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Freitag, 28. Dezember 2012

HUMA: nächster Schritt

Heute, 28.12.2012, noch ca. 18:00 Uhr konnte man auf der Seite der Stadt Sankt Augustin zum Thema HUMA-Neubau-Planung einen Beitrag lesen, der den offiziellen (aber offenbar überholten) Informationsstand für Rat und Öffentlichkeit wiedergab, nämlich (sinngemäß): 
  • Hurler hält am Umbau des Standortes Sankt Augustin fest.
  • Die Revision der Planung für den neuen HUMA ist in Arbeit.
  • Noch vor Ende des Jahres 2012 werden erste Planungsergebnisse dem Rat bzw. der vom Rat eingerichteten <Lenkungsgruppe Masterplan Urbane Mitte> vorgestellt.
Aus dem "vor Ende 2012" wird nichts, aber dafür im Januar 2013 und das ganz konkret: Am 10. Januar tagt die Lenkungsgruppe Masterplan Urbaner Mitte. 
Die Frage, wie konkret denn die revidierte Planung ist, lässt sich aus der Tatsache erschließen, dass für den 24. Januar 2013 ein Stadtforum dazu vorgesehen ist. Da muss schon etwas Belastbares an Planung auf den Tisch kommen - sonst würde sich ein Stadtforum nicht lohnen. 
Hurler und die Stadt müssen jetzt auch "Gas geben", wenn der zuletzt verkündete Zeitplan gehalten werden soll: Fertigstellung erster Bauabschnitt 2014, zweiter Bauabschnitt 2016.

W. Köhler

Sonntag, 23. Dezember 2012

CDU/FDP sperren sich gegen erneuten Beschluss zum Fluglärm

Der Versuch des Aufbruch!, die Position der Stadt zum Verbot des nächtlichen Passagierfluges erneut zu bekräftigen, ist von der schwarz-gelben Mehrheit im Stadtrat vereitelt worden.
Beim nächtlichen Fluglärm kann es heute nicht mehr um unterschiedliche Meinungen gehen. Denn nach dem Stand der Wissenschaft schädigt Fluglärm, der nachts auf das Ohr des Schlafenden trifft, die Gesundheit gravierend. Das ist durch breit angelegte epidemiologische Untersuchungen unbezweifelbar bewiesen. 
Dazu hat sich der Rat der Stadt Sankt Augustin zuletzt am 5.10.2011 bekannt, und zwar mit folgenden Sätzen (Auszug aus dem Beschlusstext): 
"Der Rat der Stadt Sankt Augustin spricht sich für ein Verbot von Passagierflügen am Flughafen Köln/Bonn in der Zeit von 00:00 bis 05:00 Uhr aus. Der Rat sieht in einer solchen Maßnahme eine bedeutende Entlastung der vom nächtlichen Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger Sankt Augustins. [...]." 
Die Landesregierung NRW hat kurz darauf versucht, ein solches Verbot zu installieren. Leider hat Bundesverkehrs-minister Ramsauer dazu seine Zustimmung versagt. (In Bayern hätte er sich das wohl nicht getraut.) 
Die Ratsfraktion Aufbruch! hat im Stadtrat am 19.12.2012 versucht, den Rat zu einer Bekräftigung seiner Position zu bewegen. Leider verhinderten CDU und FDP den Beschluss. Begründung: einen Beschluss zu bekräftigen sei überflüssig. Wir meinen, manche Dinge können nicht oft genug gesagt werden, wenn man irgendwann damit durchdringen will.  
Wie ernst es die CDU mit der Beschränkung des nächtlichen Fluglärms ist, geht auch aus folgendem hervor: Der in der vorigen Sitzungsperiode des Rates von der CDU gestellte Vertreter in der Fluglärmkommission gab einer Verlagerung der Flugroute über Sankt Augustin um zwei Grad zu Ungunsten der Stadt seine Zustimmung. Dies geschah ohne jede Rückkopplung mit dem Stadtrat. Dieses Verhalten ist allerdings seit dem Jahr 2000 schlechte Tradition bis heute geblieben; auch der heutige (von der CDU gestellte) Vertreter der Stadt in der Fluglärm-kommission hat noch nie dem Stadtrat einen Bericht abgeliefert. (Dazu wäre er jedoch laut Gemeindeordnung 
§ 113 Abs. 5 verpflichtet.)

W. Köhler

Keine Antwort zum Dienstwagen

Wie man die Fragen der Fraktion Aufbruch! zum teuren Dienstwagen für den Geschäftsführer der Energieversorgungsgesellschaft Sankt Augustin mit geschickter Sophisterei so abhandelt, dass sie effektiv nicht beantwortet sind, zeigt dieser Link:

http://aufbruch-sankt-augustin.de/fraktion/arbeit-der-fraktion/antr%C3%A4ge-und-anfragen-2012/

W. Köhler

Dienstag, 11. Dezember 2012

Erschließung des Tacke-Areals vom Landesbetrieb Straßen generell gebilligt

Jetzt kann die Bauleitplanung die nächsten Schritte tun, nämlich die Bürger-Information und die Offenlage des B-Plan-Entwurfes vornehmen. Im B-Plan können nach der generellen Billigung der Verkehrserschließung durch den Landesbetrieb Straßen NRW die Verkehrsflächen und die Lage der Zufahrt zum Gelände festgesetzt werden. Wie der Zentrums-Ausschuss es auf Betreiben des Aufbruch! ausdrücklich gewünscht hat, wird zunächst Mitte Januar 2013 eine Bürger-Information über den B-Plan-Entwurf stattfinden, danach die Offenlage des Entwurfes zur förmlichen Bürgerbeteiligung. So wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger in voller Kenntnis des Entwurfes zu diesem qualifiziert Stellung nehmen können.
Die Stadtverwaltung hat die zeitlichen Abläufe des weiteren Verfahrens in einem Schema übersichtlich dargestellt. Das Schema zeigt, dass das Genehmigungsverfahren zum Umbau der B 56 in diesem Bereich parallel zum weiteren B-Plan-Verfahren abgewickelt wird. Daraus wird deutlich, dass das Mögliche getan wird, um die Abläufe zu beschleunigen, so dass noch in 2013 mit dem Abriss der Tacke-Ruine zu rechnen ist. Und dann kann das Bauen losgehen.


W. Köhler

Donnerstag, 6. Dezember 2012

Donnerstag, 29. November 2012

Inklusion gesamt-gesellschaftlich voranbringen!


Jetzt schon muss Inklusion in Sankt Augustin über den schulischen Rahmen hinaus weiter gedacht werden. Denn Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, sich an allen gesellschaftlichen Vorgängen, allen Lebensäußerungen in vollem Umfang und gleichberechtigt zu beteiligen. Das ist allerdings leichter gesagt als getan, denn im Alltag stehen dem viele Hindernisse im Wege.
Zumindest für diejenigen Menschen, die bewegungsbehindert sind, gibt es seit einiger Zeit eine gute Hilfe in Form des Internetportals www.wheelmap.org , das in einer Karte für das jeweils ausgesuchte Gebiet in Farben darstellt, welche Lokalitäten behindertengerecht (grün), teilweise (gelb) oder gar nicht (rot) behindertengerecht sind und über welche es noch keine Information gibt (grau). Mehr noch: Da die Karte interaktiv angelegt ist, kann jeder seine eigenen Erfahrungen in die Karte eintragen und dadurch anderen eine Hilfe bieten.
Ich rufe dazu auf, sich an der Erhebung des Zustandes verschiedenster Lokalitäten zu beteiligen. Ob Bus- und Bahnhaltestelle, Post, Gaststätte, Hotel, Behörde, Friedhof oder Kirche, alle können mit einem Prädikat versehen werden, das für behinderte Menschen eine immens wichtige Aussage macht.

W. Köhler

Sonntag, 25. November 2012

Armut im Alter

Diese Grafik zeigt die Oktober-Ausgabe 2012 der Zeitung des Sozialverband Deutschland (SoVD) zur verdeckten Armut unter Älteren. Wäre interessant zu erfahren, wie es darum in Sankt Augustin steht.
W. Köhler

Samstag, 24. November 2012

Zur neuen Pleisbach-Brücke ...

