Durch die neue EU Vergaberichtlinie werde es für kleine und mittelständische Betriebe komplizierter, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Das ist die Essenz der Kritik des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) an der im April 2014 veröffentlichten neuen Richtlinie, die binnen zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Zwar wird anerkannt, dass die EU sich um eine Verbesserung der Effizienz und um "mittelstandsgerechte Ausgestaltung der Vergaberegeln" bemüht, aber in der vorliegenden Form komme eine Verkomplizierung des Vergaberechts heraus, die von kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben nicht zu stemmen sei. Dies komme unter anderem durch die "Einbeziehung vergabefremder Aspekte in den Vergabeprozess" zustande.
Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass Hungerlöhne, menschenunwürdige Produktionsbedingungen oder Kinderarbeit bei Zulieferern keine Rolle in den Vergabekriterien spielen dürften. Selbst wenn man unerstellt, dass es schwierig ist, eine verlässliche Zertifizierung im Einzelfall beizubringen, ist es dennoch keinesfalls hinnehmbar, dass solche Kriterien systematisch ausgeschlossen sein sollen. Die Bezieher einer Leistung / Lieferung sind darauf angewiesen, solche Nachweise vom Leistungserbringer zu bekommen, wenn sie selbst auferlegten ethischen Standards genügen wollen.
Allerdings benennt der ZDH einen für die Anwendbarkeit der neuen Vergaberegeln durch kleine und mittelständische Betriebe entscheidenden wunden Punkt: Solange nicht flächendeckend turboschnelle Internetanbindung gewährleistet ist, sind bei der elektronischen Auftragsvergabe die in der Internet-Diaspora gelegenen Handwerksbetriebe in existenzgefährdender Weise im Nachteil. Deshalb müssen die in der Richtlinie vorgesehenen Übergangsfristen ausgeschöpft und gleichzeitig der Netzausbau vorangetrieben werden.
W. Köhler
Gesamtzahl der Seitenaufrufe
Mittwoch, 9. Juli 2014
Dienstag, 8. Juli 2014
Energiewende - Die große Schlucht mit kleinen Schritten überwinden
Sankt Augustin tut zunehmend mehr für den Klimaschutz durch Energie-Einsparung. Seit Jahren gibt es schon den <Fahrplan für den Klimaschutz>, der sich auf Maßnahmen in städtischer Verantwortung bezieht. Seit einiger Zeit gibt es das Solardachkataster, in dem man das Potenzial zur Solarenergie-Gewinnung auf den Dächern von Wohnhäusern und Gewerbebauten und den Investitionsbedarf ermitteln kann. Und jetzt ganz neu wird mit der Broschüre <Energie und Bauen in Sankt Augustin> mit Hilfe ganz konkreter Paxis-Tipps für Entscheidungen und Investitionen geworben, "die zugunsten des Klimaschutzes getroffen werden. Und liefern den Lesern handfeste Anregungen und Informationen, wie sie selbst in den lokalen Klima- und Umweltschutz investieren können."
Und das ist doch soooo wichtig. Der diesbezügliche Kommentar des Präsidenten der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert, im Deutschen Handwerksblatt Nr. 11/12 (Juni 2014) bringt Problem und Lösung klar auf den Punkt. Er führt aus:
W. Köhler
Und das ist doch soooo wichtig. Der diesbezügliche Kommentar des Präsidenten der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert, im Deutschen Handwerksblatt Nr. 11/12 (Juni 2014) bringt Problem und Lösung klar auf den Punkt. Er führt aus:
- Klimaschutzziel der Bundesregierung ist, den Wärmebedarf der Gebäude bis 2020 in der Summe um 20 % zu senken - der Primärenergiebedarf der Gebäude bis 2050 sogar um 80 %.
- Laut Heinrich-Böll-Stiftung liegt die Gebäude-Sanierungsquote in der BRD z. Z. nur bei 1 % (in NRW laut Handwerkskammer Düsseldorf sogar nochweiter unter 1 %)
- Als Fehler erkennt der Autor, dass bisher die Fördermaßnahmen nur auf teure Komplett-Sanierungen, Null-Energie-Standards oder Plus-Energiehaus-Standards ausgerichtet sind.
- Es sind die einzelnen kleinen Maßnahmen, die von der Masse der Hauseigentümer und der Wohnungsbaugesellschaften finanzierbar sind, an Stelle der großen Komplettlösungen, an deren Finanzierung sich kaum einer herantraut, die den Erfolg bringen können. Maßnahmen im Gebäudebestand (Fenster erneuern, oberste Geschossdecke isolieren) könnten nach dem Prinzip 'Masse statt Klasse' in der Summe die wirksamste Maßnahme sein. Andreas Ehlert geht von einer möglichen CO²-Minderung um 40 % aus.
- Es gibt keine Alternative dazu, stellt Ehlert fest: Zurück zur Atomkraft? Geht nicht. - Russisches Gas? Unsicher und sowieso irgendwann zu Ende. - Kohle? Ein Landschafts- und Klimakiller. - Speichertechnologie? Noch nicht massentauglich. - Neue Großtechnik? In der Bevölkerung umstritten.
- Ehlert: "Das hundertfach bewährte Rezept für einen in der Fläche wirksamen Impuls lautet: Steuererleichterung." Profitieren würde nicht zuletzt das lokale Handwerk, das über gesteigerte Umsätze einen Teil der Steuern wieder einbringen würde, die in die Förderung gesteckt werden müssen.
W. Köhler
Montag, 19. Mai 2014
Soll die Stadt kostenlose (städtische) WLan Hotspots in den Stadtteilen installieren?
Ja, das sollte Sankt Augustin tun. Eine Stadt mit freiem WLan-Angebot in den einzelnen Stadtteilen dürfte die Erwartungen, die heute an die Aufenthaltsqualität im urbanen Raum gerichtet sind, besser erfüllen als eine Stadt ohne freies WLan.
Vor einem Kauf oder Vertragsschluss etwas per Smartfon oder Tablet im Internet nachschlagen, das ist heute ja gängige Praxis, übersteigt aber oft im Datenvolumen das, was der Telekommunikationsvertrag hergibt.
