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Samstag, 31. März 2012

Mehr Sicherheit für die Pleistalstraße?

Dass Zebrastreifen, Querungshilfen in Form von Verkehrsinseln, Ampeln und Geschwindigkeitsbeschränkungen einen Schutz für Fußgänger und Radfahrer darstellen, weiß jeder. Trotzdem gibt es davon auf der Pleistalstraße wenig - zu wenig. Ein neuer Zebrastreifen am Ortseingang von Birlinghoven ist ein Anfang. Bald wird eine Verkehrsinsel im Rahmen des 'Grünen C' zwischen Viehtrift und Baumschulweg gebaut. 
Jetzt fehlt uns noch eine Verkehrsinsel in der Pleistalstraße, die den Wanderweg von Am Rehsprung zur Burg sichert. Diese Insel wäre auch ein Stück weit eine Tempobremse - wirksam sowohl bei der Einfahrt nach Niederpleis als auch bei der Ausfahrt in Richtung Schmerbroich.
Deshalb haben wir als Aufbruch! eine Verkehrsinsel an dieser Stelle beantragt. 
Problem: Die Stelle liegt außerhalb der 'Ortsdurchfahrt' Niederpleis. Damit ist die Stadt nicht in der Position, den bau der Verkehrsinsel anordnen zu können. Die Stadt ist stattdessen auf den goodwill des Landesbetriebes Straßen NRW angewiesen.
Hoffen wir auf Einsicht des Landesbetriebes!


Autor: Wolfgang Köhler 

Donnerstag, 29. März 2012

Von Energieversorgungsgesellschaft zu Stadtwerken

Damit ist in Kurzform das Programm beschrieben, das sich der Stadtrat vorgenommen hat. Die Schritte dahin sollen sein:

  • Warten auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in mehreren anhängigen Verfahren Kommunen gegen Energienetz-Eigentümer zur Klärung der Streitfrage, wie der Kaufpreis eines Gas- und eines Stromnetzes zu bestimmen ist (Wiederbeschaffungspreis oder Ertragswert).
  • Währenddessen bis Ende 2016 Fortsetzung des Status Quo: Energieversorgungsgesellschaft Sankt Augustin (EVG) hält die Konzession, hat aber kein Netz - EVG pachtet das Netz von der Rhenag - EVG verpachtet das Netz zu einem höheren Preis weiter an Rhein-Ruhr Verteilnetzgesellschaft - Differenz fließt zur EVG und kann nach Abzug der Aufwendungen zu 55 % an die Stadt ausgeschüttet werden.
  • Nach dem Urteil des BGH erfolgt Kauf der Netze für Gas (Rhenag) und Strom (RWE) durch die EVG.
  • Anschließend (2017) Zusammenschließung der Versorgungssparten Gas, Strom und Wasser zu integrierten Stadtwerken Sankt Augustin. Dann Eigentum an und Betrieb der Netze sowie Lieferung von Gas, Strom, Wasser.
Der Aufbruch! unterstützt entschieden diesen Weg zu integrierten Stadtwerken, weil er zum Erfolg führt, ohne unnötige Prozess- und Finanzierungskosten zu produzieren.


Die Verlängerung des Status Quo bis 31.12. 2016 stößt bei Grünen und SPD auf Kritik. Sie bevorzugen es, die Netze auf dem Klageweg zu erstreiten. Dafür müsste die EVG einen großen zweistelligen Millionenbetrag hinblättern, würde für die Zeit der streitigen Auseinandersetzung keinen Pachterlös erzielen, Rechtsanwalts- und Beraterkosten vorlegen müssen und wäre in dieser Zeit nicht in der Lage, der Stadt die Konzessionsabgabe zu zahlen (über zwei Millionen), die die Stadt dringend braucht.


Was der Aufbruch! als Struktur für die Zukunft strikt ablehnt, das sind die Gedankenspiele des Bürgermeisters, des EVG Geschäftsführers und der Fraktionen von CDU und FDP. Die schielen darauf, eine neue gemeinsame Verteilnetz-Gesellschaft von EVG, RWE und Rhenag zu gründen. 
Der Aufbruch! will den Energieriesen das gesamte Versorgungsgeschäft entreißen, damit der kommunale Einfluss umfassend werden kann.


