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Sonntag, 27. April 2014

Aufruf zu einer Senioren-Vertretung in Sankt Augustin

Ältere Menschen sollen nicht ausgegrenzt und ins Abseits gestellt werden, denn das kann sich die Gesellschaft angesichts des Erfahrungsschatzes der Senioren nicht leisten. Vielmehr sollte die Gesellschaft auf die Kenntnisse und die Lebenserfahrung Älterer setzen und sie deshalb auch aktiv zu politischen Beratungen und Entscheidungsprozessen hinzu ziehen. Darüber hinaus wissen die Älteren selbst am besten über ihre spezifischen Bedürfnisse Bescheid und können daher den gesellschaftlichen Diskurs und die politischen Beratungen in die ihren Bedürfnissen entsprechende Richtung lenken.
Darauf nimmt die <Landessenioren-Vertretung NRW> in ihrem Schreiben an die Ratsfraktionen Bezug, wenn sie dazu aufruft, in jeder Kommune eine Seniorenvertretung (Seniorenrat / Seniorenbeirat) zu installieren. Auf die Weisheit der Alten spielt die Landessenioren-Vertretung NRW auch mit ihrem Logo an, das eine Strichzeichnung der Eule, des Symbols der Weisheit, enthält.
Zwar sind Senioren auch in den Stadt- und Gemeinderäten vertreten, aber können sie durch parteipolitische Rücksichtnahmen an freien Entscheidungen zu Gunsten ihrer eigenen Altersklasse gehindertt sein. Deshalb auch betont die Landessenioren-Vertretung NRW auch in ihrem brieflichen Appell, dass Seniorenvertretungen parteipolitisch, verbandlich und konfessionell unabhängig sind. Das ist mit Sicherheit für so manchen Älteren ein wichtiger Aspekt, denn nicht selten gibt es eine erhebliche Scheu vor dem Eingebundensein in eine bestimmte "Denke", die einen unfrei macht. Im Gegensatz zu einer solchen Gebundenheit sollen die Mitglieder von Seniorenvertretungen frei sein, die Interessen der älteren Mitbürger aufzunehmen, zu bündeln und zu vermitteln, betont die Landessenioren-Vertretung NRW.
Nicht nur die Landessenioren-Vertretung NRW, sondern auch der Städte- und Gemeindebund und die Landesregierung empfehlen und Städtetag und Bundesregierung haben schon 2008 empfohlen, "die Selbstorganisation ältererBürgerinnen und Bürger in Seniorenvertretungen zu unterstützen und diese durch Information, Transparenz und offene Kommunikationsstrukturen mitgestalten und mitentscheiden zu lassen."
Also: Auf geht's, Seniorinnen und Senioren!

Donnerstag, 10. April 2014

Die Mobilitätsgarantie des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg - das unbekannte Wesen

Bei Verspätung von Bus und Bahn kann man sich ein Taxi nehmen! Kundenfreundlichkeit oder Mogelpackung?

Wer hin und wieder den öffentlichen Personenverkehr nutzt, weiß, dass Verspätun-gen und Ausfälle von Bahn oder Bus an der Tagesordnung sind. Das ist ärgerlich, da man für den Fahrpreis ("Beförderungsentgelt") keine angemessene Leistung be-kommt. Aber da hilft die Mobilitätsgarantie im VRS (und anderswo), wenn man sie denn kennt. Allerdings wird für diese Garantie von den Verkehrsunternehmen nur sehr zurückhaltend geworben - man fürchtet wohl, dass es sonst für den den VRS teuer werden könnte.
Die Mobilitätsgarantie sagt im Kern folgendes aus: Bei Verspätungen von Bus oder Bahn ab 21 Minuten  oder bei deren Total-Ausfall darf man auf Kosten des Verkehrs-unternehmens ein Taxi nehmen, wenn man innerhalb von 20 Minuten ab Fahrplan-zeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterkommt.
Ist das nun Kundenfreundlichkeit, oder doch eine Mogelpackung?

