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Mittwoch, 15. Februar 2012

Gesetzgeberischer Bärendienst für Ehrenamtler

Die Deutsche Rentenversicherung hatte im Herbst 2010 beschlossen, dass die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Bürgermeister als "Arbeitseinkommen aus abhängiger Beschäftigung" zu werten sei. Ein Schlag ins Gesicht für Ehrenamtler, die noch nicht die 65 erreicht haben, aber schon Rente beziehen. Die Rente sollte um die Aufwandsentschädigung gekürzt werden. Die Intervention des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat an diesen Plänen nur insoweit etwas geändert, als der Gesetzgeber eine Gnaden-Übergangsfrist bis zum 30.09.2015 gewährt hat, in der die Abzugsregelung noch nicht gilt.
Das ist ein Bärendienst für's Ehrenamt: Die Kommunalpolitiker wühlen sich durch Berge von Papier und sitzen sich den Hintern breit und sollen das mit einer Rentenkürzung entlohnt bekommen. Wer soll sich denn da noch zu kommunalpolitischer Tätigkeit bereit finden.
(Quelle: StGB NRW-Mitteilunegn 14.02.2012)

Autor: Wolfgang Köhler

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