Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 24. November 2016

Kastrationspflicht für Katzen - eine Hängepartie

Was andere Gemeinden in NRW können, sollten wir doch auch können, sollte man meinen. Nicht ohne weiteres, heißt die Antwort auf diese Mutmaßung. Denn in Sankt Augustin nimmt die Verwaltung und nehmen Teile der Politik die aus Juristensicht dazu verfassten Stellungnahmen mehr als ernst.
Laut Gesetz bzw. Verordnung dazu bzw. laut deren Auslegung müsse eine abstrakte Gefahr nachgewiesen werden, die zwingend erforderlich mache, Katzen zu kastrieren. Aber sowieso sei eine Kastrationspflicht von der Stadt nicht durchsetzbar und nicht kontrollierbar. 
Kastrationspflicht durch Satzung oder ordnungsbehördliche Verordnung sei nichts weiter als ein Papiertiger. Genauso gut könne man einfach einen Aufruf publizieren.

Wenigstens wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt am 23.11.2016, die für dieses Thema zuständig ist, der Antrag des Aufbruch! auf Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang nicht gleich ganz abgeschmettert. Stattdessen hat die Verwaltung jetzt aufgetragen bekommen, dass sie bei den einschlägigen Vereinen und Verbänden um eine Beurteilung der Sache nachsuchen soll.

W. Köhler

Donnerstag, 11. August 2016

Einführung der Kastrationspflicht für alle Katzen in Sankt Augustin

Am Welt-Katzentag wurde es wieder zum Thema gemacht: Es gibt in Deutschland viel zu viele Katzen, und es werden laufen mehr. Denn Katzen haben eine hohe Vermehrungsrate. Man könnte ja nun sagen "Na und? Wird sich schon alles selbst regulieren. Hat die Natur früher doch auch hingekriegt, als die Katzen noch nicht zu Begleitern und Haustieren der Menschen geworden waren." Also warum soll der Mensch durch Kastration von Katze und Kater in die Fortpflanzung steuernd eingreifen?
Der offensichtlichste Grund ist, je mehr Katzen desto mehr geht es den Vögeln an den Kragen bzw. das Gefieder. Und neben dem Wert an sich, den wir Vögeln beimessen können - Stichwort 'Artenvielfalt' - , tun Vögel eine ganze Menge für das natürliche Gleichgewicht, für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Obstbau - Stichwort 'Dezimierung der Insekten' - und sind für viele Menschen durch ihren Gesang oder einfach ihren Anblick ein Quell der Freude.
Ein weiterer Grund spricht für die Kastration und damit die Eindämmung der Zahl der Katzen (geschätzt übrigens in Deutschland eine zweistellige Millionenzahl): Katzen sind mittlerweile für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen auf den Menschen angewiesen. Ohne menschliche Fürsorge werden Katzen schlecht oder mangelernährt, werden anfällig für Infektionskrankheiten und für Parasitenbefall. Vielen Katzen geht es schlecht, weil sie ohne Anbindung an Menschen "wild" leben. Viele verdanken dieses Schicksal der Tatsache, dass sie "ihren" Menschen lästig oder zu teuer geworden sind und deshalb schnöde vor die Tür gesetzt oder an der Raststätte ausgesetzt werden.
Der Kontakt wild lebender Katzen mit zu einem Haushalt gehörenden "Freigänger-Katzen" birgt die Gefahr, dass Parasiten und Infektionskrankheiten ins Haus gelangen. Dann geht es auch den Hauskatzen nicht mehr gut, und sie müssen zum Tierarzt. Vielleicht haben sie aber auch draußen ein amouröses Abenteuer, und schon gibt's wieder mehr Katzen.
Fazit: Die Zahl der Katzen kann nur unter Kontrolle gehalten werden, wenn die überwiegende Zahl der Katzen - man könnte auch sagen, alle, die nicht zur Zucht dienen - kastriert wird. Dazu gehört dann die Registrierung und die Speicherung der Daten auf einem eingepflanzten Chip.
Wie geht das? Die Stadt legt die Pflicht zu Registrierung, Chippen und Kastration in einer Satzung fest (Ortsrecht). Es gibt schon eine erkleckliche Zahl von Kommunen, die eine solche Satzung in Kraft gesetzt haben.
Wir wollen das jetzt in Sankt Augustin realisieren. Der Antrag dazu ist eingereicht. Hoffentlich bekommt er eine Mehrheit im Rat. (Das sage ich als erklärter Katzenfreund.)

W. Köhler

Donnerstag, 28. Juli 2016

Gute Nachricht für Sankt Augustiner Jugendliche: Jugendzentrum kann umgebaut werden.

Das Land NRW hat Fördermittel für den Umbau des Jugendzentrums fest zugesagt. Damit kann noch in 2016 die Planung begonnen werden.
Zwar liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor, aber die Zusage über den Betrag von 4,393 Millionen Euro wurde vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Juli per Pressemitteilung verlautbart, wie Stadtsprecherin Eva Stocksiefen mitteilt. “Die Entwurfsplanung geht von sieben Millionen Euro Baukosten, inklusive Planungskosten, Außenanlagen aus.“ (Stocksiefen)
Das integrierte Handlungskonzept (IHK) für das Sankt Augustiner Zentrum (aus 2015), die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Stadterneuerungsprogramm des Landes, liefert die Zielvorstellungen für den Ausbau des Zentrums zu einer echt urbanen Mitte.

