Gemäß
einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes unterliegen auch
Kinderbetreuungs-einrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Pflicht
zur Abführung von Körperschaftssteuer. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 20.09.2012. Da die Körper-schaftssteuer dem Bund und den
Ländern zugute kommt, hätte im einschlägigen Fall die Kommune neue
finanzielle Belastungen zu verkraften.
Da stellen sich gleich einige Fragen.Machen
städtischen Kindertagesstätten überhaupt Gewinne, die nach dem
neuesten Urteil des Bundesfinanzhofes körperschafts-steuerpflichtig
wären? Was
wird sich voraussichtlich an der wirtschaftlichen Situation der
Kinderbetreuungs-einrichtungen durch den ab 01.08.2013 geltenden
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab der
Vollendung des ersten Lebensjahres ändern? Welche
finanziellen Auswir-kungen könnte dieses Urteil für Sankt Augustin
haben? Welche
Möglichkeiten gibt es, um eventuellen finanziellen
Belastungen der Stadt entgegenzuwirken? - Und müssen Eltern jetzt mit höheren Betreuungskosten rechnen?
W. Köhler
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