Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Sonntag, 1. Mai 2016

Konzessionsrecht: Mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe?

Eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung will bestehende Hindernisse und Unsicherheiten beseitigen, die regelmäßig bei der Netzübernehme durch einen neuen Netzbetreiber (Konzessionsnehmer) entstehen. Diese Hindernisse und Rechtsunsicherheiten machen bisher insbesondere Kommunen zu schaffen, wenn sie im Rahmen der Re-Kommunalsierung der Energieversorgung das Verteilnetz vom bisherigen Konzessionär übernehmen wollen. Ein ganz wichtiger Punkt, der sich auch in Sankt Augustins Bemühen um die Übernahme von Gas- und Strom- Netz als Hindernis erwiesen hat, ist der Anspruch auf Auskünfte über Netzdaten. Dieses Recht auf Auskunft über Netzdaten soll von dem novellierten Gesetz gestärkt werden. Klarheit soll das Gesetz auch über die Bestimmung des Netz- Kaufpreises bringen, damit nicht die Netzübernahme an einem vom bisherigen Netzbetreiber und Konzessionsnehmer festgesetzten Mondpreis scheitert.
In der Begründung des Entwurfs stellt die Regierung fest: "Die Zielvorgabe der vorliegenden Novelle lautet: Jedem (kommunalen Bewerber) ist eine rechts-sichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann."

[mehr --> http://www.bundestag.de/presse/hib/201604/-/420026]

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen