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Sonntag, 27. April 2014

Aufruf zu einer Senioren-Vertretung in Sankt Augustin

Ältere Menschen sollen nicht ausgegrenzt und ins Abseits gestellt werden, denn das kann sich die Gesellschaft angesichts des Erfahrungsschatzes der Senioren nicht leisten. Vielmehr sollte die Gesellschaft auf die Kenntnisse und die Lebenserfahrung Älterer setzen und sie deshalb auch aktiv zu politischen Beratungen und Entscheidungsprozessen hinzu ziehen. Darüber hinaus wissen die Älteren selbst am besten über ihre spezifischen Bedürfnisse Bescheid und können daher den gesellschaftlichen Diskurs und die politischen Beratungen in die ihren Bedürfnissen entsprechende Richtung lenken.
Darauf nimmt die <Landessenioren-Vertretung NRW> in ihrem Schreiben an die Ratsfraktionen Bezug, wenn sie dazu aufruft, in jeder Kommune eine Seniorenvertretung (Seniorenrat / Seniorenbeirat) zu installieren. Auf die Weisheit der Alten spielt die Landessenioren-Vertretung NRW auch mit ihrem Logo an, das eine Strichzeichnung der Eule, des Symbols der Weisheit, enthält.
Zwar sind Senioren auch in den Stadt- und Gemeinderäten vertreten, aber können sie durch parteipolitische Rücksichtnahmen an freien Entscheidungen zu Gunsten ihrer eigenen Altersklasse gehindertt sein. Deshalb auch betont die Landessenioren-Vertretung NRW auch in ihrem brieflichen Appell, dass Seniorenvertretungen parteipolitisch, verbandlich und konfessionell unabhängig sind. Das ist mit Sicherheit für so manchen Älteren ein wichtiger Aspekt, denn nicht selten gibt es eine erhebliche Scheu vor dem Eingebundensein in eine bestimmte "Denke", die einen unfrei macht. Im Gegensatz zu einer solchen Gebundenheit sollen die Mitglieder von Seniorenvertretungen frei sein, die Interessen der älteren Mitbürger aufzunehmen, zu bündeln und zu vermitteln, betont die Landessenioren-Vertretung NRW.
Nicht nur die Landessenioren-Vertretung NRW, sondern auch der Städte- und Gemeindebund und die Landesregierung empfehlen und Städtetag und Bundesregierung haben schon 2008 empfohlen, "die Selbstorganisation ältererBürgerinnen und Bürger in Seniorenvertretungen zu unterstützen und diese durch Information, Transparenz und offene Kommunikationsstrukturen mitgestalten und mitentscheiden zu lassen."
Also: Auf geht's, Seniorinnen und Senioren!

Donnerstag, 10. April 2014

Die Mobilitätsgarantie des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg - das unbekannte Wesen

Bei Verspätung von Bus und Bahn kann man sich ein Taxi nehmen! Kundenfreundlichkeit oder Mogelpackung?

Wer hin und wieder den öffentlichen Personenverkehr nutzt, weiß, dass Verspätun-gen und Ausfälle von Bahn oder Bus an der Tagesordnung sind. Das ist ärgerlich, da man für den Fahrpreis ("Beförderungsentgelt") keine angemessene Leistung be-kommt. Aber da hilft die Mobilitätsgarantie im VRS (und anderswo), wenn man sie denn kennt. Allerdings wird für diese Garantie von den Verkehrsunternehmen nur sehr zurückhaltend geworben - man fürchtet wohl, dass es sonst für den den VRS teuer werden könnte.
Die Mobilitätsgarantie sagt im Kern folgendes aus: Bei Verspätungen von Bus oder Bahn ab 21 Minuten  oder bei deren Total-Ausfall darf man auf Kosten des Verkehrs-unternehmens ein Taxi nehmen, wenn man innerhalb von 20 Minuten ab Fahrplan-zeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterkommt.
Ist das nun Kundenfreundlichkeit, oder doch eine Mogelpackung?

