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Montag, 18. April 2016

Drei Viertel der Menschen in der BRD für gleiche Rechte für alle religiösen Gruppen

Nachfolgend eine Veröffentlichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 06.04.2016:


Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Drei Viertel der Menschen in Deutschland wollen gleiche Rechte für alle religiösen Gruppen / Positives Bild auch vom Islam

Ausgabejahr2016
Datum06.04.2016
Die Einstellung der Menschen in Deutschland gegenüber Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften sowie gegenüber Konfessionslosen ist mehrheitlich positiv. Das gilt grundsätzlich auch gegenüber Menschen mit muslimischer Religionszugehörigkeit. Skeptische Einstellungen sind aber hier weiter verbreitet als gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. 
Eine deutliche Mehrheit der Befragten spricht sich überdies dafür aus, dass grundsätzlich alle religiösen Gruppen die gleichen Rechte haben sollten. Allerdings befürchtet die Hälfte der Befragten, dass die stärker werdende religiöse Vielfalt infolge des Zuzugs von Geflüchteten zu Konflikten in der Gesellschaft führen könnte. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt des Themenjahres „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ in Auftrag gegeben wurde. Das Meinungsforschungsinstitut forsa hat hierfür rund 1.500 Menschen ab 14 Jahren in Deutschland befragt.
Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr offen für das Zusammenleben mit Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin. Das gelte ausdrücklich auch für den Islam. 64 Prozent der Befragten sind gegenüber Musliminnen und Muslimen positiv eingestellt. Islamfeindliche Bewegungen liegen also falsch, wenn sie behaupten, die Mehrheit der Bevölkerung zu vertreten, ergänzte Lüders. Die ADS-Leiterin warnte überdies davor, das Diskriminierungsverbot wegen der Religion und Weltanschauung in Frage zu stellen. Zutrittsverbote für Muslime in Diskotheken oder Kopftuchverbote für Bewerberinnen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – und behindern letztlich Integration, sagte Lüders. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Religion und Weltanschauung gilt in Deutschland für Angehörige aller Religionen gleichermaßen.“ 

Die Umfrage im Überblick:

Einstellung zu Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften

Der Blick der Menschen auf Angehörige der größten Religions-gemeinschaft in Deutschland fällt fast ausnahmslos positiv aus. So geben 92 Prozent der Befragten an, eine eher oder sogar sehr positive Haltung gegenüber Christinnen und Christen zu haben. Aber auch die Einstellung gegenüber Angehörigen nicht-christlicher Religionsgemeinschaften ist mehrheitlich positiv. 84 Prozent der Befragten äußern sich wohlmeinend über Personen jüdischen, 81 Prozent über Personen buddhistischen Glaubens. Mit Angehörigen des Hinduismus verbinden fast drei Viertel (73 Prozent) vorwiegend Positives.
Im Vergleich dazu ist die Haltung der Menschen gegenüber Musliminnen und Muslimen von größerer Ambivalenz geprägt. Einerseits gibt auch hier eine klare Mehrheit (64 Prozent) an, positiv von Menschen muslimischen Glaubens zu denken. Andererseits sagt immerhin ein Drittel der Befragten (33 Prozent) von sich selbst, ein eher (25 Prozent) oder sogar sehr negatives (8 Prozent) Bild zu haben. Aufgeschlossen zeigt sich die Bevölkerung wiederum gegenüber Menschen ohne Religionszugehörigkeit: Die überwiegende Mehrheit der Befragten (88 Prozent) denkt positiv über Konfessionslose.
Durch die wachsende Zahl an Geflüchteten wird auch die religiöse Vielfalt in Deutschland zunehmen. Darin sieht ein Drittel der Befragten (33 Prozent) eher eine Bereicherung für die Gesellschaft. Für die Hälfte (50 Prozent) überwiegt die Besorgnis, dies könnte zu Konflikten führen; etwa jeder und jede Siebte (15 Prozent) wertet dies sowohl als Bereicherung als auch als potenzielle Konfliktursache.

Rechte für religiöse Gruppen in Deutschland

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland (75 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass alle religiösen Gruppen die gleichen Rechte haben sollten.
Inwieweit dieser Anspruch auf Gleichbehandlung tatsächlich akzeptiert und umgesetzt wird, entscheidet sich jedoch im Alltag. Daher wurde die Einstellung zu konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Rechte nicht-christlicher Religionsgemeinschaften abgefragt. 76 Prozent unterstützen demnach die Forderung nach mehr eigenständigen Bestattungsplätzen für andere Religionsgemeinschaften. Gut zwei Drittel (jeweils 69 Prozent) sprechen sich dafür aus, häufiger als bisher Religionsunterricht an Schulen für Angehörige kleinerer Religionsgemeinschaften anzubieten und Essenvorschriften nicht-christlicher Konfessionen etwa in den Kantinen von Unternehmen zu beachten.
Andere Maßnahmen werden dagegen kritischer gesehen. So sind weniger als die Hälfte der Befragten (48 Prozent) dafür, dass in Deutschland der Bau religiöser Gebäude und Gebetsräume für nicht-christliche Religionsgemeinschaften erleichtert wird. Dass Angehörige religiöser Minderheiten an wichtigen Feiertagen ihrer Religion arbeitsfrei bekommen, unterstützen nur rund vier von zehn Befragten (42 Prozent).

Meinung zum Tragen religiöser Symbole an Schulen

Was das Tragen religiöser Symbole durch Lehrkräfte an öffentlichen Schulen anbelangt, sind sich die Befragten uneins. Knapp die Hälfte (47 Prozent) ist der Ansicht, dass es jüdischen Lehrern erlaubt sein sollte, im Unterricht eine Kippa zu tragen, 52 Prozent sind dagegen. Ein ähnliches Meinungsbild zeigt sich gegenüber muslimischen Lehrerinnen mit Kopftuch (42 vs. 57 Prozent), aber auch gegenüber christlichen Lehrern, die eine Amtstracht tragen (44 vs. 56 Prozent). Grundsätzlich fällt die Akzeptanz gegenüber sichtbarer religiöser Vielfalt an Schulen umso größer aus, je jünger die Befragten sind.

Themenjahr gegen Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung

Die Umfrage ist der Auftakt für das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufene Themenjahr „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“. Über das Jahr 2016 hinweg widmet sich die Antidiskriminierungsstelle mit Fachgesprächen, kulturellen Veranstaltungen und weiteren Aktionen verschiedenen Aspekten der Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung und klärt über Rechte auf. Zum Auftakt des Themenjahres erscheinen eine Informationsbroschüre sowie ein Kurzbericht zur Umfrage. Alle Informationen zum Themenjahr und die Bestellmöglichkeit der Publikation finden sich unter www.glaube-denken-recht.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. www.antidiskriminierungsstelle.de

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