Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 10. April 2014

Freihandelsabkommen EU - USA; Europäische Bürgerinitiative dagegen geplant

Das Umweltinstitut München berichtet im Newsletter vom 10. April 2014:

"Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP geplant

Die Kampagne gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP hat in den letzten Monaten kräftig an Schwung gewonnen. Eine weitere Möglichkeit, das Abkommen zu verhindern, wäre eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die die EU-Kommission auffordert, das Verhandlungsmandat zu beenden. Momentan planen wir die Formulierung eines entsprechenden Begehrens. Die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP soll zusammen mit anderen Organisationen aus dem Bündnis ttip-unfairhandelbar und weiteren Partnern in ganz Europa umgesetzt werden.

In der Vorbereitungszeit ist einiges zu tun, so steht die Klärung juristischer Fragen und der Aufbau eines europäischen Netzwerks an. Im Herbst könnte mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Innerhalb eines Jahres müssen dann 1.000.000 Unterschriften in Europa zusammenkommen, wobei in mindestens sieben verschiedenen Ländern bestimmte Quoren erreicht werden müssen."

Dienstag, 25. März 2014

Aufbruch! ist mit Angebot des VRS unzufrieden

Tarif-Gerechtigkeit und Kundenfreundlichkeit des VRS Rhein-Sieg sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.

Die Mäkelei an den zu hohen Ticketpreisen im Vergleich zu anderen Verkehrs-betrieben wollen wir nicht wiederholen“, sagt Jürgen Pabst, der ÖPNV-Berater der Fraktion Aufbruch!. “Aber die Tarif-Gerechtigkeit und die Kunden-freundlichkeit sind nach heutigen Maßstäben stark verbesserungswürdig und verbesserungsfähig.“
Irreführung beim Ticket-Kauf
So werden Kunden in der Linie 66/67 und an den Ticket-Automaten entlang dieser Linie in Sankt Augustin (und anderen Gemeinden des Kreises) so in die Irre geführt, dass sie ein leicht Ticket lösen können, das ihnen bei einer Kontrolle zusätzliche € 40 aufgebrummt werden können. Die Ticket-Automaten bieten nämlich auf ihrem Start-Bildschirm dem arglosen Kunden neben dem Kurzstreckentarif lediglich zahlreiche Varianten der Preisstufe 1b. Diese ist jedoch im Rhein-Sieg-Kreis (und in den anderen Kreisen) gar nicht gültig. Dasselbe gilt für den Tarif 2b. Für das richtige Ticket (z.B. 1a bzw. 2a) muss man sich mühsam durch das Menü hangeln. “Warum also diese Irreführung? fragt Dr. Pabst. “Bei modernen Ticket-Automaten, z.B. denen der Deutschen Bahn, gibt man das Fahrtziel per Tastatur ein und – siehe da! – man kriegt das passende Ticket. Und selbst die mobilen Automaten in den Stadtbahnen könnten entsprechend arbeiten, weil sie ja, dank GPS, stets genau wissen, ob sie im Augenblick des Ticket-Kaufes im Rhein-Sieg-Kreis oder in Bonn oder in Köln sind.“
Und dann müsste man auch heutzutage erwarten dürfen, dass man an den Automaten in den Bahnen nicht ausschließlich mit Münzgeld oder Geldkarte bezahlen kann – für Reisegruppen wie etwa eine Schulklasse eine finanz-logistische Herausforderung. Bei den hohen Ticketpreisen sollte auch die Zahlung mit Geldscheinen möglich sein.

Ungerechtes Tarifsystem
Jürgen Pabst: “Das Tarifsystem ist vor Jahren wohlmeinend eingeführt worden, erbost allerdings nach wie vor viele Kunden. Obwohl wir als Aufbruch! streng auf Sankt Augustin beschränkt arbeiten, müssen wir uns auf Grund der Klagen der ÖPNV-Kunden mit dem Tarifsystem insgesamt befassen. Und da kommen wir zu dem Schluss: die Orientierung der Tarife an den kommunalen Grenzen erzeugt grobe Ungerechtigkeiten.“
Da der Ticketpreis davon abhängt, wo gerade zufällig eine Gemeindegrenze eine Fahrtroute des ÖPNV schneidet, ergibt sich z.B. folgender Befund für ein Einzelticket:
  • 1 km Fahrtstrecke kann zwischen 5 ct und 6,33 Euro kosten.
  • Für 4 km können 1,90 € oder 5,00 € fällig werden.
  • 44 km können 2,80 € oder 11,30 € kosten.

