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Montag, 26. Dezember 2011

NEU in NRW: Jugendamtselternbeirat

Von Kommunalpolitikern und von Trägern der Jugendhilfe konnte sich bisher ein kommunales Jugendamt beraten lassen und von diesen Entscheidungen treffen lassen, neuerdings unter Beteiligung des Judendstadtrates. Wer außen vor war, das waren die Eltern der KiTa-Kinder. Zwar gibt es die KiTa Elternbeiräte, aber diese sind halt nur auf ihre jeweilige KiTa fokussiert.
Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe vertreten. Im KiBiz § 9 Abs. 6 ist nun folgendes geregelt:
"Die Versammlung der Elternbeiräte wählt in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirates setzt voraus, dass sich 15 v. H. Aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben."
Damit hat die Mitwirkungsmöglichkeit der Kleinsten eine neue Qualität erreicht. Und das ist gut so!

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