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Donnerstag, 16. Januar 2014

Korruptionsbekämpfung

Kürzlich haben die Mitglieder des Rates der Stadt Sankt Augustin, die sachkundigen BürgerInnen und die OrtsvorsteherInnen einen Brief des Bürgermeisters erhalten, mit dem er pflichtgemäß das <Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW> ausführt. Das Gesetz sieht vor, dass die genannten Personen bestimmte Auskünfte geben müssen (Beruf und Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in Organen, Funktionen in Vereinen). Diese Auskünfte werden dann vom Bürgermeister der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damit soll eine Kontrollmöglichkeit geschaffen werden, durch die "interessengeleitetes Verhalten" erkennbar werden soll. Will sagen: Nur wenn man erfahren kann, wer in welchem Verein, welcher Firma, welcher Beratertätigkeit engagiert ist, kann man erkennen, ob jemand seine Entscheidungen im Rat und in den Ausschüssen von seinem Interesse leiten lässt anstatt an der Sache orientiert zu sein.
Daran schließt sich der Gedanke an: Was ist mit Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung? Erstens kann man in derselben Weise vorbeugen, wie sie für die Politik praktiziert wird. Zweitens kann trotzdem Korruption (Vorteilsannahme) vorkommen, und dann braucht es Kollegen, die Alarm rufen ("Whistleblower"). Aber Whistleblower leben gefährlich - Siehe Edward Snowden! In den seltensten Fällen bedanken sich Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter Korruption aufdeckt. 
Wenn ernsthaft Vorkehrungen gegen Korruption getroffen werden sollen, muss eigentlich der Whistleblower verborgen und dadurch geschützt bleiben können. Das ist paradox, denn der Whistleblower kann seinen Hinweis ja eben nur geben, wenn er in Erscheinung tritt - und dann kassiert er eben meistens Nachteile.

Wie kann man das Paradox auflösen?
Man braucht eine neutrale Vertrauensperson zwischen dem Whistleblower und dem Adressaten seiner Hinweise, einen Mittler, dem sich der Whistleblower vertrauensvoll zu erkennen geben und offenbaren kann, während er vor Nachteilen geschützt ist, weil er seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber verborgen bleibt.

Wie geht das?
Der Arbeitgeber sichert sich vertraglich die Dienste eines "Vertrauensanwaltes" außerhalb des Betriebes. Dieser Anwalt ist dauernd auf "standby" - so lange, bis sich ein Whistleblower bei ihm meldet.
Die Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft hat seit einigen Jahren einen Vertrag mit einem Vertrauensanwalt. Warum sollte Sankt Augustin sich nicht auch die Dienste eines Vertrauensanwaltes sichern? Und wenn es Sankt Augustin alleine finanziell nicht stemmen kann, ist auch eine interkommunale Zusammenarbeit denkbar. Denn andere Kommunen haben dasselbe Problem.

W. Köhler

Dienstag, 7. Januar 2014

Wir brauchen eine Kommunale Schuldenbremse

Solange sich die Stadt im Haushaltssicherungskonzept befindet, also bis 2022, beinhalten die gesetzlichen Vorgaben für den Haushalt gewisse Bedingungen, die die Wirkung einer "Schuldenbremse" haben - Schuldenbremse in dem Sinne, dass sie neue Verschuldung unmöglich machen, solange der Haushalt noch "krank" ist. 
Nach Ablauf des Jahres 2022 - oder im unwahrscheinlichen Fall einer wie auch immer zustande kommenden Haushaltsgesundung vor dem Jahr 2022 - könnte der Rat diese vom Gesetzgeber auferlegte Haushaltsdisziplin aufgeben und erneut eine Entwicklung zu einem unausgeglichenen Haushalt einreißen lassen. Deshalb ist es für den Rat eine sinnvolle Maßnahme, in einer Zeit, in der Rat und Verwaltung an solche Haushaltsfesseln gewöhnt und solange solche Fesseln in Kraft sind, sich selbst für die Zeit nach 2022 bzw. nach einer Haushaltsgesundung aus freien Stücken eine wirksame Selbstbindung zu verordnen. 
Damit eine Selbstbindung nicht im Handstreich außer Kraft gesetzt werden kann, muss sie eine hohe formale Bindewirkung haben. Bildlich gesprochen: Die Fessel darf vom Gefesselten nicht nach Belieben leicht und umstandslos zu öffnen sein. Eine solche Bindewirkung ist nur dadurch zu erzielen, dass man den Bindungen die Form einer Satzung gibt. (Nicht umsonst basiert die nationale Schuldenbremse nicht auf einem einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag, sondern ist im Grundgesetz verankert, das bekanntlich nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann.)

Die Fraktion Aufbruch! möchte eine solche Satzung jetzt schon durch den Stadtrat beschließen lassen, damit dann, wenn die gesetzlichen Bindungen der Haushaltssicherung mit Ende 2022 auslaufen, die "Fesseln" bereitliegen, wenn im Überschwang der neuen Haushaltsfreiheit wieder eine lockere Ausgabenpolitik einreißen sollte.
Deshalb hat der Aufbruch den folgenden Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt gerichtet:

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sankt Augustin, die nachhaltige Stabilität und Ausgeglichenheit des städtischen Haushaltes durch die Einführung einer "kommunalen Schuldenbremse" in Form einer Nachhaltigkeitssatzung anzustreben und langfristig sicher zu stellen.

Man darf gespannt sein, ob es dafür eine Mehrheit gibt.

[Die Stadt Wülfrath hat übrigens eine solche Satzung entwickelt und im Juni 2013 in Kraft gesetzt (Anlage). Sie könnte für Sankt Augustin als Muster herangezogen werden.]

W. Köhler