Am Welt-Katzentag wurde es wieder zum Thema gemacht: Es gibt in Deutschland viel zu viele Katzen, und es werden laufen mehr. Denn Katzen haben eine hohe Vermehrungsrate. Man könnte ja nun sagen "Na und? Wird sich schon alles selbst regulieren. Hat die Natur früher doch auch hingekriegt, als die Katzen noch nicht zu Begleitern und Haustieren der Menschen geworden waren." Also warum soll der Mensch durch Kastration von Katze und Kater in die Fortpflanzung steuernd eingreifen?
Der offensichtlichste Grund ist, je mehr Katzen desto mehr geht es den Vögeln an den Kragen bzw. das Gefieder. Und neben dem Wert an sich, den wir Vögeln beimessen können - Stichwort 'Artenvielfalt' - , tun Vögel eine ganze Menge für das natürliche Gleichgewicht, für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Obstbau - Stichwort 'Dezimierung der Insekten' - und sind für viele Menschen durch ihren Gesang oder einfach ihren Anblick ein Quell der Freude.
Ein weiterer Grund spricht für die Kastration und damit die Eindämmung der Zahl der Katzen (geschätzt übrigens in Deutschland eine zweistellige Millionenzahl): Katzen sind mittlerweile für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen auf den Menschen angewiesen. Ohne menschliche Fürsorge werden Katzen schlecht oder mangelernährt, werden anfällig für Infektionskrankheiten und für Parasitenbefall. Vielen Katzen geht es schlecht, weil sie ohne Anbindung an Menschen "wild" leben. Viele verdanken dieses Schicksal der Tatsache, dass sie "ihren" Menschen lästig oder zu teuer geworden sind und deshalb schnöde vor die Tür gesetzt oder an der Raststätte ausgesetzt werden.
Der Kontakt wild lebender Katzen mit zu einem Haushalt gehörenden "Freigänger-Katzen" birgt die Gefahr, dass Parasiten und Infektionskrankheiten ins Haus gelangen. Dann geht es auch den Hauskatzen nicht mehr gut, und sie müssen zum Tierarzt. Vielleicht haben sie aber auch draußen ein amouröses Abenteuer, und schon gibt's wieder mehr Katzen.
Fazit: Die Zahl der Katzen kann nur unter Kontrolle gehalten werden, wenn die überwiegende Zahl der Katzen - man könnte auch sagen, alle, die nicht zur Zucht dienen - kastriert wird. Dazu gehört dann die Registrierung und die Speicherung der Daten auf einem eingepflanzten Chip.
Wie geht das? Die Stadt legt die Pflicht zu Registrierung, Chippen und Kastration in einer Satzung fest (Ortsrecht). Es gibt schon eine erkleckliche Zahl von Kommunen, die eine solche Satzung in Kraft gesetzt haben.
Wir wollen das jetzt in Sankt Augustin realisieren. Der Antrag dazu ist eingereicht. Hoffentlich bekommt er eine Mehrheit im Rat. (Das sage ich als erklärter Katzenfreund.)
W. Köhler
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Donnerstag, 11. August 2016
Donnerstag, 28. Juli 2016
Gute Nachricht für Sankt Augustiner Jugendliche: Jugendzentrum kann umgebaut werden.
Das Land NRW hat
Fördermittel für den Umbau des Jugendzentrums fest zugesagt. Damit
kann noch in 2016 die Planung begonnen werden.
Zwar
liegt noch kein Bewilligungsbescheid
vor, aber die Zusage über den
Betrag von 4,393 Millionen Euro wurde
vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
im Juli per Pressemitteilung verlautbart,
wie Stadtsprecherin Eva Stocksiefen mitteilt. “Die Entwurfsplanung
geht von sieben Millionen Euro Baukosten, inklusive Planungskosten,
Außenanlagen aus.“ (Stocksiefen)
Das
integrierte Handlungskonzept (IHK) für das Sankt Augustiner Zentrum
(aus 2015), die Grundlage für die
Beantragung von Fördermitteln aus dem Stadterneuerungsprogramm des
Landes, liefert die
Zielvorstellungen für den Ausbau des Zentrums zu einer echt
urbanen Mitte.