Andere Kommunen haben schon vorgemacht, wie es mit freiem öffentlichem WLan gehen kann. Seien es Haftungsfragen oder Datenvolumina, für alles lassen sich Lösungen finden. Und für die Kostentragung wird es interessierte Geschäftsleute in den Stadtteilen geben.
Für das Zentrum von Menden könnte ein kostenfreies WLan-Angebot ein hilfreicher Impuls sein. Wer möchte da nicht helfen wollen?!
W. Köhler
Vor einem Kauf oder Vertragsschluss etwas per Smartfon oder Tablet im Internet nachschlagen, das ist heute ja gängige Praxis, übersteigt aber oft im Datenvolumen das, was der Telekommunikationsvertrag hergibt.
Andere Kommunen haben schon vorgemacht, wie es mit freiem öffentlichem WLan gehen kann. Seien es Haftungsfragen oder Datenvolumina, für alles lassen sich Lösungen finden. Und für die Kostentragung wird es interessierte Geschäftsleute in den Stadtteilen geben.
Für das Zentrum von Menden könnte ein kostenfreies WLan-Angebot ein hilfreicher Impuls sein. Wer möchte da nicht helfen wollen?!
W. Köhler
Sonntag, 18. Mai 2014
Transparenz und Bürgerfreundlichkeit: Sankt Augustiner Homepage nicht vorne dabei
Nur Nr.106 von 396 getesteten Hopmepages der NRW-Kommunen ist Sankt Augustin nach den Kriterien von Bürgerfreundlichkeit und Transparenz gemäß Online-Check, den die LandtagsGrünen vorgenommen haben. Check-Punkte: waren E-Government (Welche Verwaltungsakte kann man per Internet erledigen?), Offene Verwaltung (Welche Informationen werden pro-aktiv, also ohne ausdrückliches Ersuchen, im Internet zur Verfügung gestellt?) und Open Data (Welche Daten aus dem Rathaus werden BürgerInnen und Firmen an die Hand gegeben?). Und außerdem wurde die Barrierefreiheit in die Wertung einbezogen.
Platz 106 für Sankt Augustin, Platz 1 für Bonn. Nun wollen wir uns nicht mit Bonn vergleichen, aber Sankt Augustin beherbergt eine Hochschule, hat ein gut ausgebautes leistungsfähiges Schulsystem und nennt sich Wissensstadt Plus. Da ist es nicht hinnehmbar, dass Nachbarkommunen uns ausstechen: Platz 7 für Troisdorf, 12 für Siegburg 42 für Hennef, 105 für Königswinter; und selbst das kleine Eitorf lässt uns mit seinem Platz 78 weit hinter sich. Das muss sich ändern! Denn mit der neuen Optik und der besseren Handhabbarkeit ist es nicht getan. Jetzt muss inhaltlich aufgerüstet werden, damit wir Bürgerfreundlichkeit und Transparenz entscheidend näher kommen.
W. Köhler
Mittwoch, 14. Mai 2014
Kunstrasen für Birlinghoven und Buisdorf - Wie geht das?
Beim “Runden Tisch Kunstrasen“ am 12.05.2014 im Haus Lauterbach in Birlinghoven ist das
Sportplatz-Dilemma von Birlinghoven und Buisdorf deutlich geworden:
- Der Sportverein klagt: Der sportliche Nachwuchs bleibt aus, weil man keinen Kunstrasenplatz für den Trainings- und Spielbetrieb bieten kann.
- Ein Kunstrasenplatz in dem Standard, an den die Stadtverwaltung durch einen Ratsbeschluss gebunden ist (“Uhlenberg-Standard“), ist finanziell nicht darstellbar.
- Will man für Buisdorf und Birlinghoven Kunstrasenplätze realisieren statt der vorgesehenen Sanierung "Asche zu Asche", muss die Beschlusslage des Stadtrates geändert werden.
- Die Praxiserfahrungen der letzten Jahre haben Hinweise ergeben, dass Belastbarkeit, Haltbarkeit und Pflegebedarf auch mit einer weniger kostspieligen Bauweise als nach Uhlenberg-Standard zu realisieren sind.
- Der Stadtrat müsste per Ratsbeschluss die Möglichkeit eröffnen die Standard-Festlegung für Kunstrasen neu zu diskutieren.
- Ist das Resultat positiv, wäre mit einem zwischen der Stadt und den Vereinen auszuhandelnden Finanzierungsmodell (etatisierte städtische Haushaltsmittel / von den Vereinen beizubringende Mittel / Eigenleistung) Kunstrasen statt Asche möglich.
- Für die Einwohner der beiden Stadtteile, Birlinghoven und Buisdorf, wäre es ein wichtiges Signal, so früh wie möglich zu erfahren, dass es Wille aller politischen Kräfte ist, dass dieser Weg beschritten werden soll.
Warum nicht jetzt dieses Signal geben? Ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen im derzeitigen Rat könnte an den neuen Rat gerichtet werden, der am 25. Juni erstmalig zusammentritt. Der hätte dann gleich ein konkretes Anliegen zu bearbeiten.
Und warum nicht jetzt die Finger davon lassen und alles der Initiative des neuen Rates überlassen?
Weil es den Sportvereinen in Birlinghoven und Buisdorf pressiert und weil ein frühestmögliches Signal für die Betroffenen eine Perspektive aufzeigt.
W. Köhler
Sonntag, 27. April 2014
Aufruf zu einer Senioren-Vertretung in Sankt Augustin
Ältere Menschen sollen nicht ausgegrenzt und ins Abseits gestellt werden, denn das kann sich die Gesellschaft angesichts des Erfahrungsschatzes der Senioren nicht leisten. Vielmehr sollte die Gesellschaft auf die Kenntnisse und die Lebenserfahrung Älterer setzen und sie deshalb auch aktiv zu politischen Beratungen und Entscheidungsprozessen hinzu ziehen. Darüber hinaus wissen die Älteren selbst am besten über ihre spezifischen Bedürfnisse Bescheid und können daher den gesellschaftlichen Diskurs und die politischen Beratungen in die ihren Bedürfnissen entsprechende Richtung lenken.