Autor: Wolfgang Köhler

Sonntag, 25. März 2012

Landtagswahl und Folgen für Sankt Augustin

Durch die Auflösung des Landtages sind nicht nur Neuwahlen nötig geworden. Da wegen der Auflösung Landeshaushalt nicht.beschlossen werden konnte, müssen die Kommunen um einen Teil ihrer Einkünfte fürchten. Und zu allem Überfluss müssen die Kommunen auch noch die Neuwahlen organisieren. Dafür muss Personal aus den Verwaltungsabläufen abgezogen werden.
Welche Maßnahmen zunächst einmal aufgeschoben werden müssen oder in diesem Jahr ganz aufgegeben werden müssen, wird die Stadtverwaltung uns zu erklären haben. Ist z. B. der Ausbau der U 3 KiTa-Plätze bedroht? Plätze, auf die Eltern einen gesetzlichen Anspruch haben, den sie gegen die Stadt einklagen können.


Autor: Wolfgang Köhler

Dienstag, 20. März 2012

Ein Hoch! dem Jugendhilfe-Ausschuss von ...

 Königswinter für seine konsequente Haltung. Der Rausschmiss einer Mitarbeiterin, weil sie in "wilder Ehe" lebt, geht ja gar nicht. dann müsste ja die katholische Kirche auch alle ihre Priester rausschmeißen, die in "wilder Ehe" leben, und auch diejenigen Päderasten-Priester, die sich zur sexuellen Befriedigung an Jungs vergreifen.  
Es wird Zeit, dass das Messen mit zweierlei Maß auf die Weise, wie es Jugendhilfe-Ausschuss getan hat, einmal an den Pranger gestellt wird.
 Übrigens: Wer verdient eigentlich am Betrieb der KiTas? Die Träger wie die katholische Kirche übernehmen den KiTa-Betrieb doch sicher nicht für Gotteslohn. Und die Voraussetzungen zum Verdienen sind eher gut, wo praktisch jede Kommune den Träger-Anteil an den Betriebskosten übernimmt und damit die "arme Kirche" entlastet. 
Vom Finanziellen mal abgesehen: die Kirche züchtet sich in ihren katholischen KiTas auch die Gläubigen heran, die diese Praktiken dulden oder gar unterstützen und die später die Kirchensteuer zahlen. 
Das ist ein sowas von cleveres Geschäftsmodell! 


Autor: Wolfgang Köhler

Samstag, 17. März 2012

FDP - Griff ins Klo

Ja, so geht's, wenn man die Geschäftsordnung nicht kennt. Dann geht das Zocken voll in die Hose - im Landtag NRW meine ich - und dann einen auf dicke Hose machen und Prinzipientreue als Motto verkünden. Ha Ha!
Na, die "Fast-Drei-Prozent" Partei kann sich ja gern ins Off beamen,  wenn's ihr Spaß macht. Was aber schlimm ist, das ist die Tatsache, dass jetzt viele Leistungen der Kommunen und Kreise bis zum Herbst (oder länger) nicht laufen, weil ohne einen beschlossenen Landeshaushalt die unverzichtbaren Zuschüsse nicht fließen können. Ohne Landeszuschüsse ist aber weder das gerade in Kraft gesetzte Sozial-Ticket im Kreis noch der notwendige U3-Ausbau in den Kommunen zu machen ist.
Zustimmung zu einem Fachhaushalt oder Enthaltung bei der zweiten Lesung hätten die Chance auf einen in der dritten Lesung verabschiedeten Haushalt gebracht. Na, danke, FDP!
Jetzt muss der Kämmerer uns sagen, wie das den Sankt Augustiner Haushalt und geplante Maßnahmen beeinträchtigt.

