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Montag, 19. Mai 2014

Soll die Stadt kostenlose (städtische) WLan Hotspots in den Stadtteilen installieren?

Ja, das sollte Sankt Augustin tun. Eine Stadt mit freiem WLan-Angebot in den einzelnen Stadtteilen dürfte die Erwartungen, die heute an die Aufenthaltsqualität im urbanen Raum gerichtet sind, besser erfüllen als eine Stadt ohne freies WLan.
         Vor einem Kauf oder Vertragsschluss etwas per Smartfon oder Tablet im Internet nachschlagen, das ist heute ja gängige Praxis, übersteigt aber oft im Datenvolumen das, was der Telekommunikationsvertrag hergibt.
Andere Kommunen haben schon vorgemacht, wie es mit freiem öffentlichem WLan gehen kann. Seien es Haftungsfragen oder Datenvolumina, für alles lassen sich Lösungen finden. Und für die Kostentragung wird es interessierte Geschäftsleute in den Stadtteilen geben.
Für das Zentrum von Menden könnte ein kostenfreies WLan-Angebot ein hilfreicher Impuls sein. Wer möchte da nicht helfen wollen?!

W. Köhler

Sonntag, 18. Mai 2014

Transparenz und Bürgerfreundlichkeit: Sankt Augustiner Homepage nicht vorne dabei

Nur Nr.106 von 396 getesteten Hopmepages der NRW-Kommunen ist Sankt Augustin nach den Kriterien von Bürgerfreundlichkeit und Transparenz gemäß Online-Check, den die LandtagsGrünen vorgenommen haben. Check-Punkte: waren E-Government (Welche Verwaltungsakte kann man per Internet erledigen?), Offene Verwaltung (Welche Informationen werden pro-aktiv, also ohne ausdrückliches Ersuchen, im Internet zur Verfügung gestellt?) und Open Data (Welche Daten aus dem Rathaus werden BürgerInnen und Firmen an die Hand gegeben?). Und außerdem wurde die Barrierefreiheit in die Wertung einbezogen.
Platz 106 für Sankt Augustin, Platz 1 für Bonn. Nun wollen wir uns nicht mit Bonn vergleichen, aber Sankt Augustin beherbergt eine Hochschule, hat ein gut ausgebautes leistungsfähiges Schulsystem und nennt sich Wissensstadt Plus. Da ist es nicht hinnehmbar, dass Nachbarkommunen uns ausstechen: Platz 7 für Troisdorf, 12 für Siegburg 42 für Hennef, 105 für Königswinter; und selbst das kleine Eitorf lässt uns mit seinem Platz 78 weit hinter sich. Das muss sich ändern! Denn mit der neuen Optik und der besseren Handhabbarkeit ist es nicht getan. Jetzt muss inhaltlich aufgerüstet werden, damit wir Bürgerfreundlichkeit und Transparenz entscheidend näher kommen.
W. Köhler

Mittwoch, 14. Mai 2014

Kunstrasen für Birlinghoven und Buisdorf - Wie geht das?

Beim “Runden Tisch Kunstrasen“ am 12.05.2014 im Haus Lauterbach in Birlinghoven ist das Sportplatz-Dilemma von Birlinghoven und Buisdorf deutlich geworden: 
  • Der Sportverein klagt: Der sportliche Nachwuchs bleibt aus, weil man keinen Kunstrasenplatz für den Trainings- und Spielbetrieb bieten kann.
  • Ein Kunstrasenplatz in dem Standard, an den die Stadtverwaltung durch einen  Ratsbeschluss gebunden ist (“Uhlenberg-Standard“), ist finanziell nicht darstellbar.
  • Will man für Buisdorf und Birlinghoven Kunstrasenplätze realisieren statt der vorgesehenen Sanierung "Asche zu Asche", muss die Beschlusslage des Stadtrates geändert werden.
  • Die Praxiserfahrungen der letzten Jahre haben Hinweise ergeben, dass Belastbarkeit, Haltbarkeit und Pflegebedarf auch mit einer weniger kostspieligen Bauweise als nach Uhlenberg-Standard zu realisieren sind.
  • Der Stadtrat müsste per Ratsbeschluss die Möglichkeit eröffnen die Standard-Festlegung für Kunstrasen neu zu diskutieren.
  • Ist das Resultat positiv, wäre mit einem zwischen der Stadt und den Vereinen auszuhandelnden Finanzierungsmodell (etatisierte städtische Haushaltsmittel / von den Vereinen beizubringende Mittel / Eigenleistung) Kunstrasen statt Asche möglich.
  • Für die Einwohner der beiden Stadtteile, Birlinghoven und Buisdorf, wäre es ein wichtiges Signal, so früh wie möglich zu erfahren, dass es Wille aller politischen Kräfte ist, dass dieser Weg beschritten werden soll.
Warum nicht jetzt dieses Signal geben? Ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen im derzeitigen Rat könnte an den neuen Rat gerichtet werden, der am 25. Juni erstmalig zusammentritt. Der hätte dann gleich ein konkretes Anliegen zu bearbeiten. 
Und warum nicht jetzt die Finger davon lassen und alles der Initiative des neuen Rates überlassen? 
Weil es den Sportvereinen in Birlinghoven und Buisdorf pressiert und weil ein frühestmögliches Signal für die Betroffenen eine Perspektive aufzeigt.