Die
angekündigten Mittel decken zunächst “nur“ einen wesentlichen
Teil der Baukosten des Jugendzentrums und die Planungskosten für
das Integrierte Stadterneuerungskonzept ab. Zu hoffen ist, dass es
weitere Mittelzusagen geben wird, im besten Fall der gesamte
Grundförderantrag bewilligt wird. Mit
diesen Mitteln könnte dann die
Sanierung des Rhein-Sieg-Gymnasiums und
die Gestaltung der Plätze und Wegeverbindungen im Zentrum angegangen
werden.
W. Köhler
Mittwoch, 1. Juni 2016
NSDAP-Göbbels und AfD-Höcke im Vergleich
Das Magazin <Monitor> hat sich die Mühe gemacht, Björn Höckes Aussagen in einer Rede mit den korrespondierenden Teilen einer Rede von Göbbels zu vergleichen. Die entsprechenden Teile wurden hintereinander geschnitten / montiert. Ich habe eine Transkription angefertigt. Hier ist sie. Der Wortlaut unterscheidet sich, die thematische Gliederung allerdings sehr ähnlich und der Inhalt sowieso. - Wolfgang Köhler
| Björn Höcke | Dr. Josef Göbbels |
| Ich sehe Alte und
Junge, ich sehe Männer und Frauen … Ich sehe ein Volk, das eine Zukunft haben will. Wir sind das Volk. |
Die Jugend ist hier
vertreten und das Greisenalter. Kein Stand, kein Beruf und kein
Lebensjahr blieb bei der Einladung unberücksichtigt. Was hier vor mir sitzt, ist ein Ausschnitt aus dem ganzen deutschen Volk, an der Front und in der Heimat. Stimmt das? (Tosender Applaus) |
| ... der Syrer, der
zu uns kommt, der hat noch sein Syrien, der Afghane, der zu uns
kommt, der hat noch sein Afghanistan, und der Senegalese, der zu
uns kommt, der hat noch seinen Senegal.
Wenn wir unser Deutschland verloren haben, dann haben wir keine Heimat mehr. |
Hier ist eine Bedrohung des Reiches und des europäischen Kontinents gegeben, die alle bisherigen Gefahren des Abendlandes weit in den Schatten stellt. |
| Oh, wie haben die
Medien darüber hergezogen, wie bin ich mit Dreck beschmissen
worden! Man verschweigt, man verfälscht und man brandmarkt. (Rufe „Lügenpresse“) |
Es wird auch der
bolschewistischen Presse nicht gelingen, die Dinge ins Gegenteil
umzulügen. (Tosender Applaus) |
| Kaum einer traut sich noch, seine Meinung frei zu äußern. | So weit ist es also schon in Europa gekommen, dass man eine Gefahr nicht mehr eine Gefahr nennen darf. |
| Bürger, Deutsche, dreitausend Jahre Europa! Tausend Jahre Deutschland! Ich gebe euch nicht her. | Das Abendland ist in Gefahr. (…) Das deutsche Volk jedenfalls und seine Führung sind nicht gewillt, sich dieser Gefahr auch nur versuchsweise preiszugeben. |
Donnerstag, 19. Mai 2016
Was, wenn man bei ehrenamtlichem Einsatz zu Schaden kommt?
„Versicherungsschutz für Nothelfer ist das Spiegelbild zur unterlassenen
Hilfeleistung“, bringt es die Unfallkasse NRW auf den Punkt. Heißt: Strafbar ist,
sich im Notfall vor Hilfeleistung zu drücken. Wer aber Hilfe leistet und dabei zu
Schaden kommt, ist umfangreich durch die gesetzliche Unfallversicherung
geschützt (Kosten medizinischer Behandlung, Physiotherapie, Psychotherapie,
berufliche Wiedereingliederung). Aber was ist mit ehrenamtlich Tätigen?