Die angekündigten Mittel decken zunächst “nur“ einen wesentlichen Teil der Baukosten des Jugendzentrums und die Planungskosten für das Integrierte Stadterneuerungskonzept ab. Zu hoffen ist, dass es weitere Mittelzusagen geben wird, im besten Fall der gesamte Grundförderantrag bewilligt wird. Mit diesen Mitteln könnte dann die Sanierung des Rhein-Sieg-Gymnasiums und die Gestaltung der Plätze und Wegeverbindungen im Zentrum angegangen werden.
W. Köhler

Mittwoch, 1. Juni 2016

NSDAP-Göbbels und AfD-Höcke im Vergleich

Das Magazin <Monitor> hat sich die Mühe gemacht, Björn Höckes Aussagen in einer Rede mit den korrespondierenden Teilen einer Rede von Göbbels zu vergleichen. Die entsprechenden Teile wurden hintereinander geschnitten / montiert. Ich habe eine Transkription angefertigt. Hier ist sie. Der Wortlaut unterscheidet sich, die thematische Gliederung allerdings sehr ähnlich und der Inhalt sowieso. - Wolfgang Köhler

Björn Höcke Dr. Josef Göbbels


Ich sehe Alte und Junge, ich sehe Männer und Frauen …
Ich sehe ein Volk, das eine Zukunft haben will. Wir sind das Volk.
Die Jugend ist hier vertreten und das Greisenalter. Kein Stand, kein Beruf und kein Lebensjahr blieb bei der Einladung unberücksichtigt.
Was hier vor mir sitzt, ist ein Ausschnitt aus dem ganzen deutschen Volk, an der Front und in der Heimat.
Stimmt das? (Tosender Applaus)
... der Syrer, der zu uns kommt, der hat noch sein Syrien, der Afghane, der zu uns kommt, der hat noch sein Afghanistan, und der Senegalese, der zu uns kommt, der hat noch seinen Senegal.
Wenn wir unser Deutschland verloren haben, dann haben wir keine Heimat mehr.
Hier ist eine Bedrohung des Reiches und des europäischen Kontinents gegeben, die alle bisherigen Gefahren des Abendlandes weit in den Schatten stellt.
Oh, wie haben die Medien darüber hergezogen, wie bin ich mit Dreck beschmissen worden! Man verschweigt, man verfälscht und man brandmarkt.
(Rufe „Lügenpresse“)
Es wird auch der bolschewistischen Presse nicht gelingen, die Dinge ins Gegenteil umzulügen.
(Tosender Applaus)
Kaum einer traut sich noch, seine Meinung frei zu äußern. So weit ist es also schon in Europa gekommen, dass man eine Gefahr nicht mehr eine Gefahr nennen darf.
Bürger, Deutsche, dreitausend Jahre Europa! Tausend Jahre Deutschland! Ich gebe euch nicht her. Das Abendland ist in Gefahr. (…) Das deutsche Volk jedenfalls und seine Führung sind nicht gewillt, sich dieser Gefahr auch nur versuchsweise preiszugeben.

Donnerstag, 19. Mai 2016

Was, wenn man bei ehrenamtlichem Einsatz zu Schaden kommt?


„Versicherungsschutz für Nothelfer ist das Spiegelbild zur unterlassenen
Hilfeleistung“, bringt es die Unfallkasse NRW auf den Punkt. Heißt: Strafbar ist,
sich im Notfall vor Hilfeleistung zu drücken. Wer aber Hilfe leistet und dabei zu
Schaden kommt, ist umfangreich durch die gesetzliche Unfallversicherung
geschützt (Kosten medizinischer Behandlung, Physiotherapie, Psychotherapie,
berufliche Wiedereingliederung). Aber was ist mit ehrenamtlich Tätigen?
Feuerwehrleute, in der Kommunalpolitik Engagierte, gewählte Elternvertreter
in Kita und Schule, Schöffen, um nur einige zu nennen, sind ebenfalls durch
die Unfallkasse (UK NRW) versichert. Allerdings zählt bei diesen Engagements
die institutionelle bzw. behördliche Anbindung. Wenn eine solche Anbindung an
die Kommune, an eine Behörde oder einen gemeinnützig tätigen Verein, der
sich in der städtischen Flüchtlingshilfe engagiert auch für ehrenamtliche
Flüchtlingshelfer besteht oder unterstellt werden kann, gilt auch für diese
Tätigkeit der Versicherungsschutz der UK NRW. Wer mit dem ehrenamtlichen
Einsatz für Flüchtlinge auf der sicheren Seite sein will, sollte sich bei der
Stadtverwaltung als ehrenamtliche/r Helfer/in registrieren lassen. Alternativ
genügt die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein, der sich
Flüchtlingshilfe auf die Fahnen geschrieben hat, wie z. B. der Verein <Freunde
und Förderer der Agendagruppe Soziales Sankt Augustin e.V.> (http://agenda-sankt-augustin.jimdo.com)

Mittwoch, 4. Mai 2016

Ost-West-Spange gut mit Arnold-Janssen-Straße verknüpfen!

