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Dienstag, 7. Januar 2014

Wir brauchen eine Kommunale Schuldenbremse

Solange sich die Stadt im Haushaltssicherungskonzept befindet, also bis 2022, beinhalten die gesetzlichen Vorgaben für den Haushalt gewisse Bedingungen, die die Wirkung einer "Schuldenbremse" haben - Schuldenbremse in dem Sinne, dass sie neue Verschuldung unmöglich machen, solange der Haushalt noch "krank" ist. 
Nach Ablauf des Jahres 2022 - oder im unwahrscheinlichen Fall einer wie auch immer zustande kommenden Haushaltsgesundung vor dem Jahr 2022 - könnte der Rat diese vom Gesetzgeber auferlegte Haushaltsdisziplin aufgeben und erneut eine Entwicklung zu einem unausgeglichenen Haushalt einreißen lassen. Deshalb ist es für den Rat eine sinnvolle Maßnahme, in einer Zeit, in der Rat und Verwaltung an solche Haushaltsfesseln gewöhnt und solange solche Fesseln in Kraft sind, sich selbst für die Zeit nach 2022 bzw. nach einer Haushaltsgesundung aus freien Stücken eine wirksame Selbstbindung zu verordnen. 
Damit eine Selbstbindung nicht im Handstreich außer Kraft gesetzt werden kann, muss sie eine hohe formale Bindewirkung haben. Bildlich gesprochen: Die Fessel darf vom Gefesselten nicht nach Belieben leicht und umstandslos zu öffnen sein. Eine solche Bindewirkung ist nur dadurch zu erzielen, dass man den Bindungen die Form einer Satzung gibt. (Nicht umsonst basiert die nationale Schuldenbremse nicht auf einem einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag, sondern ist im Grundgesetz verankert, das bekanntlich nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann.)

Die Fraktion Aufbruch! möchte eine solche Satzung jetzt schon durch den Stadtrat beschließen lassen, damit dann, wenn die gesetzlichen Bindungen der Haushaltssicherung mit Ende 2022 auslaufen, die "Fesseln" bereitliegen, wenn im Überschwang der neuen Haushaltsfreiheit wieder eine lockere Ausgabenpolitik einreißen sollte.
Deshalb hat der Aufbruch den folgenden Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt gerichtet:

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sankt Augustin, die nachhaltige Stabilität und Ausgeglichenheit des städtischen Haushaltes durch die Einführung einer "kommunalen Schuldenbremse" in Form einer Nachhaltigkeitssatzung anzustreben und langfristig sicher zu stellen.

Man darf gespannt sein, ob es dafür eine Mehrheit gibt.

[Die Stadt Wülfrath hat übrigens eine solche Satzung entwickelt und im Juni 2013 in Kraft gesetzt (Anlage). Sie könnte für Sankt Augustin als Muster herangezogen werden.]

W. Köhler

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