger als die Hälfte der Befragten (48 Prozent) dafür, dass in Deutschland der Bau religiöser Gebäude und Gebetsräume für nicht-christliche Religionsgemeinschaften erleichtert wird. Dass Angehörige religiöser Minderheiten an wichtigen Feiertagen ihrer Religion arbeitsfrei bekommen, unterstützen nur rund vier von zehn Befragten (42 Prozent).

Meinung zum Tragen religiöser Symbole an Schulen

Was das Tragen religiöser Symbole durch Lehrkräfte an öffentlichen Schulen anbelangt, sind sich die Befragten uneins. Knapp die Hälfte (47 Prozent) ist der Ansicht, dass es jüdischen Lehrern erlaubt sein sollte, im Unterricht eine Kippa zu tragen, 52 Prozent sind dagegen. Ein ähnliches Meinungsbild zeigt sich gegenüber muslimischen Lehrerinnen mit Kopftuch (42 vs. 57 Prozent), aber auch gegenüber christlichen Lehrern, die eine Amtstracht tragen (44 vs. 56 Prozent). Grundsätzlich fällt die Akzeptanz gegenüber sichtbarer religiöser Vielfalt an Schulen umso größer aus, je jünger die Befragten sind.

Themenjahr gegen Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung

Die Umfrage ist der Auftakt für das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufene Themenjahr „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“. Über das Jahr 2016 hinweg widmet sich die Antidiskriminierungsstelle mit Fachgesprächen, kulturellen Veranstaltungen und weiteren Aktionen verschiedenen Aspekten der Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung und klärt über Rechte auf. Zum Auftakt des Themenjahres erscheinen eine Informationsbroschüre sowie ein Kurzbericht zur Umfrage. Alle Informationen zum Themenjahr und die Bestellmöglichkeit der Publikation finden sich unter www.glaube-denken-recht.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. www.antidiskriminierungsstelle.de

Freitag, 15. April 2016

Die unglaubliche CDU-Reise auf der verrückten Südtangente "vorwärts" in die Vergangenheit

Heftige Kritik muss sich die CDU wegen ihres “last minute”-Antrages zur Südtangente gefallen lassen. Der Aufbruch! wertet den mit kürzestmöglichem Abstand zur Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschusses (UPV)  von der CDU eingebrachten Antrag als inhaltlich falsch, weil gestrig, und formal reichlich unverfroren.  Einesteils formuliert der Antrag eine radikale Abkehr von dem bestehenden einstimmigen Ratsbeschluss contra Südtangente. Zudem war es genau diese CDU, die bei den Haushalts-Beratungen ein ums andere Mal Beratungsbedarf reklamierte. Dabei geht es doch beim Haushalt nur um zwei Jahre, bei der Südtangente aber um ein zumindest Jahrzehnte umfassendes oder sogar ein Jahrhundert-Projekt.
Die von der CDU vorgetragenen Argumente und Daten sind nach Beurteilung des Aufbruch! weder neu noch durchschlagend - “schon gar nicht für die aus dem Hut gezauberte Phantasie-Trasse durch einen überlangen Tunnel”, wertet Wolfgang Köhler den Vorstoß.
Das Anti-Stau-Argument trage aus mehreren Gründen nicht. 1.) werde die Region weiterhin "normale" Staus haben. Dafür sorge der zunehmende Verkehr und die damit ebenfalls zunehmende Zahl von Unfällen. 2.) bringe auch der Bau neuer leistungsfähiger Straßen stets nur vorübergehend Abhilfe, wie das Beispiel  A 560 in den letzten 30 Jahren gezeigt hat. 3.) stellt schon der Ausbau der A 59 eine Entlastung der Region dar, erst recht, wenn auch die A 565 ertüchtigt wird. 4.) wäre die zusätzliche Rheinbrücke Niederkassel - Wesseling eine vordringlichere Verkehrsader mit Entlastungswirkung, und 5.) würde der Siebengebirgsraum auch über eine Verknüpfung der A 3 mit der Pleistalstraße (L 143) eine Entlastung erfahren.
Wolfgang Köhler: “Einen taktisch raffinierten Schachzug versucht zu haben, muss man der CDU zubilligen. Immerhin bringt sie eine Streckenvariante für die Südtangente ins Spiel, die die Belastung von Sankt Augustiner Gebiet fernhalten würde, aber der Stadt die tatsächlichen oder vermeintlichen Vorteile der Verbindung bescheren würde. Wenn auch durch diese Variante das Königswinterer Stadtgebiet stärker belastet würde, könnte Königswinter aber dennoch zur Unterstützung der Variante geködert werden, weil sie dort als ‘besser als nichts’ gewertet werden könnte.” Die CDU bleibt aber Antworten auf mehrere Fragen schuldig: Im Rahmen der Trassen-Bestimmung für die ICE-Strecke Köln - Frankfurt wurde eine Trasse durch den Ennert zum Siebengebirge aus Gründen unabsehbarer geologischer Unsicherheitsfaktoren verworfen. Wieso soll ein Tunnel durch Ennert und Pleiser Hügelland bis zum Fuß des Siebengebirges jetzt auf einmal technisch unproblematisch sein? Wie sollen zudem die Steigungsgradienten auf der Strecke insbesondere vom LKW-Verkehr bewältigt werden? Und wieso sollte die Bewertung des Eingriffes in den Naturhaushalt plötzlich günstiger ausfallen als vor 20 Jahren?
Für Sankt Augustin hält der Aufbruch! die Realisierung einer Verknüpfung von A3 und Pleistalstraße (L143) zwischen Birlinghoven und Dambroich für ein zugleich  wirksames und weitaus kostengünstigeres und realistischeres Projekt. Im Zusammenspiel mit der verbreiterten A 59 und der verbreiterten A 565 könnte derselbe Effekt der Entlastung für Sankt Augustin erreicht werden, ohne dass ein so massiver Eingriff vorgenommen werden müsste, wie ihn die Südtangente darstellt.
Auf der anderen Seite könnte eine Befürwortung der Südtangente negative Rückwirkungen auf den Baustandard des Ausbau der A 59 haben, etwa in Hinsicht auf den Lärmschutz für Menden und Meindorf.