Auch in Hinsicht hierauf kann man einen Modernisierungsstau feststellen. Denn auch in Hinsicht auf Tarif-Gerechtigkeit kann das heute allgegenwärtige GPS und die schon im kleinsten Handy enthaltene elektronisch Landkarte helfen. Gerecht wäre z.B. eine Tarifstufensystematik nach Entfernungs-km (Luftlinie) von der Einstiegshaltestelle aus. Wenn der Fahrkartenautomat (oder die Verkaufsstelle) eine elektronische Landkarte enthält, lässt sich relativ leicht die Preisstufe ermitteln. An den stationären Automaten könnte zudem eine Landkarte mit konzentrischen Kreisen die Tarifstufen anzeigen. Aber auch die mobilen Automaten in den Fahrzeugen können dies anzeigen, da auch sie dank GPS ihren Standort recht genau kennen. Jedem auch noch so Unkundigen kann dann zum richtigen Ticket verholfen werden. Das wäre mal ein echter Quantensprung für den Verkehrsverbund.“ 

Alternde Gesellschaft – altersgerechte Wohnquartiere – Wie geht das?

Was für junge, mobile Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, ist für ältere Menschen und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein Problem: die Erreichbarkeit von Versorgungsangeboten. Dabei geht es nicht allein um Wohnung, Mobilität, Essen und Trinken. In „Pantoffelnähe“ müssen neben Supermarkt und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung auch Angebote der sozialen Betreuung sein. Und seit sich Familienstrukturen gewandelt haben, sind viele Ältere von Vereinsamung bedroht. Für familiär Alleinstehende ist die Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben, von ganz großer Bedeutung. Manche treibt auch der Impuls um, für die Gemeinschaft etwas leisten zu wollen, eigene Fähigkeiten einzubringen. Alle Angebote und Möglichkeiten sind jedoch nutzlos, wenn sie überhaupt nicht oder nur ganz beschwerlich zu erreichen sind. Einzelne Bausteine für altersgerechte Quartierskonzepte hat die Stadt schon bereitgestellt (Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept, Verkehrsentwicklungsplan, Radverkehrskonzept und Stadtentwicklungskonzept). Aber systematisch aufeinander abgestimmt sind sie längst nicht.
Planerische Herkulesaufgabe

Wir, die Ratsfraktion Aufbruch!, sind überzeugt: Die planerische Herkulesaufgabe der kommenden Jahre und Jahrzehnte muss es sein, die „Daseinsgrundfunktionen“ miteinander zu harmonisieren. Wohnen, sich versorgen, Gemeinschaft erleben und sich in Gemeinschaft einbringen müssen räumlich unter einen Hut gebracht werden und ihre problemlose Erreichbarkeit auch für „Mobilitätseingeschränkte“ (Menschen mit Gehproblemen, Menschen im Rollstuhl oder Rollator) muss hergestellt werden (Fußwege ohne Stolperkanten, Radwege ohne Sperrgitter, Bus-Einstiege ohne hohe Stufen, Rampen statt Treppen, Türen breit genug für Rollstühle). Natürlich erkennen wir das Problem, dass die Stadt das Meiste nicht direkt selbst in die Hand nehmen oder auch nur entscheidend beeinflussen kann, aber sie kann förderliche Bedingungen für bestimmte Angebote schaffen. Darüber hinausgehend kann und muss die Stadt als Beraterin und Koordinatorin tätig werden, muss Unternehmen der Privatwirtschaft (Post, Banken, …) an einen Tisch bitten und mit ihnen zusammen das altersgerechte Quartier planen. Wir wissen, dass das alles die Stadt viel kosten wird. Das Geld nicht auszugeben hieße aber, die älteren Menschen von der gesellschaftlichen Teilhabe abzukoppeln. Der Aufbruch! macht sich stark für altersgerechte Quartiere in Sankt Augustin und dafür, dass die notwendigen finanziellen und personellen Aufwendungen eingeplant und die Konzepte schließlich umgesetzt werden. Alles andere wäre Missachtung der Lebensleistung und des Teilhaberechtes der älteren Menschen.