... zitiere ich kritisch in Richtung CDU und FDP, die nicht von der Brücke ablassen wollen, nur noch den Weisen Kung Fu Tse:

"Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten."

W. Köhler

Sonntag, 11. November 2012

"Spielgefährten" ...

... hat Erich Fried ein Gedicht genannt, das mir nach Fukushima und danach bei der Debatte über Nuklear-Technologie immer wieder in den Sinn gekommen ist. Hier ist es:

Erich Fried

Spielgefährten

In früheren Zeiten
haben die Menschen
oft
und oft
versucht
mit dem Tod
zu spielen.

Jetzt
spielt er mit uns.

W. Köhler

Samstag, 10. November 2012

Zukunft der Energieversorgung in Sankt Augustin


Am Montag, den 26. November 2012 um 18 Uhr* informiert die Stadtverwaltung im großen Ratssaal des Rathauses im Auftrag des Bürgermeisters die Bürger von Sankt Augustin über die Zukunftspläne zur Energieversorgung in der Stadt. Es geht hier besonders um die Gas- und Stromnetze.

In früheren Zeiten gab es in den meisten Städten so genannte Stadtwerke, die Gas-, Wasser- und Strom-leitungen verlegten und betrieben. Im Zuge der Privatisierung wurden diese Stadtwerke später an Investoren
verkauft, weil man glaubte, diese seien besser in der Lage, den wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten.
Das Ergebnis ist umstritten, sicher ist jedoch, dass die Gewinne aus dem Betrieb dieser Leitungsnetze ganz erheblich sind und nicht mehr in die Kassen der Kommunen fließen, sondern in die Töpfe der großen Energie-anbieter und zu deren Aktionären. Andererseits geraten die Kassen der Kommunen durch Steuersenkungen
einerseits und Anstieg der Sozialleistungen andererseits immer mehr in das "Tal der Schulden", aus dem es systematisch kaum ein Entrinnen gibt.
Zweifellos gibt es auch Städte, die sich durch "Großmannssucht" Objekte geleistet haben, deren Zinslast sie nun übermäßig drückt, aber die Regel ist das nicht und gilt auch nicht für Sankt Augustin.
Ungefähr ein Viertel unserer Gas- / Stromrechnung sind die so genannten Netz-Durchleitungsgebühren, die natürlich die Betriebs- und Reparaturkosten des Netzes enthalten, aber dennoch einen derart hohen Gewinn abwerfen, dass die Gas- und Stromanbieter die Netze auf keinen Fall verkaufen möchten - was sie aber
müssen. Dies ist höchstrichterlich entschieden. Nicht entschieden ist die Wertermittlung und somit der Kaufpreis.
Zur Kauf-Abschreckung werden erfahrungsgemäß Verkaufsangebote gemacht, die den tatsächlichen Wert der Anlagen bis zu einem Mehrfachen übersteigen.
Die Gas- und Strompreise werden weiter steigen, aber über die Gewinne aus den Netzdurchleitgebühren könnte jede Stadt entweder dämpfend auf den Endpreis für den Verbraucher Einfluss nehmen oder die Gewinne zum Nutzen der Stadt und damit der Bürger verwenden. Wir müssten nicht jedes Jahr bangen, dass das Schwimmbad oder andere sinnvolle öffentliche Einrichtungen geschlossen werden. 

Denkt also bitte nicht, das betrifft uns nicht oder wird uns erst in der Zukunft beschäftigen.
Wenn die Entscheidungen erst einmal getroffen sind, beispielsweise die Konzessionen neu vergeben sind, 
dann dauert es in der Regel 10 - 20 Jahre, bis erneut eine vertragliche Änderung herbei geführt werden kann. 
Es ist also wichtig, sich jetzt darüber zu informieren und nachzudenken, welche Fragen man in dieser Sache an seine Stadt hat.
Kommt zu dieser Informationsveranstaltung, damit ihr im Bilde seid und gegebenenfalls Fragen an die Stadt richten könnt. 

(Das ist ursprünglich der Aufruf eines BIKESA-Mitgliedes.)

W. Köhler

Freitag, 2. November 2012

Die Kosten der Energiewende

Die Unterstützung für die Energie-Wende bröckelt in dem Maße, wie die Aufschläge auf den Preis der Kilowattstunde steigen. Ja was wollen wir denn eigentlich? Wollen wir die Risiken der  Atomenergie-Nutzung akzeptieren, nur damit der Strom 5,3 Cent pro kWh billiger würde. Natürlich ist es unerträglich, dass die Mehrkosten der Energie-Wende, die EEG-Umlage, praktisch allein den privaten Haushalten aufgebürdet werden. Und es ist genauso unerträglich, dass bisher die wahren Kosten der Kohle- und Atom-Verstromung verschwiegen und der Energie-Industrie nicht aufgebürdet worden sind. Aber auch im Strompreis haben sich wahren Kosten der Energie aus Kohle und Stahl nicht abgebildet, weil der Staat sie - für uns alle unsichtbar - über die Steuern finanziert hat. 
Greenpeace hat es gerade vorgerechnet: Um 10,2 Cent müsste der Strompreis steigen, wenn es auch eine "Kohle- und Atom-Umlage" gäbe. Und wären die wahren Kosten der Atomenergie über all die Betriebsjahre der Atommeiler eingepreist gewesen, so hätte die Kilowattstunde 4,3 Cent mehr kosten müssen. Also, was soll die Aufregung über 5,3 Cent?
Na, und wenn 4,4 "Atom-Cent" bisher in den Steuern versteckt werden konnten, so könnten doch auch die 5,3 "EEG-Cent" steuerfinanziert werden. Gerechter wär's auch, denn dann würde ja die Wirtschaft mitfinanzieren!

W. Köhler 

Samstag, 27. Oktober 2012

Neue Pleisbach-Brücke überflüssig und zu teuer

Waren schon die ursprünglich angesagten 305.000 Euro waren zu viel für eine weitere Pleisbach-Brücke für Fußgänger, so sind die jetzt zu Buche stehenden fast 470.000 Euro völlig aus dem Rahmen. Wozu muss es denn überhaupt noch eine Brücke geben? Jede Brücke schlägt eine Bresche in die Natur und bringt Störung für sensible Tiere. Zählen wir die vorhandenen Brücken von der Pleisbach-Mündung bis zur ICE-Brücke zwischen Birlinghoven und Dambroich, so kommen wir jetzt schon auf sieben (ICE-Brücke nicht eingerechnet). Das ist sowohl Querung als auch Störung genug. 
Ist es denn nicht zumutbar für Wanderer, ob zu Fuß oder per Rad, einen kleinen Umweg zu gehen? Oder ist die neue Brücke, die eine direkte Zuwegung zur Mühle darstellt, als Wirtschafts-Förderung (im wahrsten Sinne des Wortes Wirtschaft) gedacht. Dann sollten aber die Eigentümer der Immobilie Mühle an den Kosten des Brückenbaues beteiligt werden.
Eigentlich sollte angesichts der Finanz-Nöte der Stadt auf das Projekt vollständig verzichtet werden - zumal eine Alternative möglich wäre, die weniger schwerwiegend in die Natur eingreift und zudem eine historische Wegeverbindung wieder aufleben lassen könnte (siehe Karte: rote Linie quer durch die Felder zwischen Pleistalstraße und Pleisbach). 
Der entsprechende Vorschlag wurde seitens des Aufbruch! vor Jahresfrist der Stadtverwaltung und einem Verantwortlichen des Kreises vorgelegt. Leider wurde der Vorschlag als "nicht termingerecht realisierbar" eingestuft und zu den Akten gelegt.

W. Köhler

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Trend zur Rekommunalisierung hält an



Zum Thema Rekommunalisierung der Energieversorgung zitiert der von Martin Reetz herausgegebene <Informationsdienst kommunale Energiewirtschaft> (siehe: kommunale-energiewirtschaft@infosilo.de) die Aussagen zweier der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag) und des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) wie folgt:

<<Städtetag, Gemeindebund und VKU einig: 'Trend zur Rekommunalisierung hält an'.