Montag, 11. April 2016

Aufbruch! Sankt Augustin - Position zur Flüchtlingspolitik

Die Ratsfraktion Aufbruch! hat sich von Anbeginn den Qualitätsmerkmalen der politischen Unabhängigkeit und der Bürgernähe verpflichtet. Diesem Leitgedanken folgen wir auch in der Flüchtlingsthematik. Wir sehen die Not der Flüchtlinge und wir berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse der aufnehmenden Gesellschaft. Nur durch dieses Sowohl-Als-Auch kann die Eingliederung der Menschen gelingen, die längere Zeit in unserer Mitte leben, und nur dadurch kann der soziale Friede gewahrt werden. Die Aufnahme der Flüchtlinge und ihre Integration ist auf alle Fälle eine gewaltige Herausforderung. Mit vernünftigen staatlichen Regelungen, klugem Behörden-Management und tatkräftigem Zupacken von ehrenamtlichen Helfern wird die Aufgabe zu bewältigen sein. 
Folgendes halten wir für unverzichtbar:
• Alle Stadtteile müssen einen Teil der Last tragen.
• 300 Plätze pro Standort sind das Maximum, weniger .
• Für alle Standort sind Hausmeister und Sozialarbeiter bereitzustellen
• Qualifizierter Sicherheitsdienst rund um die Uhr ist ein Muss.
• Die Einbindung der ehrenamtlichen Helfer muss koordiniert werden.
• Sprachunterricht muss frühestmöglich einsetzen.
Nicht zu vergessen:
• KiTas und Schulen sind auf fremdsprachige Neu-Zugänge einzustellen.
• Nach ihrem Verfahrensabschluss brauchen Flüchtlinge Wohnungen.
• Deshalb sind erschwingliche Miet-Wohnungen für alle verfügbar zu machen.
• Höchste Priorität gilt also der Förderung des Sozialwohnungsbaus.
Daran arbeiten wir – mit Zuversicht und Tatkraft.

Im Übrigen unterstützt der Aufbruch! das <Sankt Augustiner Manifest>  betreffend Flüchtlinge