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Donnerstag, 28. Juli 2016

Gute Nachricht für Sankt Augustiner Jugendliche: Jugendzentrum kann umgebaut werden.

Das Land NRW hat Fördermittel für den Umbau des Jugendzentrums fest zugesagt. Damit kann noch in 2016 die Planung begonnen werden.
Zwar liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor, aber die Zusage über den Betrag von 4,393 Millionen Euro wurde vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Juli per Pressemitteilung verlautbart, wie Stadtsprecherin Eva Stocksiefen mitteilt. “Die Entwurfsplanung geht von sieben Millionen Euro Baukosten, inklusive Planungskosten, Außenanlagen aus.“ (Stocksiefen)
Das integrierte Handlungskonzept (IHK) für das Sankt Augustiner Zentrum (aus 2015), die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Stadterneuerungsprogramm des Landes, liefert die Zielvorstellungen für den Ausbau des Zentrums zu einer echt urbanen Mitte.

Die angekündigten Mittel decken zunächst “nur“ einen wesentlichen Teil der Baukosten des Jugendzentrums und die Planungskosten für das Integrierte Stadterneuerungskonzept ab. Zu hoffen ist, dass es weitere Mittelzusagen geben wird, im besten Fall der gesamte Grundförderantrag bewilligt wird. Mit diesen Mitteln könnte dann die Sanierung des Rhein-Sieg-Gymnasiums und die Gestaltung der Plätze und Wegeverbindungen im Zentrum angegangen werden.
W. Köhler

Mittwoch, 1. Juni 2016

NSDAP-Göbbels und AfD-Höcke im Vergleich

Das Magazin <Monitor> hat sich die Mühe gemacht, Björn Höckes Aussagen in einer Rede mit den korrespondierenden Teilen einer Rede von Göbbels zu vergleichen. Die entsprechenden Teile wurden hintereinander geschnitten / montiert. Ich habe eine Transkription angefertigt. Hier ist sie. Der Wortlaut unterscheidet sich, die thematische Gliederung allerdings sehr ähnlich und der Inhalt sowieso. - Wolfgang Köhler

Björn Höcke Dr. Josef Göbbels


Ich sehe Alte und Junge, ich sehe Männer und Frauen …
Ich sehe ein Volk, das eine Zukunft haben will. Wir sind das Volk.
Die Jugend ist hier vertreten und das Greisenalter. Kein Stand, kein Beruf und kein Lebensjahr blieb bei der Einladung unberücksichtigt.
Was hier vor mir sitzt, ist ein Ausschnitt aus dem ganzen deutschen Volk, an der Front und in der Heimat.
Stimmt das? (Tosender Applaus)
... der Syrer, der zu uns kommt, der hat noch sein Syrien, der Afghane, der zu uns kommt, der hat noch sein Afghanistan, und der Senegalese, der zu uns kommt, der hat noch seinen Senegal.
Wenn wir unser Deutschland verloren haben, dann haben wir keine Heimat mehr.
Hier ist eine Bedrohung des Reiches und des europäischen Kontinents gegeben, die alle bisherigen Gefahren des Abendlandes weit in den Schatten stellt.
Oh, wie haben die Medien darüber hergezogen, wie bin ich mit Dreck beschmissen worden! Man verschweigt, man verfälscht und man brandmarkt.
(Rufe „Lügenpresse“)
Es wird auch der bolschewistischen Presse nicht gelingen, die Dinge ins Gegenteil umzulügen.
(Tosender Applaus)
Kaum einer traut sich noch, seine Meinung frei zu äußern. So weit ist es also schon in Europa gekommen, dass man eine Gefahr nicht mehr eine Gefahr nennen darf.
Bürger, Deutsche, dreitausend Jahre Europa! Tausend Jahre Deutschland! Ich gebe euch nicht her. Das Abendland ist in Gefahr. (…) Das deutsche Volk jedenfalls und seine Führung sind nicht gewillt, sich dieser Gefahr auch nur versuchsweise preiszugeben.

Donnerstag, 19. Mai 2016

Was, wenn man bei ehrenamtlichem Einsatz zu Schaden kommt?


