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Donnerstag, 24. November 2016

Kastrationspflicht für Katzen - eine Hängepartie

Was andere Gemeinden in NRW können, sollten wir doch auch können, sollte man meinen. Nicht ohne weiteres, heißt die Antwort auf diese Mutmaßung. Denn in Sankt Augustin nimmt die Verwaltung und nehmen Teile der Politik die aus Juristensicht dazu verfassten Stellungnahmen mehr als ernst.
Laut Gesetz bzw. Verordnung dazu bzw. laut deren Auslegung müsse eine abstrakte Gefahr nachgewiesen werden, die zwingend erforderlich mache, Katzen zu kastrieren. Aber sowieso sei eine Kastrationspflicht von der Stadt nicht durchsetzbar und nicht kontrollierbar. 
Kastrationspflicht durch Satzung oder ordnungsbehördliche Verordnung sei nichts weiter als ein Papiertiger. Genauso gut könne man einfach einen Aufruf publizieren.

Wenigstens wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt am 23.11.2016, die für dieses Thema zuständig ist, der Antrag des Aufbruch! auf Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang nicht gleich ganz abgeschmettert. Stattdessen hat die Verwaltung jetzt aufgetragen bekommen, dass sie bei den einschlägigen Vereinen und Verbänden um eine Beurteilung der Sache nachsuchen soll.

W. Köhler

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