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Donnerstag, 10. April 2014

Die Mobilitätsgarantie des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg - das unbekannte Wesen

Bei Verspätung von Bus und Bahn kann man sich ein Taxi nehmen! Kundenfreundlichkeit oder Mogelpackung?

Wer hin und wieder den öffentlichen Personenverkehr nutzt, weiß, dass Verspätun-gen und Ausfälle von Bahn oder Bus an der Tagesordnung sind. Das ist ärgerlich, da man für den Fahrpreis ("Beförderungsentgelt") keine angemessene Leistung be-kommt. Aber da hilft die Mobilitätsgarantie im VRS (und anderswo), wenn man sie denn kennt. Allerdings wird für diese Garantie von den Verkehrsunternehmen nur sehr zurückhaltend geworben - man fürchtet wohl, dass es sonst für den den VRS teuer werden könnte.
Die Mobilitätsgarantie sagt im Kern folgendes aus: Bei Verspätungen von Bus oder Bahn ab 21 Minuten  oder bei deren Total-Ausfall darf man auf Kosten des Verkehrs-unternehmens ein Taxi nehmen, wenn man innerhalb von 20 Minuten ab Fahrplan-zeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterkommt.
Ist das nun Kundenfreundlichkeit, oder doch eine Mogelpackung?

Praxistest:
- Die Erstattungsanträge gibt es in allen Kundenzentren von Bahn, SWB, RSVG etc. Sie sind problemlos auszufüllen und können mitsamt Taxiquittung und Fahrkarten (ggf. Kopie) dort auch wieder abgegeben werden.
- Die Garantie funktioniert: unsere Erfahrungen gehen dahin, dass ein Antrag auf Er-stattung  innerhalb einer Woche problemlos bearbeitet wird und das ausgelegte Taxi-geld auf dem Konto ist.
- Es gibt nur wenige Ausschlussgründe für die Erstattung: Unwetter, Naturkatastro-phen, Streik und Bombendrohungen. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob das Verkehrsunternehmen die Verspätung oder den Ausfall selbst verursacht hat. Also auch Verkehrsunfälle,  durch Autos blockierte Schienen, ja sogar Terroranschläge auf Bahn oder Bus lösen die Mobilitätsgarantie aus.
- Sind an der Haltestelle die aktuellen voraussichtlichen Abfahrtzeiten angekündigt (wie an der Stadtbahn und an einigen Bushaltestellen), kann das Taxi bereits bestellt werden, wenn abzusehen ist, dass innerhalb von 20 min keine Bahn / kein Bus kommt.
- Man ist nicht verpflichtet, auf einen kurzfristig vom Verkehrsträger organisierten Ersatzverkehr zu warten, da dieser sicher nicht innerhalb von 20 Minuten nach Aus-fall der Bahn organisiert und vor Ort ist.

Aber Vorsicht ist geboten, denn es gibt Haken und Ösen:
- Verfügt die Haltestelle nicht über ein Anzeigesystem, bleibt einem nichts anderes übrig, als erst einmal 20 Minuten abzuwarten, ob der Bus nicht vielleicht doch noch kommt, bevor man in der 21. Minute ein Taxi rufen kann.
- Man muss erst einmal ein Taxi finden. Das ist an zentralen Punkten wie Sankt Augustin-Markt oder Siegburg Busbahnhof in der Regel kein Problem, aber z.B. an der Haltestelle Meindorf-Kirche kann man lange warten. Es empfiehlt sich, ein Handy mit den Nummern der Taxizentralen derjenigen Städte und Gemeinden dabei zu haben, in denen man häufiger unterwegs ist.
- Die Erstattung ist auf 35 € (nachts 50 €) begrenzt. Das reicht innerhalb von Sankt Augustin oder Siegburg in der Regel sicher aus; wenn aber die Bahnstrecke zwischen Siegburg und Köln gesperrt ist, ist dieser Betrag mit dem Taxi ungefähr in Porz aufgebraucht. Ab dort muss man dann doch das Taxi selber zahlen oder hoffen, dass dort dann wieder Züge fahren.
- Statt Taxi darf man auch den ICE nehmen – sogar ohne Begrenzung der Höhe der Erstattung. Allerdings fährt der ICE bekanntlich weder zwischen Meindorf und Niederpleis und auch nicht zwischen Oberpleis und Ittenbach oder zwischen Hennef und Troisdorf. Eine reale Möglichkeit ist der ICE innerhalb des VRS nur zwischen Siegburg oder Bonn und Köln-Hauptbahnhof.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur für die jeweilige Linie, nicht aber für den ganzen Reiseweg. Wer also einen Anschluss verpasst, der nur alle 2 Stunden oder noch seltener fährt, hat das Nachsehen.
- Bei Verspätungen im Fernverkehr besteht ein Erstattungsanspruch auf den Fahrpreis unabhängig von den entstandenen Kosten. Im VRS werden dagegen nur die tatsächlich entstandenen Taxikosten erstattet. Es handelt sich also nicht um eine Preisminderung wegen Nichteinhaltens der im Fahrplan zugesagten Beförderung.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur, wenn beim Beginn der Fahrt die Verspätung auftritt. Bleibt die Bahn unterwegs liegen, greift die Garantie nicht. Bei Halt auf freier Strecke würde sie auch keinen Sinn machen, da man in der Regel sowieso nicht aussteigen kann. Beim Halt an einem Bahnhof kann man aber die Fahrt abbrechen und eine neue Fahrt beginnen wollen, bei der dann die Mobilitätsgarantie wieder gilt.