„Versicherungsschutz für Nothelfer ist das Spiegelbild zur unterlassenen
Hilfeleistung“, bringt es die Unfallkasse NRW auf den Punkt. Heißt: Strafbar ist,
sich im Notfall vor Hilfeleistung zu drücken. Wer aber Hilfe leistet und dabei zu
Schaden kommt, ist umfangreich durch die gesetzliche Unfallversicherung
geschützt (Kosten medizinischer Behandlung, Physiotherapie, Psychotherapie,
berufliche Wiedereingliederung). Aber was ist mit ehrenamtlich Tätigen?
Feuerwehrleute, in der Kommunalpolitik Engagierte, gewählte Elternvertreter
in Kita und Schule, Schöffen, um nur einige zu nennen, sind ebenfalls durch
die Unfallkasse (UK NRW) versichert. Allerdings zählt bei diesen Engagements
die institutionelle bzw. behördliche Anbindung. Wenn eine solche Anbindung an
die Kommune, an eine Behörde oder einen gemeinnützig tätigen Verein, der
sich in der städtischen Flüchtlingshilfe engagiert auch für ehrenamtliche
Flüchtlingshelfer besteht oder unterstellt werden kann, gilt auch für diese
Tätigkeit der Versicherungsschutz der UK NRW. Wer mit dem ehrenamtlichen
Einsatz für Flüchtlinge auf der sicheren Seite sein will, sollte sich bei der
Stadtverwaltung als ehrenamtliche/r Helfer/in registrieren lassen. Alternativ
genügt die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein, der sich
Flüchtlingshilfe auf die Fahnen geschrieben hat, wie z. B. der Verein <Freunde
und Förderer der Agendagruppe Soziales Sankt Augustin e.V.> (http://agenda-sankt-augustin.jimdo.com)

Mittwoch, 4. Mai 2016

Ost-West-Spange gut mit Arnold-Janssen-Straße verknüpfen!

In etwas mehr als einem Jahr wird die "Ost-West-Spange", die erste Unterfahrung der Gleise der Stadtbahnlinie 66  in Sankt Augustin, für den Verkehr freigegeben werden. Die ampelgesteuerte große Kreuzung Bonner/ Hennefer/Arnold-Janssen-Straße soll dadurch entlastet werden, der Verkehrsfluss besser werden. Ob dieses Ergebnis erzielt werden kann, wird maßgeblich damit zusammenhängen, ob es gelingt, die Ampelsteuerung weniger kompliziert zu machen. In den Ampelphasen muss dann berücksichtigt werden, dass Teile der Verkehrsströme Bonner Straße / Rathau​sallee und Bonner Straße / Arnold-Janssen-Straße die neue Unterfahrung nutzen werden. Aber, für die Verbindung von der Bonner Straße in Richtung Menden über die neue Verbindung Ost-West-Spange sind zwei ampelgeregelte Knoten zu bewältigen: Bonner Straße / O-W-Spange und Rathausallee / Arnold-Janssen-Straße. Der Aufbruch! hat bei den ersten planerischen Überlegungen zur Ost-West-Spange darauf aufmerksam gemacht, dass diesem Umstand besondere Beachtung geschenkt werden muss. Es müsse untersucht werden, ob die ampelgesteuerte Kreuzung Rathausallee / Arnold-Janssen-Straße so fortbestehen oder der Verkehr besser durch einen Kreisverkehr abgewickelt werden kann. Vielleicht kann die Antwort darauf erst gegeben werden, wenn praktische Erfahrungen mit den neuen Verkehrsmöglichkeiten vorliegen.
Das Foto zeigt den Verlauf der zukünftigen Ost-West-Spange von der Bonner Straße aus; links das ehemalige GMD-Gebäude, rechts das Gebäude der Konrad-Adenauer-Stiftung.




Sonntag, 1. Mai 2016

Konzessionsrecht: Mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe?

Eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung will bestehende Hindernisse und Unsicherheiten beseitigen, die regelmäßig bei der Netzübernehme durch einen neuen Netzbetreiber (Konzessionsnehmer) entstehen. Diese Hindernisse und Rechtsunsicherheiten machen bisher insbesondere Kommunen zu schaffen, wenn sie im Rahmen der Re-Kommunalsierung der Energieversorgung das Verteilnetz vom bisherigen Konzessionär übernehmen wollen. Ein ganz wichtiger Punkt, der sich auch in Sankt Augustins Bemühen um die Übernahme von Gas- und Strom- Netz als Hindernis erwiesen hat, ist der Anspruch auf Auskünfte über Netzdaten. Dieses Recht auf Auskunft über Netzdaten soll von dem novellierten Gesetz gestärkt werden. Klarheit soll das Gesetz auch über die Bestimmung des Netz- Kaufpreises bringen, damit nicht die Netzübernahme an einem vom bisherigen Netzbetreiber und Konzessionsnehmer festgesetzten Mondpreis scheitert.
In der Begründung des Entwurfs stellt die Regierung fest: "Die Zielvorgabe der vorliegenden Novelle lautet: Jedem (kommunalen Bewerber) ist eine rechts-sichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann."