In etwas mehr als einem Jahr wird die "Ost-West-Spange", die erste Unterfahrung der Gleise der Stadtbahnlinie 66  in Sankt Augustin, für den Verkehr freigegeben werden. Die ampelgesteuerte große Kreuzung Bonner/ Hennefer/Arnold-Janssen-Straße soll dadurch entlastet werden, der Verkehrsfluss besser werden. Ob dieses Ergebnis erzielt werden kann, wird maßgeblich damit zusammenhängen, ob es gelingt, die Ampelsteuerung weniger kompliziert zu machen. In den Ampelphasen muss dann berücksichtigt werden, dass Teile der Verkehrsströme Bonner Straße / Rathau​sallee und Bonner Straße / Arnold-Janssen-Straße die neue Unterfahrung nutzen werden. Aber, für die Verbindung von der Bonner Straße in Richtung Menden über die neue Verbindung Ost-West-Spange sind zwei ampelgeregelte Knoten zu bewältigen: Bonner Straße / O-W-Spange und Rathausallee / Arnold-Janssen-Straße. Der Aufbruch! hat bei den ersten planerischen Überlegungen zur Ost-West-Spange darauf aufmerksam gemacht, dass diesem Umstand besondere Beachtung geschenkt werden muss. Es müsse untersucht werden, ob die ampelgesteuerte Kreuzung Rathausallee / Arnold-Janssen-Straße so fortbestehen oder der Verkehr besser durch einen Kreisverkehr abgewickelt werden kann. Vielleicht kann die Antwort darauf erst gegeben werden, wenn praktische Erfahrungen mit den neuen Verkehrsmöglichkeiten vorliegen.
Das Foto zeigt den Verlauf der zukünftigen Ost-West-Spange von der Bonner Straße aus; links das ehemalige GMD-Gebäude, rechts das Gebäude der Konrad-Adenauer-Stiftung.




Sonntag, 1. Mai 2016

Konzessionsrecht: Mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe?

Eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung will bestehende Hindernisse und Unsicherheiten beseitigen, die regelmäßig bei der Netzübernehme durch einen neuen Netzbetreiber (Konzessionsnehmer) entstehen. Diese Hindernisse und Rechtsunsicherheiten machen bisher insbesondere Kommunen zu schaffen, wenn sie im Rahmen der Re-Kommunalsierung der Energieversorgung das Verteilnetz vom bisherigen Konzessionär übernehmen wollen. Ein ganz wichtiger Punkt, der sich auch in Sankt Augustins Bemühen um die Übernahme von Gas- und Strom- Netz als Hindernis erwiesen hat, ist der Anspruch auf Auskünfte über Netzdaten. Dieses Recht auf Auskunft über Netzdaten soll von dem novellierten Gesetz gestärkt werden. Klarheit soll das Gesetz auch über die Bestimmung des Netz- Kaufpreises bringen, damit nicht die Netzübernahme an einem vom bisherigen Netzbetreiber und Konzessionsnehmer festgesetzten Mondpreis scheitert.
In der Begründung des Entwurfs stellt die Regierung fest: "Die Zielvorgabe der vorliegenden Novelle lautet: Jedem (kommunalen Bewerber) ist eine rechts-sichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann."

[mehr --> http://www.bundestag.de/presse/hib/201604/-/420026]

Donnerstag, 21. April 2016

Angehörige haben Recht auf Herausgabe von Urne und Asche

Nach Ablauf der Ruhezeit endet der Friedhofszwang - Neue Perspektive: Urne zu Hause
Angehörige können die Urne mit der Asche ihrer verstorbenen Lieben nicht in die Hand bekommen. Das galt bisher, gilt noch immer, muss aber nicht weiter gelten. Ein aktuelles Gutachten, angefertigt im Auftrag des <Aeternitas e. V.>, Verbraucherinitiative Bestattungskultur mit Sitz in Königswinter, sagt: "Mit Ablauf der Ruhezeit endet die Aufbewahrungspflicht der Friedhofsverwaltung. Somit müssen Friedhofsverwaltungen dann nicht nur die Asche der Verstorbenen, sondern auch die umhüllenden Behältnisse aushändigen." Der Inhaber des "Totensorgerechts" dürfe nach Ende der Ruhezeit - in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren - "frei über den Verbleib der sterblichen Überreste  bestimmen." Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen einen "Totensorgeberechtigten" bestimmen sollten, der zu gegebener Zeit die Herausgabe der Urne von der Friedhofsverwaltung seiner Stadt / Gmeinde verlangen kann. Denkbar wäre sodann die ehrende Aufbewahrung an einem geeigneten Platz in der Wohnung eines Hinterbliebenen oder an einem Erinnerungsort im eigenen Garten.
Das Gutachten von Aeternitas e. V. kann eingesehen werden:
http://www.aeternitas.de/inhalt/aktuelles/meldungen/2015_11_12__08_59_15-Friedhofszwang-endet-mit-Ablauf-der-Ruhezeit/urnenherausgabe.pdf

Kommentar
Für manche Angehörige wird die Neuerung - wenn sie erst einmal in der Friedhofssatzung der eigenen Kommune verankert worden ist - eine erstrebenswerte Option sein. Sofort wird die Frage aufgeworfen werden, ob der ehrende Umgang mit dem Verstorbenen bzw. seinen sterblichen Überresten damit nicht in Gefahr gerate. Dem kann aber entgegengehalten werden, dass die gängige Praxis auch nicht besonders pietätsvoll ist. Irgendwo müssen die Urnen und ihr Inhalt nach Ende der Ruhezeit ja verbracht werden. Und da kommt nur eine anonyme Aschen-Ablagerung in Frage. Da ist das heimische Bücherregal, der Hausaltar oder die Erinnerungsstätte im Garten allemal besser.
- Wolfgang Köhler -


Montag, 18. April 2016

Drei Viertel der Menschen in der BRD für gleiche Rechte für alle religiösen Gruppen

Nachfolgend eine Veröffentlichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 06.04.2016:


Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Drei Viertel der Menschen in Deutschland wollen gleiche Rechte für alle religiösen Gruppen / Positives Bild auch vom Islam

Ausgabejahr2016
Datum06.04.2016
Die Einstellung der Menschen in Deutschland gegenüber Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften sowie gegenüber Konfessionslosen ist mehrheitlich positiv. Das gilt grundsätzlich auch gegenüber Menschen mit muslimischer Religionszugehörigkeit. Skeptische Einstellungen sind aber hier weiter verbreitet als gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. 
Eine deutliche Mehrheit der Befragten spricht sich überdies dafür aus, dass grundsätzlich alle religiösen Gruppen die gleichen Rechte haben sollten. Allerdings befürchtet die Hälfte der Befragten, dass die stärker werdende religiöse Vielfalt infolge des Zuzugs von Geflüchteten zu Konflikten in der Gesellschaft führen könnte. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt des Themenjahres „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ in Auftrag gegeben wurde. Das Meinungsforschungsinstitut forsa hat hierfür rund 1.500 Menschen ab 14 Jahren in Deutschland befragt.
Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr offen für das Zusammenleben mit Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin. Das gelte ausdrücklich auch für den Islam. 64 Prozent der Befragten sind gegenüber Musliminnen und Muslimen positiv eingestellt. Islamfeindliche Bewegungen liegen also falsch, wenn sie behaupten, die Mehrheit der Bevölkerung zu vertreten, ergänzte Lüders. Die ADS-Leiterin warnte überdies davor, das Diskriminierungsverbot wegen der Religion und Weltanschauung in Frage zu stellen. Zutrittsverbote für Muslime in Diskotheken oder Kopftuchverbote für Bewerberinnen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – und behindern letztlich Integration, sagte Lüders. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Religion und Weltanschauung gilt in Deutschland für Angehörige aller Religionen gleichermaßen.“ 

Die Umfrage im Überblick:

Einstellung zu Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften

Der Blick der Menschen auf Angehörige der größten Religions-gemeinschaft in Deutschland fällt fast ausnahmslos positiv aus. So geben 92 Prozent der Befragten an, eine eher oder sogar sehr positive Haltung gegenüber Christinnen und Christen zu haben. Aber auch die Einstellung gegenüber Angehörigen nicht-christlicher Religionsgemeinschaften ist mehrheitlich positiv. 84 Prozent der Befragten äußern sich wohlmeinend über Personen jüdischen, 81 Prozent über Personen buddhistischen Glaubens. Mit Angehörigen des Hinduismus verbinden fast drei Viertel (73 Prozent) vorwiegend Positives.
Im Vergleich dazu ist die Haltung der Menschen gegenüber Musliminnen und Muslimen von größerer Ambivalenz geprägt. Einerseits gibt auch hier eine klare Mehrheit (64 Prozent) an, positiv von Menschen muslimischen Glaubens zu denken. Andererseits sagt immerhin ein Drittel der Befragten (33 Prozent) von sich selbst, ein eher (25 Prozent) oder sogar sehr negatives (8 Prozent) Bild zu haben. Aufgeschlossen zeigt sich die Bevölkerung wiederum gegenüber Menschen ohne Religionszugehörigkeit: Die überwiegende Mehrheit der Befragten (88 Prozent) denkt positiv über Konfessionslose.
Durch die wachsende Zahl an Geflüchteten wird auch die religiöse Vielfalt in Deutschland zunehmen. Darin sieht ein Drittel der Befragten (33 Prozent) eher eine Bereicherung für die Gesellschaft. Für die Hälfte (50 Prozent) überwiegt die Besorgnis, dies könnte zu Konflikten führen; etwa jeder und jede Siebte (15 Prozent) wertet dies sowohl als Bereicherung als auch als potenzielle Konfliktursache.

Rechte für religiöse Gruppen in Deutschland

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland (75 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass alle religiösen Gruppen die gleichen Rechte haben sollten.
Inwieweit dieser Anspruch auf Gleichbehandlung tatsächlich akzeptiert und umgesetzt wird, entscheidet sich jedoch im Alltag. Daher wurde die Einstellung zu konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Rechte nicht-christlicher Religionsgemeinschaften abgefragt. 76 Prozent unterstützen demnach die Forderung nach mehr eigenständigen Bestattungsplätzen für andere Religionsgemeinschaften. Gut zwei Drittel (jeweils 69 Prozent) sprechen sich dafür aus, häufiger als bisher Religionsunterricht an Schulen für Angehörige kleinerer Religionsgemeinschaften anzubieten und Essenvorschriften nicht-christlicher Konfessionen etwa in den Kantinen von Unternehmen zu beachten.
Andere Maßnahmen werden dagegen kritischer gesehen. So sind weniger als die Hälfte der Befragten (48 Prozent) dafür, dass in Deutschland der Bau religiöser Gebäude und Gebetsräume für nicht-christliche Religionsgemeinschaften erleichtert wird. Dass Angehörige religiöser Minderheiten an wichtigen Feiertagen ihrer Religion arbeitsfrei bekommen, unterstützen nur rund vier von zehn Befragten (42 Prozent).

Meinung zum Tragen religiöser Symbole an Schulen

Was das Tragen religiöser Symbole durch Lehrkräfte an öffentlichen Schulen anbelangt, sind sich die Befragten uneins. Knapp die Hälfte (47 Prozent) ist der Ansicht, dass es jüdischen Lehrern erlaubt sein sollte, im Unterricht eine Kippa zu tragen, 52 Prozent sind dagegen. Ein ähnliches Meinungsbild zeigt sich gegenüber muslimischen Lehrerinnen mit Kopftuch (42 vs. 57 Prozent), aber auch gegenüber christlichen Lehrern, die eine Amtstracht tragen (44 vs. 56 Prozent). Grundsätzlich fällt die Akzeptanz gegenüber sichtbarer religiöser Vielfalt an Schulen umso größer aus, je jünger die Befragten sind.