Praxistest:
- Die Erstattungsanträge gibt es in allen Kundenzentren von Bahn, SWB, RSVG etc. Sie sind problemlos auszufüllen und können mitsamt Taxiquittung und Fahrkarten (ggf. Kopie) dort auch wieder abgegeben werden.
- Die Garantie funktioniert: unsere Erfahrungen gehen dahin, dass ein Antrag auf Er-stattung  innerhalb einer Woche problemlos bearbeitet wird und das ausgelegte Taxi-geld auf dem Konto ist.
- Es gibt nur wenige Ausschlussgründe für die Erstattung: Unwetter, Naturkatastro-phen, Streik und Bombendrohungen. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob das Verkehrsunternehmen die Verspätung oder den Ausfall selbst verursacht hat. Also auch Verkehrsunfälle,  durch Autos blockierte Schienen, ja sogar Terroranschläge auf Bahn oder Bus lösen die Mobilitätsgarantie aus.
- Sind an der Haltestelle die aktuellen voraussichtlichen Abfahrtzeiten angekündigt (wie an der Stadtbahn und an einigen Bushaltestellen), kann das Taxi bereits bestellt werden, wenn abzusehen ist, dass innerhalb von 20 min keine Bahn / kein Bus kommt.
- Man ist nicht verpflichtet, auf einen kurzfristig vom Verkehrsträger organisierten Ersatzverkehr zu warten, da dieser sicher nicht innerhalb von 20 Minuten nach Aus-fall der Bahn organisiert und vor Ort ist.

Aber Vorsicht ist geboten, denn es gibt Haken und Ösen:
- Verfügt die Haltestelle nicht über ein Anzeigesystem, bleibt einem nichts anderes übrig, als erst einmal 20 Minuten abzuwarten, ob der Bus nicht vielleicht doch noch kommt, bevor man in der 21. Minute ein Taxi rufen kann.
- Man muss erst einmal ein Taxi finden. Das ist an zentralen Punkten wie Sankt Augustin-Markt oder Siegburg Busbahnhof in der Regel kein Problem, aber z.B. an der Haltestelle Meindorf-Kirche kann man lange warten. Es empfiehlt sich, ein Handy mit den Nummern der Taxizentralen derjenigen Städte und Gemeinden dabei zu haben, in denen man häufiger unterwegs ist.
- Die Erstattung ist auf 35 € (nachts 50 €) begrenzt. Das reicht innerhalb von Sankt Augustin oder Siegburg in der Regel sicher aus; wenn aber die Bahnstrecke zwischen Siegburg und Köln gesperrt ist, ist dieser Betrag mit dem Taxi ungefähr in Porz aufgebraucht. Ab dort muss man dann doch das Taxi selber zahlen oder hoffen, dass dort dann wieder Züge fahren.
- Statt Taxi darf man auch den ICE nehmen – sogar ohne Begrenzung der Höhe der Erstattung. Allerdings fährt der ICE bekanntlich weder zwischen Meindorf und Niederpleis und auch nicht zwischen Oberpleis und Ittenbach oder zwischen Hennef und Troisdorf. Eine reale Möglichkeit ist der ICE innerhalb des VRS nur zwischen Siegburg oder Bonn und Köln-Hauptbahnhof.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur für die jeweilige Linie, nicht aber für den ganzen Reiseweg. Wer also einen Anschluss verpasst, der nur alle 2 Stunden oder noch seltener fährt, hat das Nachsehen.
- Bei Verspätungen im Fernverkehr besteht ein Erstattungsanspruch auf den Fahrpreis unabhängig von den entstandenen Kosten. Im VRS werden dagegen nur die tatsächlich entstandenen Taxikosten erstattet. Es handelt sich also nicht um eine Preisminderung wegen Nichteinhaltens der im Fahrplan zugesagten Beförderung.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur, wenn beim Beginn der Fahrt die Verspätung auftritt. Bleibt die Bahn unterwegs liegen, greift die Garantie nicht. Bei Halt auf freier Strecke würde sie auch keinen Sinn machen, da man in der Regel sowieso nicht aussteigen kann. Beim Halt an einem Bahnhof kann man aber die Fahrt abbrechen und eine neue Fahrt beginnen wollen, bei der dann die Mobilitätsgarantie wieder gilt.