Autor: Wolfgang Köhler

Donnerstag, 15. März 2012

Masterplan Inklusion

Einhellig wurde unsere Initiative im Stadtrat von allen Fraktionen begrüßt, das Thema <Inklusion> mit einem Masterplan anzugehen. Der Rat hat eine Verweisung in den Sozialausschuss vorgenommen, gleichzeitig aber auch die Behandlung im Jugendhilfe- und im Schulausschuss vorgesehen. Denn erkennbar ist Inklusion nicht nur eine große Aufgabe für die nächsten Jahre, sondern auch eine Daueraufgabe. Für die Bearbeitung durch Rat und Verwaltung ist es eine sogernannte Querschnittsaufgabe. Das heißt, dass alle Fachbereiche damit zu befassen sind. Das Thema darf nicht auf die Bereiche von KiTas und Schulen beschränkt gesehen werden, weil Inklusion schließlich alle Lebensbereiche tangiert.
Auslöser dafür, dass Inklusion in dieser Intensität zum Thema geworden ist, ist eine entsprechende UN-Resolution. Diese ist von der Bundesregierung in nationales Recht übernommen worden und wird jetzt durch die Landesregierungen auf Landesrecht heruntergebrochen. Sobald in NRW die landesrechtlichen Regelungen festgeklopft sind, wird es ernst für die Umsetzung in den Städten und Gemeinden.
Bis dahin darf aber schon nachgedacht und geplant werden. Das soll mit dem Beschluss zum Masterplan erreicht werden.

Autor: Wolfgang Köhler

Montag, 12. März 2012

Tarifverträge Strom und Gas: tückisch


Kunden werden von ihren Energie-Lieferanten mit dem Angebot konfrontiert, ihren Liefervertrag von <Normal-Kunde> auf <Sondervertrags-Kunde> umstellen zu lassen. Die Sondertarife sind angeblich passgenau für den Kunden und sollen dadurch zu Ersparnissen führen.
Das ist allerdings nur eine Seite der Wahrheit. Ob Normalkunde oder Sondertarif-Kunde, von diesem Status ist laut Gesetz die von den Energieversorgern an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe *) abhängig. 
Hier das Beispiel Gas:
·        Bei Sondervertragskunden zahlen Gasversorger pro kWh maximal 0,03 Cent Konzessions-abgabe an die Kommune als Konzessionsgeber (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 Konzessionsabgaben-verordnung).
·        Bei normalen Tarifkunden müssen die Gasversorger zwischen 0,22 und 0,61 Cent pro kWh Konzessionsabgabe an die Kommune als Konzessionsgeber zahlen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 KAV).
Das bedeutet: Was die Gasversorger den Kunden als "Bonbon" (Sondervertragskunden = niedrigere Tarife), das holen sie sich von den Kommunen durch eingesparte Konzessions-abgabe zurück. Da den Kommunen das Geld aus der Konzessionsabgabe im Haushalt fehlt, muss dafür ein Ausgleich durch Einnahmen an anderer Stelle geschaffen werden - z. B. bei den kommunalen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer).Davon sind dann alle Haushalte betroffen - auch die, die einen teureren Tarif zahlen. Die sogar doppelt.

Autor: Wolfgang Köhler

Freitag, 9. März 2012

Die Fukushima-Lüge

Wer noch immer meint mit der Atomindustrie bzw. der globalen Nuklear-Mafia sei alles nicht so schlimm, der schaue sich den ZDF-Bericht über die Vertuschungs- und Verniedlichungspolitik con Tepco und Regierung in Japan nach dem Fukushima-Desaster an.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/1576888

Donnerstag, 8. März 2012

Wie weiter mit den Stadtwerken Sankt Augustin?

Der Stadtrat soll im April konkret entscheiden, ob wir überhaupt eigene Stadtwerke für die Versorgung mit Energie und Wasser bekommen und wie sie aufgebaut werden sollen. Werden wir rein kommunale Stadtwerke bekommen oder nur halb kommunale? Werden wir das Gasnetz von der Rhenag und das Stromnetz von RWE zu einem realistischen Preis kaufen können? Wie wird der Preis festgelegt werden? Wird er ausgehandelt werden (können)? Wird er auf dem Klageweg erstritten? Oder wird der Bundesgerichtshof bald ein Einsehen haben und ein Urteil sprechen, das die Bestimmung des Preises nach objektiven Kriterien ermöglicht? Wird der Wiederbeschaffungswert der Maßstab sein oder oder der Ertragswert?
Fragen, Fragen, Fragen. Kommt im Stadtrat die Antwort?

Autor: Wolfgang Köhler

Weiterhin kostenfreies Parken in Sankt Augustin?


Sankt Augustin hat sich bisher darauf etwas zugute gehalten, dass das Parken von Kfz überall in Sankt Augustin kostenfrei ist. Diese Regelung ist im Zusammenhang damit zu sehen, dass auch HUMA kostenfreies Parken auf dem eigenen Gelände gewährt hat und so auch bis zur Eröffnung des neuen HUMA nach dem Umbau verfahren wird. Würde die Stadt auf ihren Flächen Parkgebühren erheben, würde zumindest im Zentrum alle Welt auf den kostenfreien HUMA-Parkplätzen parken und den HUMA-Kunden die Parkplätze zustellen.

Nach der Neu-Eröffnung werden die HUMA-Parkplätze kostenpflichtig sein. Die Kosten wird man dann nur vermeiden können, wenn man im HUMA-Center einkauft und die Parkgebühren angerechnet werden. Kostenfreies oder / und zeitlich nicht  begrenztes Parken auf öffentlichem Gelände wird dann im Umfeld des HUMA dazu führen, dass Kunden des HUMA-Centers das Parken auf öffentlichen Flächen in der Nähe bevorzugen werden – es sei denn, sie haben etwas einzukaufen, das angerechnet werden kann. 
Um eine “asymmetrische Druckverteilung“ im Bereich Parkplätze zu vermeiden und um dadurch ungeordnetes Parken zu verhindern, muss auch die Stadt Sankt Augustin zur Parkraum-Bewirtschaftung greifen. Sonst wird alle Welt auf städtischen Stellplätzen parken.
Wenn diese Bewirtschaftung nicht nur mit dem Mittel der Parkzeit-Beschränkung durch Parkscheiben erfolgt, sondern auch gebührenpflichtiges Parken mit Parkticket-Automaten eingerichtet wird, lassen sich neue Einnahmen für den städtischen Haushalt gewinnen – allerdings nicht in den ersten zwei Jahren. Denn in diesen zwei Jahren müssen die Parkgebühren erst einmal die Kosten der Parkschein-Automaten wieder einspielen.

Autor: Wolfgang Köhler

Dienstag, 6. März 2012

Wheelmap für Rollstuhlfahrer


Raul Krauthausen

In Deutschland leben mehr als 1,6 Millionen Rollstuhlfahrer. Darüber hinaus sind viele Weitere auf Mobilitätshilfen wie Rollatoren oder Kinderwägen angewiesen. Raul Krauthausen kennt als Rollstuhlfahrer all die Probleme, mit denen sich Menschen mit Gehbehinderungen im Alltag konfrontiert sehen. Die meisten verlassen aus Mangel an einfach zugänglicher Information über barrierefreie Orte nur ungern das eigene zu Hause und schon gar nicht auf eigene Faust. Auf Grund des jahrelang verfolgten segregativen Ansatzes, mit der einhergehenden Schaffung spezieller, vom Rest der Gesellschaft abgeschotteten Institutionen, haben es Menschen mit Mobilitätseinschränkung daher besonders schwer sich sozial zu integrieren und ihre Potentiale als Mitglieder der Gesellschaft voll auszuschöpfen.
Raul Krauthausen hat eine einfache aber durchschlagende Lösung auf dieses Problem gefunden: eine online-Karte namens Wheelmap.org, auf der jeder Informationen zur Barrierefreiheit öffentlicher Orte eintragen kann. So entsteht ein interaktives, benutzerfreundliches von und von überall zugängliches Informationsportal für Rollstuhlfahrer, ältere Menschen und Familien mit Kindern. Gleichzeitig entsteht durch diesen interaktiven Erfahrungsaustausch vieler gleichgesinnter Nutzer eine große Transparenz und dadurch ein positiver Anreiz für Betreiber öffentlicher Einrichtungen (wie Kinos, Restaurants usw.) ihren Betrieb barrierefrei zu gestalten.
Wheelmap.org ist von jedem Computer und Handy für jeden Ort dieser Welt anwendbar und somit von Anfang an in jedes Land übertragbar. Viele Informationsdienstleistungen sind schon in Planung, um die Plattform finanziell selbsttragend zu organisieren.
Zur Webseite: www.wheelmap.org

Montag, 5. März 2012

Frauenquote zum Abschuss freigegeben?