Themenjahr gegen Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung

Die Umfrage ist der Auftakt für das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufene Themenjahr „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“. Über das Jahr 2016 hinweg widmet sich die Antidiskriminierungsstelle mit Fachgesprächen, kulturellen Veranstaltungen und weiteren Aktionen verschiedenen Aspekten der Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung und klärt über Rechte auf. Zum Auftakt des Themenjahres erscheinen eine Informationsbroschüre sowie ein Kurzbericht zur Umfrage. Alle Informationen zum Themenjahr und die Bestellmöglichkeit der Publikation finden sich unter www.glaube-denken-recht.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. www.antidiskriminierungsstelle.de

Freitag, 15. April 2016

Die unglaubliche CDU-Reise auf der verrückten Südtangente "vorwärts" in die Vergangenheit

Heftige Kritik muss sich die CDU wegen ihres “last minute”-Antrages zur Südtangente gefallen lassen. Der Aufbruch! wertet den mit kürzestmöglichem Abstand zur Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschusses (UPV)  von der CDU eingebrachten Antrag als inhaltlich falsch, weil gestrig, und formal reichlich unverfroren.  Einesteils formuliert der Antrag eine radikale Abkehr von dem bestehenden einstimmigen Ratsbeschluss contra Südtangente. Zudem war es genau diese CDU, die bei den Haushalts-Beratungen ein ums andere Mal Beratungsbedarf reklamierte. Dabei geht es doch beim Haushalt nur um zwei Jahre, bei der Südtangente aber um ein zumindest Jahrzehnte umfassendes oder sogar ein Jahrhundert-Projekt.
Die von der CDU vorgetragenen Argumente und Daten sind nach Beurteilung des Aufbruch! weder neu noch durchschlagend - “schon gar nicht für die aus dem Hut gezauberte Phantasie-Trasse durch einen überlangen Tunnel”, wertet Wolfgang Köhler den Vorstoß.
Das Anti-Stau-Argument trage aus mehreren Gründen nicht. 1.) werde die Region weiterhin "normale" Staus haben. Dafür sorge der zunehmende Verkehr und die damit ebenfalls zunehmende Zahl von Unfällen. 2.) bringe auch der Bau neuer leistungsfähiger Straßen stets nur vorübergehend Abhilfe, wie das Beispiel  A 560 in den letzten 30 Jahren gezeigt hat. 3.) stellt schon der Ausbau der A 59 eine Entlastung der Region dar, erst recht, wenn auch die A 565 ertüchtigt wird. 4.) wäre die zusätzliche Rheinbrücke Niederkassel - Wesseling eine vordringlichere Verkehrsader mit Entlastungswirkung, und 5.) würde der Siebengebirgsraum auch über eine Verknüpfung der A 3 mit der Pleistalstraße (L 143) eine Entlastung erfahren.
Wolfgang Köhler: “Einen taktisch raffinierten Schachzug versucht zu haben, muss man der CDU zubilligen. Immerhin bringt sie eine Streckenvariante für die Südtangente ins Spiel, die die Belastung von Sankt Augustiner Gebiet fernhalten würde, aber der Stadt die tatsächlichen oder vermeintlichen Vorteile der Verbindung bescheren würde. Wenn auch durch diese Variante das Königswinterer Stadtgebiet stärker belastet würde, könnte Königswinter aber dennoch zur Unterstützung der Variante geködert werden, weil sie dort als ‘besser als nichts’ gewertet werden könnte.” Die CDU bleibt aber Antworten auf mehrere Fragen schuldig: Im Rahmen der Trassen-Bestimmung für die ICE-Strecke Köln - Frankfurt wurde eine Trasse durch den Ennert zum Siebengebirge aus Gründen unabsehbarer geologischer Unsicherheitsfaktoren verworfen. Wieso soll ein Tunnel durch Ennert und Pleiser Hügelland bis zum Fuß des Siebengebirges jetzt auf einmal technisch unproblematisch sein? Wie sollen zudem die Steigungsgradienten auf der Strecke insbesondere vom LKW-Verkehr bewältigt werden? Und wieso sollte die Bewertung des Eingriffes in den Naturhaushalt plötzlich günstiger ausfallen als vor 20 Jahren?
Für Sankt Augustin hält der Aufbruch! die Realisierung einer Verknüpfung von A3 und Pleistalstraße (L143) zwischen Birlinghoven und Dambroich für ein zugleich  wirksames und weitaus kostengünstigeres und realistischeres Projekt. Im Zusammenspiel mit der verbreiterten A 59 und der verbreiterten A 565 könnte derselbe Effekt der Entlastung für Sankt Augustin erreicht werden, ohne dass ein so massiver Eingriff vorgenommen werden müsste, wie ihn die Südtangente darstellt.
Auf der anderen Seite könnte eine Befürwortung der Südtangente negative Rückwirkungen auf den Baustandard des Ausbau der A 59 haben, etwa in Hinsicht auf den Lärmschutz für Menden und Meindorf.