Der Trend zur Übernahme von Strom- und Gasnetzen durch Kommunen und kommunale Unternehmen hält unverändert an. Das zeigt die Analyse des Konzessionswettbewerbs der vergangenen Jahre: Seit 2007 gibt es über 60 Stadtwerke-Neugründungen und über 170 Konzessionsübernahmen durch Kommunen und kommunale Unternehmen. Daneben laufen bundesweit noch eine Vielzahl an Strom- und Gasverträgen im Jahr 2015 beziehungsweise 2016 aus. Um Kommunen und kommunale Unternehmen im Konzessionswettbewerb zu unterstützen, stellten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) jetzt in Berlin ihre aktuelle gemeinsame Broschüre "Konzessionsverträge - Handlungsoptionen für Kommunen und Stadtwerke (2012)" vor. Besorgt äußern sich die drei Verbände darüber, dass das Energie-wirtschaftsgesetz (EnWG) seit seiner Novelle 2011 den rechtssicheren Netzerwerb weiter erschwert. Auch angesichts des bestehenden Rechtsrahmens nehmen Gerichte und das Bundeskartellamt in jüngster Zeit gegenüber Netzübernahmen durch Kommunen und kommunale Unternehmen eine kritische Haltung ein. Vielfach werden Vergabekriterien als wettbewerbswidrige Bevorzugung eigener kommunaler Unternehmen ausgelegt und für unzulässig erklärt. "Beim Wettbewerb um Strom- und Gasnetzkonzessionen darf das Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht eingeschränkt werden.
Wir fordern im Rahmen der derzeitigen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes klare Regelungen für eine rechtssichere Konzessionsvergabe, die auch kommunale Netzübernahmen ermöglichen", erklären die drei Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Hans-Joachim Reck (VKU). Im Fokus der Netzübernahmen steht dabei vor allem das Gelingen der Energiewende. "Die Kommunen und ihre Unternehmen engagieren sich gemeinsam für den Umbau des Energiesystems", so die Hauptgeschäftsführer. Der Neuabschluss von Konzessionsverträgen eröffnet Kommunen und kommunalen Unternehmen viele Handlungsoptionen, die über den reinen Netzbetrieb hinausgehen. "Das Energiesystem wird sich künftig stärker dezentral ausrichten. Eine besondere Rolle spielen dabei die Verteilnetze, die überwiegend von kommunalen Versorgern betrieben werden. Auch deshalb ist es richtig, dass sich Stadtwerke um auslaufende Konzessionsverträge bewerben".>>

(Informationsdienst kommunale Energiewirtschaft, Ausgabe 19/2012)

Das ist ein guter Beleg dafür, dass wir in Sankt Augustin mit unseren Bemühungen, alle Bereiche der Daseinsfürsorge in städtischer Hand zu vereinigen, genau richtig liegen.
W. Köhler

Donnerstag, 27. September 2012

Glücksspiel-Industrie sponsert FDP

Das kritische Portal <Lobbycontrol> berichtet: 
"Die Glücksspielindustrie hat große Summen in Firmen der FDP
investiert. Die Zahlung fielen nicht unter die Transparenzpflichten für
Parteispenden und blieben deshalb jahrelang unbekannt."

Hier der Lobbycontrol-Text aus dem Newsletter vom 27.09.2012

"Glücksspiel-Industrie räumt Zahlungen an FDP ein
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Bereits vor zwei Wochen berichteten wir über die dubiosen Geschäfte der
FDP mit einem Berater des Spielautomatenherstellers Paul Gauselmann.
Nach Recherchen der ARD war Herbert Schlottmann, ein enger Vertrauter
und Berater Gauselmanns, mit knapp 2 Millionen Euro an
FDP-Tochterunternehmen beteiligt. Nun räumte Gauselmann ein: das Geld,
das Schlottman investierte, kam vom Glücksspiel-Unternehmer selber. Die
Geschäfte blieben über fünf Jahre unentdeckt - erst nach den Recherchen
von Monitor wurde die Verbindung zu Gauselmann aufgedeckt. Normalerweise
müssen Parteien eingenommene Spenden ab 10.000 Euro im jährlichen
Rechenschaftsbericht, ab 50.000 Euro sofort veröffentlichen.

Der Fall zeigt, dass es gravierende Lücken im Parteienrecht gibt. Ein
Automatenhersteller, der gegen staatliche Beschränkungen für seine
Glückspiel-Automaten kämpft, kann einer Partei Geldsummen in
Millionenhöhe zukommen lassen, ohne dass dies für die Öffentlichkeit
sichtbar ist. Wir brauchen daher dringend eine Ausweitung der
Transparenzpflichten des Parteiengesetzes auf das Beteiligungsvermögen
der Parteien. Wählerinnen und Wähler haben das Recht zu wissen, wer in
welchem Maße an parteieigenen Unternehmen beteiligt ist.

Die FDP muss nun umgehend alle Fakten zu den Geschäften mit der
Gauselmann Gruppe auf den Tisch legen. Außerdem müssen die Verbindungen
der FDP und der von ihr aktuell geführten Ministerien zur Gauselmann AG
durchleuchtet werden.  Es sind noch etliche Fragen offen – wir halten
Sie auf dem Laufenden.

Heute abend berichtet Monitor erneut über das Firmengeflecht der FDP
ARD, 27. September, 21:45 - 22:15 Uhr"

Dazu auch:

W. Köhler

Stau-Vermeidung auf der Abfahrt A 560 - B 56n


Fährt man auf der A 560 von der Auffahrt Buisdorf oder Mülldorf aus Richtung Autobahndreieck Sankt Augustin und verlässt die A 560 vor dem Autobahndreieck, also bei der Abfahrt Sankt Augustin Nord, um von dort zu Blumen Breuer oder Metro zu gelangen, erlebt täglich eine eigentlich vermeidbare Stausituation. (siehe Karte im Anhang) 
Der in Spitzenzeiten größere Stau ergibt sich daraus, dass die genannte Abfahrt nur je einen Fahrstreifen nach rechts auf die auf die Nordumfahrung Siegburg in Richtung Much und einen Fahrstreifen nach links in Richtung Breuer / Metro hat. Der linke Streifen ist viel höher frequentiert als der rechte. Dass auf dem linken Streifen mit einer höheren Frequenz gerechnet wird als auf dem rechten, zeigt sich daran, dass dieser Linksabbieger-Streifen dann auf der Nordumfahrung SU (= B 56n = Verlängerung Einsteinstraße) als zwei Fahrstreifen weitergeführt wird.
Umsichtige Autofahrer stellen sich auf den letzten Metern des Linksabbiegers jetzt schon immer in Doppelreihe auf, so dass mehr Autos während der sehr kurzen Grünphase, die Stelle passieren können. Ortskundige münden dann gleich in die richtige Spur zur Weiterfahrt zu Breuer oder zur Metro ein. 
Die Doppel-Aufstellung funktioniert aber nur für die ca. drei Kfz, die direkt vor der Ampel stehen, weil dort der Fahrstreifen aufgeweitet ist; davor ist er durch eine Leitplanke zu stark verengt, um eine Doppelreihe zu erlauben. Und es funktioniert nur, wenn alle mitdenken und sich entsprechend der gewünschten Weiterfahrt aufstellen.

Es könnten also viel mehr Autos in einer Grünphase die Ampel passieren, wenn durch zwei kleine Eingriffe die Doppelaufstellung über einen längeren Abschnitt ermöglicht würde.

Abhilfe: 
a) geringfügiges Zurückversetzen der Leitplanke 
b) neue Markierung, die eine Doppelaufstellung ausdrücklich nahelegen würde
Dafür könnte beim Landesbetrieb Straßen NRW vielleicht gerade noch genug Geld übrig sein. ;-)

W. Köhler

Freitag, 21. September 2012

Steuerpflicht für KiTas?


