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Dienstag, 3. Januar 2012

Kein Grund zur Beanstandung des Ratsbeschlusses zu Straßennamen???

Der Bürgermeister - oder vielmehr wohl die Leiterin des städtischen Rechtsdienstes - befindet den Ratsbeschluss zur Nicht-Änderung von Straßennamen für ordnungsgemäß zustande gekommen. Einer der Kernsätze sagt sinngemäß, der Rat könne seine Beschlüsse jederzeit ändern. Ha ha ha, Herr Bürgermeister! Haarscharf daneben. Wer nämlich die Änderung des Ratsbeschlusses vom Sommer des Jahres 2011 (13.07.2011) vorgenommen hat, das ist nicht der Rat selbst (der das tatsächlich dürfte), sondern der Kultur-Ausschuss hat diesen Ratsbeschluss verändert. Und das darf er nicht.
Alles klar, Herr Bürgermeister?

Autor: W. Köhler

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