Montag, 11. April 2016

Aufbruch! Sankt Augustin - Position zur Flüchtlingspolitik

Die Ratsfraktion Aufbruch! hat sich von Anbeginn den Qualitätsmerkmalen der politischen Unabhängigkeit und der Bürgernähe verpflichtet. Diesem Leitgedanken folgen wir auch in der Flüchtlingsthematik. Wir sehen die Not der Flüchtlinge und wir berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse der aufnehmenden Gesellschaft. Nur durch dieses Sowohl-Als-Auch kann die Eingliederung der Menschen gelingen, die längere Zeit in unserer Mitte leben, und nur dadurch kann der soziale Friede gewahrt werden. Die Aufnahme der Flüchtlinge und ihre Integration ist auf alle Fälle eine gewaltige Herausforderung. Mit vernünftigen staatlichen Regelungen, klugem Behörden-Management und tatkräftigem Zupacken von ehrenamtlichen Helfern wird die Aufgabe zu bewältigen sein. 
Folgendes halten wir für unverzichtbar:
• Alle Stadtteile müssen einen Teil der Last tragen.
• 300 Plätze pro Standort sind das Maximum, weniger .
• Für alle Standort sind Hausmeister und Sozialarbeiter bereitzustellen
• Qualifizierter Sicherheitsdienst rund um die Uhr ist ein Muss.
• Die Einbindung der ehrenamtlichen Helfer muss koordiniert werden.
• Sprachunterricht muss frühestmöglich einsetzen.
Nicht zu vergessen:
• KiTas und Schulen sind auf fremdsprachige Neu-Zugänge einzustellen.
• Nach ihrem Verfahrensabschluss brauchen Flüchtlinge Wohnungen.
• Deshalb sind erschwingliche Miet-Wohnungen für alle verfügbar zu machen.
• Höchste Priorität gilt also der Förderung des Sozialwohnungsbaus.
Daran arbeiten wir – mit Zuversicht und Tatkraft.

Im Übrigen unterstützt der Aufbruch! das <Sankt Augustiner Manifest>  betreffend Flüchtlinge

Montag, 28. März 2016

Verkehrswegepläne und ihre Tücken

Der 2008 aktualisierte Verkehrsentwicklungsplan der Stadt ist noch immer nicht in komplett erfüllt, manches wie z. B. der Kreisel in Birlinghoven (Pleistal-/Schloßstraße) ist Wunsch geblieben. Derzeit arbeiten wir an einem Radverkehrskonzept, das die Radler mindestens zu gleichgestellten Verkehrsteilnehmern machen soll. Damit soll das Fahrrad und das Pedelec als sicheres und schnelles innerstädtisches und Kurzstrecken-Verkehrsmittel attraktiv gemacht werden. Vorrangig sind dazu Hindernisse (Poller und Gitter) aus dem Weg zu räumen, die Radwege eindeutig zu führen, die Radwege-Fahrbahnen zu glätten, Zwangsumwege abzuschaffen und Ampelschaltungen zu verbessern. Auch in Hinsicht auf den motorisierten Verkehr müssen neuralgische Punkte angepackt werden, insbesondere im Bereich des Masterplan Urbane Mitte und seinem Nah-Umfeld. Dazu gehören beispielsweise die neue Ost-West-Spange als erste kreuzungsfreie Querung der Linie 66 (Ende 2017 fertig), die Neugestaltung der Südstraße und die Optimierung der Ampelsteuerungen entlang der Bonner Straße. Zusätzlich zu diesen innerstädtischen Verkehrsthemen haben wir uns jetzt akut mit Großprojekten zu befassen, zu denen wir Stellung nehmen müssen. Dabei sind wir als Stadtrat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es geht um: Ausbau der A 59 zwischen den Dreiecken Sankt Augustin West und Bonn Nordost auf acht Spuren, Ausbau der A 560 zwischen Dreieck Sankt Augustin West und Auffahrt Sankt Augustin, drohender Bau der Südtangente, Bau der Schiene für die S 13, Ertüchtigung der Siegtalstrecke der Bahn, eventuell eine zusätzliche Güterzugstrecke durch Sankt Augustin. Es gilt, aufzupassen, dass für Sankt Augustin nicht der alte Spruch zum Tragen kommt “Hier betoniert die Bundesrepublik Deutschland den Rest derselben.“ Wohnsiedlungen (Menden, Meindorf, Buisdorf) müssen vor einem Überhandnehmen des Verkehrslärms von Straße, Schiene und Luft geschützt werden – nicht so gerade eben, sondern gut! Freiraum, der der Erholung dienen soll, muss vor Schmälerung und Zerschneidung bewahrt werden. So würde die Südtangente das Naherholungsgebiet Ennert mit seiner vierspurigen Bundesstraße zertrennen. Durch dieselbe Südtangente würde das Lauterbachtal mit einem hohen Brückenbauwerk überbaut und dadurch entwertet, und Birlinghoven hätte in Zukunft auf der einen Seite A 3 und ICE-Strecke, auf der anderen Seite die vierspurige Südtangente und mittendurch die Pleistalstraße. Buisdorf droht ein Mehr an lauten Güterzügen, wenn die eingleisigen Stellen im Siegtal zu zweigleisigen umgebaut werden. Deren Lärm käme auf das bestehende Lärm-Paket (Fluglärm, Bahnlärm, Straßenlärm von A 560 und Frankfurter Straße) noch obendrauf. Ob eine zusätzliche Güterzugstrecke, als Abzweig von der rechtsrheinischen Bahnstrecke durch Sankt Augustin geführt, ein Hirngespinst ist oder einen zusätzlichen Schnitt durch das Stadtgebiet legen wird, ist noch unklar.