W. Köhler

Sonntag, 27. April 2014

Aufruf zu einer Senioren-Vertretung in Sankt Augustin

Ältere Menschen sollen nicht ausgegrenzt und ins Abseits gestellt werden, denn das kann sich die Gesellschaft angesichts des Erfahrungsschatzes der Senioren nicht leisten. Vielmehr sollte die Gesellschaft auf die Kenntnisse und die Lebenserfahrung Älterer setzen und sie deshalb auch aktiv zu politischen Beratungen und Entscheidungsprozessen hinzu ziehen. Darüber hinaus wissen die Älteren selbst am besten über ihre spezifischen Bedürfnisse Bescheid und können daher den gesellschaftlichen Diskurs und die politischen Beratungen in die ihren Bedürfnissen entsprechende Richtung lenken.
Darauf nimmt die <Landessenioren-Vertretung NRW> in ihrem Schreiben an die Ratsfraktionen Bezug, wenn sie dazu aufruft, in jeder Kommune eine Seniorenvertretung (Seniorenrat / Seniorenbeirat) zu installieren. Auf die Weisheit der Alten spielt die Landessenioren-Vertretung NRW auch mit ihrem Logo an, das eine Strichzeichnung der Eule, des Symbols der Weisheit, enthält.
Zwar sind Senioren auch in den Stadt- und Gemeinderäten vertreten, aber können sie durch parteipolitische Rücksichtnahmen an freien Entscheidungen zu Gunsten ihrer eigenen Altersklasse gehindertt sein. Deshalb auch betont die Landessenioren-Vertretung NRW auch in ihrem brieflichen Appell, dass Seniorenvertretungen parteipolitisch, verbandlich und konfessionell unabhängig sind. Das ist mit Sicherheit für so manchen Älteren ein wichtiger Aspekt, denn nicht selten gibt es eine erhebliche Scheu vor dem Eingebundensein in eine bestimmte "Denke", die einen unfrei macht. Im Gegensatz zu einer solchen Gebundenheit sollen die Mitglieder von Seniorenvertretungen frei sein, die Interessen der älteren Mitbürger aufzunehmen, zu bündeln und zu vermitteln, betont die Landessenioren-Vertretung NRW.
Nicht nur die Landessenioren-Vertretung NRW, sondern auch der Städte- und Gemeindebund und die Landesregierung empfehlen und Städtetag und Bundesregierung haben schon 2008 empfohlen, "die Selbstorganisation ältererBürgerinnen und Bürger in Seniorenvertretungen zu unterstützen und diese durch Information, Transparenz und offene Kommunikationsstrukturen mitgestalten und mitentscheiden zu lassen."
Also: Auf geht's, Seniorinnen und Senioren!

Donnerstag, 10. April 2014

Die Mobilitätsgarantie des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg - das unbekannte Wesen

Bei Verspätung von Bus und Bahn kann man sich ein Taxi nehmen! Kundenfreundlichkeit oder Mogelpackung?

Wer hin und wieder den öffentlichen Personenverkehr nutzt, weiß, dass Verspätun-gen und Ausfälle von Bahn oder Bus an der Tagesordnung sind. Das ist ärgerlich, da man für den Fahrpreis ("Beförderungsentgelt") keine angemessene Leistung be-kommt. Aber da hilft die Mobilitätsgarantie im VRS (und anderswo), wenn man sie denn kennt. Allerdings wird für diese Garantie von den Verkehrsunternehmen nur sehr zurückhaltend geworben - man fürchtet wohl, dass es sonst für den den VRS teuer werden könnte.
Die Mobilitätsgarantie sagt im Kern folgendes aus: Bei Verspätungen von Bus oder Bahn ab 21 Minuten  oder bei deren Total-Ausfall darf man auf Kosten des Verkehrs-unternehmens ein Taxi nehmen, wenn man innerhalb von 20 Minuten ab Fahrplan-zeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterkommt.
Ist das nun Kundenfreundlichkeit, oder doch eine Mogelpackung?