Darauf nimmt die <Landessenioren-Vertretung NRW> in ihrem Schreiben an die Ratsfraktionen Bezug, wenn sie dazu aufruft, in jeder Kommune eine Seniorenvertretung (Seniorenrat / Seniorenbeirat) zu installieren. Auf die Weisheit der Alten spielt die Landessenioren-Vertretung NRW auch mit ihrem Logo an, das eine Strichzeichnung der Eule, des Symbols der Weisheit, enthält.
Zwar sind Senioren auch in den Stadt- und Gemeinderäten vertreten, aber können sie durch parteipolitische Rücksichtnahmen an freien Entscheidungen zu Gunsten ihrer eigenen Altersklasse gehindertt sein. Deshalb auch betont die Landessenioren-Vertretung NRW auch in ihrem brieflichen Appell, dass Seniorenvertretungen parteipolitisch, verbandlich und konfessionell unabhängig sind. Das ist mit Sicherheit für so manchen Älteren ein wichtiger Aspekt, denn nicht selten gibt es eine erhebliche Scheu vor dem Eingebundensein in eine bestimmte "Denke", die einen unfrei macht. Im Gegensatz zu einer solchen Gebundenheit sollen die Mitglieder von Seniorenvertretungen frei sein, die Interessen der älteren Mitbürger aufzunehmen, zu bündeln und zu vermitteln, betont die Landessenioren-Vertretung NRW.
Nicht nur die Landessenioren-Vertretung NRW, sondern auch der Städte- und Gemeindebund und die Landesregierung empfehlen und Städtetag und Bundesregierung haben schon 2008 empfohlen, "die Selbstorganisation ältererBürgerinnen und Bürger in Seniorenvertretungen zu unterstützen und diese durch Information, Transparenz und offene Kommunikationsstrukturen mitgestalten und mitentscheiden zu lassen."
Also: Auf geht's, Seniorinnen und Senioren!
Darauf nimmt die <Landessenioren-Vertretung NRW> in ihrem Schreiben an die Ratsfraktionen Bezug, wenn sie dazu aufruft, in jeder Kommune eine Seniorenvertretung (Seniorenrat / Seniorenbeirat) zu installieren. Auf die Weisheit der Alten spielt die Landessenioren-Vertretung NRW auch mit ihrem Logo an, das eine Strichzeichnung der Eule, des Symbols der Weisheit, enthält.
Zwar sind Senioren auch in den Stadt- und Gemeinderäten vertreten, aber können sie durch parteipolitische Rücksichtnahmen an freien Entscheidungen zu Gunsten ihrer eigenen Altersklasse gehindertt sein. Deshalb auch betont die Landessenioren-Vertretung NRW auch in ihrem brieflichen Appell, dass Seniorenvertretungen parteipolitisch, verbandlich und konfessionell unabhängig sind. Das ist mit Sicherheit für so manchen Älteren ein wichtiger Aspekt, denn nicht selten gibt es eine erhebliche Scheu vor dem Eingebundensein in eine bestimmte "Denke", die einen unfrei macht. Im Gegensatz zu einer solchen Gebundenheit sollen die Mitglieder von Seniorenvertretungen frei sein, die Interessen der älteren Mitbürger aufzunehmen, zu bündeln und zu vermitteln, betont die Landessenioren-Vertretung NRW.
Nicht nur die Landessenioren-Vertretung NRW, sondern auch der Städte- und Gemeindebund und die Landesregierung empfehlen und Städtetag und Bundesregierung haben schon 2008 empfohlen, "die Selbstorganisation ältererBürgerinnen und Bürger in Seniorenvertretungen zu unterstützen und diese durch Information, Transparenz und offene Kommunikationsstrukturen mitgestalten und mitentscheiden zu lassen."
Also: Auf geht's, Seniorinnen und Senioren!
Donnerstag, 10. April 2014
Die Mobilitätsgarantie des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg - das unbekannte Wesen
Bei Verspätung von Bus und Bahn kann man sich ein Taxi nehmen! Kundenfreundlichkeit oder Mogelpackung?
Wer hin und wieder den öffentlichen Personenverkehr nutzt, weiß, dass Verspätun-gen und Ausfälle von Bahn oder Bus an der Tagesordnung sind. Das ist ärgerlich, da man für den Fahrpreis ("Beförderungsentgelt") keine angemessene Leistung be-kommt. Aber da hilft die Mobilitätsgarantie im VRS (und anderswo), wenn man sie denn kennt. Allerdings wird für diese Garantie von den Verkehrsunternehmen nur sehr zurückhaltend geworben - man fürchtet wohl, dass es sonst für den den VRS teuer werden könnte.
Die Mobilitätsgarantie sagt im Kern folgendes aus: Bei Verspätungen von Bus oder Bahn ab 21 Minuten oder bei deren Total-Ausfall darf man auf Kosten des Verkehrs-unternehmens ein Taxi nehmen, wenn man innerhalb von 20 Minuten ab Fahrplan-zeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterkommt.
Ist das nun Kundenfreundlichkeit, oder doch eine Mogelpackung?
Praxistest:
- Die Erstattungsanträge gibt es in allen Kundenzentren von Bahn, SWB, RSVG etc. Sie sind problemlos auszufüllen und können mitsamt Taxiquittung und Fahrkarten (ggf. Kopie) dort auch wieder abgegeben werden.
- Die Garantie funktioniert: unsere Erfahrungen gehen dahin, dass ein Antrag auf Er-stattung innerhalb einer Woche problemlos bearbeitet wird und das ausgelegte Taxi-geld auf dem Konto ist.
- Es gibt nur wenige Ausschlussgründe für die Erstattung: Unwetter, Naturkatastro-phen, Streik und Bombendrohungen. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob das Verkehrsunternehmen die Verspätung oder den Ausfall selbst verursacht hat. Also auch Verkehrsunfälle, durch Autos blockierte Schienen, ja sogar Terroranschläge auf Bahn oder Bus lösen die Mobilitätsgarantie aus.
