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Donnerstag, 12. April 2012

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Das neue Anerkennungsgesetz macht's möglich: jetzt kann ein im Ausland erworbener Berufsabschluss daraufhin überprüft werden, ob er mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Darauf besteht für den Inhaber eines solchen Abschlusses ein Rechtsanspruch. Nur kostenlos ist die Gleichwertigkeitsprüfung nicht - zwischen 100 und 600 Euro werden fällig, je nachdem, welche Institution, die Überprüfung durchführt. Das kann Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer oder eine andere Berufsvertretung sein. 
EU-Bürger können sich sogar auf die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie berufen und eventuell damit einen einfacheren Anerkennungsweg beschreiten.
Wie auch immer: Es ist gut, dass Menschen mit gleichwertiger Ausbildung bei uns in Deutschland rechtmäßig einem Beruf nachgehen können, der ihrer Ausbildung entspricht.


Autor: Wolfgang Köhler

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