Was in den Ländern der BRD das Volksbegehren / Bürgerbegehren ist, das gibt es jetzt auch in der EU. Nur heißt es dort "Bürgerinitiative". Damit können EU-BürgerInnen die Europäische Kommission zwar nicht zu einem Beschluss zwingen, wohl aber sie dazu auffordern, sich
mit einem bestimmten Thema zu befassen. Damit wird BürgerInnen und Interessengruppen ein
neues Mitwirkungs-Instrument in die Hand gegeben. Aber die Hürde vor der erfolgreichen Anwendung ist hoch: 1. müssen die BürgerInnen von mindestens
sieben EU-Staaten beteiligt sein, 2. muss die Initiative von mindestens
einer Million BürgerInnen unterstützt werden. Natürlich ist auch das
Verfahren EU-typisch kompliziert. Aber die Höhe
der Hürde hat auch ihre gute Seite, nämlich dass das Instrument nicht so
leicht zu missbrauchen ist.
Autor: Wolfgang Köhler
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