Es ist ein Elend: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das, was landauf landab proklamiert wird, nämlich Familienfreundlichkeit und Bildungsorientierung, kann man nur mit "Kraut und Rüben" beschreiben.
Mit der unter schweren Geburtswehen entstandenen zunächst freiwillig und versuchsweise angebotenen OGS im Grundschulbereich ist der Weg zum Ganztagsunterricht eröffnet worden. Heute ist die OGS genau wie die Kindertagesbetreuung eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Allerdings ist der kommunale Anteil an ihrer Finanzierung eine freiwillige Leistung der Kommune.Die merkwürdige Konsequenz daraus für Sankt Augustin: Ergibt sich für die OGS eine Finanzierungslücke, kann diese nicht aus der Stadtkasse geschlossen werden, weil die Stadt sich in der Haushaltssicherung befindet und unter Bedingungen der Haushaltssicherung die freiwilligen Leistungen unter Kuratel stehen. Die Entstehung einer Deckungslücke ergibt sich jedoch fast zwangsläufig, wenn man bedenkt, dass die Leistungen der OGS-Träger nicht billiger werden - siehe allgemeine Preisentwicklung. Zudem fallen in Zeiten wirtschaftlicher Flaute die Beiträge der Eltern aus einem einkommensabhängig gestaffelten Beitragssystem niedriger aus als vorausberechnet.
Kein Problem, könnte man meinen, weil zeitgleich im KiTa-Bereich Gebührenüberschüsse anfallen. Auf Grund eines in dieser Hinsicht völlig bornierten Haushaltsrechtes dürfen diese Überschüsse aber nicht zur Schließung der Deckungslücke im OGS-Bereich verwandt werden.
Hier hinkt die Gesetzgebung weit hinter der Realität in den Kommunen hinterher. Gesetze kann - und in diesem Fall - muss man ändern. Dies wird aber nur geschehen, wenn sich in den Kommunen und bei betroffenen Eltern lauter Widerstand regt. Also, Eltern, geht auf und bleibt auf den Barrikaden.
Gesamtzahl der Seitenaufrufe
Posts mit dem Label KiTa werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label KiTa werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Mittwoch, 10. Juli 2013
Freitag, 21. September 2012
Steuerpflicht für KiTas?
Gemäß
einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes unterliegen auch
Kinderbetreuungs-einrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Pflicht
zur Abführung von Körperschaftssteuer. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 20.09.2012. Da die Körper-schaftssteuer dem Bund und den
Ländern zugute kommt, hätte im einschlägigen Fall die Kommune neue
finanzielle Belastungen zu verkraften.
Da stellen sich gleich einige Fragen.Machen
städtischen Kindertagesstätten überhaupt Gewinne, die nach dem
neuesten Urteil des Bundesfinanzhofes körperschafts-steuerpflichtig
wären? Was
wird sich voraussichtlich an der wirtschaftlichen Situation der
Kinderbetreuungs-einrichtungen durch den ab 01.08.2013 geltenden
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab der
Vollendung des ersten Lebensjahres ändern? Welche
finanziellen Auswir-kungen könnte dieses Urteil für Sankt Augustin
haben? Welche
Möglichkeiten gibt es, um eventuellen finanziellen
Belastungen der Stadt entgegenzuwirken? - Und müssen Eltern jetzt mit höheren Betreuungskosten rechnen?
W. Köhler
Montag, 21. Mai 2012
Folgen der Landtagswahl für Sankt Augustin
Alle NRW Gesetzesvorhaben, die noch nicht endgültig die parlamentarischen Hürden genommen hatten, als die FDP die Landesregierung über die Klinge springen ließ und Neuwahlen provozierte, müssen abgebrochen werden (Prinzip der Diskontinuität). Das bedeutet z. B., dass es keinen verabschiedeten Landeshaushalt gibt. Alle Gesetzgebungsinitiativen und der Landeshaushalt müssen im neuen Landtag von Grund auf neu begonnen werden. Allerdings werden die Kommunen Abschlagszahlungen auf die Schlüsselzuweisungen sowie auf die Investitions-, Schul- und Sport-Pauschalen erhalten. Das stellt manche Baumaßnahmen in Frage.