Gemäß einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes unterliegen auch Kinderbetreuungs-einrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Pflicht zur Abführung von Körperschaftssteuer. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 20.09.2012. Da die Körper-schaftssteuer dem Bund und den Ländern zugute kommt, hätte im einschlägigen Fall die Kommune neue finanzielle Belastungen zu verkraften.
Da stellen sich gleich einige Fragen.Machen städtischen Kindertagesstätten überhaupt Gewinne, die nach dem neuesten Urteil des Bundesfinanzhofes körperschafts-steuerpflichtig wären? Was wird sich voraussichtlich an der wirtschaftlichen Situation der Kinderbetreuungs-einrichtungen durch den ab 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ändern? Welche finanziellen Auswir-kungen könnte dieses Urteil für Sankt Augustin haben? Welche Möglichkeiten gibt es, um eventuellen  finanziellen Belastungen der Stadt entgegenzuwirken? - Und müssen Eltern jetzt mit höheren Betreuungskosten rechnen?
W. Köhler

Mittwoch, 12. September 2012

Wie man am besten Investoren vergrault

Der Tatort: Zentrums-Ausschuss am 11.09.2012
Es war zum Irre-Werden - wieder mal - nicht nur für den Investor, sondern auch für Ausschuss-Mitglieder und Vertreter der Verwaltung.

Haupt-TOP: der B-Plan für das Tacke-Areal:

Sitzungsbeginn 18.00 h
  • Ca. 15 min. benötigen Formalia und Protokollgenehmigung.
  • Nachdem der Investor berichtet hatte, dass Mietverträge für das Fitness-Center, den Discounter und den Gastro-Betrieb abgeschlossen sind und dass der Vertragsabschluss für den Pflege-Komplex unmittelbar bevorsteht, ...
  • trug der Verkehrsgutachter vor. Er wies nach, dass davon ausgegangen werden könne, dass der Verkehr im Zugangsbereich von der B 56 zum Discounter-Parkplatz mit Hilfe von je einer Linksabbiege-Spur pro Fahrtrichtung zu bewältigen sei. [Dauer bis dahin: ca. 30 min.]
  • Dann folgte eine längere Frage-Antwort-Runde mit Diskussion. [Dauer ca. 45 min.] 
  • Ca. um 19.30 h schlug ich vor, über den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag endlich abzustimmen. Damit hatten CDU und Grüne aber leider erhebliche Probleme. Die Folge war eine längere Diskussion und eine Sitzungsunterbrechung. (Ein Wunder, dass der Investor und sein Gefolge nicht Haareraufend und verzweifelt das Rathaus verlassen haben!)
  • Eine Stunde später - 20.30 h inzwischen - wurde der von der Verwaltung vorgelegte Beschluss gefasst [wie von mir um 19.30 h vorgeschlagen].
Damit ist ...
- die Verwaltung jetzt beauftragt, eine Bürgerinformation durchzuführen,
- der Verkehrsgutachter und der Investor gehalten, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW über die verkehrliche Detailplanung zu verhandeln.

Und Damit ist das Tacke-Areal endlich, endlich auf dem Weg zu einer sinnvollen Verwertung. [Was übrigens schon im Juni hätte eingestielt werden können - jedenfalls wenn es nach mir gegangen wäre.]

W. Köhler

Freitag, 7. September 2012

Aufbruch! missbilligt Grünen Brief an Hurler


Die Kritik der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Aufbruch! an dem Brief der Grünen Fraktion an Hurler richtet sich allein gegen die Vorgehensweise, durch die die bisher auf Vertrauen und Kooperation fußende Arbeit aller Fraktionen und der Verwaltung zusammen mit den Vertretern von Hurler und deren Architekten unnötig auf's Spiel gesetzt wird. 
Aber den Briefschreibern scheint die Hauptsache zu sein, dass die populistische Profilschärfung gelungen ist.
Dabei sind wesentliche Punkte des Grünen Briefes an Hurler doch gemeinsame Sichtweise der Fraktionen und der Verwaltung.

Wir sind uns mit der Verwaltung und den anderen Fraktionen nach wie vor einig, dass die Umgestaltung des HUMA einen sehr großen Stellenwert für die Stadt Sankt Augustin hat. Deshalb wurde die bekannte Verfahrensweise gewählt: Lenkungsgruppe, Bürgerforen (deren Ergebnisse in die Lenkungsgruppe eingespeist wurden), Beratung und Beschlussfassung in Ausschuss und Rat.
Gerade die nicht öffentlichen Sitzungen der Lenkungsgruppe boten die Möglichkeit, ungeschützt Dinge auszusprechen und Planungsvarianten auszuloten, die in der Öffentlichkeit vielleicht nie gesagt worden wären.
Die erzielten Ergebnisse sind von Hurler zur Revision gestellt worden, weil aktualisierte Marktanalysen ein verändertes Projekt nahelegen. Wir wissen nicht, wie die revidierten Pläne aussehen. Gerade deshalb wollen wir nicht Pflöcke einschlagen, die uns mancher Chancen der Einflussnahme und der Erzielung von Zugeständnissen an uns wichtigen Stellen berauben könnten. Solche Chancen wollen wir nicht durch ein Vorpreschen zur Unzeit vertun.
Und: Je nachdem wie Hurler umplant, sind manche politischen Positionierungen schon überholt, bevor die Tinte getrocknet ist, mit der sie geschrieben sind. 

W. Köhler

Montag, 3. September 2012

Ein Dienstwagen für 15 Stunden nebenamtliche Tätigkeit



Im Rhein-Sieg-Anzeiger vom 01. / 02. September 2012  war in einem kritischen Bericht nebst Kommentar davon zu lesen, dass die EVG Sankt Augustin für die ca. 15 Wochenstunden umfassende nebenamtliche Geschäftsführer-Tätigkeit des städtischen Beigeordneten Marcus Lübken für die EVG seitens der EVG ein Dienstwagen beschafft worden sei, der auch für die städtisch veranlassten Mobilitätsbedarfe des Beigeordneten zur Verfügung stehe und auch privat genutzt werden dürfe.

Der Vorgang provoziert einige Fragen:
  1. Ist der zitierte Bericht im Rhein-Sieg-Anzeiger zutreffend? Oder müssen Aussagen korrigiert werden?
  2. Hält der Verwaltungsvorstand der Stadt Sankt Augustin angesichts dessen, dass die EVG noch kein wirklich operatives Geschäft betreibt und keinen nennenswerten Gewinn generiert, generell die Stellung eines Dienstwagens für gerechtfertigt? Wird eine größere BMW-Limousine mit den bekannt gewordenen Leasingkosten von 7.500 bis 8.000 Euro pro Jahr, zuzüglich Kosten verursacht durch Versicherung, Steuer, Betriebsmittel, Schmierstoffe und Werkstatt, als gerechtfertigt angesehen?
  3. Wenn es zutrifft, dass der EVG-Dienstwagen auch für die originären Belange der Stadt (als EVG-Mehrheitseigentümerin) genutzt werden können soll, werden dafür der Stadt seitens der EVG die anteiligen Kosten in Rechnung gestellt? Wie wird dann überhaupt der städtische Anteil ermittelt (pauschal? Fahrtenbuch?)?
  4. Wie wird der zu zahlende städtische Anteil im Haushalt der Stadt berücksichtigt?
  5. Wie wird die rein private Nutzung, und wie wird die Nutzung des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelt und beglichen? Von welchen Beträgen ist auszugehen?
Anhang (Quelle: Wikipedia)

"Steuerliche Behandlung der privaten Dienstwagen-Nutzung (Deutschland)

Im Allgemeinen wird das betriebliche Kraftfahrzeug nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern darf auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden. Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer für private Zwecke ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 EStG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung kann bemessen werden
  • pauschal nach der 1-Prozent-Regelung; hierbei wird als geldwerter Vorteil monatlich 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises angesetzt, oder
  • mit den tatsächlichen, durch Fahrtenbuch ermittelten Kosten.
Bei der Umsatzsteuer hat der Arbeitgeber die Überlassung des betrieblichen Kraftfahrzeugs an einen Arbeitnehmer als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Hierbei sind drei Varianten zulässig:
  • Pauschal mit 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises; Voraussetzung ist hierfür, dass der Nutzungswert für Zwecke der Lohnsteuer ebenfalls nach dieser Methode ermittelt wurde (=inklusive Umsatzsteuer)
  • nach Fahrtenbuch
  • mit sachgemäßer Schätzung (Beispiel: vereinfachtes Fahrtenbuch, andere nachvollziehbare Schlussfolgerungen)
Hinzu kommt die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Als Wertansatz für diese Fahrten kann entweder der nach Fahrtenbuch ermittelte Wert oder aber pauschal monatlich 0,03 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Umsatzsteuerlich ist insoweit nichts veranlasst, da keine unentgeltliche Wertabgabe für diese Fahrten.
Zu versteuern sind diese Fahrten beim Arbeitnehmer ebenfalls als geldwerter Vorteil."

