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Dienstag, 17. September 2013

Ablehnung des Aktienkaufs und des Nachtragshaushaltes des Kreises

Überraschung, Überraschung: der Bürgermeisters will das Benehmen der Stadt mit dem Nachtrags-haushalt des Kreises und dem Kauf der rhenag-Aktien ausdrücklich nicht erklären.
Unter den Gründen, die von der Stadt angeführt werden, ist besonders der Hinweis auf den Inter-essenkonflikt im Hinblick auf die städtische Energieversorgungsgesellschaft wichtig. Denn die rhenag bezieht den weit überwiegenden Teil ihrer Unternehmensgewinne aus dem Gasnetz und dem Gasvertrieb. Und durch Verkauf des in Sankt Augustin liegenden Teils des Gasnetzes an die Stadt Sankt Augustin würde die rhenag ihre Gewinnmöglichkeiten schmälern. Auch der Kreis als Anteilseigner würde dadurch Ertragseinbußen hinnehmen müssen. Das dürfte der Kreis aber im Interesse der Senkung der Kreisumlage nicht wollen. Insofern würde der Kreis als Inhaber von rhenag-Anteilen sich im Konflikt zwischen dem Interesse an einem hohen Ertrag aus der rhenag-Beteiligung einerseits und der Unterstützung der Kommunen an kommunal-basierter Energieversorgung befinden. Mit anderen Worten: Das Bemühen der Stadt, das rhenag-Gasnetz und später auch das Stromnetz zu erwerben, würde durch das Aktiengeschäft des Kreises ausgekontert.
Vor diesem Hintergrund ist die Einlassung des Landrates, der Aktienkauf wäre für die kommunale Energieversorgung förderlich, die reinste Augenwischerei. 
Als Augenwischerei könnte sich auch die Dividenden-Prognose erweisen. Und mit einer 15-prozentigen Beteiligung des Kreises an der rhenag gibt es jetzt und in Zukunft keine gesicherte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der rhenag. 

W.Köhler

Donnerstag, 12. September 2013

Gedanken zum Nachtragshaushalt des Kreises / Kauf von Rhenag-Aktien durch den Kreis

Allgemeines:
  1. Die Notwendigkeit zur Aufstellung des Nachtragshaushaltes wird ausgelöst durch den geplanten Aktienkauf und die damit verbundene Kreditaufnahme.
  2. Der Kreis muss betreffend Nachtragshaushalt das Benehmen der Kommunen herstellen.
  3. Formal steht also nur der Nachtragshaushalt zur Debatte – in der Sache (inhaltlich) geht es aber um den Aktienkauf, weil dieser der auslösende Faktor ist.
  4. Es empfiehlt sich, die Diskussion in einen formalen und einen inhaltlichen Teil zu trennen.

Formale Betrachtung:
  • Das Verfahren zur Herstellung des Benehmens ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Nachtragshaushaltssatzung vom Landrat einzuleiten (§55, 1 KrO NRW). Erfolgt am 13.08. ==> Kreistag am 17.10.2013 = 7 Wochen // Fazit: formal korrekt
  • Gemäß gängiger Auslegung des § 43 GemO NRW ist die Herstellung des Benehmens zum Haushalt des Kreises ein Geschäft der laufenden Verwaltung, über das der BM den Rat nur zu informieren hat. Info erfolgt am 09.09.2013 // Fazit: formal korrekt, aber nicht von Respekt ggü. dem Rat geprägt (dazu siehe unten).
  • Wenn der BM den Rat damit nicht befasst, weil nicht das Aktiengeschäft, sondern nur der Nachtragshaushalt zur Benehmensherstellung anstehen, handelt er formal korrekt.
  • Der Kommentar von Rehn, Cronauge, von Lennep & Knirsch macht zum “unbestimmten Rechtsbegriff“ des <Geschäft der laufenden Verwaltung> deutlich, dass dieser die Fiktion beinhaltet, dass bestimmte Geschäfte – so auch dieses - als vom allzuständigen Rat an den BM abgetreten gelten und dass im Umkehrschluss darin ein Rückholrecht des Rates impliziert ist.
  • Unter Berücksichtigung der durch das hinter dem Nachtragshaushalt stehende Geschäft verursachten Langzeitwirkung auf den städtischen Haushalt und aus Respekt vor dem Rat hätte der BM den Rat frühzeitiger unterrichten und ihn befragen können, ob der Rat die Benehmensherstellung an sich ziehen möchte, und hätte dem Rat die Gelegenheit geben können, selbst die Initiative zu ergreifen, von seinem Rückholrecht Gebrauch zu machen.

