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Donnerstag, 27. September 2012

Glücksspiel-Industrie sponsert FDP

Das kritische Portal <Lobbycontrol> berichtet: 
"Die Glücksspielindustrie hat große Summen in Firmen der FDP
investiert. Die Zahlung fielen nicht unter die Transparenzpflichten für
Parteispenden und blieben deshalb jahrelang unbekannt."

Hier der Lobbycontrol-Text aus dem Newsletter vom 27.09.2012

"Glücksspiel-Industrie räumt Zahlungen an FDP ein
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Bereits vor zwei Wochen berichteten wir über die dubiosen Geschäfte der
FDP mit einem Berater des Spielautomatenherstellers Paul Gauselmann.
Nach Recherchen der ARD war Herbert Schlottmann, ein enger Vertrauter
und Berater Gauselmanns, mit knapp 2 Millionen Euro an
FDP-Tochterunternehmen beteiligt. Nun räumte Gauselmann ein: das Geld,
das Schlottman investierte, kam vom Glücksspiel-Unternehmer selber. Die
Geschäfte blieben über fünf Jahre unentdeckt - erst nach den Recherchen
von Monitor wurde die Verbindung zu Gauselmann aufgedeckt. Normalerweise
müssen Parteien eingenommene Spenden ab 10.000 Euro im jährlichen
Rechenschaftsbericht, ab 50.000 Euro sofort veröffentlichen.

Der Fall zeigt, dass es gravierende Lücken im Parteienrecht gibt. Ein
Automatenhersteller, der gegen staatliche Beschränkungen für seine
Glückspiel-Automaten kämpft, kann einer Partei Geldsummen in
Millionenhöhe zukommen lassen, ohne dass dies für die Öffentlichkeit
sichtbar ist. Wir brauchen daher dringend eine Ausweitung der
Transparenzpflichten des Parteiengesetzes auf das Beteiligungsvermögen
der Parteien. Wählerinnen und Wähler haben das Recht zu wissen, wer in
welchem Maße an parteieigenen Unternehmen beteiligt ist.

Die FDP muss nun umgehend alle Fakten zu den Geschäften mit der
Gauselmann Gruppe auf den Tisch legen. Außerdem müssen die Verbindungen
der FDP und der von ihr aktuell geführten Ministerien zur Gauselmann AG
durchleuchtet werden.  Es sind noch etliche Fragen offen – wir halten
Sie auf dem Laufenden.

Heute abend berichtet Monitor erneut über das Firmengeflecht der FDP
ARD, 27. September, 21:45 - 22:15 Uhr"

Dazu auch:

W. Köhler

Stau-Vermeidung auf der Abfahrt A 560 - B 56n


Fährt man auf der A 560 von der Auffahrt Buisdorf oder Mülldorf aus Richtung Autobahndreieck Sankt Augustin und verlässt die A 560 vor dem Autobahndreieck, also bei der Abfahrt Sankt Augustin Nord, um von dort zu Blumen Breuer oder Metro zu gelangen, erlebt täglich eine eigentlich vermeidbare Stausituation. (siehe Karte im Anhang) 
Der in Spitzenzeiten größere Stau ergibt sich daraus, dass die genannte Abfahrt nur je einen Fahrstreifen nach rechts auf die auf die Nordumfahrung Siegburg in Richtung Much und einen Fahrstreifen nach links in Richtung Breuer / Metro hat. Der linke Streifen ist viel höher frequentiert als der rechte. Dass auf dem linken Streifen mit einer höheren Frequenz gerechnet wird als auf dem rechten, zeigt sich daran, dass dieser Linksabbieger-Streifen dann auf der Nordumfahrung SU (= B 56n = Verlängerung Einsteinstraße) als zwei Fahrstreifen weitergeführt wird.
Umsichtige Autofahrer stellen sich auf den letzten Metern des Linksabbiegers jetzt schon immer in Doppelreihe auf, so dass mehr Autos während der sehr kurzen Grünphase, die Stelle passieren können. Ortskundige münden dann gleich in die richtige Spur zur Weiterfahrt zu Breuer oder zur Metro ein. 
Die Doppel-Aufstellung funktioniert aber nur für die ca. drei Kfz, die direkt vor der Ampel stehen, weil dort der Fahrstreifen aufgeweitet ist; davor ist er durch eine Leitplanke zu stark verengt, um eine Doppelreihe zu erlauben. Und es funktioniert nur, wenn alle mitdenken und sich entsprechend der gewünschten Weiterfahrt aufstellen.

Es könnten also viel mehr Autos in einer Grünphase die Ampel passieren, wenn durch zwei kleine Eingriffe die Doppelaufstellung über einen längeren Abschnitt ermöglicht würde.

Abhilfe: 
a) geringfügiges Zurückversetzen der Leitplanke 
b) neue Markierung, die eine Doppelaufstellung ausdrücklich nahelegen würde
Dafür könnte beim Landesbetrieb Straßen NRW vielleicht gerade noch genug Geld übrig sein. ;-)

W. Köhler

Freitag, 21. September 2012

Steuerpflicht für KiTas?


Gemäß einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes unterliegen auch Kinderbetreuungs-einrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Pflicht zur Abführung von Körperschaftssteuer. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 20.09.2012. Da die Körper-schaftssteuer dem Bund und den Ländern zugute kommt, hätte im einschlägigen Fall die Kommune neue finanzielle Belastungen zu verkraften.
Da stellen sich gleich einige Fragen.Machen städtischen Kindertagesstätten überhaupt Gewinne, die nach dem neuesten Urteil des Bundesfinanzhofes körperschafts-steuerpflichtig wären? Was wird sich voraussichtlich an der wirtschaftlichen Situation der Kinderbetreuungs-einrichtungen durch den ab 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ändern? Welche finanziellen Auswir-kungen könnte dieses Urteil für Sankt Augustin haben? Welche Möglichkeiten gibt es, um eventuellen  finanziellen Belastungen der Stadt entgegenzuwirken? - Und müssen Eltern jetzt mit höheren Betreuungskosten rechnen?
W. Köhler

Mittwoch, 12. September 2012

Wie man am besten Investoren vergrault

Der Tatort: Zentrums-Ausschuss am 11.09.2012
Es war zum Irre-Werden - wieder mal - nicht nur für den Investor, sondern auch für Ausschuss-Mitglieder und Vertreter der Verwaltung.

Haupt-TOP: der B-Plan für das Tacke-Areal:

Sitzungsbeginn 18.00 h
  • Ca. 15 min. benötigen Formalia und Protokollgenehmigung.
  • Nachdem der Investor berichtet hatte, dass Mietverträge für das Fitness-Center, den Discounter und den Gastro-Betrieb abgeschlossen sind und dass der Vertragsabschluss für den Pflege-Komplex unmittelbar bevorsteht, ...
  • trug der Verkehrsgutachter vor. Er wies nach, dass davon ausgegangen werden könne, dass der Verkehr im Zugangsbereich von der B 56 zum Discounter-Parkplatz mit Hilfe von je einer Linksabbiege-Spur pro Fahrtrichtung zu bewältigen sei. [Dauer bis dahin: ca. 30 min.]
  • Dann folgte eine längere Frage-Antwort-Runde mit Diskussion. [Dauer ca. 45 min.] 
  • Ca. um 19.30 h schlug ich vor, über den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag endlich abzustimmen. Damit hatten CDU und Grüne aber leider erhebliche Probleme. Die Folge war eine längere Diskussion und eine Sitzungsunterbrechung. (Ein Wunder, dass der Investor und sein Gefolge nicht Haareraufend und verzweifelt das Rathaus verlassen haben!)
  • Eine Stunde später - 20.30 h inzwischen - wurde der von der Verwaltung vorgelegte Beschluss gefasst [wie von mir um 19.30 h vorgeschlagen].
Damit ist ...
- die Verwaltung jetzt beauftragt, eine Bürgerinformation durchzuführen,
- der Verkehrsgutachter und der Investor gehalten, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW über die verkehrliche Detailplanung zu verhandeln.

Und Damit ist das Tacke-Areal endlich, endlich auf dem Weg zu einer sinnvollen Verwertung. [Was übrigens schon im Juni hätte eingestielt werden können - jedenfalls wenn es nach mir gegangen wäre.]

W. Köhler

Freitag, 7. September 2012

Aufbruch! missbilligt Grünen Brief an Hurler


Die Kritik der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Aufbruch! an dem Brief der Grünen Fraktion an Hurler richtet sich allein gegen die Vorgehensweise, durch die die bisher auf Vertrauen und Kooperation fußende Arbeit aller Fraktionen und der Verwaltung zusammen mit den Vertretern von Hurler und deren Architekten unnötig auf's Spiel gesetzt wird. 
Aber den Briefschreibern scheint die Hauptsache zu sein, dass die populistische Profilschärfung gelungen ist.
Dabei sind wesentliche Punkte des Grünen Briefes an Hurler doch gemeinsame Sichtweise der Fraktionen und der Verwaltung.

