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Freitag, 2. November 2012

Die Kosten der Energiewende

Die Unterstützung für die Energie-Wende bröckelt in dem Maße, wie die Aufschläge auf den Preis der Kilowattstunde steigen. Ja was wollen wir denn eigentlich? Wollen wir die Risiken der  Atomenergie-Nutzung akzeptieren, nur damit der Strom 5,3 Cent pro kWh billiger würde. Natürlich ist es unerträglich, dass die Mehrkosten der Energie-Wende, die EEG-Umlage, praktisch allein den privaten Haushalten aufgebürdet werden. Und es ist genauso unerträglich, dass bisher die wahren Kosten der Kohle- und Atom-Verstromung verschwiegen und der Energie-Industrie nicht aufgebürdet worden sind. Aber auch im Strompreis haben sich wahren Kosten der Energie aus Kohle und Stahl nicht abgebildet, weil der Staat sie - für uns alle unsichtbar - über die Steuern finanziert hat. 
Greenpeace hat es gerade vorgerechnet: Um 10,2 Cent müsste der Strompreis steigen, wenn es auch eine "Kohle- und Atom-Umlage" gäbe. Und wären die wahren Kosten der Atomenergie über all die Betriebsjahre der Atommeiler eingepreist gewesen, so hätte die Kilowattstunde 4,3 Cent mehr kosten müssen. Also, was soll die Aufregung über 5,3 Cent?
Na, und wenn 4,4 "Atom-Cent" bisher in den Steuern versteckt werden konnten, so könnten doch auch die 5,3 "EEG-Cent" steuerfinanziert werden. Gerechter wär's auch, denn dann würde ja die Wirtschaft mitfinanzieren!

W. Köhler 

Montag, 3. September 2012

Ein Dienstwagen für 15 Stunden nebenamtliche Tätigkeit



Im Rhein-Sieg-Anzeiger vom 01. / 02. September 2012  war in einem kritischen Bericht nebst Kommentar davon zu lesen, dass die EVG Sankt Augustin für die ca. 15 Wochenstunden umfassende nebenamtliche Geschäftsführer-Tätigkeit des städtischen Beigeordneten Marcus Lübken für die EVG seitens der EVG ein Dienstwagen beschafft worden sei, der auch für die städtisch veranlassten Mobilitätsbedarfe des Beigeordneten zur Verfügung stehe und auch privat genutzt werden dürfe.

Der Vorgang provoziert einige Fragen:
  1. Ist der zitierte Bericht im Rhein-Sieg-Anzeiger zutreffend? Oder müssen Aussagen korrigiert werden?
  2. Hält der Verwaltungsvorstand der Stadt Sankt Augustin angesichts dessen, dass die EVG noch kein wirklich operatives Geschäft betreibt und keinen nennenswerten Gewinn generiert, generell die Stellung eines Dienstwagens für gerechtfertigt? Wird eine größere BMW-Limousine mit den bekannt gewordenen Leasingkosten von 7.500 bis 8.000 Euro pro Jahr, zuzüglich Kosten verursacht durch Versicherung, Steuer, Betriebsmittel, Schmierstoffe und Werkstatt, als gerechtfertigt angesehen?
  3. Wenn es zutrifft, dass der EVG-Dienstwagen auch für die originären Belange der Stadt (als EVG-Mehrheitseigentümerin) genutzt werden können soll, werden dafür der Stadt seitens der EVG die anteiligen Kosten in Rechnung gestellt? Wie wird dann überhaupt der städtische Anteil ermittelt (pauschal? Fahrtenbuch?)?
  4. Wie wird der zu zahlende städtische Anteil im Haushalt der Stadt berücksichtigt?
  5. Wie wird die rein private Nutzung, und wie wird die Nutzung des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelt und beglichen? Von welchen Beträgen ist auszugehen?
Anhang (Quelle: Wikipedia)

"Steuerliche Behandlung der privaten Dienstwagen-Nutzung (Deutschland)

Im Allgemeinen wird das betriebliche Kraftfahrzeug nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern darf auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden. Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer für private Zwecke ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 EStG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung kann bemessen werden
  • pauschal nach der 1-Prozent-Regelung; hierbei wird als geldwerter Vorteil monatlich 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises angesetzt, oder
  • mit den tatsächlichen, durch Fahrtenbuch ermittelten Kosten.
Bei der Umsatzsteuer hat der Arbeitgeber die Überlassung des betrieblichen Kraftfahrzeugs an einen Arbeitnehmer als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Hierbei sind drei Varianten zulässig:
  • Pauschal mit 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises; Voraussetzung ist hierfür, dass der Nutzungswert für Zwecke der Lohnsteuer ebenfalls nach dieser Methode ermittelt wurde (=inklusive Umsatzsteuer)
  • nach Fahrtenbuch
  • mit sachgemäßer Schätzung (Beispiel: vereinfachtes Fahrtenbuch, andere nachvollziehbare Schlussfolgerungen)
Hinzu kommt die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Als Wertansatz für diese Fahrten kann entweder der nach Fahrtenbuch ermittelte Wert oder aber pauschal monatlich 0,03 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Umsatzsteuerlich ist insoweit nichts veranlasst, da keine unentgeltliche Wertabgabe für diese Fahrten.
Zu versteuern sind diese Fahrten beim Arbeitnehmer ebenfalls als geldwerter Vorteil."

