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Samstag, 23. März 2013

Kanal-Dichtheitsprüfung noch nicht vom Tisch


Reichlich Verwirrung hat die Landesregierung bei diesem Thema gestiftet. Die Presse-Meldungen schwankten dann auch zwischen 'Dichtheitsprüfung am besten sofort, mindestens aber bis 2015' und der letzten Meldung 'Dichtheitsprüfung gestrichen'.
Tatsächlich hat die Landesregierungkräftig zurückgerudert. Aber vom Tisch ist sie nicht. Sie bleibt verpflichtend.
Der neue Stand der Regelungen in Kurzform:

Grundsätzlich muss jeder Hauseigentümer für die Funktionsfähigkeit und Dichtheit seiner Hausanschlussleitungen gerade stehen.

Häuser in Wasserschutzgebieten
  • Vor 1965 in Betrieb genommene Abwasser-Hausanschlussleitungen müssen ab sofort auf ihre Dichtheit geprüft werden, und die Prüfung muss bis zum 31.12.2015 abgeschlossen sein.
  • Bei nach 1965 erbauten Häusern muss die Dichtheitsprüfung bis 31.12.2020 durchgeführt sein.
Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten
Fristen für eine Prüfung werden im Landesrecht nicht vorgeschrieben.

Erleichterung für Hauseigentümer
Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, soll lediglich bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen (Schadensklasse A) eine kurzfristige Sanierungsfrist vorgegeben werden. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) soll eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden.

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