Inhaltliche Betrachtung (haushalts- und finanztechnisch):
  • De facto geht es nur mittelbar um den Nachtragshaushalt, unmittelbar jedoch um das Aktiengeschäft.
  • Aktiengeschäfte sind nie frei von Risiko. Insofern geht der Kreis ein Risiko ein, das Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen hat.
  • Potenziell belastet der Kreis auf Sicht auch solche Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden und denen der Kreis bei deren Haushaltsaufstellung keinen Spielraum bezüglich neuer Ausgaben / Belastungen gestattet. (Hier macht sich der eigentlich Gärtner sein sollende zum Bock.)
  • Es stellt sich die Frage, ob die obere Kommunalaufsicht dem Kreis nicht tatsächlich diesen potenziell negativen Eingriff in die Haushalte insbesondere von Haushaltssicherungskommunen verbieten kann oder sogar muss.

Inhaltliche Betrachtung (wirtschaftlich und energiestrategisch):
  • Ein nur auf Kreditbasis durchführbarer Kauf von Aktien hat spekulativen Charakter und muss für die öffentliche Hand tabu sein.
  • Die vorliegenden Informationen über die Rhenag zeigen, dass selbst die Gewinnerwartung der Rhenag für die kommenden Jahre fast 30 % unter der vom Kreiskämmerer seinem Konzept zugrunde liegenden Größe liegt.
  • Der weit überwiegende Teil der Unternehmensgewinne der Rhenag wird aus dem Bereich Gasnetz und Gasverkauf generiert.
  • Wenn es der Stadt Sankt Augustin gelingen sollte, das Gasnetz in Sankt Augustin in städtische Hand zu überführen, würde das Potenzial der Rhenag, aus dem Gasnetz Gewinne zu erzielen, reduziert. Somit wäre das Bestreben der Stadt, das Gasnetz zu erwerben, gegen die Interessen des Rhein-Sieg-Kreises als Rhenag-Anteilseigner gerichtet.
  • Nach vollzogenem Aktienkauf hätte die Stadt Sankt Augustin dann ein Mitglied der 'kommunalen Familie' als Gegner quasi mit am Verhandlungstisch sitzen; die Gasnetz-Übernahme durch die Stadt würde u. a. Auch dadurch erschwert, dass der Kreis zur Verteidigung der durch Unternehmensgewinne abzusenkenden Kreisumlage sich zum Advokaten der kreisangehörigen Kommunen gerieren könnte , ja sozusagen müsste.
  • Fazit: Nach erfolgtem Aktienkauf durch den Kreis wäre der Weg zu Sankt Augustiner Stadtwerken de facto blockiert.
Wolfgang Köhler

Mittwoch, 4. September 2013

Finger weg von Rhenag-Aktien!

Der Kauf von Aktien der Rhenag für 80 Millionen Euro – über Kredite finanziert! - ist laut Aussagen der Kreisverwaltung aus energiewirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Die Frage für uns in Sankt Augustin ist, ob der Kauf auch für uns Sinn macht. Denn der Kreis finanziert sich zum allergrößten Teil ja über die Kreisumlage, also Geld, das er den Kommunen abknöpft. Dadurch greift ein Aktienkauf des Kreises, sowohl mit positivem als auch mit negativem Resultat in den Haushalt der kreisabhängigen Städte und Gemeinden des Kreises ein. Und damit wird das Recht der jeweiligen Stadträte berührt, über den Haushalt zu bestimmen. Deshalb muss der Bürgermeister auch den Rat befragen, ob er dem Landrat grünes Licht geben darf.
Zwei Haken hat die Sache auf jeden Fall: 1. Man soll Aktienkäufe nie mit Krediten finanzieren, sagt das alte Börsen-Schlitzohr André Kostolany. Denn man weiß ja nie, wie sich der Zinssatz und die Aktien-Rendite entwickeln. 2. Aus der Rendite-Entwicklung der letzten zehn Jahre lässt sich die Entwicklung der kommenden zehn Jahre nicht vorhersagen. (Die Rhenag selbst rechnet für die nächsten zehn Jahre nur bescheiden mit jährlich 25 Millionen, während der Kreis-Kämmerer auch für die Zukunft von den 35 Millionen der Vergangenheit ausgeht.)
Die Gesamtrechnung des Kreis Kämmerers, den 80-Millionen Kredit in 14 Jahren tilgen zu können, kann also nur aufgehen, wenn der heutige Niedrigzins die Zukunft bestimmt und die Aktien-Rendite sich wie in der Vergangenheit entwickelt. Wer mag das glauben? Doch höchstens die Spekulanten, die Lehmann Brothers vor die Wand gefahren haben.Zwei Haken hat die Sache auf jeden Fall: 1. Man soll Aktienkäufe nie mit Krediten finanzieren, sagt das alte Börsen-Schlitzohr André Kostolany. Denn man weiß ja nie, wie sich der Zinssatz und die Aktien-Rendite entwickeln. 2. Aus der Rendite-Entwicklung der letzten zehn Jahre lässt sich die Entwicklung der kommenden zehn Jahre nicht vorhersagen. (Die Rhenag selbst rechnet für die nächsten zehn Jahre nur bescheiden mit jährlich 25 Millionen, während der Kreis-Kämmerer auch für die Zukunft von den 35 Millionen der Vergangenheit ausgeht.)