W. Köhler

Freihandelsabkommen EU - USA; Europäische Bürgerinitiative dagegen geplant

Das Umweltinstitut München berichtet im Newsletter vom 10. April 2014:

"Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP geplant

Die Kampagne gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP hat in den letzten Monaten kräftig an Schwung gewonnen. Eine weitere Möglichkeit, das Abkommen zu verhindern, wäre eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die die EU-Kommission auffordert, das Verhandlungsmandat zu beenden. Momentan planen wir die Formulierung eines entsprechenden Begehrens. Die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP soll zusammen mit anderen Organisationen aus dem Bündnis ttip-unfairhandelbar und weiteren Partnern in ganz Europa umgesetzt werden.

In der Vorbereitungszeit ist einiges zu tun, so steht die Klärung juristischer Fragen und der Aufbau eines europäischen Netzwerks an. Im Herbst könnte mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Innerhalb eines Jahres müssen dann 1.000.000 Unterschriften in Europa zusammenkommen, wobei in mindestens sieben verschiedenen Ländern bestimmte Quoren erreicht werden müssen."

Dienstag, 25. März 2014

Aufbruch! ist mit Angebot des VRS unzufrieden

Tarif-Gerechtigkeit und Kundenfreundlichkeit des VRS Rhein-Sieg sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.

“Die Mäkelei an den zu hohen Ticketpreisen im Vergleich zu anderen Verkehrs-betrieben wollen wir nicht wiederholen“, sagt Jürgen Pabst, der ÖPNV-Berater der Fraktion Aufbruch!. “Aber die Tarif-Gerechtigkeit und die Kunden-freundlichkeit sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.“
Irreführung beim Ticket-Kauf
So werden Kunden in der Linie 66/67 und an den Ticket-Automaten entlang dieser Linie in Sankt Augustin (und anderen Gemeinden des Kreises) so in die Irre geführt, dass sie ein leicht Ticket lösen können, das ihnen bei einer Kontrolle zusätzliche € 40 aufgebrummt werden können. Die Ticket-Automaten bieten nämlich auf ihrem Start-Bildschirm dem arglosen Kunden neben dem Kurzstreckentarif lediglich zahlreiche Varianten der Preisstufe 1b. Diese ist jedoch im Rhein-Sieg-Kreis (und in den anderen Kreisen) gar nicht gültig. Dasselbe gilt für den Tarif 2b. Für das richtige Ticket (z.B. 1a bzw. 2a) muss man sich mühsam durch das Menü hangeln. “Warum also diese Irreführung? fragt Dr. Pabst. “Bei modernen Ticket-Automaten, z.B. denen der Deutschen Bahn, gibt man das Fahrtziel per Tastatur ein und – siehe da! – man kriegt das passende Ticket. Und selbst die mobilen Automaten in den Stadtbahnen könnten entsprechend arbeiten, weil sie ja, dank GPS, stets genau wissen, ob sie im Augenblick des Ticket-Kaufes im Rhein-Sieg-Kreis oder in Bonn oder in Köln sind.“
Und dann müsste man auch heutzutage erwarten dürfen, dass man an den Automaten in den Bahnen nicht ausschließlich mit Münzgeld oder Geldkarte bezahlen kann – für Reisegruppen wie etwa eine Schulklasse eine finanz-logistische Herausforderung. Bei den hohen Ticketpreisen sollte auch die Zahlung mit Geldscheinen möglich sein.

