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Mittwoch, 10. Juli 2013

Familienfreundlichkeit auf Bundesrepublikanischfallen in Zeiten wirtschaftlicher F

Es ist ein Elend: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das, was landauf landab proklamiert wird, nämlich Familienfreundlichkeit und Bildungsorientierung, kann man nur mit "Kraut und Rüben" beschreiben.
Mit der unter schweren Geburtswehen entstandenen zunächst freiwillig und versuchsweise angebotenen OGS im Grundschulbereich ist der Weg zum Ganztagsunterricht eröffnet worden. Heute ist die OGS genau wie die Kindertagesbetreuung  eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Allerdings ist der kommunale Anteil an ihrer Finanzierung eine freiwillige Leistung der Kommune.Die merkwürdige Konsequenz daraus für Sankt Augustin: Ergibt sich für die OGS eine Finanzierungslücke, kann diese nicht aus der Stadtkasse geschlossen werden, weil die Stadt sich in der Haushaltssicherung befindet und unter Bedingungen der Haushaltssicherung die freiwilligen Leistungen unter Kuratel stehen. Die Entstehung einer Deckungslücke ergibt sich jedoch fast zwangsläufig, wenn man bedenkt, dass die Leistungen der OGS-Träger nicht billiger werden - siehe allgemeine Preisentwicklung. Zudem fallen in Zeiten wirtschaftlicher Flaute die Beiträge der Eltern aus einem einkommensabhängig gestaffelten Beitragssystem niedriger aus als vorausberechnet.
Kein Problem, könnte man meinen, weil zeitgleich im KiTa-Bereich Gebührenüberschüsse anfallen. Auf Grund eines in dieser Hinsicht völlig bornierten Haushaltsrechtes dürfen diese Überschüsse aber nicht zur Schließung der Deckungslücke im OGS-Bereich verwandt werden. 
Hier hinkt die Gesetzgebung weit hinter der Realität in den Kommunen hinterher.  Gesetze kann -  und in diesem Fall - muss man ändern. Dies wird aber nur geschehen, wenn sich in den Kommunen und bei betroffenen Eltern lauter Widerstand regt. Also, Eltern, geht auf und bleibt auf den Barrikaden.