Autor: W. Köhler

Freitag, 31. August 2012

Bürgerinformation zur Nahversorgung Niederpleis

 ... und wie man sie nicht machen sollte

Kaum ist meine urlaubsbedingte Blog-Pause vorüber, muss ich mich schon wieder ärgern! Wegen der von der Stadtverwaltung inszenierten Bürger-Info zum Nahversorgungszentrum Niederpleis. Die Veranstaltung war zum Davon-Laufen, und das nicht nur weil Karl-Heinz Meys in seiner bekannten Volksverführer-Manier gegen das vorgestellte Nahversorgungskonzept, das Einzelhandelsgutachten, das Verkehrsgutachten und überhaupt alles polemisierte. Nein auch weil die Veranstaltung fehlstrukturiert, medial schlecht und sprachlich an den Bürgern vorbei gestaltet war.

Die Ersten verließen die Bürgerinformation zur Nahversorgung Niederpleis ca. 10 Minuten nach Beginn. Die Tapferen stöhnten, die weniger Tapferen gingen nach und nach. Wie kriegt man das so hin? Das Rezept zur Publikumsvertreibung ist einfach und wurde überzeugend demonstriert. Man nehme eine schlechte Audio-Anlage, aus der alles mulmig klingt, eine unlesbare, weil zu kleine Bild-Projektion, lasse die Reihe der Vorträge mit dem Uninteressantesten beginnen und lasse alles mit möglichst viel irritierendem Fach-Chinesisch und ohne Beachtung der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger vortragen. Fertig ist das Frust-Event. Wen nimmt es da Wunder, dass die genervten Zuhörer hinter dem Ganzen eine perfide Absicht der Stadtverwaltung vermuten.

Wie hätte es sein sollen? 
Das Verhältnis von Vortragszeit und Diskussions-/Frage-Zeit hätte umgekehrt sein müssen. Die wesentliche Information gehört in reduzierter Form an den Anfang. Präzisieren und Differenzieren kann darauf folgen, wenn es sich auf Grund der Fragen und Diskussionsbeiträge ergibt. Und richtige, aber irritierende Fachausdrücke gehören in Normal-Sprache übersetzt. (Zum Beispiel spricht der Fachmann von "Überbauung", wenn er "Bebauung" meint. Benutzt er aber seinen Fachbegriff, meinen die Zuhörer, die vorhandene Bebauung werde mit einem Überbau versehen.)

Welche Information wäre die wesentliche gewesen?
1. Niederpleis soll wieder eine Nahversorgung im alten Kern bekommen, die wirtschaftlich über viele Jahre bestandsfähig ist. 
2. Der anstehende Investor tritt nicht als Wohltäter, sondern als Wirtschaftsbetrieb auf. Auf Grund seiner großen Erfahrung in dem Metier kann er ein kleines Nahversorgungszentrum, das sich über viele Jahre trägt, nur bauen, wenn es die von ihm kalkulierte Größe hat. 
3. Der Standort ist so interessant und so gut, dass sich auch ein weiteres Einzelhandelsunternehmen (Tengelmann) dafür interessiert, und so gut, dass die DM-Kette dort einen Laden zusätzlich zum DM-Geschäft in der Alte Heerstraße betreiben will. 
4. Die in Niederpleis bestehenden allseits bekannten Verkehrsprobleme werden durch den zusätzlichen Verkehr zum und vom Nahversorger zwar etwas verschärft, aber nicht durch den Nahversorger erzeugt. Die Entstehung des Nahversorgungszentrum bietet den Anlass und liefert die Notwendigkeit, die Verkehrsverhältnisse in Niederpleis zu verbessern.
5. Die durch den Nahversorger erzeugte zusätzliche Verkehrsbelastung beträgt in Spitzenzeiten drei Kfz pro Minute. Die Zahl der Zuliefer-Lkw beträgt 10 bis 12 pro Tag (also 0,5 pro Stunde / 1,0 pro Stunde zur Tageszeit)..
6. Die Verbesserung der neuen Verkehrssituation gegenüber der heutigen kann und soll durch Veränderung der Fahrspuren / Abbiegespuren und koordinierte Ampelschaltungen bzw. durch einen Kreisel an Hauptstraße / Pleistalstraße erreicht werden. 
7. Die Bebauung des Nahversorgungszentrums soll im Einzelnen so und so aussehen; Zu- und Abfahrten gibt es über Schul- und Paul-Gerhardt-Straße, Abfahrt auf die Paul-Gerhardt-Straße nur Richtung Honny; knapp 90 Parkplätze wird es für Beschäftigte und Kunden geben. 
8. Die Verkehrsführung soll zum Schutz der Anlieger der Paul-Gerhardt-Straße so gestaltet werden , dass diese Straße nur von Norden nach Süden zum Anfahren der Läden genutzt werden kann. 9. Der alte zusammen mit dem neuen Verkehrslärm liegt unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. 10. Die Entlade-Zone der Zuliefer-Lkw wird "eingehaust". Sollte der Lärm dennoch die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten, müssen Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, die nicht zu Lasten der Betroffenen gehen.

Der Verwaltung muss ernsthaft zu einer Fortbildung in Medienkompetenz und Vortragsgestaltung geraten werden - auch wenn das Geld kostet. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben es verdient, dass sie ernst genommen, sprich gut und verständlich informiert werden.

Dienstag, 31. Juli 2012

Weniger Fische im Pleisbach?


Wenn man wie ich jahrelang täglich mit seinem Hund die gleiche Route gegangen ist und dabei stets auf von der Pleisbachbrücke beim Wanderstübchen in den Bach gespäht und nach Fischen Ausschau gehalten hat, muss den Eindruck gewinnen, dass sich der Fischbestand im Pleisbach verringert hat.
Einbildung? Nur punktuelle Beobachtung und deshalb nicht repräsentativ? Oder Tatsache?
Da sich meine Beobachtungen mit denen anderer Personen decken, die an anderen Beobachtungsstellen ähnlich regelmäßig nach Fischen geschaut haben, glaube ich eher, dass es sich tatsächlich verhält wie beobachtet.
Dann stellt sich natürlich die Frage nach dem Warum.
Da muss man zuerst eine Verschlechterung der Lebensbedingungen im Bach in Betracht ziehen. Man denkt an Minderung der Wasserqualität durch Verschmutzung – sogar Vergiftung - , Verminderung des Sauerstoffgehaltes wegen Wasser-Erwärmung; man denkt an Bach-Begradigung und dadurch erhöhte Fließgeschwindigkeit, Veränderung der Vegetation beiderseits des Baches. Kann es mit einem dieser Faktoren zusammenhängen oder mit allen in Kombination und in Wechselwirkung?

W. Köhler

Montag, 23. Juli 2012

Samstag, 21. Juli 2012

Cricket

Wer immer schon mal wissen wollte, wie Cricket eigentlich funktioniert und Sie wegen des Wetters oder wegen Ferien die Zeit haben, sich mit Skurrilem zu befassen, hier die kurzgefasste Beschreibung, die im traditionsbewussten Marylebone Cricket Club nachzulesen ist, und zwar auf einem Handtuch, und da ist ja bekanntlich wenig Platz:
"Sie haben zwei Mannschaften, eine draußen auf dem Spielfeld und eine drinnen (im Clubhaus). Jeder, der in der Mannschaft ist, die drin ist, geht raus, und wenn er raus ist, geht er rein, und der nächste Mann geht rein, bis er draußen ist. Wenn sie alle draußen sind, kommt die Mannschaft, die draußen war, rein, und die Mannschaft, die drin war, geht raus und versucht, die raus zu kriegen, die reinkommen. Manchmal sind Spieler immer noch drin und nicht draußen. Wenn beide Mannschaften drin und draußen waren, einschließlich derer, die nicht raus sind, dann ist das Spiel zu Ende."
Das Ganze dauert in der Regel ein paar Tage - bei Gewitter länger.
Alles klar?


W. Köhler

Dienstag, 17. Juli 2012

So'n Wetter ...

... hat doch auch sein Gutes - so gesehen. Wenn es kalt und nass ist, gehen weniger Menschen ins Schwimmbad, und dann ist es auch nicht so schlimm, wenn der Sprungturm nicht benutzt werden darf. 
Andererseits bedeuten weniger Besucher, dass der Bäderbetrieb ein größeres Defizit einfährt.


War wohl ein Schlag ins Wasser, mein Versuch, dem Wetter etwas Gutes abzugewinnen.


W. Köhler

Donnerstag, 12. Juli 2012

Stopp Meldegesetz

Mit diesem Bild bringt die Nicht-Regierungsorganisation <avaaz.org> auf den Punkt, wozu Bürger sich jetzt aufgerufen sehen sollten

W. Köhler

Mittwoch, 11. Juli 2012

Daten-Handelsland BRD

Der Wortlaut der vom Bundestag durchgewunkenen neuen Formulierung im neuen einheitlichen Meldegesetz und was das bedeutet:
"(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,
1. ohne dass ein solcher Zweck gemäß Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde, oder
2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat.

Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."

Das bedeutet:
1. 
Als Adressenhändler beantragt man die Herausgabe persönlicher Daten von Personen aus dem Melderegister und gibt als Zeck entweder Adressenhandel oder Werbung an. Schon ist die Bedingung aus Ziffer 1 erledigt.
2.
Wenn Sie Ihre Daten vor solchem Zugriff schützen wollen, müssen Sie aktiv werden und dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass Sie der Herausgabe Ihrer Daten an Personen oder Firmen zum Zweck der Werbung und des Adressenhandels widersprechen. Damit wäre Ziffer 2 der Bedingungen erledigt und Sie wieder auf der sicheren Seite.


Das alles nützt aber nichts, wenn der Werbetreibende bzw. Adressenhändler schon Daten von Ihnen auf anderem Wege bekommen hat und diese nur aktualisieren will. Gegen eine Aktualisierung hilft nämlich auch die Ziffer 2, also der Widerspruch nichts.


Wenn man bedenkt, dass allein der größte Adressenhändler in Deutschland über mehr als 50 Millionen! Datensätze verfügt und dass es noch andere Adressenhändler gibt, kann man sich ausrechnen, dass dieses Melderecht keinen Datenschutz gewährt, sondern umgekehrt der Werbewirtschaft die Garantie des ungehinderten Zugriffes auf amtliche Daten gewährt.


Autor: W. Köhler



Sonntag, 8. Juli 2012

Flurbereinigung für's Grüne C – Beteiligung wie sie nicht sein sollte.


Warum die Stadt ihre Bürgerinnen und Bürger nicht gründlich in das einweiht, was geplant wird, bleibt für mich ein Mysterium. Wieder einmal so ein Fall, in dem alles planmäßig zu verlaufen schien – zumindest machte die Stadtverwaltung den Rat das glauben. Aber erregte Bürgerinnen und Bürger - aus Unwissen über gesetzlich genormte Verfahren aufgeschreckt - strafen die Stadtverwaltung Lügen.
Warum die Aufregung der Grundeigentümer, die vom Flurbereinigungsverfahren betroffen sind? Ganzeinfach: Wenn Bürgerinnen und Bürger nicht unterrichtet werden, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan nur der Startschuss für ein Verfahren ist, und wenn ihnen nicht bewusst gemacht wird, dass ein Bebauungsplan nicht notwendiger Weise eine Bebauung zur Folge hat, müssen sie sich geradezu überrollt fühlen, wenn sie erfahren, dass ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. (Der Bürgermeister und seine Verwaltung sollen sich auch nicht darauf herausreden, dass alle Interessierten / Betroffenen sich frühzeitig hätten informieren können, weil es ja das städtische Mitteilungsblatt gibt. Denn das lesen ja nur diejenigen Eingeweihten, die wissen, dass es solch ein Blättchen überhaupt gibt, und auch noch wissen, wo man es findet.)
Klare Sache wäre gewesen, die Grundeigentümer aufs Gründlichste über die B-Plan- Verfahrensschritte und ihre Möglichkeiten und ihr Recht zur Beteiligung zu informieren. Was spräche zu Anfang eines solchen Verfahrens gegen eine Bürger-Information? Was spräche dagegen, den Menschen zu sagen, dass das Vorhaben, den Ortsrand von Menden mit einem Grünzug zu markieren, schon vor einigen Jahren im Stadt-Entwicklungskonzept und dann im Flächennutzungsplan der Stadt beschlossen worden ist. Dass jetzt die Umsetzung stattfinden soll, dass jetzt die Chance besteht, für die Umsetzung Fördermittel zu bekommen; dass die Mittel zugesagt sind und die Stadt viel Geld verliert, wenn sie das Vorhaben nicht durchzieht? Warum nicht mitteilen, dass schon damals Einwände von den Bürgerinnen und Bürgern hätten vorgetragen werden können? Und warum nicht von Beginn der Planung an deutlich machen, was es die Stadt kosten würde, aus der Sache auszusteigen? Und wie wäre es mit direkten Gesprächen? Zu aufwändig? Und wie aufwändig wird es, wenn die Stadt die Fördermittel verliert.
Der Bürgermeister als Chef der Stadtverwaltung muss sich aber gerade wegen des vielen Geldes, um das es geht, auch die Frage gefallen lassen, warum die Arbeitsschritte zur Umsetzung des Grünen C in diesem Bereich so eng getaktet sind, dass jetzt die Angst um den Verlust von Fördergeldern in Millionenhöhe die Beschlüsse quasi präjudiziert.
Wir wollen die genannten Versäumnisse darauf verbuchen, dass die Stadtverwaltung den Informationsstand der Bürgerinnen und Bürger und die eigene Leistungsfähigkeit falsch eingeschätzt hat. Denn sollte es daran nicht gelegen haben, müsste man Absicht unterstellen – und diese könnte nur eine böse sein.

Autor: W. Köhler

Sonntag, 17. Juni 2012

CDU-Salto bei Tacke-Areal

Zuerst traut sich die CDU nicht, dem von IMMOGA vorgestellten Nutzungskonzept "grundsätzlich" zuzustimmen - obwohl "grundsätzlich" ja gar nicht "endgültig und bedingungslos" bedeutet - dann sind sie im Rundblick voll des Lobes über das Projekt. Da hat man wohl anhand des Presse-Echos gemerkt, dass man keinen Investor zum Investieren ermutigen kann, wenn man ihm sagt, man habe beträchtliche Bedenken und man sehe große Schwierigkeiten an allen Ecken und Enden. Manchmal, also wenn man schon eine ganze Handvoll Investoren hat kommen und gehen gesehen, dann muss man doch bei einem vielversprechenden Konzept auch mal einen A.... in der Hose haben und Tacheles reden.


Autor: W. Köhler

Samstag, 16. Juni 2012

Bezirksregierung reagiert offensiv auf Meindorfer Panik

Ungeschickt war das Agieren der Bezirksregierung beim Thema <Renaturierung ("Entfesselung") der Sieg>, und viel zu aufgeregt die Reaktion der Meinungsführer in Meindorf. Viel zu spät wurde seitens der Bezirksregierung dargelegt, dass es sich bei dem Projekt um einen gesetzlich  festgelegten  Auftrag handelt, der in der "Wasserrahmenrichtlinie" der EU formuliert ist. Wenn die Meinungsführer in Meindorf also suggerieren, man könne durch vehementen Protest das Projekt verhindern, ist das - bewusst oder unbewusst - eine Täuschung. Es geht nicht um das OB, sondern um das WIE. An dem Wie können und sollen die Bürgerinnen und Bürger und andere Betroffene mitarbeiten. Dies wird in einem sogenannten Planfeststellungsverfahren geschehen, in dem systematisch Bürger- und Verbände-Beteiligung vorgesehen und vorgeschrieben ist. Ein Planfeststellungsverfahren basiert aber auf einem ausformulierten und in exakten Karten dargestellten Plan. Ein Plan in diesem Sinne liegt noch nicht vor, nur Plan-Ideen / Entwürfe. Diese sind in einem Schritt der frühzeitigen Beteiligung der Betroffenen präsentiert worden, um erste Reaktionen in dem noch zu erstellenden Plan berücksichtigen zu können. 
Die Meindorfer sollten sich bemühen, die Chancen auf das Entstehen einer noch reizvolleren Erholungslandschaft zu erkennen und an deren Optimierung mitzuarbeiten.