Ungerechtes Tarifsystem
Jürgen Pabst: “Das Tarifsystem ist vor Jahren wohlmeinend eingeführt worden, erbost allerdings nach wie vor viele Kunden. Obwohl wir als Aufbruch! streng auf Sankt Augustin beschränkt arbeiten, müssen wir uns auf Grund der Klagen der ÖPNV-Kunden mit dem Tarifsystem insgesamt befassen. Und da kommen wir zu dem Schluss: die Orientierung der Tarife an den kommunalen Grenzen erzeugt grobe Ungerechtigkeiten.“
Da der Ticketpreis davon abhängt, wo gerade zufällig eine Gemeindegrenze eine Fahrtroute des ÖPNV schneidet, ergibt sich z.B. folgender Befund für ein Einzelticket:
  • 1 km Fahrtstrecke kann zwischen 5 ct und 6,33 Euro kosten.
  • Für 4 km können 1,90 € oder 5,00 € fällig werden.
  • 44 km können 2,80 € oder 11,30 € kosten.

“Auch in Hinsicht hierauf kann man einen Modernisierungsstau feststellen. Denn auch in Hinsicht auf Tarif-Gerechtigkeit kann das heute allgegenwärtige GPS und die schon im kleinsten Handy enthaltene elektronisch Landkarte helfen. Gerecht wäre z.B. eine Tarifstufensystematik nach Entfernungs-km (Luftlinie) von der Einstiegshaltestelle aus. Wenn der Fahrkartenautomat (oder die Verkaufsstelle) eine elektronische Landkarte enthält, lässt sich relativ leicht die Preisstufe ermitteln. An den stationären Automaten könnte zudem eine Landkarte mit konzentrischen Kreisen die Tarifstufen anzeigen. Aber auch die mobilen Automaten in den Fahrzeugen können dies anzeigen, da auch sie dank GPS ihren Standort recht genau kennen. Jedem auch noch so Unkundigen kann dann zum richtigen Ticket verholfen werden. Das wäre mal ein echter Quantensprung für den Verkehrsverbund.“ 

Alternde Gesellschaft – altersgerechte Wohnquartiere – Wie geht das?

Was für junge, mobile Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, ist für ältere Menschen und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein Problem: die Erreichbarkeit von Versorgungsangeboten. Dabei geht es nicht allein um Wohnung, Mobilität, Essen und Trinken. In „Pantoffelnähe“ müssen neben Supermarkt und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung auch Angebote der sozialen Betreuung sein. Und seit sich Familienstrukturen gewandelt haben, sind viele Ältere von Vereinsamung bedroht. Für familiär Alleinstehende ist die Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben, von ganz großer Bedeutung. Manche treibt auch der Impuls um, für die Gemeinschaft etwas leisten zu wollen, eigene Fähigkeiten einzubringen. Alle Angebote und Möglichkeiten sind jedoch nutzlos, wenn sie überhaupt nicht oder nur ganz beschwerlich zu erreichen sind. Einzelne Bausteine für altersgerechte Quartierskonzepte hat die Stadt schon bereitgestellt (Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept, Verkehrsentwicklungsplan, Radverkehrskonzept und Stadtentwicklungskonzept). Aber systematisch aufeinander abgestimmt sind sie längst nicht.
Planerische Herkulesaufgabe

Wir, die Ratsfraktion Aufbruch!, sind überzeugt: Die planerische Herkulesaufgabe der kommenden Jahre und Jahrzehnte muss es sein, die „Daseinsgrundfunktionen“ miteinander zu harmonisieren. Wohnen, sich versorgen, Gemeinschaft erleben und sich in Gemeinschaft einbringen müssen räumlich unter einen Hut gebracht werden und ihre problemlose Erreichbarkeit auch für „Mobilitätseingeschränkte“ (Menschen mit Gehproblemen, Menschen im Rollstuhl oder Rollator) muss hergestellt werden (Fußwege ohne Stolperkanten, Radwege ohne Sperrgitter, Bus-Einstiege ohne hohe Stufen, Rampen statt Treppen, Türen breit genug für Rollstühle). Natürlich erkennen wir das Problem, dass die Stadt das Meiste nicht direkt selbst in die Hand nehmen oder auch nur entscheidend beeinflussen kann, aber sie kann förderliche Bedingungen für bestimmte Angebote schaffen. Darüber hinausgehend kann und muss die Stadt als Beraterin und Koordinatorin tätig werden, muss Unternehmen der Privatwirtschaft (Post, Banken, …) an einen Tisch bitten und mit ihnen zusammen das altersgerechte Quartier planen. Wir wissen, dass das alles die Stadt viel kosten wird. Das Geld nicht auszugeben hieße aber, die älteren Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe abzukoppeln. Der Aufbruch! macht sich stark für altersgerechte Quartiere in Sankt Augustin und dafür, dass die notwendigen finanziellen und personellen Aufwendungen eingeplant und die Konzepte schließlich umgesetzt werden. Alles andere wäre Missachtung der Lebensleistung und des Teilhaberechtes der älteren Menschen.

