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Donnerstag, 28. Juli 2016

Gute Nachricht für Sankt Augustiner Jugendliche: Jugendzentrum kann umgebaut werden.

Das Land NRW hat Fördermittel für den Umbau des Jugendzentrums fest zugesagt. Damit kann noch in 2016 die Planung begonnen werden.
Zwar liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor, aber die Zusage über den Betrag von 4,393 Millionen Euro wurde vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Juli per Pressemitteilung verlautbart, wie Stadtsprecherin Eva Stocksiefen mitteilt. “Die Entwurfsplanung geht von sieben Millionen Euro Baukosten, inklusive Planungskosten, Außenanlagen aus.“ (Stocksiefen)
Das integrierte Handlungskonzept (IHK) für das Sankt Augustiner Zentrum (aus 2015), die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Stadterneuerungsprogramm des Landes, liefert die Zielvorstellungen für den Ausbau des Zentrums zu einer echt urbanen Mitte.

Die angekündigten Mittel decken zunächst “nur“ einen wesentlichen Teil der Baukosten des Jugendzentrums und die Planungskosten für das Integrierte Stadterneuerungskonzept ab. Zu hoffen ist, dass es weitere Mittelzusagen geben wird, im besten Fall der gesamte Grundförderantrag bewilligt wird. Mit diesen Mitteln könnte dann die Sanierung des Rhein-Sieg-Gymnasiums und die Gestaltung der Plätze und Wegeverbindungen im Zentrum angegangen werden.
W. Köhler

Samstag, 4. Februar 2012

Schulbau-Finanzierung: Quadratur des Kreises

Sanierung RSG (17 Millionen und mehr), Sanierung Grundschule Freie Buschstraße, Ausstattung Gesamtschule, Umbauten in allen Schulen, um Inklusion zu ermöglichen. Wie soll das alles gehen? Und Möglichkeiten, irgendwo zu sparen sind so gut wie nicht existent. Straßen nicht mehr reparieren? Straßenbeleuchtung reduzieren oder gar abschalten?
Rat und Verwaltung stehen vor einer Herkules-Aufgabe und das nicht nur in 2012, sondern mindestens bis 2022. Klar dürfte sein, dass wir an freiwilligen Leistungen alles reduzieren oder streichen müssen, was geht. Aber es geht nicht viel. Die meisten Aufgaben der Stadt sind sowieso die sogenannten Pflicht-Leistungen, die man nicht vermeiden darf.
Unter diesen Bedingungen machen Haushaltsberatungen nur sehr bedingt Spaß. Obwohl: vergnügungssteuerpflichtig waren Haushaltsberatungen noch nie.

Autor: Wolfgang Köhler