Autor: W. Köhler

Mittwoch, 13. Juni 2012

Nachzahlungsanspruch einer Stadt für Gas-Konzessionsabgaben


Gilt das auch für Sankt Augustin? 

(Das Wollen wir mit einer Anfrage an den Bürgermeister klären.)

"Das Landgericht München hat mit Urteil vom 17. April 2012 einer Stadt einen Nachzahlungsanspruch auf Konzessionsabgaben für die Erdgasversorgung gegen einen Regionalversorger zugebilligt. Nach Ansicht des Gerichts hat das regionale Unternehmen aufgrund der falschen Eingruppierung ihrer Endkunden als Sondervertragskunden i. S. d. Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in einem Zeitraum von zwei Jahren zu wenig Konzessionsabgaben entrichtet. Maßgeblich dabei sei, ob aus Sicht des durchschnittlichen Abnehmers der Versorger seine Haushaltskunden im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht oder der allgemeinen Vertragsfreiheit beliefert hat. Das Gericht bejahte Ersteres.

Sachverhalt
Die Klägerin, eine Stadt, verlangte von der Beklagten, einem regionalen Erdgasversorgungsunternehmen in Bayern, wegen falscher Eingruppierung ihrer Endkunden als Sondervertragskunden die Nachzahlung von Gas-Konzessionsabgaben für die Jahre 2005 bis April 2007.
Zwischen den Parteien wurde bereits 1990 ein Wegenutzungsvertrag für die Erdgasversorgung geschlossen, in der die Beklagte zur Zahlung von Konzessionsabgaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet wurde. Die Beklagte legte ihre Preise in dem strittigen Zeitraum nach zwei Tarifgruppen fest, einem „Allgemeinem Tarif“ für Kunden mit einer Liefermenge von unter 8000 kWh/Jahr und „Sonderpreise“ für eine Liefermenge, die darüber hinausging. Für Kunden, die nach den Sonderpreisen beliefert wurden, rechnete sie einen pauschalen Konzessionsabgaben-Satz ab, der dem für Sondervertragskunden entsprach. Die Kunden erhielten ein Begrüßungsschreiben, ein Preisblatt und die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBGasV). Die Einordnung in die Tarifgruppe „Sonderpreise“ erfolgte aufgrund von Erfahrungswerten und Anlagengröße. Im Mai 2007 stellte die Beklagte ihr Tarifsystem um.
Die Klägerin ist der Ansicht, dass diejenigen Kunden, die die Beklagte nach den Sonderpreisen belieferte als Tarifkunden und nicht als Sondervertragskunden einzuordnen gewesen seien. Es fehle an einer individuellen Sondervereinbarung, die Eingruppierung wurde vielmehr ohne die Mitwirkung des Kunden vorgenommen. Daher sei die Beklagte zur Nachzahlung der Differenz zwischen Sondervertrags- und Tarifkundenkonzessionsabgabe verpflichtet.
Die Beklagte entgegnete, dass es nicht auf ein individuelles Vertragsverhältnis ankomme, sondern allein darauf, ob sie im Rahmen der Grundversorgung und außerhalb derer versorgt habe. Dies entspreche auch der aktuellen Rechtsprechung.
Gründe
Das Landgericht bejaht einen Nachzahlungsanspruch der Klägerin auf Grundlage des bestehenden Konzessionsvertrags.
Bei der Eingruppierung der Sonderpreis-Kunden der Beklagten als Tarifkunden gehe es ausschließlich darum, ob die Kunden im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) beliefert wurden. Die Beklagte sei unstreitig Grundversorger, die jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen, die öffentlich bekannt gegeben sind, versorgen müsse. Ob sie daneben auch Verträge außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen habe (Sonderverträge), hinge davon ab, ob sie die Lieferung im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit abgeschlossen habe. Dies sei durch Auslegung zu ermitteln. Entscheidend sei hierbei jedoch die Sicht des durchschnittlichen Empfängers. Dies entspreche auch der aktuellen Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 15.7.09, VIII ZR 225/07, VIII ZR 56/08 und vom 11.5.11, VIII ZR 42/10).
Im Gegensatz zu den Urteilen des BGH hätten die Endkunden keinerlei Mitwirkungsmöglichkeiten an dem Abschluss eines Sondervertragsverhältnisses gehabt. Es fehlte u.a. ein Antragsformular, aus dem die verschiedenen Preise und Bedingungen hervorgingen, die eine Eingruppierung ermöglichten. Den Abnehmern wurde so auch keine Wahlmöglichkeit eingeräumt. Allein aus der Übermittlung des Preisblatts, dem Begrüßungsschreiben und der Zusendung der Allgemeinen Vertragsbedingungen konnten die Abnehmer nicht davon ausgehen, dass ein Sondervertragsverhältnis außerhalb der Grundversorgung bestehe.
Bewertung
Die Auslegung des Sondervertragskundenbegriffs durch das Urteil des Landgerichts München, Az.: 1 HK O 20406/10, ist zu begrüßen. Es bezieht sich dabei u.a. auch auf den Beschluss des OLG vom 19.10.2011, 3 Kart 1/11, und betont, dass das Urteil zu keinen anderen Schlüssen im Hinblick auf das Ergebnis führen würde. Dort entschied das Gericht, dass die Höhe der Konzessionsabgabe zwischen Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen, das Drittlieferant war, nicht von der Ausgestaltung der Tarife zwischen Versorger und Endkunden abhänge, sondern vielmehr von der materiell-rechtlichen Bewertung als Sonder- bzw. Grundversorgungsverhältnis.
Dies gelte auch hier, entgegen der Ansicht der Beklagte dürfe diese die Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden nicht von der Liefermenge abhängig machen. Im Gegensatz zu Stromlieferungen habe der Gesetzgeber gerade keine gesetzliche Grenze eingezogen, bis zu der Lieferungen immer als Tariflieferungen zu werten seien."
(Quelle: Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes NRW, Nr. 6 / 2012)
Autor: Wolfgang Köhler

Sonntag, 10. Juni 2012

Wo kämen wir denn da hin?

Ja, wo kämen wir denn da hin, wenn alle immer nur sagten "Wo kämen wir denn da hin?" und keiner mal los ginge, um nachzusehen, wo wir denn hin kämen, wenn wir mal los gingen?


Autor: Wolfgang Köhler (von unbekanntem Autor abgekupfert)

Mittwoch, 6. Juni 2012

Fortschritte beim Tacke-Areal

Jetzt endlich liegt dem Stadtrat in Grundzügen ein diskussionswürdiges Nutzungs- (und Bebauungs-)Konzept für das Tacke-Areal an der Bonner Straße vor. Das Konzept sieht eine Bebauung mit drei Blöcken mit 15 verschiedenen Nutzungen vor: ein Block mit 20 Senioren-wohnungen und 80 Pflegeplätzen, ein zweiter Block mit kleinteiligen Gewerbebetrieben (Gastronomie, Gesundheitswesen) und ein Discounter (Lidl), ein dritter Block mit einer Bank und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Problematischster Punkt ist die Verkehrsanbindung, die ausschließlich über die Bonner Straße abgewickelt werden kann.
Der Ausschuss hat der Verwaltung aufgetragen, zusammen mit dem Investor die Anregungen und Fragen aus dem Ausschuss mit dem Investor zu bearbeiten, um das Konzept zur Planungsreife fortzuentwickeln. Es könnte eine gute Ergänzung zum großen HUMA-Komplex werden.


Autor: Wolfgang Köhler

Sonntag, 3. Juni 2012

Kosten der Fußball-EM

Zitat aus der Obdachlosen-Publikation <fiftyfifty>, Ausgabe Juni 2012, S. 5:


"10.000.000.000 € betragen nach Schätzung der ukrainischen Regierung die Infrastrukturkosten für die Austragung der Fußball-EM. Das ist ein 16-mal so hoher Betrag wie beim Turnier 2008 in Österreich und der Schweiz. 'Jeder Sitz im neuen Kiewer Stadion war fünfmal teurer als der in der Münchener Arena', sagt die grüne Bundestagsabgeordnete Viola von Cramon. Die Osteuropaexpertin propheziet: 'Wir werden nach der EM eine zweistellige Inflation in der Ukraine sehen, eine Verelendung der Durchschnittsbevölkerung.' "

Mittwoch, 30. Mai 2012

Aufbruch! korrigiert CDU-Rechnung.

