Eine
Gesetzesnovelle der Bundesregierung will bestehende Hindernisse und
Unsicherheiten beseitigen, die regelmäßig bei der Netzübernehme durch
einen neuen Netzbetreiber (Konzessionsnehmer) entstehen. Diese Hindernisse und Rechtsunsicherheiten machen
bisher insbesondere Kommunen zu schaffen, wenn sie im Rahmen der
Re-Kommunalsierung der Energieversorgung das Verteilnetz vom bisherigen
Konzessionär übernehmen wollen. Ein ganz wichtiger Punkt, der sich auch
in Sankt Augustins Bemühen um die Übernahme von Gas- und Strom- Netz als
Hindernis erwiesen hat, ist der Anspruch auf Auskünfte über Netzdaten.
Dieses Recht auf Auskunft über Netzdaten soll von dem novellierten Gesetz
gestärkt werden. Klarheit soll das Gesetz auch über die Bestimmung des
Netz- Kaufpreises bringen, damit nicht die Netzübernahme an einem
vom bisherigen Netzbetreiber und Konzessionsnehmer festgesetzten Mondpreis scheitert.
In der Begründung des Entwurfs stellt die Regierung fest: "Die
Zielvorgabe der vorliegenden Novelle lautet: Jedem (kommunalen Bewerber)
ist eine rechts-sichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich
im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen
kann."
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http://www.bundestag.de/presse/hib/201604/-/420026]
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