Donnerstag, 6. Februar 2014

Bezirksregierung Düsseldorf: Platzrunde verbindlich, aber Abweichungen unbeschränkt

Am 20. Januar 2014 schreibt die BezReg Düsseldorf (zuständige Luftverkehrsbehörde) unter dem harmlosen Betreff <Luftverkehr - Platzrundenführung am Verkehrslandeplatz Bonn-Hangelar>, dass die Platzrunde verbindlich zu fliegen ist. Aber gleichzeitig erklärt sie die Beschränkung auf 150 m seitliche Abweichung von der Platzrunden-Linie für aufgehoben. Zu dieser revidierten Auffassung kommt die BezReg auf Grund der <Gutachterlichen Stellungnahme - Auswirkungen der Überwachung eines Platzrunden-Korridors auf die Flugsicherheit am Verkehrslandeplatz Bonn - Hangelar> vom August 2013, angefertigt von Prof. Dr. ing. Frank Janser (FH Aachen). 
Das bedeutet: Jede Abweichung, die der Pilot im Sinne der Sicherheit des in der Luft befindlichen Flugzeuges für notwendig hält, ist erlaubt. 
Für die lärmgeplagten Menschen am Boden ist praktisch nicht nachvollziehbar, ob die Gründe für ein Verlassen der Platzrunde stichhaltig sind oder ob das Prinzip Willkür gewirkt hat. Man muss die Sorge haben, dass damit die Tür zu willkürlichem Flugverhalten weit aufgestoßen worden ist. Mit Propeller-Lärm in Zonen, die bisher darunter nicht zu leiden hatte, mussin Zukunft wohl gerechnet werden. Nachdem das Kontrollinstrument Laserfernglas sich als Flop erwiesen hat und jetzt die 150m-Toleranz aufgehoben ist, stehen wir beim Thema Flugverhalten und Fluglärm möglicherweise jetzt wieder bei Null?

W. Köhler 

Dienstag, 4. Februar 2014

Alles schon mal dagewesen

Die Wochenzeitung <der Freitag> vom 30.01.2014 verweist angesichts der globalen Ausspionierung von allem und jedem auf die Ähnlichkeiten zwischen der alten analogen Welt und der digitalen von heute hin:

“Die Bevölkerung wird flächendeckend überwacht, Staatsoberhäupter werden ausspioniert,
Freiheitskämpfer als Terroristen denunziert.” Auf diese Formel hin lassen sich die in Friedrich
Schillers ‘Don Karlos’ dramatisierten Zustände typisieren. <der Freitag> sieht die Ähnlichkeit
zwischen jenen Zuständen und der heutigen Überwachungswelt nicht nur, wegen der "berühmten
Worte des Marquis von Posa ­ ‘Geben Sie Gedankenfreiheit’, sondern auch, weil man die
Machtlosigkeit von Schillers Held nachempfinden kann.”
Der Großinquisitor, Chef eines monströsen Geheimdienstapparates, stellt klar, und das ist laut
<der Freitag> die Pointe:

“Sein Leben  
Liegt angefangen und beschlossen in 
Der Santa Casa heiligen Registern. 
[...] Das Seil, an dem 
Er flatterte, war lang, doch unzerreißbar.”

Folgerung: Der Sieg des Machtapparates über das Individuum vollzieht sich in der staatlich-­post­
industriellen Überwachungsgesellschaft genauso wie zu Zeiten von Don Karlos - nur eben digital
statt analog.

W. Köhler

Donnerstag, 16. Januar 2014

Korruptionsbekämpfung

Kürzlich haben die Mitglieder des Rates der Stadt Sankt Augustin, die sachkundigen BürgerInnen und die OrtsvorsteherInnen einen Brief des Bürgermeisters erhalten, mit dem er pflichtgemäß das <Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW> ausführt. Das Gesetz sieht vor, dass die genannten Personen bestimmte Auskünfte geben müssen (Beruf und Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in Organen, Funktionen in Vereinen). Diese Auskünfte werden dann vom Bürgermeister der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damit soll eine Kontrollmöglichkeit geschaffen werden, durch die "interessengeleitetes Verhalten" erkennbar werden soll. Will sagen: Nur wenn man erfahren kann, wer in welchem Verein, welcher Firma, welcher Beratertätigkeit engagiert ist, kann man erkennen, ob jemand seine Entscheidungen im Rat und in den Ausschüssen von seinem Interesse leiten lässt anstatt an der Sache orientiert zu sein.
Daran schließt sich der Gedanke an: Was ist mit Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung? Erstens kann man in derselben Weise vorbeugen, wie sie für die Politik praktiziert wird. Zweitens kann trotzdem Korruption (Vorteilsannahme) vorkommen, und dann braucht es Kollegen, die Alarm rufen ("Whistleblower"). Aber Whistleblower leben gefährlich - Siehe Edward Snowden! In den seltensten Fällen bedanken sich Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter Korruption aufdeckt. 
Wenn ernsthaft Vorkehrungen gegen Korruption getroffen werden sollen, muss eigentlich der Whistleblower verborgen und dadurch geschützt bleiben können. Das ist paradox, denn der Whistleblower kann seinen Hinweis ja eben nur geben, wenn er in Erscheinung tritt - und dann kassiert er eben meistens Nachteile.