Praxistest:
- Die Erstattungsanträge gibt es in allen Kundenzentren von Bahn, SWB, RSVG etc. Sie sind problemlos auszufüllen und können mitsamt Taxiquittung und Fahrkarten (ggf. Kopie) dort auch wieder abgegeben werden.
- Die Garantie funktioniert: unsere Erfahrungen gehen dahin, dass ein Antrag auf Er-stattung  innerhalb einer Woche problemlos bearbeitet wird und das ausgelegte Taxi-geld auf dem Konto ist.
- Es gibt nur wenige Ausschlussgründe für die Erstattung: Unwetter, Naturkatastro-phen, Streik und Bombendrohungen. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob das Verkehrsunternehmen die Verspätung oder den Ausfall selbst verursacht hat. Also auch Verkehrsunfälle,  durch Autos blockierte Schienen, ja sogar Terroranschläge auf Bahn oder Bus lösen die Mobilitätsgarantie aus.
- Sind an der Haltestelle die aktuellen voraussichtlichen Abfahrtzeiten angekündigt (wie an der Stadtbahn und an einigen Bushaltestellen), kann das Taxi bereits bestellt werden, wenn abzusehen ist, dass innerhalb von 20 min keine Bahn / kein Bus kommt.
- Man ist nicht verpflichtet, auf einen kurzfristig vom Verkehrsträger organisierten Ersatzverkehr zu warten, da dieser sicher nicht innerhalb von 20 Minuten nach Aus-fall der Bahn organisiert und vor Ort ist.

Aber Vorsicht ist geboten, denn es gibt Haken und Ösen:
- Verfügt die Haltestelle nicht über ein Anzeigesystem, bleibt einem nichts anderes übrig, als erst einmal 20 Minuten abzuwarten, ob der Bus nicht vielleicht doch noch kommt, bevor man in der 21. Minute ein Taxi rufen kann.
- Man muss erst einmal ein Taxi finden. Das ist an zentralen Punkten wie Sankt Augustin-Markt oder Siegburg Busbahnhof in der Regel kein Problem, aber z.B. an der Haltestelle Meindorf-Kirche kann man lange warten. Es empfiehlt sich, ein Handy mit den Nummern der Taxizentralen derjenigen Städte und Gemeinden dabei zu haben, in denen man häufiger unterwegs ist.
- Die Erstattung ist auf 35 € (nachts 50 €) begrenzt. Das reicht innerhalb von Sankt Augustin oder Siegburg in der Regel sicher aus; wenn aber die Bahnstrecke zwischen Siegburg und Köln gesperrt ist, ist dieser Betrag mit dem Taxi ungefähr in Porz aufgebraucht. Ab dort muss man dann doch das Taxi selber zahlen oder hoffen, dass dort dann wieder Züge fahren.
- Statt Taxi darf man auch den ICE nehmen – sogar ohne Begrenzung der Höhe der Erstattung. Allerdings fährt der ICE bekanntlich weder zwischen Meindorf und Niederpleis und auch nicht zwischen Oberpleis und Ittenbach oder zwischen Hennef und Troisdorf. Eine reale Möglichkeit ist der ICE innerhalb des VRS nur zwischen Siegburg oder Bonn und Köln-Hauptbahnhof.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur für die jeweilige Linie, nicht aber für den ganzen Reiseweg. Wer also einen Anschluss verpasst, der nur alle 2 Stunden oder noch seltener fährt, hat das Nachsehen.
- Bei Verspätungen im Fernverkehr besteht ein Erstattungsanspruch auf den Fahrpreis unabhängig von den entstandenen Kosten. Im VRS werden dagegen nur die tatsächlich entstandenen Taxikosten erstattet. Es handelt sich also nicht um eine Preisminderung wegen Nichteinhaltens der im Fahrplan zugesagten Beförderung.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur, wenn beim Beginn der Fahrt die Verspätung auftritt. Bleibt die Bahn unterwegs liegen, greift die Garantie nicht. Bei Halt auf freier Strecke würde sie auch keinen Sinn machen, da man in der Regel sowieso nicht aussteigen kann. Beim Halt an einem Bahnhof kann man aber die Fahrt abbrechen und eine neue Fahrt beginnen wollen, bei der dann die Mobilitätsgarantie wieder gilt.

W. Köhler

Freihandelsabkommen EU - USA; Europäische Bürgerinitiative dagegen geplant

Das Umweltinstitut München berichtet im Newsletter vom 10. April 2014:

"Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP geplant

Die Kampagne gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP hat in den letzten Monaten kräftig an Schwung gewonnen. Eine weitere Möglichkeit, das Abkommen zu verhindern, wäre eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die die EU-Kommission auffordert, das Verhandlungsmandat zu beenden. Momentan planen wir die Formulierung eines entsprechenden Begehrens. Die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP soll zusammen mit anderen Organisationen aus dem Bündnis ttip-unfairhandelbar und weiteren Partnern in ganz Europa umgesetzt werden.

In der Vorbereitungszeit ist einiges zu tun, so steht die Klärung juristischer Fragen und der Aufbau eines europäischen Netzwerks an. Im Herbst könnte mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Innerhalb eines Jahres müssen dann 1.000.000 Unterschriften in Europa zusammenkommen, wobei in mindestens sieben verschiedenen Ländern bestimmte Quoren erreicht werden müssen."