Feuerwehrleute, in der Kommunalpolitik Engagierte, gewählte Elternvertreter
in Kita und Schule, Schöffen, um nur einige zu nennen, sind ebenfalls durch
die Unfallkasse (UK NRW) versichert. Allerdings zählt bei diesen Engagements
die institutionelle bzw. behördliche Anbindung. Wenn eine solche Anbindung an
die Kommune, an eine Behörde oder einen gemeinnützig tätigen Verein, der
sich in der städtischen Flüchtlingshilfe engagiert auch für ehrenamtliche
Flüchtlingshelfer besteht oder unterstellt werden kann, gilt auch für diese
Tätigkeit der Versicherungsschutz der UK NRW. Wer mit dem ehrenamtlichen
Einsatz für Flüchtlinge auf der sicheren Seite sein will, sollte sich bei der
Stadtverwaltung als ehrenamtliche/r Helfer/in registrieren lassen. Alternativ
genügt die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein, der sich
Flüchtlingshilfe auf die Fahnen geschrieben hat, wie z. B. der Verein <Freunde
und Förderer der Agendagruppe Soziales Sankt Augustin e.V.> (http://agenda-sankt-augustin.jimdo.com)
Mittwoch, 4. Mai 2016
Ost-West-Spange gut mit Arnold-Janssen-Straße verknüpfen!
In etwas mehr als einem Jahr wird die "Ost-West-Spange", die erste Unterfahrung der Gleise der Stadtbahnlinie 66 in Sankt Augustin, für den Verkehr freigegeben werden. Die ampelgesteuerte große Kreuzung Bonner/ Hennefer/Arnold-Janssen-Straße soll dadurch entlastet werden, der Verkehrsfluss besser werden. Ob dieses Ergebnis erzielt werden kann, wird maßgeblich damit zusammenhängen, ob es gelingt, die Ampelsteuerung weniger kompliziert zu machen. In den Ampelphasen muss dann berücksichtigt werden, dass Teile der Verkehrsströme Bonner Straße / Rathausallee und Bonner Straße / Arnold-Janssen-Straße die neue Unterfahrung nutzen werden. Aber, für die Verbindung von der Bonner Straße in Richtung Menden über die neue Verbindung Ost-West-Spange sind zwei ampelgeregelte Knoten zu bewältigen: Bonner Straße / O-W-Spange und Rathausallee / Arnold-Janssen-Straße. Der Aufbruch! hat bei den ersten planerischen Überlegungen zur Ost-West-Spange darauf aufmerksam gemacht, dass diesem Umstand besondere Beachtung geschenkt werden muss. Es müsse untersucht werden, ob die ampelgesteuerte Kreuzung Rathausallee / Arnold-Janssen-Straße so fortbestehen oder der Verkehr besser durch einen Kreisverkehr abgewickelt werden kann. Vielleicht kann die Antwort darauf erst gegeben werden, wenn praktische Erfahrungen mit den neuen Verkehrsmöglichkeiten vorliegen.
Das Foto zeigt den Verlauf der zukünftigen Ost-West-Spange von der Bonner Straße aus; links das ehemalige GMD-Gebäude, rechts das Gebäude der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Sonntag, 1. Mai 2016
Konzessionsrecht: Mehr Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe?
In der Begründung des Entwurfs stellt die Regierung fest: "Die Zielvorgabe der vorliegenden Novelle lautet: Jedem (kommunalen Bewerber) ist eine rechts-sichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann."
[mehr --> http://www.bundestag.de/
Donnerstag, 21. April 2016
Angehörige haben Recht auf Herausgabe von Urne und Asche
Nach Ablauf der Ruhezeit endet der Friedhofszwang - Neue Perspektive: Urne zu Hause
Angehörige können die Urne mit der Asche ihrer verstorbenen Lieben nicht in die Hand bekommen. Das galt bisher, gilt noch immer, muss aber nicht weiter gelten. Ein aktuelles Gutachten, angefertigt im Auftrag des <Aeternitas e. V.>, Verbraucherinitiative Bestattungskultur mit Sitz in Königswinter, sagt: "Mit Ablauf der Ruhezeit endet die Aufbewahrungspflicht der Friedhofsverwaltung. Somit müssen Friedhofsverwaltungen dann nicht nur die Asche der Verstorbenen, sondern auch die umhüllenden Behältnisse aushändigen." Der Inhaber des "Totensorgerechts" dürfe nach Ende der Ruhezeit - in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren - "frei über den Verbleib der sterblichen Überreste bestimmen." Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen einen "Totensorgeberechtigten" bestimmen sollten, der zu gegebener Zeit die Herausgabe der Urne von der Friedhofsverwaltung seiner Stadt / Gmeinde verlangen kann. Denkbar wäre sodann die ehrende Aufbewahrung an einem geeigneten Platz in der Wohnung eines Hinterbliebenen oder an einem Erinnerungsort im eigenen Garten.