Der Stadtrat muss all das beraten und eine Position dazu einnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sollten ihren Stadtrat damit nicht alleine lassen, sondern aktiv mitberaten, denn sie (also Sie) sind die lokalen Experten.

Freitag, 25. März 2016

Sankt Augustiner Manifest

Am Donnerstag, 23.03.2016 hat eine Gruppe von Sankt Augustiner Flüchtlingshelferinnen/-helfern zusammen mit der <Agendagruppe Soziales Sankt Augustin> der versammelten Presse das "Sankt Augustiner Manifest" vorgestellt, das eine Position zum Thema Flüchtlinge formuliert. Die Verfasser bieten es allen Menschen in Sankt Augustin an zur Selbstversicherung über ihre persönliche Position, aber auch zur Nutzung als Unterschriftenliste. Das Manifest steht ab Samstag, 25.03.2016, als Unterschriftenliste von der Seite der Agendagruppe Soziales Sankt Augustin zum Download bereit
--> (http://agenda-sankt-augustin.jimdo.com/)


Hier die zentralen Aussagen:
> Wir wollen Fremden nicht mit Ausgrenzung, Diffamierung, Feindseligkeit begegnen.
> Grundlage des Lebens der neuen Nachbarn mit uns ist die Akzeptierung der Werte des Grundgesetzes, die Beachtung unserer staatlichen Ordnung und unserer Gesetze sowie deren Vorrang vor allen anderen Vorschriften.
> Wir sehen die Probleme, benennen sie und lösen sie Schritt für Schritt.
> Wir rufen dazu auf, die Eingliederung der neuen Nachbarn aktiv zu unterstützen, ihnen vorübergehend die Heimat zu ersetzen und mitzuhelfen, den sozialen Frieden zu bewahren.


Und hier der volle Text:

Sankt Augustiner Manifest
Deutschland ist derzeit Ziel einer Flüchtlingsbewegung ohnegleichen, ausgelöst durch Krieg, Bür-gerkrieg, Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen, sowie aus wirtschaftlicher Not.
Die Sankt Augustin zugeteilten Flüchtlinge stellen unsere Stadt vor große Herausforderungen - quantitativ in Hinsicht auf Versorgung mit dem Nötigsten, qualitativ in Hinsicht auf integrative Maßnahmen.
In Wahrnehmung unserer Verpflichtungen aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Genfer Flüchtlingskonvention erklären wir, die Unterzeichnerinnen / Unterzeichner:
Uns ist bewusst, dass die bei uns Zuflucht und Schutz suchenden Menschen aus sozialen, kulturel-len und religiösen Zusammenhängen kommen, die bewirken, dass sie und wir uns gegenseitig zunächst als Fremde erleben. Wir wollen aber Fremden nicht mit Feindlichkeit begegnen, lehnen Akte der Ausgrenzung und Diffamierung ab und werden diesen mit Entschiedenheit entgegen treten, wenn wir sie wahrnehmen.
Für uns ist die Grundlage unseres Zusammenlebens mit den neuen Nachbarn die Achtung der Allgemeinen Menschenrechte und die Beachtung der Werteordnung, wie sie in unserem Grundgesetz niedergelegt ist. Wir erwarten deshalb von allen Menschen, die bei uns leben, Achtung vor der unantastbaren Würde eines jeden, gegenseitigen Respekt, die Beachtung der Gleichberechtigung von Frau und Mann, die Tolerierung weltanschaulicher und religiöser Überzeugungen sowie der sexuellen Orientierung. Für ein friedliches Zusammenleben erwarten wir zudem selbstverständlich die Beachtung und Einhaltung unserer Gesetze. Wir betonen in diesem Zusammenhang, dass nach unserer staatlichen Ordnung unsere weltlichen Gesetze über religiösen Regelungen – gleich welcher Religion – stehen.
Wir verkennen nicht die Probleme, die aus den unterschiedlichen sprachlichen, kulturellen und religiösen Befindlichkeiten herrühren. Wir verkennen auch nicht die Ängste, unbeantworteten Fragen und pauschalen Vorurteile. Aber wir können, davon sind wir überzeugt, solchen Problemen nur begegnen, wenn wir sie benennen und sie in praktischen Schritten einer Lösung zuführen. Langfristig betrachtet können viele der Flüchtlinge für uns ein Gewinn sein – wie auch wir für sie.
Wir wollen von niemandem verlangen, die Flüchtlinge überschwänglich zu empfangen. Aber wir sind überzeugt, dass wir den sozialen Frieden in unserer Stadt nur bewahren können, wenn wir uns aktiv um eine Eingliederung der neuen Nachbarn kümmern oder uns ihrer Eingliederung wenigstens nicht behindernd in den Weg stellen. In Sankt Augustin packen tagtäglich viele Bürgerinnen und Bürger in vielerlei Hinsicht helfend an z. B. bei Behördengängen, bei der Wohnungssuche, beim Deutsch-Lernen, beim Erklären des täglichen Lebens oder bei der Bewältigung von traumatischen Erlebnissen. Diese praktischen Hilfen, geboren aus Solidarität und Mitgefühl, sind die Fundamente der Integration in unsere Mitte. Wir rufen deshalb dazu auf, dabei mitzuwirken, dass wir in Sankt Augustin den sozialen Frieden bewahren und denjenigen, die eine Zeit lang bei uns bleiben werden, ein Stück weit die Heimat ersetzen.
Sankt Augustin, 22.03.2016

V.i.S.d.P.: Agendagruppe Soziales Sankt Augustin, c/o Pleistalstr. 98, 53757 Sankt Augustin

