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Sonntag, 23. Dezember 2012

CDU/FDP sperren sich gegen erneuten Beschluss zum Fluglärm

Der Versuch des Aufbruch!, die Position der Stadt zum Verbot des nächtlichen Passagierfluges erneut zu bekräftigen, ist von der schwarz-gelben Mehrheit im Stadtrat vereitelt worden.
Beim nächtlichen Fluglärm kann es heute nicht mehr um unterschiedliche Meinungen gehen. Denn nach dem Stand der Wissenschaft schädigt Fluglärm, der nachts auf das Ohr des Schlafenden trifft, die Gesundheit gravierend. Das ist durch breit angelegte epidemiologische Untersuchungen unbezweifelbar bewiesen. 
Dazu hat sich der Rat der Stadt Sankt Augustin zuletzt am 5.10.2011 bekannt, und zwar mit folgenden Sätzen (Auszug aus dem Beschlusstext): 
"Der Rat der Stadt Sankt Augustin spricht sich für ein Verbot von Passagierflügen am Flughafen Köln/Bonn in der Zeit von 00:00 bis 05:00 Uhr aus. Der Rat sieht in einer solchen Maßnahme eine bedeutende Entlastung der vom nächtlichen Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger Sankt Augustins. [...]." 
Die Landesregierung NRW hat kurz darauf versucht, ein solches Verbot zu installieren. Leider hat Bundesverkehrs-minister Ramsauer dazu seine Zustimmung versagt. (In Bayern hätte er sich das wohl nicht getraut.) 
Die Ratsfraktion Aufbruch! hat im Stadtrat am 19.12.2012 versucht, den Rat zu einer Bekräftigung seiner Position zu bewegen. Leider verhinderten CDU und FDP den Beschluss. Begründung: einen Beschluss zu bekräftigen sei überflüssig. Wir meinen, manche Dinge können nicht oft genug gesagt werden, wenn man irgendwann damit durchdringen will.  
Wie ernst es die CDU mit der Beschränkung des nächtlichen Fluglärms ist, geht auch aus folgendem hervor: Der in der vorigen Sitzungsperiode des Rates von der CDU gestellte Vertreter in der Fluglärmkommission gab einer Verlagerung der Flugroute über Sankt Augustin um zwei Grad zu Ungunsten der Stadt seine Zustimmung. Dies geschah ohne jede Rückkopplung mit dem Stadtrat. Dieses Verhalten ist allerdings seit dem Jahr 2000 schlechte Tradition bis heute geblieben; auch der heutige (von der CDU gestellte) Vertreter der Stadt in der Fluglärm-kommission hat noch nie dem Stadtrat einen Bericht abgeliefert. (Dazu wäre er jedoch laut Gemeindeordnung 
§ 113 Abs. 5 verpflichtet.)

W. Köhler

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