Das Gutachten von Aeternitas e. V. kann eingesehen werden:
http://www.aeternitas.de/inhalt/aktuelles/meldungen/2015_11_12__08_59_15-Friedhofszwang-endet-mit-Ablauf-der-Ruhezeit/urnenherausgabe.pdf
Kommentar
Für manche Angehörige wird die Neuerung - wenn sie erst einmal in der Friedhofssatzung der eigenen Kommune verankert worden ist - eine erstrebenswerte Option sein. Sofort wird die Frage aufgeworfen werden, ob der ehrende Umgang mit dem Verstorbenen bzw. seinen sterblichen Überresten damit nicht in Gefahr gerate. Dem kann aber entgegengehalten werden, dass die gängige Praxis auch nicht besonders pietätsvoll ist. Irgendwo müssen die Urnen und ihr Inhalt nach Ende der Ruhezeit ja verbracht werden. Und da kommt nur eine anonyme Aschen-Ablagerung in Frage. Da ist das heimische Bücherregal, der Hausaltar oder die Erinnerungsstätte im Garten allemal besser.
- Wolfgang Köhler -
Angehörige können die Urne mit der Asche ihrer verstorbenen Lieben nicht in die Hand bekommen. Das galt bisher, gilt noch immer, muss aber nicht weiter gelten. Ein aktuelles Gutachten, angefertigt im Auftrag des <Aeternitas e. V.>, Verbraucherinitiative Bestattungskultur mit Sitz in Königswinter, sagt: "Mit Ablauf der Ruhezeit endet die Aufbewahrungspflicht der Friedhofsverwaltung. Somit müssen Friedhofsverwaltungen dann nicht nur die Asche der Verstorbenen, sondern auch die umhüllenden Behältnisse aushändigen." Der Inhaber des "Totensorgerechts" dürfe nach Ende der Ruhezeit - in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren - "frei über den Verbleib der sterblichen Überreste bestimmen." Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen einen "Totensorgeberechtigten" bestimmen sollten, der zu gegebener Zeit die Herausgabe der Urne von der Friedhofsverwaltung seiner Stadt / Gmeinde verlangen kann. Denkbar wäre sodann die ehrende Aufbewahrung an einem geeigneten Platz in der Wohnung eines Hinterbliebenen oder an einem Erinnerungsort im eigenen Garten.
Das Gutachten von Aeternitas e. V. kann eingesehen werden:
http://www.aeternitas.de/inhalt/aktuelles/meldungen/2015_11_12__08_59_15-Friedhofszwang-endet-mit-Ablauf-der-Ruhezeit/urnenherausgabe.pdf
Kommentar
Für manche Angehörige wird die Neuerung - wenn sie erst einmal in der Friedhofssatzung der eigenen Kommune verankert worden ist - eine erstrebenswerte Option sein. Sofort wird die Frage aufgeworfen werden, ob der ehrende Umgang mit dem Verstorbenen bzw. seinen sterblichen Überresten damit nicht in Gefahr gerate. Dem kann aber entgegengehalten werden, dass die gängige Praxis auch nicht besonders pietätsvoll ist. Irgendwo müssen die Urnen und ihr Inhalt nach Ende der Ruhezeit ja verbracht werden. Und da kommt nur eine anonyme Aschen-Ablagerung in Frage. Da ist das heimische Bücherregal, der Hausaltar oder die Erinnerungsstätte im Garten allemal besser.
- Wolfgang Köhler -
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