Samstag, 5. März 2016

Lärm-Situation am Flughafen Köln/Bonn 2015


Wie die <Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.> in ihrem März 2016 Rundbrief berichtet, hat sich die Lärm-Situation am Flughafen nicht verbessert, sondern in der Nacht eher verschlechtert:
"Im Jahr 2015 stieg die Anzahl der Passagiere gegenüber dem Vorjahr um 9,4% auf nunmehr 10.338.375. Im selben Zeitraum betrug das Luftfrachtaufkommen 757.717 t und lag damit lediglich um 0,4% über dem des Vorjahres. Die Gesamtzahl der Flugbewegungen erhöhte sich in 2015 um 4,4% auf 128.620 darin 115.118 gewerbliche.Die Nachtflugbewegungen nahmen um 2,9% auf 37.289 zu, davon 22.709 zwischen 0 und 5 Uhr mit einem 27%-tigen Anteil von Passagierflügen (6.145), die wir unbedingt aus der Kernzeit der Nacht heraus bekommen müssen. Durch entsprechende Auswertung von Messdaten [...] konnten wir nachweisen, dass Passagiermaschinen nicht grundsätzlich leiser sind als mittelschwere Frachtflugzeuge vom Typ B 767-200/300.
Dank stetiger Anstrengungen auch in der Fluglärmkommission ist es aber gelungen, die Flugbewegungen der lautesten Frachtmaschine (MD11 & B747-400) in der Kernzeit der Nacht spürbar zu verringern."
Die Ratsfraktion Aufbruch! ist mit der Lärmschutzgemeinschaft einig, dass auf alle Fälle der Passagierflug in der Kernruhezeit der Nacht, also von 0 bis 5 Uhr verboten gehört. Das zu erreichen, müsste auch der Landesregierung ein Anliegen sein, wenn sie schon nicht aus wirtschaftlichen Gründen den Frachtverkehr in der Nacht verbieten will.
Es ist zu hoffen, dass die gerade neu begonnene Studie zur gesundheitlichen Belastung von Kindern durch nächtlichen Fluglärm deutlich macht, wie sehr Lärm besonders in der Kernzeit der Nacht die Gesundheit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. 

Freitag, 4. März 2016

Sicherheit in und um Asylbewerber-Wohnanlagen

Organisation der Sicherheit bzw. der Sicherheitsdienste für die
bestehenden, in Entstehung befindlichen und geplanten Asylbewerber- Wohnanlagen

Die Themen <Betreuung> und <Sicherheit> spielen in Hinsicht auf die Wohnanlagen für Asylbewerber in der Öffentlichkeit eine große Rolle. Wie die Zahl von über 1000 Anschlägen auf solche Wohnanlagen in Deutschland im Jahr 2015 zeigt, ist das Thema Sicherheit jedoch insbesondere in Hinsicht auf den Schutz der Bewohner solcher Anlagen gegen Gefährdungen von außen und Betreuung und Sicherheit für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Inneren der Wohnanlagen von großer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang sind die Qualifikation des Betreuungs- und des Sicherheitspersonal und der § 34a der Gewerbeordnung besonders wichtig.

Die Fraktion Aufbruch! erbittet jetzt Aufklärung über das Sicherheitskonzept, das die Stadtverwaltung für die bestehenden und für die noch kommenden Wohnanlagen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge zur Anwendung bringen will.

Fragen:

  1. Wie ist bei den Asylbewerber-Wohnanlagen a) die Betreuung, b) die Sicherheit organisiert?
  2. Ab welcher Größe einer Wohnanlage wird eine Zutrittskontrolle eingerichtet, und wie ist diese organisiert?
  3. Auf welche Weise wird gewährleistet, dass jegliches Personal, das mit der Betreuung oder/und Sicherheit betraut ist, die erforderliche bzw. vorgeschriebene Qualifikation nachweisen kann?
  4. Wird als Qualifikationsnachweis für das Sicherheitspersonal lediglich der Nachweis der Unterrichtung nach § 34a GewO verlangt oder wird wegen der besonderen Einsatzmerkmale von der Notwendigkeit der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ausgegangen?
  5. Wie wird sichergestellt, dass neben der Erteilung der Erlaubnis nach § 34a GewO durch den Landrat auch die gewerberechtlich erforderliche Anmeldung der Tätigkeit bei der Stadtverwaltung vorgenommen wird?
  6. Wie wird sichergestellt, dass die einen Sicherungs- bzw. Bewachungsauftrag übernehmenden Personen / Unternehmen die erforderlichen Nachweise vor Übernahme der Tätigkeit vorgelegt haben? (Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur direkten Vorlage bei einer Behörde / Führungszeugnisses zur direkten Vorlage bei einer Behörde / Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaft, Finanzierungszusage einer Bank) für die Dauer von mindestens sechs Monaten ab Betriebsbeginn / Versicherungsnachweis (§ 8 PfandlV) / Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister)
  7. Ist sichergestellt, dass für Wach- und Sicherheitsleistungen kein anders qualifiziertes Personal (Brandschutzhelfer, techn. Hauspersonal ect.) eingesetzt wird und eingesetztes Personal mindestens der deutschen Sprache mächtig ist?
  8. Wird angesichts der sensiblen Natur der Tätigkeiten im Bereich der Asylunterkünfte auf eine ausreichenden Ausbildung bezüglich Umgang mit Menschen (→ Deeskalation) sowie hinsichtlich Erster Hilfe und Brandschutz geachtet?