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Dienstag, 17. September 2013

Ablehnung des Aktienkaufs und des Nachtragshaushaltes des Kreises

Überraschung, Überraschung: der Bürgermeisters will das Benehmen der Stadt mit dem Nachtrags-haushalt des Kreises und dem Kauf der rhenag-Aktien ausdrücklich nicht erklären.
Unter den Gründen, die von der Stadt angeführt werden, ist besonders der Hinweis auf den Inter-essenkonflikt im Hinblick auf die städtische Energieversorgungsgesellschaft wichtig. Denn die rhenag bezieht den weit überwiegenden Teil ihrer Unternehmensgewinne aus dem Gasnetz und dem Gasvertrieb. Und durch Verkauf des in Sankt Augustin liegenden Teils des Gasnetzes an die Stadt Sankt Augustin würde die rhenag ihre Gewinnmöglichkeiten schmälern. Auch der Kreis als Anteilseigner würde dadurch Ertragseinbußen hinnehmen müssen. Das dürfte der Kreis aber im Interesse der Senkung der Kreisumlage nicht wollen. Insofern würde der Kreis als Inhaber von rhenag-Anteilen sich im Konflikt zwischen dem Interesse an einem hohen Ertrag aus der rhenag-Beteiligung einerseits und der Unterstützung der Kommunen an kommunal-basierter Energieversorgung befinden. Mit anderen Worten: Das Bemühen der Stadt, das rhenag-Gasnetz und später auch das Stromnetz zu erwerben, würde durch das Aktiengeschäft des Kreises ausgekontert.
Vor diesem Hintergrund ist die Einlassung des Landrates, der Aktienkauf wäre für die kommunale Energieversorgung förderlich, die reinste Augenwischerei. 
Als Augenwischerei könnte sich auch die Dividenden-Prognose erweisen. Und mit einer 15-prozentigen Beteiligung des Kreises an der rhenag gibt es jetzt und in Zukunft keine gesicherte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der rhenag. 

W.Köhler

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