Autor: W. Köhler

Sonntag, 3. Juni 2012

Kosten der Fußball-EM

Zitat aus der Obdachlosen-Publikation <fiftyfifty>, Ausgabe Juni 2012, S. 5:


"10.000.000.000 € betragen nach Schätzung der ukrainischen Regierung die Infrastrukturkosten für die Austragung der Fußball-EM. Das ist ein 16-mal so hoher Betrag wie beim Turnier 2008 in Österreich und der Schweiz. 'Jeder Sitz im neuen Kiewer Stadion war fünfmal teurer als der in der Münchener Arena', sagt die grüne Bundestagsabgeordnete Viola von Cramon. Die Osteuropaexpertin propheziet: 'Wir werden nach der EM eine zweistellige Inflation in der Ukraine sehen, eine Verelendung der Durchschnittsbevölkerung.' "

Mittwoch, 30. Mai 2012

Aufbruch! korrigiert CDU-Rechnung.

Die größtmögliche Schonung des städtischen Haushaltes gibt die CDU als ihr Motiv für die Auflösung der ältesten Niederpleiser Grundschule an - vorgeblich die kostengünstigste Lösung. Aber die Auflösung der Schule mit allen Umzugsmaßnahmen, Gebäude-Abriss und Zubauten an anderen Schulstandorten ist nach Aufbruch!-Rechnung gar nicht so billig, wenn man die Fortführung der Grundschule in einzügiger Form dagegen hält.

Die GGS Freie Buschstraße wird trotz Auflösungsbeschluss zunächst weiter zweizügig betrieben werden müssen und zwar ...
- noch ein Jahr mit vier Jahrgängen,
- ein weiteres Jahr mit drei Jahrgängen,
- ein drittes Jahr mit zwei Jahrgängen
- ein viertes Jahr mit einem Jahrgang.
Mindestens die ersten beiden Jahre wird der marode neuere Bauteil brandschutzertüchtigt sein müssen, weil er genutzt werden muss. Im Ergebnis bedeutet das, dass eine Brandschutzertüchtigung für den gesamten Gebäu-dekomplex gemacht werden muss. Wenn man dann Auflösung und Verbleib gegeneinander rechnet, müssen die Brandschutzkosten auch den Kosten der Auflösung zugerechnet werden. Sonst rechnet man sich die Auflösung schön. Beziehen wir in die Rechnung sodann ein, dass beim Verbleib der Schule am angestammten Ort sowohl die Umzugskosten als auch die dauerhaft aufzubringenden Schulbuskosten wegen Transport zu anderen Schulen entfallen und auch die Schaffung neuer Klassenräume in Sankt Augustin-Ort eingespart werden kann. Weiterhin beziehen wir ein, dass für eine als einzügige Schule fortgeführte GGS Freie Buschstraße die Kosten eines Men-sa-Neubaues eingespart werden können. Und dann bleibt für die Auflösung nur noch das pädagogische Argu-ment, dass die Einzügigkeit eine "lebendige und vielfältige Schulentwicklung" (so auch die Bezirksregierung) nicht gewährleisten könne. Mit diesem Argument befinden sich jedoch CDU und Bezirksregierung im schul-politischen Abseits. Denn die Landespolitik von Rot/Grün, der auch im Landtag die CDU nicht widerspricht, will die Erhaltung einzügiger Grundschulen gerade aus pädagogischen Gründen fördern und lobt diese mit dem Slogan "Kurze Beine - kurze Wege" aus.
Wenn Herr Schell dann für seine Fraktion sagt, man habe die Auflösung "nicht nur aufgrund der Finanzen" beschlossen, dann stellt sich die Frage, welche Gründe denn ausschlaggebend gewesen sein könnten, die wir nicht kennen und die die CDU vielleicht gar nicht öffentlich äußern möchte.
Das alles ist ein Lehrstück politischer Unvernunft. Politikverdrossenheit stellt sich eben nicht nur ein, wenn Bundespräsidenten lieber nehmen als geben, sondern auch, wenn den Lokalpolitikern wichtiger ist, punktuell ein paar Haushaltsmittel einzusparen, als eine vorzeigbare Grundschule und eine zukunftsorientierte Schulpolitik zu betreiben.

Sonntag, 15. Januar 2012

Jugendhilfekosten explodieren

Euro 6.713.200 waren 2011 im Haushalt der Stadt bereitgestellt, um die "Hilfen zur Erziehung" zu leisten. Aber u. a. durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, Teuerungen im Einzelfall und steigende Fallzahlen haben jetzt einen Nachschuss von Euro 901.800 erforderlich gemacht. Die Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfe-Statistik der TU Dortmund analysiert im Dezember 2011: 
"Die steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung sind in einer Verbindung zu den sich verschlechternden sozioökonomischen Lebenslagen für viele Familien und den brüchiger werdenden Familienkonstellationen zu sehen."
In immer mehr Fällen schaffen Familien es nicht, ihren Kindern ein Geborgenheit vermittelndes Heim zu geben. Dieses Defizit muss dann mit ambulanter Hilfe oder Heim-Unterbringung ausgeglichen werden. Die öffentliche Hand - hier die Kommune - zahlt. In 2011 waren  einschließlich des Nachschlages mehr als 7,5 Millionen Euro dafür aufzubringen. Tendenz: weiter steigend.


Autor: Wolfgang Köhler