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Donnerstag, 10. Mai 2012

Neu: EU-Bürgerbegehren

Was in den Ländern der BRD das Volksbegehren / Bürgerbegehren ist, das gibt es jetzt auch in der EU. Nur heißt es dort "Bürgerinitiative". Damit können EU-BürgerInnen die Europäische Kommission zwar nicht zu einem Beschluss zwingen, wohl aber sie dazu auffordern, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Damit wird BürgerInnen und Interessengruppen ein neues Mitwirkungs-Instrument in die Hand gegeben. Aber die Hürde vor der erfolgreichen Anwendung ist hoch: 1. müssen die BürgerInnen von mindestens sieben EU-Staaten beteiligt sein, 2. muss die Initiative von mindestens einer Million BürgerInnen unterstützt werden. Natürlich ist auch das Verfahren EU-typisch kompliziert.  Aber die Höhe der Hürde hat auch ihre gute Seite, nämlich dass das Instrument nicht so leicht zu missbrauchen ist.

Autor: Wolfgang Köhler

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