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Mittwoch, 25. April 2012

NEIN ! zu CDU-Vorstoß 'Hunde auf Friedhöfen erlauben'

Hunde sollen auf keinen Fall auf Friedhöfe mitgenommen werden dürfen. Mit dieser Position wendet sich die Fraktion Aufbruch gegen einen Vorstoß der CDU, der die Erlaubnis zum Mitführen von Hunden zur Folge hätte.
Das Ausscheidungsverhalten von Hunden ist von 'Frauchen oder Herrchen' nicht kontrollierbar. Dadurch ist davon auszugehen, dass Hunde-Urin und -Kot auf Friedhöfen, das heißt auf Friedhofswegen und auf Gräbern, zur Normalität werden könnte. Eine solche Verletzung der Pietät dürfen und wollen wir nicht hinnehmen. Es ist schon klar, dass Hundebesitzer eine emotionale Bindung zu ihrem Tier haben und den Hund deshalb auf allen ihren Wegen dabei haben möchten. Es ist auch klar, dass der Wunsch bestehen kann, den Hund mit an das Grab des verstorbenen Frauchens oder Herrchens zu nehmen. Bei allem Verständnis für den Bewegungsbedarf von Hunden muss der offenbar von Hundebesitzern angeregte Vorstoß der CDU mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Ausnahmen müssen natürlich für Blinden-Führhunde. Aber die sind ja auch keine einfachen Begleithunde, sondern haben eher den Charakter einer Betreuungs-'Person'.
Übrigens, man denke sich nur einmal folgendes Szenarium aus: Ein Hund reißt sich von der Leine los und läuft auf den Teil des Friedhofes, der als Begräbnisstätte für Muslime dient. Für Muslime gelten Hunde als unreine Tiere, genau wie Schweine. Welch einen Aufschrei aus der muslimischen Gemeinde hätten wir zu gewärtigen!

Autor: Wolfgang Köhler

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