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Dienstag, 25. März 2014

Aufbruch! ist mit Angebot des VRS unzufrieden

Tarif-Gerechtigkeit und Kundenfreundlichkeit des VRS Rhein-Sieg sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.

Die Mäkelei an den zu hohen Ticketpreisen im Vergleich zu anderen Verkehrs-betrieben wollen wir nicht wiederholen“, sagt Jürgen Pabst, der ÖPNV-Berater der Fraktion Aufbruch!. “Aber die Tarif-Gerechtigkeit und die Kunden-freundlichkeit sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.“
Irreführung beim Ticket-Kauf
So werden Kunden in der Linie 66/67 und an den Ticket-Automaten entlang dieser Linie in Sankt Augustin (und anderen Gemeinden des Kreises) so in die Irre geführt, dass sie ein leicht Ticket lösen können, das ihnen bei einer Kontrolle zusätzliche € 40 aufgebrummt werden können. Die Ticket-Automaten bieten nämlich auf ihrem Start-Bildschirm dem arglosen Kunden neben dem Kurzstreckentarif lediglich zahlreiche Varianten der Preisstufe 1b. Diese ist jedoch im Rhein-Sieg-Kreis (und in den anderen Kreisen) gar nicht gültig. Dasselbe gilt für den Tarif 2b. Für das richtige Ticket (z.B. 1a bzw. 2a) muss man sich mühsam durch das Menü hangeln. “Warum also diese Irreführung? fragt Dr. Pabst. “Bei modernen Ticket-Automaten, z.B. denen der Deutschen Bahn, gibt man das Fahrtziel per Tastatur ein und – siehe da! – man kriegt das passende Ticket. Und selbst die mobilen Automaten in den Stadtbahnen könnten entsprechend arbeiten, weil sie ja, dank GPS, stets genau wissen, ob sie im Augenblick des Ticket-Kaufes im Rhein-Sieg-Kreis oder in Bonn oder in Köln sind.“
Und dann müsste man auch heutzutage erwarten dürfen, dass man an den Automaten in den Bahnen nicht ausschließlich mit Münzgeld oder Geldkarte bezahlen kann – für Reisegruppen wie etwa eine Schulklasse eine finanz-logistische Herausforderung. Bei den hohen Ticketpreisen sollte auch die Zahlung mit Geldscheinen möglich sein.

Ungerechtes Tarifsystem
Jürgen Pabst: “Das Tarifsystem ist vor Jahren wohlmeinend eingeführt worden, erbost allerdings nach wie vor viele Kunden. Obwohl wir als Aufbruch! streng auf Sankt Augustin beschränkt arbeiten, müssen wir uns auf Grund der Klagen der ÖPNV-Kunden mit dem Tarifsystem insgesamt befassen. Und da kommen wir zu dem Schluss: die Orientierung der Tarife an den kommunalen Grenzen erzeugt grobe Ungerechtigkeiten.“
Da der Ticketpreis davon abhängt, wo gerade zufällig eine Gemeindegrenze eine Fahrtroute des ÖPNV schneidet, ergibt sich z.B. folgender Befund für ein Einzelticket:
  • 1 km Fahrtstrecke kann zwischen 5 ct und 6,33 Euro kosten.
  • Für 4 km können 1,90 € oder 5,00 € fällig werden.
  • 44 km können 2,80 € oder 11,30 € kosten.

Auch in Hinsicht hierauf kann man einen Modernisierungsstau feststellen. Denn auch in Hinsicht auf Tarif-Gerechtigkeit kann das heute allgegenwärtige GPS und die schon im kleinsten Handy enthaltene elektronisch Landkarte helfen. Gerecht wäre z.B. eine Tarifstufensystematik nach Entfernungs-km (Luftlinie) von der Einstiegshaltestelle aus. Wenn der Fahrkartenautomat (oder die Verkaufsstelle) eine elektronische Landkarte enthält, lässt sich relativ leicht die Preisstufe ermitteln. An den stationären Automaten könnte zudem eine Landkarte mit konzentrischen Kreisen die Tarifstufen anzeigen. Aber auch die mobilen Automaten in den Fahrzeugen können dies anzeigen, da auch sie dank GPS ihren Standort recht genau kennen. Jedem auch noch so Unkundigen kann dann zum richtigen Ticket verholfen werden. Das wäre mal ein echter Quantensprung für den Verkehrsverbund.“ 

Alternde Gesellschaft – altersgerechte Wohnquartiere – Wie geht das?

Was für junge, mobile Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, ist für ältere Menschen und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein Problem: die Erreichbarkeit von Versorgungsangeboten. Dabei geht es nicht allein um Wohnung, Mobilität, Essen und Trinken. In „Pantoffelnähe“ müssen neben Supermarkt und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung auch Angebote der sozialen Betreuung sein. Und seit sich Familienstrukturen gewandelt haben, sind viele Ältere von Vereinsamung bedroht. Für familiär Alleinstehende ist die Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben, von ganz großer Bedeutung. Manche treibt auch der Impuls um, für die Gemeinschaft etwas leisten zu wollen, eigene Fähigkeiten einzubringen. Alle Angebote und Möglichkeiten sind jedoch nutzlos, wenn sie überhaupt nicht oder nur ganz beschwerlich zu erreichen sind. Einzelne Bausteine für altersgerechte Quartierskonzepte hat die Stadt schon bereitgestellt (Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept, Verkehrsentwicklungsplan, Radverkehrskonzept und Stadtentwicklungskonzept). Aber systematisch aufeinander abgestimmt sind sie längst nicht.
Planerische Herkulesaufgabe

Wir, die Ratsfraktion Aufbruch!, sind überzeugt: Die planerische Herkulesaufgabe der kommenden Jahre und Jahrzehnte muss es sein, die „Daseinsgrundfunktionen“ miteinander zu harmonisieren. Wohnen, sich versorgen, Gemeinschaft erleben und sich in Gemeinschaft einbringen müssen räumlich unter einen Hut gebracht werden und ihre problemlose Erreichbarkeit auch für „Mobilitätseingeschränkte“ (Menschen mit Gehproblemen, Menschen im Rollstuhl oder Rollator) muss hergestellt werden (Fußwege ohne Stolperkanten, Radwege ohne Sperrgitter, Bus-Einstiege ohne hohe Stufen, Rampen statt Treppen, Türen breit genug für Rollstühle). Natürlich erkennen wir das Problem, dass die Stadt das Meiste nicht direkt selbst in die Hand nehmen oder auch nur entscheidend beeinflussen kann, aber sie kann förderliche Bedingungen für bestimmte Angebote schaffen. Darüber hinausgehend kann und muss die Stadt als Beraterin und Koordinatorin tätig werden, muss Unternehmen der Privatwirtschaft (Post, Banken, …) an einen Tisch bitten und mit ihnen zusammen das altersgerechte Quartier planen. Wir wissen, dass das alles die Stadt viel kosten wird. Das Geld nicht auszugeben hieße aber, die älteren Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe abzukoppeln. Der Aufbruch! macht sich stark für altersgerechte Quartiere in Sankt Augustin und dafür, dass die notwendigen finanziellen und personellen Aufwendungen eingeplant und die Konzepte schließlich umgesetzt werden. Alles andere wäre Missachtung der Lebensleistung und des Teilhaberechtes der älteren Menschen.