Kunden werden
von ihren Energie-Lieferanten mit dem Angebot konfrontiert, ihren Liefervertrag
von <Normal-Kunde> auf <Sondervertrags-Kunde> umstellen zu lassen.
Die Sondertarife sind angeblich passgenau für den Kunden und sollen dadurch zu Ersparnissen führen.
Das ist allerdings nur
eine Seite der Wahrheit. Ob Normalkunde oder Sondertarif-Kunde, von
diesem Status ist laut Gesetz die von den Energieversorgern an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe *)
abhängig.
Hier das Beispiel Gas:
·
Bei
Sondervertragskunden zahlen Gasversorger pro kWh maximal 0,03 Cent Konzessions-abgabe an die
Kommune als Konzessionsgeber (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 Konzessionsabgaben-verordnung).
·
Bei normalen
Tarifkunden müssen die Gasversorger zwischen 0,22 und 0,61 Cent pro kWh Konzessionsabgabe an die
Kommune als Konzessionsgeber zahlen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 KAV).
Das bedeutet: Was die
Gasversorger den Kunden als "Bonbon" (Sondervertragskunden = niedrigere Tarife), das holen
sie sich von den Kommunen durch eingesparte Konzessions-abgabe zurück. Da den
Kommunen das Geld aus der Konzessionsabgabe im Haushalt fehlt, muss dafür ein
Ausgleich durch Einnahmen an anderer Stelle geschaffen werden - z. B. bei den
kommunalen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer,
Vergnügungssteuer).Davon sind dann alle Haushalte betroffen - auch
die, die einen teureren Tarif zahlen. Die sogar doppelt.
Autor: Wolfgang Köhler
In diesem Fall sind die Energieversorger unschuldig, denn die KAV sieht folgendes vor:
AntwortenLöschenKunde wird im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung versorgt: Tarifkunde!
Alle anderen Kunden: Sonderkunden!
Alle Kunden, die mit einem anderen als ihrem zuständigen Grundversorger einen Vertrag abschließen, sind also zwangsweise Sonderkunden.