Praxistest:
- Die Erstattungsanträge gibt es in allen Kundenzentren von Bahn, SWB, RSVG etc. Sie sind problemlos auszufüllen und können mitsamt Taxiquittung und Fahrkarten (ggf. Kopie) dort auch wieder abgegeben werden.
- Die Garantie funktioniert: unsere Erfahrungen gehen dahin, dass ein Antrag auf Er-stattung  innerhalb einer Woche problemlos bearbeitet wird und das ausgelegte Taxi-geld auf dem Konto ist.
- Es gibt nur wenige Ausschlussgründe für die Erstattung: Unwetter, Naturkatastro-phen, Streik und Bombendrohungen. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob das Verkehrsunternehmen die Verspätung oder den Ausfall selbst verursacht hat. Also auch Verkehrsunfälle,  durch Autos blockierte Schienen, ja sogar Terroranschläge auf Bahn oder Bus lösen die Mobilitätsgarantie aus.
- Sind an der Haltestelle die aktuellen voraussichtlichen Abfahrtzeiten angekündigt (wie an der Stadtbahn und an einigen Bushaltestellen), kann das Taxi bereits bestellt werden, wenn abzusehen ist, dass innerhalb von 20 min keine Bahn / kein Bus kommt.
- Man ist nicht verpflichtet, auf einen kurzfristig vom Verkehrsträger organisierten Ersatzverkehr zu warten, da dieser sicher nicht innerhalb von 20 Minuten nach Aus-fall der Bahn organisiert und vor Ort ist.

Aber Vorsicht ist geboten, denn es gibt Haken und Ösen:
- Verfügt die Haltestelle nicht über ein Anzeigesystem, bleibt einem nichts anderes übrig, als erst einmal 20 Minuten abzuwarten, ob der Bus nicht vielleicht doch noch kommt, bevor man in der 21. Minute ein Taxi rufen kann.
- Man muss erst einmal ein Taxi finden. Das ist an zentralen Punkten wie Sankt Augustin-Markt oder Siegburg Busbahnhof in der Regel kein Problem, aber z.B. an der Haltestelle Meindorf-Kirche kann man lange warten. Es empfiehlt sich, ein Handy mit den Nummern der Taxizentralen derjenigen Städte und Gemeinden dabei zu haben, in denen man häufiger unterwegs ist.
- Die Erstattung ist auf 35 € (nachts 50 €) begrenzt. Das reicht innerhalb von Sankt Augustin oder Siegburg in der Regel sicher aus; wenn aber die Bahnstrecke zwischen Siegburg und Köln gesperrt ist, ist dieser Betrag mit dem Taxi ungefähr in Porz aufgebraucht. Ab dort muss man dann doch das Taxi selber zahlen oder hoffen, dass dort dann wieder Züge fahren.
- Statt Taxi darf man auch den ICE nehmen – sogar ohne Begrenzung der Höhe der Erstattung. Allerdings fährt der ICE bekanntlich weder zwischen Meindorf und Niederpleis und auch nicht zwischen Oberpleis und Ittenbach oder zwischen Hennef und Troisdorf. Eine reale Möglichkeit ist der ICE innerhalb des VRS nur zwischen Siegburg oder Bonn und Köln-Hauptbahnhof.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur für die jeweilige Linie, nicht aber für den ganzen Reiseweg. Wer also einen Anschluss verpasst, der nur alle 2 Stunden oder noch seltener fährt, hat das Nachsehen.
- Bei Verspätungen im Fernverkehr besteht ein Erstattungsanspruch auf den Fahrpreis unabhängig von den entstandenen Kosten. Im VRS werden dagegen nur die tatsächlich entstandenen Taxikosten erstattet. Es handelt sich also nicht um eine Preisminderung wegen Nichteinhaltens der im Fahrplan zugesagten Beförderung.
- Die Mobilitätsgarantie gilt nur, wenn beim Beginn der Fahrt die Verspätung auftritt. Bleibt die Bahn unterwegs liegen, greift die Garantie nicht. Bei Halt auf freier Strecke würde sie auch keinen Sinn machen, da man in der Regel sowieso nicht aussteigen kann. Beim Halt an einem Bahnhof kann man aber die Fahrt abbrechen und eine neue Fahrt beginnen wollen, bei der dann die Mobilitätsgarantie wieder gilt.

W. Köhler

Freihandelsabkommen EU - USA; Europäische Bürgerinitiative dagegen geplant

Das Umweltinstitut München berichtet im Newsletter vom 10. April 2014:

"Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP geplant

Die Kampagne gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP hat in den letzten Monaten kräftig an Schwung gewonnen. Eine weitere Möglichkeit, das Abkommen zu verhindern, wäre eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die die EU-Kommission auffordert, das Verhandlungsmandat zu beenden. Momentan planen wir die Formulierung eines entsprechenden Begehrens. Die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP soll zusammen mit anderen Organisationen aus dem Bündnis ttip-unfairhandelbar und weiteren Partnern in ganz Europa umgesetzt werden.