W. Köhler

Dienstag, 25. März 2014

Aufbruch! ist mit Angebot des VRS unzufrieden

Tarif-Gerechtigkeit und Kundenfreundlichkeit des VRS Rhein-Sieg sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.

Die Mäkelei an den zu hohen Ticketpreisen im Vergleich zu anderen Verkehrs-betrieben wollen wir nicht wiederholen“, sagt Jürgen Pabst, der ÖPNV-Berater der Fraktion Aufbruch!. “Aber die Tarif-Gerechtigkeit und die Kunden-freundlichkeit sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.“
Irreführung beim Ticket-Kauf
So werden Kunden in der Linie 66/67 und an den Ticket-Automaten entlang dieser Linie in Sankt Augustin (und anderen Gemeinden des Kreises) so in die Irre geführt, dass sie ein leicht Ticket lösen können, das ihnen bei einer Kontrolle zusätzliche € 40 aufgebrummt werden können. Die Ticket-Automaten bieten nämlich auf ihrem Start-Bildschirm dem arglosen Kunden neben dem Kurzstreckentarif lediglich zahlreiche Varianten der Preisstufe 1b. Diese ist jedoch im Rhein-Sieg-Kreis (und in den anderen Kreisen) gar nicht gültig. Dasselbe gilt für den Tarif 2b. Für das richtige Ticket (z.B. 1a bzw. 2a) muss man sich mühsam durch das Menü hangeln. “Warum also diese Irreführung? fragt Dr. Pabst. “Bei modernen Ticket-Automaten, z.B. denen der Deutschen Bahn, gibt man das Fahrtziel per Tastatur ein und – siehe da! – man kriegt das passende Ticket. Und selbst die mobilen Automaten in den Stadtbahnen könnten entsprechend arbeiten, weil sie ja, dank GPS, stets genau wissen, ob sie im Augenblick des Ticket-Kaufes im Rhein-Sieg-Kreis oder in Bonn oder in Köln sind.“
Und dann müsste man auch heutzutage erwarten dürfen, dass man an den Automaten in den Bahnen nicht ausschließlich mit Münzgeld oder Geldkarte bezahlen kann – für Reisegruppen wie etwa eine Schulklasse eine finanz-logistische Herausforderung. Bei den hohen Ticketpreisen sollte auch die Zahlung mit Geldscheinen möglich sein.

Ungerechtes Tarifsystem
Jürgen Pabst: “Das Tarifsystem ist vor Jahren wohlmeinend eingeführt worden, erbost allerdings nach wie vor viele Kunden. Obwohl wir als Aufbruch! streng auf Sankt Augustin beschränkt arbeiten, müssen wir uns auf Grund der Klagen der ÖPNV-Kunden mit dem Tarifsystem insgesamt befassen. Und da kommen wir zu dem Schluss: die Orientierung der Tarife an den kommunalen Grenzen erzeugt grobe Ungerechtigkeiten.“
Da der Ticketpreis davon abhängt, wo gerade zufällig eine Gemeindegrenze eine Fahrtroute des ÖPNV schneidet, ergibt sich z.B. folgender Befund für ein Einzelticket:
  • 1 km Fahrtstrecke kann zwischen 5 ct und 6,33 Euro kosten.
  • Für 4 km können 1,90 € oder 5,00 € fällig werden.
  • 44 km können 2,80 € oder 11,30 € kosten.

Auch in Hinsicht hierauf kann man einen Modernisierungsstau feststellen. Denn auch in Hinsicht auf Tarif-Gerechtigkeit kann das heute allgegenwärtige GPS und die schon im kleinsten Handy enthaltene elektronisch Landkarte helfen. Gerecht wäre z.B. eine Tarifstufensystematik nach Entfernungs-km (Luftlinie) von der Einstiegshaltestelle aus. Wenn der Fahrkartenautomat (oder die Verkaufsstelle) eine elektronische Landkarte enthält, lässt sich relativ leicht die Preisstufe ermitteln. An den stationären Automaten könnte zudem eine Landkarte mit konzentrischen Kreisen die Tarifstufen anzeigen. Aber auch die mobilen Automaten in den Fahrzeugen können dies anzeigen, da auch sie dank GPS ihren Standort recht genau kennen. Jedem auch noch so Unkundigen kann dann zum richtigen Ticket verholfen werden. Das wäre mal ein echter Quantensprung für den Verkehrsverbund.“