Wird die FDP denn die Kurve zur gesetzlich geregelten Frauenquote in Wirtschaftsbetrieben kriegen, wenn EU-Kommissarin Reding EU-Regelungen dafür vorschlägt? Oder wird aus Gründen der Koalitions-Erhaltung die CDU versuchen, eine EU-Regelung zu verhindern oder zumindest zu verwässern?
Unverkennbar dient die Intervention der Splitterpartei dazu, die sowieso schon schwächliche "Flexi-Quote" aus dem CDU-Ministerium von Christina Schröder auszubremsen - das sogar gegen die Position der FDP-Frauen.
Biologen wissen: Parasiten können nicht nur ihren Wirt so manipulieren, dass er ihnen bestmögliche Lebens- und Fortpflanzungs-Bedingungen bietet, nein, sie sind auch auf ihren Wirt angewiesen.
Was das mit der FDP zu tun hat? Ich weiß es selbst nicht.

Autor: Wolfgang Köhler

Sonntag, 4. März 2012

Frauenquote in Vorständen

Die Zeitschrift <fiftyfifty> vom März 2012 gibt zur Frauenquote in Vorständen deutscher Unternehmen folgendes an:
"Von den
942
Vorstandsposten in den 200 größten deutschen
Unternehmen waren 2011 ganze
28
von Frauen besetzt, das sind rund drei Prozent.
In 89 Prozent dieser Unternehmen sitzen ausschließlich Männer auf diesen Posten.
In einem einzigen Fall hat eine Frau den Vorsitz inne.
Wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) weiter mitteilt,
sieht es auch in der Finanzbranche nicht besser aus."

Gesucht: Stein der Weisen für Schulgebäude

Auch wir - das müssen wir unumwunden bekennen - haben bisher das Thema Schulgebäude aus der Außensicht fast ausschließlich unter zwei Aspekten behandelt, nämlich 1. Raumbedarf und 2. Finanzierbarkeit im Rahmen der Zwangspunkte des städtischen Haushaltes.
In diversen Gesprächen ist uns aber deutlich geworden, dass wir den für unsere Kinder wichtigsten Aspekt sträflich vernachlässigt haben, nämlich die Fragen ...

  • Wie vertragen sich verschiedene Schulformen miteinander in einem Schulzentrum? Das hat den Rat zwar kurz beschäftigt im Rahmen der Raumfrage für die Gesamtschule, aber auch da haben wir hauptsächlich die oben genannten Aspekte 1 und 2 bedacht. Die Verträglichkeitsfrage betrifft das Schulzentrum Menden genau so gut wie akut das Schulzentrum Niederpleis.
  • Wie geht es unseren Kindern bei einer bestimmten räumlichen Unterbringung? Ist es etwa für die Grundschüler zuträglich, mit Realschülern dasselbe Gebäude zu benutzen?
Beide Fragen können auch anders gestellt werden, nämlich ...
  1. Gibt es ein pädagogisches Konzept für die gemeinsame Beschulung von Schülern von 1. Klasse Grundschule bis zu Abiturienten auf demselben Gelände?
  2. Mit welchen baulichen Vorkehrungen können die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ein solches pädagogisches Konzept realisiert werden kann?
Kurzum: Alles gipfelt in der Frage "Ist pädagogisch vertretbar, was räumlich schlüssig und finanziell geboten ist?"

Donnerstag, 1. März 2012

Trotz aller Sorgfalt wird man doch mal missverstanden

Der Rhein-Sieg-Anzeiger hat es im Lokalteil seiner Ausgabe vom 29.Feb. 2012 als das Bestreben des Aufbruch! dargestellt, die problematische Kreuzung Hennefer und Arnold-Janssen-Straße / B 56 von Grund auf zu verändern. Dabei hat er sich gründlich in der Örtlichkeit verheddert. Gemeint und beschrieben war nämlich in der Pressemitteilung (genau wie in unserem Blog) die Kreuzungs- bzw. Einmündungssituation Rathaus-Allee / Arnold-Janssen-Straße. Diese wird erkennbar mehr Verkehr bewältigen müssen, wenn zwischen Sandstraße und Hennefer Straße / Arnold-Janssen-Straße eine Unterführung gebaut ist, die dem Verkehr auf der Bonner Straße ermöglicht, die Ampel an der Hauptkreuzung zu umfahren, um über die Rathaus-Allee zum HUMA oder nach Menden zu fahren.
Für dieses Mehr an Verkehr gegenüber heute muss der Kreuzungspunkt Rathaus-Allee / Arnold-Janssen-Straße ertüchtigt werden - am besten mit einem Kreisel.