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Donnerstag, 19. Mai 2016

Was, wenn man bei ehrenamtlichem Einsatz zu Schaden kommt?


„Versicherungsschutz für Nothelfer ist das Spiegelbild zur unterlassenen
Hilfeleistung“, bringt es die Unfallkasse NRW auf den Punkt. Heißt: Strafbar ist,
sich im Notfall vor Hilfeleistung zu drücken. Wer aber Hilfe leistet und dabei zu
Schaden kommt, ist umfangreich durch die gesetzliche Unfallversicherung
geschützt (Kosten medizinischer Behandlung, Physiotherapie, Psychotherapie,
berufliche Wiedereingliederung). Aber was ist mit ehrenamtlich Tätigen?
Feuerwehrleute, in der Kommunalpolitik Engagierte, gewählte Elternvertreter
in Kita und Schule, Schöffen, um nur einige zu nennen, sind ebenfalls durch
die Unfallkasse (UK NRW) versichert. Allerdings zählt bei diesen Engagements
die institutionelle bzw. behördliche Anbindung. Wenn eine solche Anbindung an
die Kommune, an eine Behörde oder einen gemeinnützig tätigen Verein, der
sich in der städtischen Flüchtlingshilfe engagiert auch für ehrenamtliche
Flüchtlingshelfer besteht oder unterstellt werden kann, gilt auch für diese
Tätigkeit der Versicherungsschutz der UK NRW. Wer mit dem ehrenamtlichen
Einsatz für Flüchtlinge auf der sicheren Seite sein will, sollte sich bei der
Stadtverwaltung als ehrenamtliche/r Helfer/in registrieren lassen. Alternativ
genügt die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein, der sich
Flüchtlingshilfe auf die Fahnen geschrieben hat, wie z. B. der Verein <Freunde
und Förderer der Agendagruppe Soziales Sankt Augustin e.V.> (http://agenda-sankt-augustin.jimdo.com)

Mittwoch, 4. Mai 2016

Ost-West-Spange gut mit Arnold-Janssen-Straße verknüpfen!

In etwas mehr als einem Jahr wird die "Ost-West-Spange", die erste Unterfahrung der Gleise der Stadtbahnlinie 66  in Sankt Augustin, für den Verkehr freigegeben werden. Die ampelgesteuerte große Kreuzung Bonner/ Hennefer/Arnold-Janssen-Straße soll dadurch entlastet werden, der Verkehrsfluss besser werden. Ob dieses Ergebnis erzielt werden kann, wird maßgeblich damit zusammenhängen, ob es gelingt, die Ampelsteuerung weniger kompliziert zu machen. In den Ampelphasen muss dann berücksichtigt werden, dass Teile der Verkehrsströme Bonner Straße / Rathau​sallee und Bonner Straße / Arnold-Janssen-Straße die neue Unterfahrung nutzen werden. Aber, für die Verbindung von der Bonner Straße in Richtung Menden über die neue Verbindung Ost-West-Spange sind zwei ampelgeregelte Knoten zu bewältigen: Bonner Straße / O-W-Spange und Rathausallee / Arnold-Janssen-Straße. Der Aufbruch! hat bei den ersten planerischen Überlegungen zur Ost-West-Spange darauf aufmerksam gemacht, dass diesem Umstand besondere Beachtung geschenkt werden muss. Es müsse untersucht werden, ob die ampelgesteuerte Kreuzung Rathausallee / Arnold-Janssen-Straße so fortbestehen oder der Verkehr besser durch einen Kreisverkehr abgewickelt werden kann. Vielleicht kann die Antwort darauf erst gegeben werden, wenn praktische Erfahrungen mit den neuen Verkehrsmöglichkeiten vorliegen.
Das Foto zeigt den Verlauf der zukünftigen Ost-West-Spange von der Bonner Straße aus; links das ehemalige GMD-Gebäude, rechts das Gebäude der Konrad-Adenauer-Stiftung.




Sonntag, 1. Mai 2016

Konzessionsrecht: Mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe?

Eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung will bestehende Hindernisse und Unsicherheiten beseitigen, die regelmäßig bei der Netzübernehme durch einen neuen Netzbetreiber (Konzessionsnehmer) entstehen. Diese Hindernisse und Rechtsunsicherheiten machen bisher insbesondere Kommunen zu schaffen, wenn sie im Rahmen der Re-Kommunalsierung der Energieversorgung das Verteilnetz vom bisherigen Konzessionär übernehmen wollen. Ein ganz wichtiger Punkt, der sich auch in Sankt Augustins Bemühen um die Übernahme von Gas- und Strom- Netz als Hindernis erwiesen hat, ist der Anspruch auf Auskünfte über Netzdaten. Dieses Recht auf Auskunft über Netzdaten soll von dem novellierten Gesetz gestärkt werden. Klarheit soll das Gesetz auch über die Bestimmung des Netz- Kaufpreises bringen, damit nicht die Netzübernahme an einem vom bisherigen Netzbetreiber und Konzessionsnehmer festgesetzten Mondpreis scheitert.
In der Begründung des Entwurfs stellt die Regierung fest: "Die Zielvorgabe der vorliegenden Novelle lautet: Jedem (kommunalen Bewerber) ist eine rechts-sichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann."

[mehr --> http://www.bundestag.de/presse/hib/201604/-/420026]