So sollen mit Landesmitteln in Höhe von € 230.270 zusammen mit € 203.179 an Bundesmitten u3-Baumaßnahmen an der Evangelischen Kita"Menschenkinder" in der Schulstraße und an der Städtischen Kita Wacholderweg realisiert werden. Ohne einen verabschiedeten Landeshaushalt fließen die Landesmittel nicht, und ohne die Landesmittel gibt es auch keine Bundesmittel. Und dann gibt es keinen u3-Ausbau bei diesen beiden Kitas.
Dafür muss man sich (Achtung: Ironie) bei der FDP bedanken. Aber immerhin hat diese "prinzipientreue" Partei uns eine stabile rot-grüne Mehrheit im Landtag verschafft. Von dieser kann mit Recht erwartet werden, dass sie schnellstens für u3-Mittel sorgt.
Autor: Wolfgang Köhler
So sollen mit Landesmitteln in Höhe von € 230.270 zusammen mit € 203.179 an Bundesmitten u3-Baumaßnahmen an der Evangelischen Kita"Menschenkinder" in der Schulstraße und an der Städtischen Kita Wacholderweg realisiert werden. Ohne einen verabschiedeten Landeshaushalt fließen die Landesmittel nicht, und ohne die Landesmittel gibt es auch keine Bundesmittel. Und dann gibt es keinen u3-Ausbau bei diesen beiden Kitas.
Dafür muss man sich (Achtung: Ironie) bei der FDP bedanken. Aber immerhin hat diese "prinzipientreue" Partei uns eine stabile rot-grüne Mehrheit im Landtag verschafft. Von dieser kann mit Recht erwartet werden, dass sie schnellstens für u3-Mittel sorgt.
Autor: Wolfgang Köhler
Sonntag, 25. März 2012
Landtagswahl und Folgen für Sankt Augustin
Durch die Auflösung des Landtages sind nicht nur Neuwahlen nötig geworden. Da wegen der Auflösung Landeshaushalt nicht.beschlossen werden konnte, müssen die Kommunen um einen Teil ihrer Einkünfte fürchten. Und zu allem Überfluss müssen die Kommunen auch noch die Neuwahlen organisieren. Dafür muss Personal aus den Verwaltungsabläufen abgezogen werden.
Welche Maßnahmen zunächst einmal aufgeschoben werden müssen oder in diesem Jahr ganz aufgegeben werden müssen, wird die Stadtverwaltung uns zu erklären haben. Ist z. B. der Ausbau der U 3 KiTa-Plätze bedroht? Plätze, auf die Eltern einen gesetzlichen Anspruch haben, den sie gegen die Stadt einklagen können.
Autor: Wolfgang Köhler
Welche Maßnahmen zunächst einmal aufgeschoben werden müssen oder in diesem Jahr ganz aufgegeben werden müssen, wird die Stadtverwaltung uns zu erklären haben. Ist z. B. der Ausbau der U 3 KiTa-Plätze bedroht? Plätze, auf die Eltern einen gesetzlichen Anspruch haben, den sie gegen die Stadt einklagen können.
Autor: Wolfgang Köhler
Dienstag, 20. März 2012
Ein Hoch! dem Jugendhilfe-Ausschuss von ...
Königswinter für seine konsequente Haltung. Der Rausschmiss einer Mitarbeiterin, weil sie in "wilder Ehe" lebt, geht ja gar nicht. dann müsste ja die katholische Kirche auch alle ihre Priester rausschmeißen, die in "wilder Ehe" leben, und auch diejenigen Päderasten-Priester, die sich zur sexuellen Befriedigung an Jungs vergreifen.
Es wird Zeit, dass das Messen mit zweierlei Maß auf die Weise, wie es Jugendhilfe-Ausschuss getan hat, einmal an den Pranger gestellt wird.
Übrigens: Wer verdient eigentlich am Betrieb der KiTas? Die Träger wie die katholische Kirche übernehmen den KiTa-Betrieb doch sicher nicht für Gotteslohn. Und die Voraussetzungen zum Verdienen sind eher gut, wo praktisch jede Kommune den Träger-Anteil an den Betriebskosten übernimmt und damit die "arme Kirche" entlastet.
Vom Finanziellen mal abgesehen: die Kirche züchtet sich in ihren katholischen KiTas auch die Gläubigen heran, die diese Praktiken dulden oder gar unterstützen und die später die Kirchensteuer zahlen.
Das ist ein sowas von cleveres Geschäftsmodell!