Wie kann man das Paradox auflösen?
Man braucht eine neutrale Vertrauensperson zwischen dem Whistleblower und dem Adressaten seiner Hinweise, einen Mittler, dem sich der Whistleblower vertrauensvoll zu erkennen geben und offenbaren kann, während er vor Nachteilen geschützt ist, weil er seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber verborgen bleibt.

Wie geht das?
Der Arbeitgeber sichert sich vertraglich die Dienste eines "Vertrauensanwaltes" außerhalb des Betriebes. Dieser Anwalt ist dauernd auf "standby" - so lange, bis sich ein Whistleblower bei ihm meldet.
Die Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft hat seit einigen Jahren einen Vertrag mit einem Vertrauensanwalt. Warum sollte Sankt Augustin sich nicht auch die Dienste eines Vertrauensanwaltes sichern? Und wenn es Sankt Augustin alleine finanziell nicht stemmen kann, ist auch eine interkommunale Zusammenarbeit denkbar. Denn andere Kommunen haben dasselbe Problem.

W. Köhler

Dienstag, 7. Januar 2014

Wir brauchen eine Kommunale Schuldenbremse

Solange sich die Stadt im Haushaltssicherungskonzept befindet, also bis 2022, beinhalten die gesetzlichen Vorgaben für den Haushalt gewisse Bedingungen, die die Wirkung einer "Schuldenbremse" haben - Schuldenbremse in dem Sinne, dass sie neue Verschuldung unmöglich machen, solange der Haushalt noch "krank" ist. 
Nach Ablauf des Jahres 2022 - oder im unwahrscheinlichen Fall einer wie auch immer zustande kommenden Haushaltsgesundung vor dem Jahr 2022 - könnte der Rat diese vom Gesetzgeber auferlegte Haushaltsdisziplin aufgeben und erneut eine Entwicklung zu einem unausgeglichenen Haushalt einreißen lassen. Deshalb ist es für den Rat eine sinnvolle Maßnahme, in einer Zeit, in der Rat und Verwaltung an solche Haushaltsfesseln gewöhnt und solange solche Fesseln in Kraft sind, sich selbst für die Zeit nach 2022 bzw. nach einer Haushaltsgesundung aus freien Stücken eine wirksame Selbstbindung zu verordnen. 
Damit eine Selbstbindung nicht im Handstreich außer Kraft gesetzt werden kann, muss sie eine hohe formale Bindewirkung haben. Bildlich gesprochen: Die Fessel darf vom Gefesselten nicht nach Belieben leicht und umstandslos zu öffnen sein. Eine solche Bindewirkung ist nur dadurch zu erzielen, dass man den Bindungen die Form einer Satzung gibt. (Nicht umsonst basiert die nationale Schuldenbremse nicht auf einem einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag, sondern ist im Grundgesetz verankert, das bekanntlich nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann.)

Die Fraktion Aufbruch! möchte eine solche Satzung jetzt schon durch den Stadtrat beschließen lassen, damit dann, wenn die gesetzlichen Bindungen der Haushaltssicherung mit Ende 2022 auslaufen, die "Fesseln" bereitliegen, wenn im Überschwang der neuen Haushaltsfreiheit wieder eine lockere Ausgabenpolitik einreißen sollte.
Deshalb hat der Aufbruch den folgenden Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt gerichtet:

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sankt Augustin, die nachhaltige Stabilität und Ausgeglichenheit des städtischen Haushaltes durch die Einführung einer "kommunalen Schuldenbremse" in Form einer Nachhaltigkeitssatzung anzustreben und langfristig sicher zu stellen.

Man darf gespannt sein, ob es dafür eine Mehrheit gibt.

[Die Stadt Wülfrath hat übrigens eine solche Satzung entwickelt und im Juni 2013 in Kraft gesetzt (Anlage). Sie könnte für Sankt Augustin als Muster herangezogen werden.]

W. Köhler