Donnerstag, 6. Februar 2014

Bezirksregierung Düsseldorf: Platzrunde verbindlich, aber Abweichungen unbeschränkt

Am 20. Januar 2014 schreibt die BezReg Düsseldorf (zuständige Luftverkehrsbehörde) unter dem harmlosen Betreff <Luftverkehr - Platzrundenführung am Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar>, dass die Platzrunde verbindlich zu fliegen ist. Aber gleichzeitig erklärt sie die Beschränkung auf 150 m seitliche Abweichung von der Platzrunden-Linie für aufgehoben. Zu dieser revidierten Auffassung kommt die BezReg auf Grund der <Gutachterlichen Stellungnahme - Auswirkungen der Überwachung eines Platzrunden-Korridors auf die Flugsicherheit am Verkehrslandeplatz Bonn - Hangelar> vom August 2013, angefertigt von Prof. Dr. ing. Frank Janser (FH Aachen). 
Das bedeutet: Jede Abweichung, die der Pilot im Sinne der Sicherheit des in der Luft befindlichen Flugzeuges für notwendig hält, ist erlaubt. 
Für die lärmgeplagten Menschen am Boden ist praktisch nicht nachvollziehbar, ob die Gründe für ein Verlassen der Platzrunde stichhaltig sind oder ob das Prinzip Willkür gewirkt hat. Man muss die Sorge haben, dass damit die Tür zu willkürlichem Flugverhalten weit aufgestoßen worden ist. Mit Propeller-Lärm in Zonen, die bisher darunter nicht zu leiden hatte, mussin Zukunft wohl gerechnet werden. Nachdem das Kontrollinstrument Laserfernglas sich als Flop erwiesen hat und jetzt die 150m-Toleranz aufgehoben ist, stehen wir beim Thema Flugverhalten und Fluglärm möglicherweise jetzt wieder bei Null?

W. Köhler 

Dienstag, 4. Februar 2014

Alles schon mal dagewesen

Die Wochenzeitung <der Freitag> vom 30.01.2014 verweist angesichts der globalen Ausspionierung von allem und jedem auf die Ähnlichkeiten zwischen der alten analogen Welt und der digitalen von heute hin:

“Die Bevölkerung wird flächendeckend überwacht, Staatsoberhäupter werden ausspioniert,
Freiheitskämpfer als Terroristen denunziert.” Auf diese Formel hin lassen sich die in Friedrich
Schillers ‘Don Karlos’ dramatisierten Zustände typisieren. <der Freitag> sieht die Ähnlichkeit
zwischen jenen Zuständen und der heutigen Überwachungswelt nicht nur, wegen der "berühmten
Worte des Marquis von Posa ­ ‘Geben Sie Gedankenfreiheit’, sondern auch, weil man die
Machtlosigkeit von Schillers Held nachempfinden kann.”
Der Großinquisitor, Chef eines monströsen Geheimdienstapparates, stellt klar, und das ist laut
<der Freitag> die Pointe:

“Sein Leben  
Liegt angefangen und beschlossen in 
Der Santa Casa heiligen Registern. 
[...] Das Seil, an dem 
Er flatterte, war lang, doch unzerreißbar.”

Folgerung: Der Sieg des Machtapparates über das Individuum vollzieht sich in der staatlich-­post­
industriellen Überwachungsgesellschaft genauso wie zu Zeiten von Don Karlos - nur eben digital
statt analog.

W. Köhler