Autor: Wolfgang Köhler
Es wird Zeit, dass das Messen mit zweierlei Maß auf die Weise, wie es Jugendhilfe-Ausschuss getan hat, einmal an den Pranger gestellt wird.
Übrigens: Wer verdient eigentlich am Betrieb der KiTas? Die Träger wie die katholische Kirche übernehmen den KiTa-Betrieb doch sicher nicht für Gotteslohn. Und die Voraussetzungen zum Verdienen sind eher gut, wo praktisch jede Kommune den Träger-Anteil an den Betriebskosten übernimmt und damit die "arme Kirche" entlastet.
Vom Finanziellen mal abgesehen: die Kirche züchtet sich in ihren katholischen KiTas auch die Gläubigen heran, die diese Praktiken dulden oder gar unterstützen und die später die Kirchensteuer zahlen.
Das ist ein sowas von cleveres Geschäftsmodell!
Autor: Wolfgang Köhler
Donnerstag, 15. März 2012
Masterplan Inklusion
Einhellig wurde unsere Initiative im Stadtrat von allen Fraktionen begrüßt, das Thema <Inklusion> mit einem Masterplan anzugehen. Der Rat hat eine Verweisung in den Sozialausschuss vorgenommen, gleichzeitig aber auch die Behandlung im Jugendhilfe- und im Schulausschuss vorgesehen. Denn erkennbar ist Inklusion nicht nur eine große Aufgabe für die nächsten Jahre, sondern auch eine Daueraufgabe. Für die Bearbeitung durch Rat und Verwaltung ist es eine sogernannte Querschnittsaufgabe. Das heißt, dass alle Fachbereiche damit zu befassen sind. Das Thema darf nicht auf die Bereiche von KiTas und Schulen beschränkt gesehen werden, weil Inklusion schließlich alle Lebensbereiche tangiert.
Auslöser dafür, dass Inklusion in dieser Intensität zum Thema geworden ist, ist eine entsprechende UN-Resolution. Diese ist von der Bundesregierung in nationales Recht übernommen worden und wird jetzt durch die Landesregierungen auf Landesrecht heruntergebrochen. Sobald in NRW die landesrechtlichen Regelungen festgeklopft sind, wird es ernst für die Umsetzung in den Städten und Gemeinden.
Bis dahin darf aber schon nachgedacht und geplant werden. Das soll mit dem Beschluss zum Masterplan erreicht werden.
Autor: Wolfgang Köhler
Auslöser dafür, dass Inklusion in dieser Intensität zum Thema geworden ist, ist eine entsprechende UN-Resolution. Diese ist von der Bundesregierung in nationales Recht übernommen worden und wird jetzt durch die Landesregierungen auf Landesrecht heruntergebrochen. Sobald in NRW die landesrechtlichen Regelungen festgeklopft sind, wird es ernst für die Umsetzung in den Städten und Gemeinden.
Bis dahin darf aber schon nachgedacht und geplant werden. Das soll mit dem Beschluss zum Masterplan erreicht werden.
Autor: Wolfgang Köhler
Samstag, 14. Januar 2012
KiTa-Plätze: hoher neuer Bedarf
Obwohl die KiTas <Johann-Quadt-Straße> in Meindorf und <Am Apfelbäumchen> in Menden in absehbarer Zeit an den Stadt gehen werden, fehlen in Sankt Augustin ab August 2012 trotz Überbelegung vorhandener Gruppen 26 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren (ü3-Plätze). Unter anderem kommt das durch den zunehmenden Druck auf Plätze, der durch die gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zur Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (u3-Plätze) entsteht. Der gesetzlich vorgeschriebene Deckungsgrad von 35 % u3-Plätze deckt in Sankt Augustin - wie in vielen anderen Kommunen - bei weitem nicht den Bedarf. Das Jugendamt der Stadt geht deshalb für die langfristige Planung von 39 % aus.
Insgesamt werden bis 2013 in Sankt Augustin 12 zusätzliche Gruppen benötigt und bei allen Schwankungen auch langfristig 11 Gruppen (4 in der Urbanen Mitte, je 3 in den neuen Wohngebieten Fasanenweg und Marktstraße in Menden).
Das kostet! Und dazu braucht die Stadt die finanzielle Hilfe vom Land.
Abonnieren
Posts (Atom)