- Sind an der Haltestelle die aktuellen voraussichtlichen Abfahrtzeiten angekündigt (wie an der Stadtbahn und an einigen Bushaltestellen), kann das Taxi bereits bestellt werden, wenn abzusehen ist, dass innerhalb von 20 min keine Bahn / kein Bus kommt.
- Man ist nicht verpflichtet, auf einen kurzfristig vom Verkehrsträger organisierten Ersatzverkehr zu warten, da dieser sicher nicht innerhalb von 20 Minuten nach Aus-fall der Bahn organisiert und vor Ort ist.
Aber Vorsicht ist geboten, denn es gibt Haken und Ösen:
- Verfügt die Haltestelle nicht über ein Anzeigesystem, bleibt einem nichts anderes übrig, als erst einmal 20 Minuten abzuwarten, ob der Bus nicht vielleicht doch noch kommt, bevor man in der 21. Minute ein Taxi rufen kann.
- Man muss erst einmal ein Taxi finden. Das ist an zentralen Punkten wie Sankt Augustin-Markt oder Siegburg Busbahnhof in der Regel kein Problem, aber z.B. an der Haltestelle Meindorf-Kirche kann man lange warten. Es empfiehlt sich, ein Handy mit den Nummern der Taxizentralen derjenigen Städte und Gemeinden dabei zu haben, in denen man häufiger unterwegs ist.
- Die Erstattung ist auf 35 € (nachts 50 €) begrenzt. Das reicht innerhalb von Sankt Augustin oder Siegburg in der Regel sicher aus; wenn aber die Bahnstrecke zwischen Siegburg und Köln gesperrt ist, ist dieser Betrag mit dem Taxi ungefähr in Porz aufgebraucht. Ab dort muss man dann doch das Taxi selber zahlen oder hoffen, dass dort dann wieder Züge fahren.
- Statt Taxi darf man auch den ICE nehmen – sogar ohne Begrenzung der Höhe der Erstattung. Allerdings fährt der ICE bekanntlich weder zwischen Meindorf und Niederpleis und auch nicht zwischen Oberpleis und Ittenbach oder zwischen Hennef und Troisdorf. Eine reale Möglichkeit ist der ICE innerhalb des VRS nur zwischen Siegburg oder Bonn und Köln-Hauptbahnhof.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur für die jeweilige Linie, nicht aber für den ganzen Reiseweg. Wer also einen Anschluss verpasst, der nur alle 2 Stunden oder noch seltener fährt, hat das Nachsehen.
- Bei Verspätungen im Fernverkehr besteht ein Erstattungsanspruch auf den Fahrpreis unabhängig von den entstandenen Kosten. Im VRS werden dagegen nur die tatsächlich entstandenen Taxikosten erstattet. Es handelt sich also nicht um eine Preisminderung wegen Nichteinhaltens der im Fahrplan zugesagten Beförderung.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur, wenn beim Beginn der Fahrt die Verspätung auftritt. Bleibt die Bahn unterwegs liegen, greift die Garantie nicht. Bei Halt auf freier Strecke würde sie auch keinen Sinn machen, da man in der Regel sowieso nicht aussteigen kann. Beim Halt an einem Bahnhof kann man aber die Fahrt abbrechen und eine neue Fahrt beginnen wollen, bei der dann die Mobilitätsgarantie wieder gilt.
Wer hin und wieder den öffentlichen Personenverkehr nutzt, weiß, dass Verspätun-gen und Ausfälle von Bahn oder Bus an der Tagesordnung sind. Das ist ärgerlich, da man für den Fahrpreis ("Beförderungsentgelt") keine angemessene Leistung be-kommt. Aber da hilft die Mobilitätsgarantie im VRS (und anderswo), wenn man sie denn kennt. Allerdings wird für diese Garantie von den Verkehrsunternehmen nur sehr zurückhaltend geworben - man fürchtet wohl, dass es sonst für den den VRS teuer werden könnte.
Die Mobilitätsgarantie sagt im Kern folgendes aus: Bei Verspätungen von Bus oder Bahn ab 21 Minuten oder bei deren Total-Ausfall darf man auf Kosten des Verkehrs-unternehmens ein Taxi nehmen, wenn man innerhalb von 20 Minuten ab Fahrplan-zeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterkommt.
Ist das nun Kundenfreundlichkeit, oder doch eine Mogelpackung?
Praxistest:
- Die Erstattungsanträge gibt es in allen Kundenzentren von Bahn, SWB, RSVG etc. Sie sind problemlos auszufüllen und können mitsamt Taxiquittung und Fahrkarten (ggf. Kopie) dort auch wieder abgegeben werden.
- Die Garantie funktioniert: unsere Erfahrungen gehen dahin, dass ein Antrag auf Er-stattung innerhalb einer Woche problemlos bearbeitet wird und das ausgelegte Taxi-geld auf dem Konto ist.
- Es gibt nur wenige Ausschlussgründe für die Erstattung: Unwetter, Naturkatastro-phen, Streik und Bombendrohungen. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob das Verkehrsunternehmen die Verspätung oder den Ausfall selbst verursacht hat. Also auch Verkehrsunfälle, durch Autos blockierte Schienen, ja sogar Terroranschläge auf Bahn oder Bus lösen die Mobilitätsgarantie aus.
- Sind an der Haltestelle die aktuellen voraussichtlichen Abfahrtzeiten angekündigt (wie an der Stadtbahn und an einigen Bushaltestellen), kann das Taxi bereits bestellt werden, wenn abzusehen ist, dass innerhalb von 20 min keine Bahn / kein Bus kommt.
- Man ist nicht verpflichtet, auf einen kurzfristig vom Verkehrsträger organisierten Ersatzverkehr zu warten, da dieser sicher nicht innerhalb von 20 Minuten nach Aus-fall der Bahn organisiert und vor Ort ist.
Aber Vorsicht ist geboten, denn es gibt Haken und Ösen:
- Verfügt die Haltestelle nicht über ein Anzeigesystem, bleibt einem nichts anderes übrig, als erst einmal 20 Minuten abzuwarten, ob der Bus nicht vielleicht doch noch kommt, bevor man in der 21. Minute ein Taxi rufen kann.
