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Montag, 12. März 2012

Tarifverträge Strom und Gas: tückisch


Kunden werden von ihren Energie-Lieferanten mit dem Angebot konfrontiert, ihren Liefervertrag von <Normal-Kunde> auf <Sondervertrags-Kunde> umstellen zu lassen. Die Sondertarife sind angeblich passgenau für den Kunden und sollen dadurch zu Ersparnissen führen.
Das ist allerdings nur eine Seite der Wahrheit. Ob Normalkunde oder Sondertarif-Kunde, von diesem Status ist laut Gesetz die von den Energieversorgern an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe *) abhängig. 
Hier das Beispiel Gas:
·        Bei Sondervertragskunden zahlen Gasversorger pro kWh maximal 0,03 Cent Konzessions-abgabe an die Kommune als Konzessionsgeber (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 Konzessionsabgaben-verordnung).
·        Bei normalen Tarifkunden müssen die Gasversorger zwischen 0,22 und 0,61 Cent pro kWh Konzessionsabgabe an die Kommune als Konzessionsgeber zahlen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 KAV).
Das bedeutet: Was die Gasversorger den Kunden als "Bonbon" (Sondervertragskunden = niedrigere Tarife), das holen sie sich von den Kommunen durch eingesparte Konzessions-abgabe zurück. Da den Kommunen das Geld aus der Konzessionsabgabe im Haushalt fehlt, muss dafür ein Ausgleich durch Einnahmen an anderer Stelle geschaffen werden - z. B. bei den kommunalen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer).Davon sind dann alle Haushalte betroffen - auch die, die einen teureren Tarif zahlen. Die sogar doppelt.

Autor: Wolfgang Köhler

1 Kommentar:

  1. In diesem Fall sind die Energieversorger unschuldig, denn die KAV sieht folgendes vor:

    Kunde wird im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung versorgt: Tarifkunde!

    Alle anderen Kunden: Sonderkunden!

    Alle Kunden, die mit einem anderen als ihrem zuständigen Grundversorger einen Vertrag abschließen, sind also zwangsweise Sonderkunden.

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