Die Gesamtrechnung des Kreis Kämmerers, den 80-Millionen Kredit in 14 Jahren tilgen zu können, kann also nur aufgehen, wenn der heutige Niedrigzins die Zukunft bestimmt und die Aktien-Rendite sich wie in der Vergangenheit entwickelt. Wer mag das glauben? Doch höchstens die Spekulanten, die Lehmann Brothers vor die Wand gefahren haben.

Donnerstag, 29. März 2012

Von Energieversorgungsgesellschaft zu Stadtwerken

Damit ist in Kurzform das Programm beschrieben, das sich der Stadtrat vorgenommen hat. Die Schritte dahin sollen sein:

  • Warten auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in mehreren anhängigen Verfahren Kommunen gegen Energienetz-Eigentümer zur Klärung der Streitfrage, wie der Kaufpreis eines Gas- und eines Stromnetzes zu bestimmen ist (Wiederbeschaffungspreis oder Ertragswert).
  • Währenddessen bis Ende 2016 Fortsetzung des Status Quo: Energieversorgungsgesellschaft Sankt Augustin (EVG) hält die Konzession, hat aber kein Netz - EVG pachtet das Netz von der Rhenag - EVG verpachtet das Netz zu einem höheren Preis weiter an Rhein-Ruhr Verteilnetzgesellschaft - Differenz fließt zur EVG und kann nach Abzug der Aufwendungen zu 55 % an die Stadt ausgeschüttet werden.
  • Nach dem Urteil des BGH erfolgt Kauf der Netze für Gas (Rhenag) und Strom (RWE) durch die EVG.
  • Anschließend (2017) Zusammenschließung der Versorgungssparten Gas, Strom und Wasser zu integrierten Stadtwerken Sankt Augustin. Dann Eigentum an und Betrieb der Netze sowie Lieferung von Gas, Strom, Wasser.
Der Aufbruch! unterstützt entschieden diesen Weg zu integrierten Stadtwerken, weil er zum Erfolg führt, ohne unnötige Prozess- und Finanzierungskosten zu produzieren.


Die Verlängerung des Status Quo bis 31.12. 2016 stößt bei Grünen und SPD auf Kritik. Sie bevorzugen es, die Netze auf dem Klageweg zu erstreiten. Dafür müsste die EVG einen großen zweistelligen Millionenbetrag hinblättern, würde für die Zeit der streitigen Auseinandersetzung keinen Pachterlös erzielen, Rechtsanwalts- und Beraterkosten vorlegen müssen und wäre in dieser Zeit nicht in der Lage, der Stadt die Konzessionsabgabe zu zahlen (über zwei Millionen), die die Stadt dringend braucht.


Was der Aufbruch! als Struktur für die Zukunft strikt ablehnt, das sind die Gedankenspiele des Bürgermeisters, des EVG Geschäftsführers und der Fraktionen von CDU und FDP. Die schielen darauf, eine neue gemeinsame Verteilnetz-Gesellschaft von EVG, RWE und Rhenag zu gründen. 
Der Aufbruch! will den Energieriesen das gesamte Versorgungsgeschäft entreißen, damit der kommunale Einfluss umfassend werden kann.


Autor: Wolfgang Köhler

Donnerstag, 8. März 2012

Wie weiter mit den Stadtwerken Sankt Augustin?

Der Stadtrat soll im April konkret entscheiden, ob wir überhaupt eigene Stadtwerke für die Versorgung mit Energie und Wasser bekommen und wie sie aufgebaut werden sollen. Werden wir rein kommunale Stadtwerke bekommen oder nur halb kommunale? Werden wir das Gasnetz von der Rhenag und das Stromnetz von RWE zu einem realistischen Preis kaufen können? Wie wird der Preis festgelegt werden? Wird er ausgehandelt werden (können)? Wird er auf dem Klageweg erstritten? Oder wird der Bundesgerichtshof bald ein Einsehen haben und ein Urteil sprechen, das die Bestimmung des Preises nach objektiven Kriterien ermöglicht? Wird der Wiederbeschaffungswert der Maßstab sein oder oder der Ertragswert?
Fragen, Fragen, Fragen. Kommt im Stadtrat die Antwort?

Autor: Wolfgang Köhler