- Man muss erst einmal ein Taxi finden. Das ist an zentralen Punkten wie Sankt Augustin-Markt oder Siegburg Busbahnhof in der Regel kein Problem, aber z.B. an der Haltestelle Meindorf-Kirche kann man lange warten. Es empfiehlt sich, ein Handy mit den Nummern der Taxizentralen derjenigen Städte und Gemeinden dabei zu haben, in denen man häufiger unterwegs ist.
- Die Erstattung ist auf 35 € (nachts 50 €) begrenzt. Das reicht innerhalb von Sankt Augustin oder Siegburg in der Regel sicher aus; wenn aber die Bahnstrecke zwischen Siegburg und Köln gesperrt ist, ist dieser Betrag mit dem Taxi ungefähr in Porz aufgebraucht. Ab dort muss man dann doch das Taxi selber zahlen oder hoffen, dass dort dann wieder Züge fahren.
- Statt Taxi darf man auch den ICE nehmen – sogar ohne Begrenzung der Höhe der Erstattung. Allerdings fährt der ICE bekanntlich weder zwischen Meindorf und Niederpleis und auch nicht zwischen Oberpleis und Ittenbach oder zwischen Hennef und Troisdorf. Eine reale Möglichkeit ist der ICE innerhalb des VRS nur zwischen Siegburg oder Bonn und Köln-Hauptbahnhof.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur für die jeweilige Linie, nicht aber für den ganzen Reiseweg. Wer also einen Anschluss verpasst, der nur alle 2 Stunden oder noch seltener fährt, hat das Nachsehen.
- Bei Verspätungen im Fernverkehr besteht ein Erstattungsanspruch auf den Fahrpreis unabhängig von den entstandenen Kosten. Im VRS werden dagegen nur die tatsächlich entstandenen Taxikosten erstattet. Es handelt sich also nicht um eine Preisminderung wegen Nichteinhaltens der im Fahrplan zugesagten Beförderung.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur, wenn beim Beginn der Fahrt die Verspätung auftritt. Bleibt die Bahn unterwegs liegen, greift die Garantie nicht. Bei Halt auf freier Strecke würde sie auch keinen Sinn machen, da man in der Regel sowieso nicht aussteigen kann. Beim Halt an einem Bahnhof kann man aber die Fahrt abbrechen und eine neue Fahrt beginnen wollen, bei der dann die Mobilitätsgarantie wieder gilt.
W. Köhler
Freihandelsabkommen EU - USA; Europäische Bürgerinitiative dagegen geplant
Das Umweltinstitut München berichtet im Newsletter vom 10. April 2014:
"Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP geplant
Die Kampagne gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP hat in den letzten Monaten kräftig an Schwung gewonnen. Eine weitere Möglichkeit, das Abkommen zu verhindern, wäre eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die die EU-Kommission auffordert, das Verhandlungsmandat zu beenden. Momentan planen wir die Formulierung eines entsprechenden Begehrens. Die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP soll zusammen mit anderen Organisationen aus dem Bündnis ttip-unfairhandelbar und weiteren Partnern in ganz Europa umgesetzt werden.
In der Vorbereitungszeit ist einiges zu tun, so steht die Klärung juristischer Fragen und der Aufbau eines europäischen Netzwerks an. Im Herbst könnte mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Innerhalb eines Jahres müssen dann 1.000.000 Unterschriften in Europa zusammenkommen, wobei in mindestens sieben verschiedenen Ländern bestimmte Quoren erreicht werden müssen."
"Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP geplant
Die Kampagne gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP hat in den letzten Monaten kräftig an Schwung gewonnen. Eine weitere Möglichkeit, das Abkommen zu verhindern, wäre eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die die EU-Kommission auffordert, das Verhandlungsmandat zu beenden. Momentan planen wir die Formulierung eines entsprechenden Begehrens. Die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP soll zusammen mit anderen Organisationen aus dem Bündnis ttip-unfairhandelbar und weiteren Partnern in ganz Europa umgesetzt werden.
In der Vorbereitungszeit ist einiges zu tun, so steht die Klärung juristischer Fragen und der Aufbau eines europäischen Netzwerks an. Im Herbst könnte mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Innerhalb eines Jahres müssen dann 1.000.000 Unterschriften in Europa zusammenkommen, wobei in mindestens sieben verschiedenen Ländern bestimmte Quoren erreicht werden müssen."
Dienstag, 25. März 2014
Aufbruch! ist mit Angebot des VRS unzufrieden
Tarif-Gerechtigkeit und Kundenfreundlichkeit des VRS Rhein-Sieg sind nach heutigen
Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.
“Die
Mäkelei an den zu hohen Ticketpreisen im Vergleich zu anderen
Verkehrs-betrieben wollen wir nicht wiederholen“, sagt Jürgen
Pabst, der ÖPNV-Berater der Fraktion Aufbruch!. “Aber die
Tarif-Gerechtigkeit und die Kunden-freundlichkeit sind nach heutigen
Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.“
Irreführung
beim Ticket-Kauf
So
werden Kunden in der Linie 66/67 und an den Ticket-Automaten entlang
dieser Linie in Sankt Augustin (und anderen Gemeinden des Kreises) so
in die Irre geführt, dass sie ein leicht Ticket lösen können, das
ihnen bei einer Kontrolle zusätzliche € 40 aufgebrummt werden
können. Die Ticket-Automaten bieten nämlich auf ihrem
Start-Bildschirm dem arglosen Kunden neben dem Kurzstreckentarif
lediglich zahlreiche Varianten der Preisstufe 1b. Diese ist jedoch im
Rhein-Sieg-Kreis (und in den anderen Kreisen) gar nicht gültig.
Dasselbe gilt für den Tarif 2b. Für das richtige Ticket (z.B. 1a
bzw. 2a) muss man sich mühsam durch das Menü hangeln. “Warum also
diese Irreführung? fragt Dr.