Wir sind uns mit der Verwaltung und den anderen Fraktionen nach wie vor einig, dass die Umgestaltung des HUMA einen sehr großen Stellenwert für die Stadt Sankt Augustin hat. Deshalb wurde die bekannte Verfahrensweise gewählt: Lenkungsgruppe, Bürgerforen (deren Ergebnisse in die Lenkungsgruppe eingespeist wurden), Beratung und Beschlussfassung in Ausschuss und Rat.
Gerade die nicht öffentlichen Sitzungen der Lenkungsgruppe boten die Möglichkeit, ungeschützt Dinge auszusprechen und Planungsvarianten auszuloten, die in der Öffentlichkeit vielleicht nie gesagt worden wären.
Die erzielten Ergebnisse sind von Hurler zur Revision gestellt worden, weil aktualisierte Marktanalysen ein verändertes Projekt nahelegen. Wir wissen nicht, wie die revidierten Pläne aussehen. Gerade deshalb wollen wir nicht Pflöcke einschlagen, die uns mancher Chancen der Einflussnahme und der Erzielung von Zugeständnissen an uns wichtigen Stellen berauben könnten. Solche Chancen wollen wir nicht durch ein Vorpreschen zur Unzeit vertun.
Und: Je nachdem wie Hurler umplant, sind manche politischen Positionierungen schon überholt, bevor die Tinte getrocknet ist, mit der sie geschrieben sind. 

W. Köhler

Montag, 3. September 2012

Ein Dienstwagen für 15 Stunden nebenamtliche Tätigkeit



Im Rhein-Sieg-Anzeiger vom 01. / 02. September 2012  war in einem kritischen Bericht nebst Kommentar davon zu lesen, dass die EVG Sankt Augustin für die ca. 15 Wochenstunden umfassende nebenamtliche Geschäftsführer-Tätigkeit des städtischen Beigeordneten Marcus Lübken für die EVG seitens der EVG ein Dienstwagen beschafft worden sei, der auch für die städtisch veranlassten Mobilitätsbedarfe des Beigeordneten zur Verfügung stehe und auch privat genutzt werden dürfe.

Der Vorgang provoziert einige Fragen:
  1. Ist der zitierte Bericht im Rhein-Sieg-Anzeiger zutreffend? Oder müssen Aussagen korrigiert werden?
  2. Hält der Verwaltungsvorstand der Stadt Sankt Augustin angesichts dessen, dass die EVG noch kein wirklich operatives Geschäft betreibt und keinen nennenswerten Gewinn generiert, generell die Stellung eines Dienstwagens für gerechtfertigt? Wird eine größere BMW-Limousine mit den bekannt gewordenen Leasingkosten von 7.500 bis 8.000 Euro pro Jahr, zuzüglich Kosten verursacht durch Versicherung, Steuer, Betriebsmittel, Schmierstoffe und Werkstatt, als gerechtfertigt angesehen?
  3. Wenn es zutrifft, dass der EVG-Dienstwagen auch für die originären Belange der Stadt (als EVG-Mehrheitseigentümerin) genutzt werden können soll, werden dafür der Stadt seitens der EVG die anteiligen Kosten in Rechnung gestellt? Wie wird dann überhaupt der städtische Anteil ermittelt (pauschal? Fahrtenbuch?)?
  4. Wie wird der zu zahlende städtische Anteil im Haushalt der Stadt berücksichtigt?
  5. Wie wird die rein private Nutzung, und wie wird die Nutzung des Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelt und beglichen? Von welchen Beträgen ist auszugehen?
Anhang (Quelle: Wikipedia)

"Steuerliche Behandlung der privaten Dienstwagen-Nutzung (Deutschland)

Im Allgemeinen wird das betriebliche Kraftfahrzeug nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern darf auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden. Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer für private Zwecke ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 EStG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung kann bemessen werden
  • pauschal nach der 1-Prozent-Regelung; hierbei wird als geldwerter Vorteil monatlich 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises angesetzt, oder
  • mit den tatsächlichen, durch Fahrtenbuch ermittelten Kosten.
Bei der Umsatzsteuer hat der Arbeitgeber die Überlassung des betrieblichen Kraftfahrzeugs an einen Arbeitnehmer als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Hierbei sind drei Varianten zulässig:
  • Pauschal mit 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises; Voraussetzung ist hierfür, dass der Nutzungswert für Zwecke der Lohnsteuer ebenfalls nach dieser Methode ermittelt wurde (=inklusive Umsatzsteuer)
  • nach Fahrtenbuch
  • mit sachgemäßer Schätzung (Beispiel: vereinfachtes Fahrtenbuch, andere nachvollziehbare Schlussfolgerungen)
Hinzu kommt die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Als Wertansatz für diese Fahrten kann entweder der nach Fahrtenbuch ermittelte Wert oder aber pauschal monatlich 0,03 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Umsatzsteuerlich ist insoweit nichts veranlasst, da keine unentgeltliche Wertabgabe für diese Fahrten.
Zu versteuern sind diese Fahrten beim Arbeitnehmer ebenfalls als geldwerter Vorteil."

Autor: W. Köhler