In der Vorbereitungszeit ist einiges zu tun, so steht die Klärung juristischer Fragen und der Aufbau eines europäischen Netzwerks an. Im Herbst könnte mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Innerhalb eines Jahres müssen dann 1.000.000 Unterschriften in Europa zusammenkommen, wobei in mindestens sieben verschiedenen Ländern bestimmte Quoren erreicht werden müssen."

Dienstag, 25. März 2014

Aufbruch! ist mit Angebot des VRS unzufrieden

Tarif-Gerechtigkeit und Kundenfreundlichkeit des VRS Rhein-Sieg sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.

Die Mäkelei an den zu hohen Ticketpreisen im Vergleich zu anderen Verkehrs-betrieben wollen wir nicht wiederholen“, sagt Jürgen Pabst, der ÖPNV-Berater der Fraktion Aufbruch!. “Aber die Tarif-Gerechtigkeit und die Kunden-freundlichkeit sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.“
Irreführung beim Ticket-Kauf
So werden Kunden in der Linie 66/67 und an den Ticket-Automaten entlang dieser Linie in Sankt Augustin (und anderen Gemeinden des Kreises) so in die Irre geführt, dass sie ein leicht Ticket lösen können, das ihnen bei einer Kontrolle zusätzliche € 40 aufgebrummt werden können. Die Ticket-Automaten bieten nämlich auf ihrem Start-Bildschirm dem arglosen Kunden neben dem Kurzstreckentarif lediglich zahlreiche Varianten der Preisstufe 1b. Diese ist jedoch im Rhein-Sieg-Kreis (und in den anderen Kreisen) gar nicht gültig. Dasselbe gilt für den Tarif 2b. Für das richtige Ticket (z.B. 1a bzw. 2a) muss man sich mühsam durch das Menü hangeln. “Warum also diese Irreführung? fragt Dr. Pabst. “Bei modernen Ticket-Automaten, z.B. denen der Deutschen Bahn, gibt man das Fahrtziel per Tastatur ein und – siehe da! – man kriegt das passende Ticket. Und selbst die mobilen Automaten in den Stadtbahnen könnten entsprechend arbeiten, weil sie ja, dank GPS, stets genau wissen, ob sie im Augenblick des Ticket-Kaufes im Rhein-Sieg-Kreis oder in Bonn oder in Köln sind.“
Und dann müsste man auch heutzutage erwarten dürfen, dass man an den Automaten in den Bahnen nicht ausschließlich mit Münzgeld oder Geldkarte bezahlen kann – für Reisegruppen wie etwa eine Schulklasse eine finanz-logistische Herausforderung. Bei den hohen Ticketpreisen sollte auch die Zahlung mit Geldscheinen möglich sein.

Ungerechtes Tarifsystem
Jürgen Pabst: “Das Tarifsystem ist vor Jahren wohlmeinend eingeführt worden, erbost allerdings nach wie vor viele Kunden. Obwohl wir als Aufbruch! streng auf Sankt Augustin beschränkt arbeiten, müssen wir uns auf Grund der Klagen der ÖPNV-Kunden mit dem Tarifsystem insgesamt befassen. Und da kommen wir zu dem Schluss: die Orientierung der Tarife an den kommunalen Grenzen erzeugt grobe Ungerechtigkeiten.“
Da der Ticketpreis davon abhängt, wo gerade zufällig eine Gemeindegrenze eine Fahrtroute des ÖPNV schneidet, ergibt sich z.B. folgender Befund für ein Einzelticket:
  • 1 km Fahrtstrecke kann zwischen 5 ct und 6,33 Euro kosten.
  • Für 4 km können 1,90 € oder 5,00 € fällig werden.
  • 44 km können 2,80 € oder 11,30 € kosten.

Auch in Hinsicht hierauf kann man einen Modernisierungsstau feststellen. Denn auch in Hinsicht auf Tarif-Gerechtigkeit kann das heute allgegenwärtige GPS und die schon im kleinsten Handy enthaltene elektronisch Landkarte helfen. Gerecht wäre z.B. eine Tarifstufensystematik nach Entfernungs-km (Luftlinie) von der Einstiegshaltestelle aus. Wenn der Fahrkartenautomat (oder die Verkaufsstelle) eine elektronische Landkarte enthält, lässt sich relativ leicht die Preisstufe ermitteln. An den stationären Automaten könnte zudem eine Landkarte mit konzentrischen Kreisen die Tarifstufen anzeigen. Aber auch die mobilen Automaten in den Fahrzeugen können dies anzeigen, da auch sie dank GPS ihren Standort recht genau kennen. Jedem auch noch so Unkundigen kann dann zum richtigen Ticket verholfen werden. Das wäre mal ein echter Quantensprung für den Verkehrsverbund.“