Pabst. “Bei modernen Ticket-Automaten, z.B. denen der Deutschen
Bahn, gibt man das Fahrtziel per Tastatur ein und – siehe da! –
man kriegt das passende Ticket. Und selbst die mobilen Automaten in
den Stadtbahnen könnten entsprechend arbeiten, weil sie ja, dank
GPS, stets genau wissen, ob sie im Augenblick des Ticket-Kaufes im
Rhein-Sieg-Kreis oder in Bonn oder in Köln sind.“
Und
dann müsste man auch heutzutage erwarten dürfen, dass man an den
Automaten in den Bahnen nicht ausschließlich mit Münzgeld oder
Geldkarte bezahlen kann – für Reisegruppen wie etwa eine
Schulklasse eine finanz-logistische Herausforderung. Bei den hohen
Ticketpreisen sollte auch die Zahlung mit Geldscheinen möglich sein.
Ungerechtes
Tarifsystem
Jürgen
Pabst: “Das Tarifsystem ist vor Jahren wohlmeinend eingeführt
worden, erbost allerdings nach wie vor viele Kunden. Obwohl wir als
Aufbruch! streng auf Sankt Augustin beschränkt arbeiten, müssen wir
uns auf Grund der Klagen der ÖPNV-Kunden mit dem Tarifsystem
insgesamt befassen. Und da kommen wir zu dem Schluss: die
Orientierung der Tarife an den kommunalen Grenzen erzeugt grobe
Ungerechtigkeiten.“
Da
der Ticketpreis davon abhängt, wo gerade zufällig eine
Gemeindegrenze eine Fahrtroute des ÖPNV schneidet, ergibt sich z.B.
folgender Befund für ein Einzelticket:
- 1 km Fahrtstrecke kann zwischen 5 ct und 6,33 Euro kosten.
- Für 4 km können 1,90 € oder 5,00 € fällig werden.
- 44 km können 2,80 € oder 11,30 € kosten.
“Auch
in Hinsicht hierauf kann man einen Modernisierungsstau feststellen.
Denn auch in Hinsicht auf Tarif-Gerechtigkeit kann das heute
allgegenwärtige GPS und die schon im kleinsten Handy enthaltene
elektronisch Landkarte helfen. Gerecht wäre z.B. eine
Tarifstufensystematik nach Entfernungs-km (Luftlinie) von der
Einstiegshaltestelle aus. Wenn der Fahrkartenautomat (oder die
Verkaufsstelle) eine elektronische Landkarte enthält, lässt sich
relativ leicht die Preisstufe ermitteln. An den stationären
Automaten könnte zudem eine Landkarte mit konzentrischen Kreisen die
Tarifstufen anzeigen. Aber auch die mobilen Automaten in den
Fahrzeugen können dies anzeigen, da auch sie dank GPS ihren Standort
recht genau kennen. Jedem auch noch so Unkundigen kann dann zum
richtigen Ticket verholfen werden. Das wäre mal ein echter
Quantensprung für den
Verkehrsverbund.“
Alternde Gesellschaft – altersgerechte Wohnquartiere – Wie geht das?
Was für
junge, mobile Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, ist für
ältere Menschen und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
ein Problem: die Erreichbarkeit von Versorgungsangeboten. Dabei geht
es nicht allein um Wohnung, Mobilität, Essen und Trinken. In
„Pantoffelnähe“ müssen neben Supermarkt und Einrichtungen der
Gesundheitsversorgung auch Angebote der sozialen Betreuung sein. Und
seit sich Familienstrukturen gewandelt haben, sind viele Ältere von
Vereinsamung bedroht. Für familiär Alleinstehende ist die
Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben, von ganz großer Bedeutung.
Manche treibt auch der Impuls um, für die Gemeinschaft etwas leisten
zu wollen, eigene Fähigkeiten einzubringen. Alle Angebote und
Möglichkeiten sind jedoch nutzlos, wenn sie überhaupt nicht oder
nur ganz beschwerlich zu erreichen sind. Einzelne Bausteine für
altersgerechte Quartierskonzepte hat die Stadt schon bereitgestellt
(Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept, Verkehrsentwicklungsplan,
Radverkehrskonzept und Stadtentwicklungskonzept). Aber systematisch
aufeinander abgestimmt sind sie längst nicht.
Planerische
Herkulesaufgabe
Wir, die
Ratsfraktion Aufbruch!, sind überzeugt: Die planerische
Herkulesaufgabe der kommenden Jahre und Jahrzehnte muss es sein, die
„Daseinsgrundfunktionen“ miteinander zu harmonisieren. Wohnen,
sich versorgen, Gemeinschaft erleben und sich in Gemeinschaft
einbringen müssen räumlich unter einen Hut gebracht werden und ihre
problemlose Erreichbarkeit auch für „Mobilitätseingeschränkte“
(Menschen mit Gehproblemen, Menschen im Rollstuhl oder Rollator)
muss hergestellt werden (Fußwege ohne Stolperkanten, Radwege ohne
Sperrgitter, Bus-Einstiege ohne hohe Stufen, Rampen statt Treppen,
Türen breit genug für Rollstühle). Natürlich erkennen wir das
Problem, dass die Stadt das Meiste nicht direkt selbst in die Hand
nehmen oder auch nur entscheidend beeinflussen kann, aber sie kann
förderliche Bedingungen für bestimmte Angebote schaffen. Darüber
hinausgehend kann und muss die Stadt als Beraterin und Koordinatorin
tätig werden, muss Unternehmen der Privatwirtschaft (Post, Banken,
…) an einen Tisch bitten und mit ihnen zusammen das altersgerechte
Quartier planen. Wir wissen, dass das alles die Stadt viel kosten
wird. Das Geld nicht auszugeben hieße aber, die älteren Menschen
von der gesellschaftlichen Teilhabe abzukoppeln. Der Aufbruch! macht
sich stark für altersgerechte Quartiere in Sankt Augustin und dafür,
dass die notwendigen finanziellen und personellen Aufwendungen
eingeplant und die Konzepte schließlich umgesetzt werden. Alles
andere wäre Missachtung der Lebensleistung und des Teilhaberechtes
der älteren Menschen.