Die größtmögliche Schonung des städtischen Haushaltes gibt die CDU als ihr Motiv für die Auflösung der ältesten Niederpleiser Grundschule an - vorgeblich die kostengünstigste Lösung. Aber die Auflösung der Schule mit allen Umzugsmaßnahmen, Gebäude-Abriss und Zubauten an anderen Schulstandorten ist nach Aufbruch!-Rechnung gar nicht so billig, wenn man die Fortführung der Grundschule in einzügiger Form dagegen hält.

Die GGS Freie Buschstraße wird trotz Auflösungsbeschluss zunächst weiter zweizügig betrieben werden müssen und zwar ...
- noch ein Jahr mit vier Jahrgängen,
- ein weiteres Jahr mit drei Jahrgängen,
- ein drittes Jahr mit zwei Jahrgängen
- ein viertes Jahr mit einem Jahrgang.
Mindestens die ersten beiden Jahre wird der marode neuere Bauteil brandschutzertüchtigt sein müssen, weil er genutzt werden muss. Im Ergebnis bedeutet das, dass eine Brandschutzertüchtigung für den gesamten Gebäu-dekomplex gemacht werden muss. Wenn man dann Auflösung und Verbleib gegeneinander rechnet, müssen die Brandschutzkosten auch den Kosten der Auflösung zugerechnet werden. Sonst rechnet man sich die Auflösung schön. Beziehen wir in die Rechnung sodann ein, dass beim Verbleib der Schule am angestammten Ort sowohl die Umzugskosten als auch die dauerhaft aufzubringenden Schulbuskosten wegen Transport zu anderen Schulen entfallen und auch die Schaffung neuer Klassenräume in Sankt Augustin-Ort eingespart werden kann. Weiterhin beziehen wir ein, dass für eine als einzügige Schule fortgeführte GGS Freie Buschstraße die Kosten eines Men-sa-Neubaues eingespart werden können. Und dann bleibt für die Auflösung nur noch das pädagogische Argu-ment, dass die Einzügigkeit eine "lebendige und vielfältige Schulentwicklung" (so auch die Bezirksregierung) nicht gewährleisten könne. Mit diesem Argument befinden sich jedoch CDU und Bezirksregierung im schul-politischen Abseits. Denn die Landespolitik von Rot/Grün, der auch im Landtag die CDU nicht widerspricht, will die Erhaltung einzügiger Grundschulen gerade aus pädagogischen Gründen fördern und lobt diese mit dem Slogan "Kurze Beine - kurze Wege" aus.
Wenn Herr Schell dann für seine Fraktion sagt, man habe die Auflösung "nicht nur aufgrund der Finanzen" beschlossen, dann stellt sich die Frage, welche Gründe denn ausschlaggebend gewesen sein könnten, die wir nicht kennen und die die CDU vielleicht gar nicht öffentlich äußern möchte.
Das alles ist ein Lehrstück politischer Unvernunft. Politikverdrossenheit stellt sich eben nicht nur ein, wenn Bundespräsidenten lieber nehmen als geben, sondern auch, wenn den Lokalpolitikern wichtiger ist, punktuell ein paar Haushaltsmittel einzusparen, als eine vorzeigbare Grundschule und eine zukunftsorientierte Schulpolitik zu betreiben.

Dienstag, 22. Mai 2012

STEIGENDE ENERGIEPREISE MACHEN EINSPARUNGEN DURCH MILDEN WINTER ZUNICHTE

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BUNDESWEITER HEIZSPIEGEL 2012:
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Der Heizenergieverbrauch von Wohngebäuden ist 2011 infolge des milden
Winters um durchschnittlich 18 Prozent gegenüber 2010 gesunken. Die
Heizkosten für Häuser mit Ölheizung sind trotzdem um fünf Prozent
gestiegen. Grund hierfür ist der erneute Anstieg des Heizölpreises um
durchschnittlich 24,5 Prozent. Weniger drastisch fiel die
Energiepreissteigerung bei Erdgas (+ 4,5 %) und Fernwärme (+ 7 %) aus.
Die Heizkosten für diese Energieträger sind infolge des geringeren
Jahresverbrauchs um rund zehn Prozent gesunken. Das geht aus dem
Bundesweiten Heizspiegel 2012 hervor, den die gemeinnützige co2online
GmbH zum achten Mal veröffentlicht und der vom Bundesumweltministerium
gefördert wird. Projektpartner ist wie in den Jahren zuvor der Deutsche
Mieterbund e. V. Für den Heizspiegel wurden 70.000 Gebäudedaten aus dem
Bundesgebiet ausgewertet. Die Broschüre ist inklusive eines Gutscheins
für ein kostenloses Aktions-Heizgutachten als PDF auf www.heizspiegel.de
und www.mieterbund.de verfügbar.

Montag, 21. Mai 2012

Folgen der Landtagswahl für Sankt Augustin

Alle NRW Gesetzesvorhaben, die noch nicht endgültig die parlamentarischen Hürden genommen hatten, als die FDP die Landesregierung über die Klinge springen ließ und Neuwahlen provozierte, müssen abgebrochen werden (Prinzip der Diskontinuität). Das bedeutet z. B., dass es keinen verabschiedeten Landeshaushalt gibt. Alle Gesetzgebungsinitiativen und der Landeshaushalt müssen im neuen Landtag von Grund auf neu begonnen werden. Allerdings werden die Kommunen Abschlagszahlungen auf die Schlüsselzuweisungen sowie auf die Investitions-, Schul- und Sport-Pauschalen erhalten. Das stellt manche Baumaßnahmen in Frage.
So sollen mit Landesmitteln in Höhe von € 230.270 zusammen mit € 203.179 an Bundesmitten u3-Baumaßnahmen an der Evangelischen Kita"Menschenkinder" in der Schulstraße und an der Städtischen Kita Wacholderweg realisiert werden. Ohne einen verabschiedeten Landeshaushalt fließen die Landesmittel nicht, und ohne die Landesmittel gibt es auch keine Bundesmittel. Und dann gibt es keinen u3-Ausbau bei diesen beiden Kitas. 
Dafür muss man sich (Achtung: Ironie) bei der FDP bedanken. Aber immerhin hat diese "prinzipientreue" Partei uns eine stabile rot-grüne Mehrheit im Landtag verschafft. Von dieser kann mit Recht erwartet werden, dass sie schnellstens für u3-Mittel sorgt.


Autor: Wolfgang Köhler

Dienstag, 15. Mai 2012

Grünes C versus Landschaftsschutz?

Wenn ich Schilder wie das hier eingefügte sehe, denke ich Mal um Mal, statt mancher prestigeträchtiger Dinge im Rahmen des Grünen C hätte die Stadt besser Geld in die Hand genommen, um vorhandene (Erholungs-) Landschaft zu pflegen und zu schützen.
Noch ungepflegter als das Schild ist nur der Seerosenteich, der seit langem einer Sanierung harrt. Für einen Teil der Mittel aus dem Grünen C hätte wahrscheinlich ein gutes Stück Entrümpelung, Entschlammung, Entbuschung und weitere Ent- finanziert werden können. Was einmal in der Presse als "Kleinod im Pleistal" apostrophiert wurde, droht zur Kloake zu werden - nein, ist längst dazu geworden.
Das Wasser ist anscheinend dermaßen überdüngt, dass die gesamte Wasseroberfläche dicht an dicht mit Entengrütze bedeckt ist. Weil dadurch nur eine stark reduzierte Menge Licht unter die Wasseroberfläche gelangt, erhalten die Seerosen keinen Wachstumsimpuls und kommen gar nicht auf die Wasseroberfläche. Die sonst so herrliche Seerosenblüte bleibt genauso aus wie die Bachstelzen, die ehemals über die Seerosenblätter hüpften.
Wann wird dieser Ort der Besinnung und Erholung wieder hergerichtet???


Autor: Wolfgang Köhler