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Donnerstag, 16. Januar 2014

Korruptionsbekämpfung

Kürzlich haben die Mitglieder des Rates der Stadt Sankt Augustin, die sachkundigen BürgerInnen und die OrtsvorsteherInnen einen Brief des Bürgermeisters erhalten, mit dem er pflichtgemäß das <Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW> ausführt. Das Gesetz sieht vor, dass die genannten Personen bestimmte Auskünfte geben müssen (Beruf und Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in Organen, Funktionen in Vereinen). Diese Auskünfte werden dann vom Bürgermeister der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damit soll eine Kontrollmöglichkeit geschaffen werden, durch die "interessengeleitetes Verhalten" erkennbar werden soll. Will sagen: Nur wenn man erfahren kann, wer in welchem Verein, welcher Firma, welcher Beratertätigkeit engagiert ist, kann man erkennen, ob jemand seine Entscheidungen im Rat und in den Ausschüssen von seinem Interesse leiten lässt anstatt an der Sache orientiert zu sein.
Daran schließt sich der Gedanke an: Was ist mit Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung? Erstens kann man in derselben Weise vorbeugen, wie sie für die Politik praktiziert wird. Zweitens kann trotzdem Korruption (Vorteilsannahme) vorkommen, und dann braucht es Kollegen, die Alarm rufen ("Whistleblower"). Aber Whistleblower leben gefährlich - Siehe Edward Snowden! In den seltensten Fällen bedanken sich Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter Korruption aufdeckt. 
Wenn ernsthaft Vorkehrungen gegen Korruption getroffen werden sollen, muss eigentlich der Whistleblower verborgen und dadurch geschützt bleiben können. Das ist paradox, denn der Whistleblower kann seinen Hinweis ja eben nur geben, wenn er in Erscheinung tritt - und dann kassiert er eben meistens Nachteile.

Wie kann man das Paradox auflösen?
Man braucht eine neutrale Vertrauensperson zwischen dem Whistleblower und dem Adressaten seiner Hinweise, einen Mittler, dem sich der Whistleblower vertrauensvoll zu erkennen geben und offenbaren kann, während er vor Nachteilen geschützt ist, weil er seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber verborgen bleibt.

Wie geht das?
Der Arbeitgeber sichert sich vertraglich die Dienste eines "Vertrauensanwaltes" außerhalb des Betriebes. Dieser Anwalt ist dauernd auf "standby" - so lange, bis sich ein Whistleblower bei ihm meldet.
Die Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft hat seit einigen Jahren einen Vertrag mit einem Vertrauensanwalt. Warum sollte Sankt Augustin sich nicht auch die Dienste eines Vertrauensanwaltes sichern? Und wenn es Sankt Augustin alleine finanziell nicht stemmen kann, ist auch eine interkommunale Zusammenarbeit denkbar. Denn andere Kommunen haben dasselbe Problem.

W. Köhler

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