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Donnerstag, 27. September 2012

Glücksspiel-Industrie sponsert FDP

Das kritische Portal <Lobbycontrol> berichtet: 
"Die Glücksspielindustrie hat große Summen in Firmen der FDP
investiert. Die Zahlung fielen nicht unter die Transparenzpflichten für
Parteispenden und blieben deshalb jahrelang unbekannt."

Hier der Lobbycontrol-Text aus dem Newsletter vom 27.09.2012

"Glücksspiel-Industrie räumt Zahlungen an FDP ein
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Bereits vor zwei Wochen berichteten wir über die dubiosen Geschäfte der
FDP mit einem Berater des Spielautomatenherstellers Paul Gauselmann.
Nach Recherchen der ARD war Herbert Schlottmann, ein enger Vertrauter
und Berater Gauselmanns, mit knapp 2 Millionen Euro an
FDP-Tochterunternehmen beteiligt. Nun räumte Gauselmann ein: das Geld,
das Schlottman investierte, kam vom Glücksspiel-Unternehmer selber. Die
Geschäfte blieben über fünf Jahre unentdeckt - erst nach den Recherchen
von Monitor wurde die Verbindung zu Gauselmann aufgedeckt. Normalerweise
müssen Parteien eingenommene Spenden ab 10.000 Euro im jährlichen
Rechenschaftsbericht, ab 50.000 Euro sofort veröffentlichen.

Der Fall zeigt, dass es gravierende Lücken im Parteienrecht gibt. Ein
Automatenhersteller, der gegen staatliche Beschränkungen für seine
Glückspiel-Automaten kämpft, kann einer Partei Geldsummen in
Millionenhöhe zukommen lassen, ohne dass dies für die Öffentlichkeit
sichtbar ist. Wir brauchen daher dringend eine Ausweitung der
Transparenzpflichten des Parteiengesetzes auf das Beteiligungsvermögen
der Parteien. Wählerinnen und Wähler haben das Recht zu wissen, wer in
welchem Maße an parteieigenen Unternehmen beteiligt ist.

Die FDP muss nun umgehend alle Fakten zu den Geschäften mit der
Gauselmann Gruppe auf den Tisch legen. Außerdem müssen die Verbindungen
der FDP und der von ihr aktuell geführten Ministerien zur Gauselmann AG
durchleuchtet werden.  Es sind noch etliche Fragen offen – wir halten
Sie auf dem Laufenden.

Heute abend berichtet Monitor erneut über das Firmengeflecht der FDP
ARD, 27. September, 21:45 - 22:15 Uhr"

Dazu auch:

W. Köhler

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