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Mittwoch, 9. Juli 2014

Kritik des Handwerks an neuem EU Vergaberecht nur zum Teil akzeptabel

Durch die neue EU Vergaberichtlinie werde es für kleine und mittelständische Betriebe komplizierter, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Das ist die Essenz der Kritik des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) an der im April 2014 veröffentlichten neuen Richtlinie, die binnen zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Zwar wird anerkannt, dass die EU sich um eine Verbesserung der Effizienz und um "mittelstandsgerechte Ausgestaltung der Vergaberegeln" bemüht, aber in der vorliegenden Form komme eine Verkomplizierung des Vergaberechts heraus, die von kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben nicht zu stemmen sei. Dies komme unter anderem durch die "Einbeziehung vergabefremder Aspekte in den Vergabeprozess" zustande. 
Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass Hungerlöhne, menschenunwürdige Produktionsbedingungen oder Kinderarbeit bei Zulieferern keine Rolle in den Vergabekriterien spielen dürften. Selbst wenn man unerstellt, dass es schwierig ist, eine verlässliche Zertifizierung im Einzelfall beizubringen, ist es dennoch keinesfalls hinnehmbar, dass solche Kriterien systematisch ausgeschlossen sein sollen. Die Bezieher einer Leistung / Lieferung sind darauf angewiesen, solche Nachweise vom Leistungserbringer zu bekommen, wenn sie selbst auferlegten ethischen Standards genügen wollen.
Allerdings benennt der ZDH einen für die Anwendbarkeit der neuen Vergaberegeln durch kleine und mittelständische Betriebe entscheidenden wunden Punkt: Solange nicht flächendeckend turboschnelle Internetanbindung gewährleistet ist, sind bei der elektronischen Auftragsvergabe die in der Internet-Diaspora gelegenen  Handwerksbetriebe in existenzgefährdender Weise im Nachteil. Deshalb müssen die in der Richtlinie vorgesehenen Übergangsfristen ausgeschöpft und gleichzeitig der Netzausbau vorangetrieben werden.

W. Köhler

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