Donnerstag, 6. Februar 2014
Bezirksregierung Düsseldorf: Platzrunde verbindlich, aber Abweichungen unbeschränkt
Am 20. Januar 2014 schreibt die BezReg Düsseldorf (zuständige Luftverkehrsbehörde) unter dem harmlosen Betreff <Luftverkehr - Platzrundenführung am Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar>, dass die Platzrunde verbindlich zu fliegen ist. Aber gleichzeitig erklärt sie die Beschränkung auf 150 m seitliche Abweichung von der Platzrunden-Linie für aufgehoben. Zu dieser revidierten Auffassung kommt die BezReg auf Grund der <Gutachterlichen Stellungnahme - Auswirkungen der Überwachung eines Platzrunden-Korridors auf die Flugsicherheit am Verkehrslandeplatz Bonn - Hangelar> vom August 2013, angefertigt von Prof. Dr. ing. Frank Janser (FH Aachen).
Das bedeutet: Jede Abweichung, die der Pilot im Sinne der Sicherheit des in der Luft befindlichen Flugzeuges für notwendig hält, ist erlaubt.
Für die lärmgeplagten Menschen am Boden ist praktisch nicht nachvollziehbar, ob die Gründe für ein Verlassen der Platzrunde stichhaltig sind oder ob das Prinzip Willkür gewirkt hat. Man muss die Sorge haben, dass damit die Tür zu willkürlichem Flugverhalten weit aufgestoßen worden ist. Mit Propeller-Lärm in Zonen, die bisher darunter nicht zu leiden hatte, mussin Zukunft wohl gerechnet werden. Nachdem das Kontrollinstrument Laserfernglas sich als Flop erwiesen hat und jetzt die 150m-Toleranz aufgehoben ist, stehen wir beim Thema Flugverhalten und Fluglärm möglicherweise jetzt wieder bei Null?
W. Köhler
Dienstag, 4. Februar 2014
Alles schon mal dagewesen
Die Wochenzeitung <der Freitag> vom 30.01.2014 verweist angesichts der globalen Ausspionierung von allem und jedem auf die Ähnlichkeiten zwischen der alten analogen Welt und der digitalen von heute hin:
“Die Bevölkerung wird flächendeckend überwacht, Staatsoberhäupter werden ausspioniert,
Freiheitskämpfer als Terroristen denunziert.” Auf diese Formel hin lassen sich die in Friedrich
Schillers ‘Don Karlos’ dramatisierten Zustände typisieren. <der Freitag> sieht die Ähnlichkeit
zwischen jenen Zuständen und der heutigen Überwachungswelt nicht nur, wegen der "berühmten
Worte des Marquis von Posa ‘Geben Sie Gedankenfreiheit’, sondern auch, weil man die
Machtlosigkeit von Schillers Held nachempfinden kann.”
Der Großinquisitor, Chef eines monströsen Geheimdienstapparates, stellt klar, und das ist laut
<der Freitag> die Pointe:
“Sein Leben
Liegt angefangen und beschlossen in
Der Santa Casa heiligen Registern.
[...] Das Seil, an dem
Er flatterte, war lang, doch unzerreißbar.”
Folgerung: Der Sieg des Machtapparates über das Individuum vollzieht sich in der staatlich-post
industriellen Überwachungsgesellschaft genauso wie zu Zeiten von Don Karlos - nur eben digital
statt analog.
W. Köhler
“Die Bevölkerung wird flächendeckend überwacht, Staatsoberhäupter werden ausspioniert,
Freiheitskämpfer als Terroristen denunziert.” Auf diese Formel hin lassen sich die in Friedrich
Schillers ‘Don Karlos’ dramatisierten Zustände typisieren. <der Freitag> sieht die Ähnlichkeit
zwischen jenen Zuständen und der heutigen Überwachungswelt nicht nur, wegen der "berühmten
Worte des Marquis von Posa ‘Geben Sie Gedankenfreiheit’, sondern auch, weil man die
Machtlosigkeit von Schillers Held nachempfinden kann.”
Der Großinquisitor, Chef eines monströsen Geheimdienstapparates, stellt klar, und das ist laut
<der Freitag> die Pointe:
“Sein Leben
Liegt angefangen und beschlossen in
Der Santa Casa heiligen Registern.
[...] Das Seil, an dem
Er flatterte, war lang, doch unzerreißbar.”
Folgerung: Der Sieg des Machtapparates über das Individuum vollzieht sich in der staatlich-post
industriellen Überwachungsgesellschaft genauso wie zu Zeiten von Don Karlos - nur eben digital
statt analog.
W. Köhler
Donnerstag, 16. Januar 2014
Korruptionsbekämpfung
Kürzlich haben die Mitglieder des Rates der Stadt Sankt Augustin, die sachkundigen BürgerInnen und die OrtsvorsteherInnen einen Brief des Bürgermeisters erhalten, mit dem er pflichtgemäß das <Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW> ausführt. Das Gesetz sieht vor, dass die genannten Personen bestimmte Auskünfte geben müssen (Beruf und Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in Organen, Funktionen in Vereinen). Diese Auskünfte werden dann vom Bürgermeister der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damit soll eine Kontrollmöglichkeit geschaffen werden, durch die "interessengeleitetes Verhalten" erkennbar werden soll. Will sagen: Nur wenn man erfahren kann, wer in welchem Verein, welcher Firma, welcher Beratertätigkeit engagiert ist, kann man erkennen, ob jemand seine Entscheidungen im Rat und in den Ausschüssen von seinem Interesse leiten lässt anstatt an der Sache orientiert zu sein.
Daran schließt sich der Gedanke an: Was ist mit Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung? Erstens kann man in derselben Weise vorbeugen, wie sie für die Politik praktiziert wird. Zweitens kann trotzdem Korruption (Vorteilsannahme) vorkommen, und dann braucht es Kollegen, die Alarm rufen ("Whistleblower"). Aber Whistleblower leben gefährlich - Siehe Edward Snowden! In den seltensten Fällen bedanken sich Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter Korruption aufdeckt.
Wenn ernsthaft Vorkehrungen gegen Korruption getroffen werden sollen, muss eigentlich der Whistleblower verborgen und dadurch geschützt bleiben können. Das ist paradox, denn der Whistleblower kann seinen Hinweis ja eben nur geben, wenn er in Erscheinung tritt - und dann kassiert er eben meistens Nachteile.
