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Sonntag, 17. März 2013

Mietspiegel vernachlässigt Wärmedämmung

Im § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Aufstellung von Mietspiegeln für Städte und Gemeinden vorgesehen. Seit einigen Jahren erst gibt es auch einen Mietspiegel für Sankt Augustin zur Orientierung von Mietern und Vermietern über angemessene Mieten. Der jüngste Mietspiegel für Sankt Augustin spiegelt den Status 01. August 2011 wider. 
Grundlage der Aussagen über die "ortsübliche Vergleichsmiete" sind die Faktoren <Lage>, <Baujahr> (ggf. <Jahr der gravierenden Modernisierung>) und <Ausstattung>. Das scheint zunächst recht aktuell, aber dennoch vernachlässigt der Mietspiegel den energetischen Zustand eines Hauses / einer Wohnung. Allenfalls ist der energetische Zustand, also das Maß der Wärmedämmung der Außenwände, implizit mit erfasst im Faktor <Baujahr>.
Dabei spielt die energetische Verfassung eines Hauses doch eine ganz wesentliche Rolle für die Höhe der Heizkoste, und diese sind erheblicher Teil der Nebenkosten. Die Nebenkosten sind in der Summe über die Jahre so angestiegen, dass sie häufig als "zweite Miete" bezeichnet werden. Demnach müsste es von großem Interesse sein, im Mietspiegel ausdrücklich einen Faktor <energetischer Standard> zu berücksichtigen, denn in dem großen Batzen der Nebenkosten sind die Heizkosten sicherlich der größte Brocken. 
Systemisch betrachtet müsste einer guter energetischer Status eine Korrektur der Miete im niedrigen Cent-Bereich nach oben erlauben, weil man als Mieter sicher sein kann, durch Heizenergie-Einsparung mehr als das wieder herein zu holen.
Ein schöner Nebeneffekt wäre, dass Mietern und Vermietern bei der Lektüre des Mietspiegels der Aspekt der Energie-Einsparung vor Augen geführt wird.

Die Umsetzung ist aber wahrscheinlich nicht ganz einfach - sonst wäre sie schon geschehen. Denn ich werde ja nicht der Einzige sein, der sich so etwas überlegt hat.

W. Köhler 

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