[mehr --> http://www.bundestag.de/presse/hib/201604/-/420026]

Donnerstag, 21. April 2016

Angehörige haben Recht auf Herausgabe von Urne und Asche

Nach Ablauf der Ruhezeit endet der Friedhofszwang - Neue Perspektive: Urne zu Hause
Angehörige können die Urne mit der Asche ihrer verstorbenen Lieben nicht in die Hand bekommen. Das galt bisher, gilt noch immer, muss aber nicht weiter gelten. Ein aktuelles Gutachten, angefertigt im Auftrag des <Aeternitas e. V.>, Verbraucherinitiative Bestattungskultur mit Sitz in Königswinter, sagt: "Mit Ablauf der Ruhezeit endet die Aufbewahrungspflicht der Friedhofsverwaltung. Somit müssen Friedhofsverwaltungen dann nicht nur die Asche der Verstorbenen, sondern auch die umhüllenden Behältnisse aushändigen." Der Inhaber des "Totensorgerechts" dürfe nach Ende der Ruhezeit - in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren - "frei über den Verbleib der sterblichen Überreste  bestimmen." Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen einen "Totensorgeberechtigten" bestimmen sollten, der zu gegebener Zeit die Herausgabe der Urne von der Friedhofsverwaltung seiner Stadt / Gmeinde verlangen kann. Denkbar wäre sodann die ehrende Aufbewahrung an einem geeigneten Platz in der Wohnung eines Hinterbliebenen oder an einem Erinnerungsort im eigenen Garten.
Das Gutachten von Aeternitas e. V. kann eingesehen werden:
http://www.aeternitas.de/inhalt/aktuelles/meldungen/2015_11_12__08_59_15-Friedhofszwang-endet-mit-Ablauf-der-Ruhezeit/urnenherausgabe.pdf

Kommentar
Für manche Angehörige wird die Neuerung - wenn sie erst einmal in der Friedhofssatzung der eigenen Kommune verankert worden ist - eine erstrebenswerte Option sein. Sofort wird die Frage aufgeworfen werden, ob der ehrende Umgang mit dem Verstorbenen bzw. seinen sterblichen Überresten damit nicht in Gefahr gerate. Dem kann aber entgegengehalten werden, dass die gängige Praxis auch nicht besonders pietätsvoll ist. Irgendwo müssen die Urnen und ihr Inhalt nach Ende der Ruhezeit ja verbracht werden. Und da kommt nur eine anonyme Aschen-Ablagerung in Frage. Da ist das heimische Bücherregal, der Hausaltar oder die Erinnerungsstätte im Garten allemal besser.
- Wolfgang Köhler -


Montag, 18. April 2016

Drei Viertel der Menschen in der BRD für gleiche Rechte für alle religiösen Gruppen

Nachfolgend eine Veröffentlichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 06.04.2016:


Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Drei Viertel der Menschen in Deutschland wollen gleiche Rechte für alle religiösen Gruppen / Positives Bild auch vom Islam

Ausgabejahr2016
Datum06.04.2016
Die Einstellung der Menschen in Deutschland gegenüber Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften sowie gegenüber Konfessionslosen ist mehrheitlich positiv. Das gilt grundsätzlich auch gegenüber Menschen mit muslimischer Religionszugehörigkeit. Skeptische Einstellungen sind aber hier weiter verbreitet als gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. 
Eine deutliche Mehrheit der Befragten spricht sich überdies dafür aus, dass grundsätzlich alle religiösen Gruppen die gleichen Rechte haben sollten. Allerdings befürchtet die Hälfte der Befragten, dass die stärker werdende religiöse Vielfalt infolge des Zuzugs von Geflüchteten zu Konflikten in der Gesellschaft führen könnte. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt des Themenjahres „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ in Auftrag gegeben wurde. Das Meinungsforschungsinstitut forsa hat hierfür rund 1.500 Menschen ab 14 Jahren in Deutschland befragt.
Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr offen für das Zusammenleben mit Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin. Das gelte ausdrücklich auch für den Islam. 64 Prozent der Befragten sind gegenüber Musliminnen und Muslimen positiv eingestellt. Islamfeindliche Bewegungen liegen also falsch, wenn sie behaupten, die Mehrheit der Bevölkerung zu vertreten, ergänzte Lüders. Die ADS-Leiterin warnte überdies davor, das Diskriminierungsverbot wegen der Religion und Weltanschauung in Frage zu stellen. Zutrittsverbote für Muslime in Diskotheken oder Kopftuchverbote für Bewerberinnen verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – und behindern letztlich Integration, sagte Lüders. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Religion und Weltanschauung gilt in Deutschland für Angehörige aller Religionen gleichermaßen.“ 

Die Umfrage im Überblick:

Einstellung zu Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften

Der Blick der Menschen auf Angehörige der größten Religions-gemeinschaft in Deutschland fällt fast ausnahmslos positiv aus. So geben 92 Prozent der Befragten an, eine eher oder sogar sehr positive Haltung gegenüber Christinnen und Christen zu haben. Aber auch die Einstellung gegenüber Angehörigen nicht-christlicher Religionsgemeinschaften ist mehrheitlich positiv. 84 Prozent der Befragten äußern sich wohlmeinend über Personen jüdischen, 81 Prozent über Personen buddhistischen Glaubens. Mit Angehörigen des Hinduismus verbinden fast drei Viertel (73 Prozent) vorwiegend Positives.
Im Vergleich dazu ist die Haltung der Menschen gegenüber Musliminnen und Muslimen von größerer Ambivalenz geprägt. Einerseits gibt auch hier eine klare Mehrheit (64 Prozent) an, positiv von Menschen muslimischen Glaubens zu denken. Andererseits sagt immerhin ein Drittel der Befragten (33 Prozent) von sich selbst, ein eher (25 Prozent) oder sogar sehr negatives (8 Prozent) Bild zu haben. Aufgeschlossen zeigt sich die Bevölkerung wiederum gegenüber Menschen ohne Religionszugehörigkeit: Die überwiegende Mehrheit der Befragten (88 Prozent) denkt positiv über Konfessionslose.
Durch die wachsende Zahl an Geflüchteten wird auch die religiöse Vielfalt in Deutschland zunehmen. Darin sieht ein Drittel der Befragten (33 Prozent) eher eine Bereicherung für die Gesellschaft. Für die Hälfte (50 Prozent) überwiegt die Besorgnis, dies könnte zu Konflikten führen; etwa jeder und jede Siebte (15 Prozent) wertet dies sowohl als Bereicherung als auch als potenzielle Konfliktursache.

Rechte für religiöse Gruppen in Deutschland

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland (75 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass alle religiösen Gruppen die gleichen Rechte haben sollten.
Inwieweit dieser Anspruch auf Gleichbehandlung tatsächlich akzeptiert und umgesetzt wird, entscheidet sich jedoch im Alltag. Daher wurde die Einstellung zu konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Rechte nicht-christlicher Religionsgemeinschaften abgefragt. 76 Prozent unterstützen demnach die Forderung nach mehr eigenständigen Bestattungsplätzen für andere Religionsgemeinschaften. Gut zwei Drittel (jeweils 69 Prozent) sprechen sich dafür aus, häufiger als bisher Religionsunterricht an Schulen für Angehörige kleinerer Religionsgemeinschaften anzubieten und Essenvorschriften nicht-christlicher Konfessionen etwa in den Kantinen von Unternehmen zu beachten.
Andere Maßnahmen werden dagegen kritischer gesehen. So sind weniger als die Hälfte der Befragten (48 Prozent) dafür, dass in Deutschland der Bau religiöser Gebäude und Gebetsräume für nicht-christliche Religionsgemeinschaften erleichtert wird. Dass Angehörige religiöser Minderheiten an wichtigen Feiertagen ihrer Religion arbeitsfrei bekommen, unterstützen nur rund vier von zehn Befragten (42 Prozent).

Meinung zum Tragen religiöser Symbole an Schulen

Was das Tragen religiöser Symbole durch Lehrkräfte an öffentlichen Schulen anbelangt, sind sich die Befragten uneins. Knapp die Hälfte (47 Prozent) ist der Ansicht, dass es jüdischen Lehrern erlaubt sein sollte, im Unterricht eine Kippa zu tragen, 52 Prozent sind dagegen. Ein ähnliches Meinungsbild zeigt sich gegenüber muslimischen Lehrerinnen mit Kopftuch (42 vs. 57 Prozent), aber auch gegenüber christlichen Lehrern, die eine Amtstracht tragen (44 vs. 56 Prozent). Grundsätzlich fällt die Akzeptanz gegenüber sichtbarer religiöser Vielfalt an Schulen umso größer aus, je jünger die Befragten sind.

Themenjahr gegen Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung

Die Umfrage ist der Auftakt für das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufene Themenjahr „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“. Über das Jahr 2016 hinweg widmet sich die Antidiskriminierungsstelle mit Fachgesprächen, kulturellen Veranstaltungen und weiteren Aktionen verschiedenen Aspekten der Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung und klärt über Rechte auf. Zum Auftakt des Themenjahres erscheinen eine Informationsbroschüre sowie ein Kurzbericht zur Umfrage. Alle Informationen zum Themenjahr und die Bestellmöglichkeit der Publikation finden sich unter www.glaube-denken-recht.de
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. www.antidiskriminierungsstelle.de