Wie kann man das Paradox auflösen?
Man braucht eine neutrale Vertrauensperson zwischen dem Whistleblower und dem Adressaten seiner Hinweise, einen Mittler, dem sich der Whistleblower vertrauensvoll zu erkennen geben und offenbaren kann, während er vor Nachteilen geschützt ist, weil er seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber verborgen bleibt.
Wie geht das?
Der Arbeitgeber sichert sich vertraglich die Dienste eines "Vertrauensanwaltes" außerhalb des Betriebes. Dieser Anwalt ist dauernd auf "standby" - so lange, bis sich ein Whistleblower bei ihm meldet.
Die Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft hat seit einigen Jahren einen Vertrag mit einem Vertrauensanwalt. Warum sollte Sankt Augustin sich nicht auch die Dienste eines Vertrauensanwaltes sichern? Und wenn es Sankt Augustin alleine finanziell nicht stemmen kann, ist auch eine interkommunale Zusammenarbeit denkbar. Denn andere Kommunen haben dasselbe Problem.
W. Köhler
Daran schließt sich der Gedanke an: Was ist mit Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung? Erstens kann man in derselben Weise vorbeugen, wie sie für die Politik praktiziert wird. Zweitens kann trotzdem Korruption (Vorteilsannahme) vorkommen, und dann braucht es Kollegen, die Alarm rufen ("Whistleblower"). Aber Whistleblower leben gefährlich - Siehe Edward Snowden! In den seltensten Fällen bedanken sich Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter Korruption aufdeckt.
Wenn ernsthaft Vorkehrungen gegen Korruption getroffen werden sollen, muss eigentlich der Whistleblower verborgen und dadurch geschützt bleiben können. Das ist paradox, denn der Whistleblower kann seinen Hinweis ja eben nur geben, wenn er in Erscheinung tritt - und dann kassiert er eben meistens Nachteile.
Wie kann man das Paradox auflösen?
Man braucht eine neutrale Vertrauensperson zwischen dem Whistleblower und dem Adressaten seiner Hinweise, einen Mittler, dem sich der Whistleblower vertrauensvoll zu erkennen geben und offenbaren kann, während er vor Nachteilen geschützt ist, weil er seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber verborgen bleibt.
Wie geht das?
Der Arbeitgeber sichert sich vertraglich die Dienste eines "Vertrauensanwaltes" außerhalb des Betriebes. Dieser Anwalt ist dauernd auf "standby" - so lange, bis sich ein Whistleblower bei ihm meldet.
Die Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft hat seit einigen Jahren einen Vertrag mit einem Vertrauensanwalt. Warum sollte Sankt Augustin sich nicht auch die Dienste eines Vertrauensanwaltes sichern? Und wenn es Sankt Augustin alleine finanziell nicht stemmen kann, ist auch eine interkommunale Zusammenarbeit denkbar. Denn andere Kommunen haben dasselbe Problem.
W. Köhler
Dienstag, 7. Januar 2014
Wir brauchen eine Kommunale Schuldenbremse
Solange sich die Stadt im Haushaltssicherungskonzept befindet, also bis 2022, beinhalten die gesetzlichen Vorgaben für den Haushalt gewisse Bedingungen, die die Wirkung einer "Schuldenbremse" haben - Schuldenbremse in dem Sinne, dass sie neue Verschuldung unmöglich machen, solange der Haushalt noch "krank" ist.
Nach Ablauf des Jahres 2022 - oder im unwahrscheinlichen Fall einer wie auch immer zustande kommenden Haushaltsgesundung vor dem Jahr 2022 - könnte der Rat diese vom Gesetzgeber auferlegte Haushaltsdisziplin aufgeben und erneut eine Entwicklung zu einem unausgeglichenen Haushalt einreißen lassen. Deshalb ist es für den Rat eine sinnvolle Maßnahme, in einer Zeit, in der Rat und Verwaltung an solche Haushaltsfesseln gewöhnt und solange solche Fesseln in Kraft sind, sich selbst für die Zeit nach 2022 bzw. nach einer Haushaltsgesundung aus freien Stücken eine wirksame Selbstbindung zu verordnen.
Damit eine Selbstbindung nicht im Handstreich außer Kraft gesetzt werden kann, muss sie eine hohe formale Bindewirkung haben. Bildlich gesprochen: Die Fessel darf vom Gefesselten nicht nach Belieben leicht und umstandslos zu öffnen sein. Eine solche Bindewirkung ist nur dadurch zu erzielen, dass man den Bindungen die Form einer Satzung gibt. (Nicht umsonst basiert die nationale Schuldenbremse nicht auf einem einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag, sondern ist im Grundgesetz verankert, das bekanntlich nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann.)
Die Fraktion Aufbruch! möchte eine solche Satzung jetzt schon durch den Stadtrat beschließen lassen, damit dann, wenn die gesetzlichen Bindungen der Haushaltssicherung mit Ende 2022 auslaufen, die "Fesseln" bereitliegen, wenn im Überschwang der neuen Haushaltsfreiheit wieder eine lockere Ausgabenpolitik einreißen sollte.
Deshalb hat der Aufbruch den folgenden Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt gerichtet:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sankt Augustin, die nachhaltige Stabilität und Ausgeglichenheit des städtischen Haushaltes durch die Einführung einer "kommunalen Schuldenbremse" in Form einer Nachhaltigkeitssatzung anzustreben und langfristig sicher zu stellen.
Man darf gespannt sein, ob es dafür eine Mehrheit gibt.
[Die Stadt Wülfrath hat übrigens eine solche Satzung entwickelt und im Juni 2013 in Kraft gesetzt (Anlage). Sie könnte für Sankt Augustin als Muster herangezogen werden.]
[Die Stadt Wülfrath hat übrigens eine solche Satzung entwickelt und im Juni 2013 in Kraft gesetzt (Anlage). Sie könnte für Sankt Augustin als Muster herangezogen werden.]
W. Köhler
Abonnieren
Posts (Atom)