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Freitag, 21. September 2012

Steuerpflicht für KiTas?


Gemäß einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes unterliegen auch Kinderbetreuungs-einrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Pflicht zur Abführung von Körperschaftssteuer. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 20.09.2012. Da die Körper-schaftssteuer dem Bund und den Ländern zugute kommt, hätte im einschlägigen Fall die Kommune neue finanzielle Belastungen zu verkraften.
Da stellen sich gleich einige Fragen.Machen städtischen Kindertagesstätten überhaupt Gewinne, die nach dem neuesten Urteil des Bundesfinanzhofes körperschafts-steuerpflichtig wären? Was wird sich voraussichtlich an der wirtschaftlichen Situation der Kinderbetreuungs-einrichtungen durch den ab 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ändern? Welche finanziellen Auswir-kungen könnte dieses Urteil für Sankt Augustin haben? Welche Möglichkeiten gibt es, um eventuellen  finanziellen Belastungen der Stadt entgegenzuwirken? - Und müssen Eltern jetzt mit höheren Betreuungskosten rechnen?
W. Köhler

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